Dienstag, 15. Januar 2008
 
Auch hinter dem Ural bleibt das Jugendamt des Kreises zuständig
Neun Monate Sibirien statt Unterbringung in geschlossener Einrichtung für 16-Jährigen
Gießener Anzeiger 10.01.2008
(ae)

Der Klimawandel macht auch vor der 5000-Einwohner-Siedlung Sedelnikowo in Sibirien nicht halt: Nur minus 30 Grad Celsius wurden im Dezember erreicht. Das Leben jenseits der Schule besteht für einen 16-Jährigen aus dem Kreis Gießen dort aus dem Herbeischaffen von Holz und Wasser in das einfache russische Holzhaus und in der Zubereitung von Essen. Ein Plumpsklo in den Garten hat er mit seinem Betreuer selbst gebaut. Kein Fernsehen, kein Internet und ein täglicher Schulweg von 2,5 Kilometern durch Eis und Schnee. Noch bis zum Frühjahr soll das so gehen.
Nach Sedelnikowo, 300 Kilometer nördlich der westsibirischen Großstadt Omsk, hat die Jugendhilfe des Landkreises Gießen den jungen Mann im Sommer geschickt. Zuvor hatte alles andere versagt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Donnerstag, 10. Januar 2008
 
Schweriner Logik
Schweriner Volkszeitung 10.01.2008
Thomas Schunck

In Schwerin ist ein Kind verhungert. Lea-Sophie, fünf Jahre alt. "Pech" sei das, haben wir vom Oberbürgermeister gelernt, "alles richtig gemacht", behauptet dessen CDU-Parteifreund und Sozialdezernent Hermann Junghans. Beides ist zynisch, vieles, was in diesem Fall behauptet wird, ist offenbar falsch, und alles deutet auf ein Zeitspiel hin.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Der ansonsten treffende Kommentar muss in einem Punkt revidiert werden:
"Es spricht ja einstweilen alles dafür, dass ihn die besondere Macht-Balance der Landeshauptstadt trägt, die im Wesentlichen nach dem Motto "schlägst du meinen Dezernenten nicht, lass’ ich auch deinen in Ruhe" funktioniert."
An dieser Situation ist nichts Besonderes. Stillhalteabkommen dieser Art werden überall stillschweigend abgeschlossen, denn gerade im kommunalen Bereich weiß man einfach zu viel über den Anderen. Deckst Du meine Leiche im Keller auf, erzähle ich allen, wo Deine liegt.
Merke: Schwerin ist überall!

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Mittwoch, 9. Januar 2008
 
Nik (3) muss nicht mehr allein sein
Knapp zweieinhalb Monate war der kleine Nik (3) allein, durfte seine Mutter (32) nicht sehen. Das Familiengericht hatte eine strikte Kontaktsperre verhängt. Heute wurde das Besuchsverbot wieder gelockert.
Ruhr Nachrichten 08.01.2008
Jörn Hartwich

Anderthalb Stunden tagte das Gericht hinter verschlossenen Türen. Dann stand die Entscheidung fest. Zwei Stunden pro Woche darf Mutter Sandra Tiefenhoff ihren jüngsten Sohn nun wieder besuchen. Schon am Montag soll es zu einem ersten Treffen kommen. "Diese zwei Stunden verbessern meine Welt", sagte die 32-Jährige nach der Entscheidung. "Ich bin total glücklich." Endlich könne sie ihr Kind wieder in den Arm nehmen. Wenn auch nur unter Aufsicht.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier.

Einen eigenen Kommentar erspare ich mir dieses Mal. Stattdessen verweise ich auf den Kommentar von Andreas Wegener in den Ruhr Nachrichten.

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Montag, 7. Januar 2008
 
Fall Lea-Sophie: Schwerins OB macht Sozialdezernenten zum Chefermittler
Schweriner Volkszeitung 03.01.2008
tiwe

Die Organisationsverfügung "38a/2007" von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) sorgt für Aufregung. Denn damit macht der OB ausgerechnet den in die Kritik geratenen Dienstvorgesetzten des Jugendamtes zum internen Chefermittler im Fall Lea-Sophie. Ausgerechnet Junghans soll nun die Abläufe im Jugendamt unter die Lupe nehmen, von denen er bis heute sagt, sie seien richtig und im Amt habe es keine Fehler gegeben. Junghans soll herausfinden, ob "im Zusammenhang mit dem tragischen Tod des Kindes das praktizierte Verfahren zur Handhabung von Fällen, bei denen Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung bestehen, verbesserungswürdig ist".

Lesen sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

Das ist neu. Bisher haben sich die Landräte zwar auch schon vor ihre Jugendschützer gestellt. Doch dass sie nun auch den Bock zum Gärtner, sprich: den Sozialdezernenten zum Chefermittler machen, das gab es meines Wissens in dieser Form nicht.

Das Ergebnis dieser Ermittlungen dürfte feststehen. Und wenn Herr Junghans tatsächlich feststellen sollte, dass ein Jugendamts-Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, dann hätte der wohl wirklich in diesem Falle Pech gehabt.

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Dienstag, 18. Dezember 2007
 
Jugendämter fordern mehr Personal
Meldungen über Kindesvernachlässigung nehmen zu, für präventive Hilfe fehlt das Geld
Berliner Morgenpost 18.12.2007
Regina Köhler

Die Meldungen über vernachlässigte, verwahrloste und misshandelte Kinder in Berlin nehmen kein Ende. Vor wenigen Tagen erst musste die Polizei in Friedenau eingreifen, weil Eltern ihren erst zwei Jahre alten Sohn und ihre vier Jahre alte Tochter allein in der Wohnung zurückgelassen hatten. Derartige Nachrichten haben die Öffentlichkeit sensibilisiert. Allein zwischen dem 26. November und dem 7. Dezember sind bei den Krisendiensten der zwölf Berliner Jugendämter 759 Meldungen über die Gefährdung von Kindern eingegangen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Interessant der Kommentar von Monika Herrmann, Jugendstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg. Mit Blick auf den heutigen Kinderschutzgipfel der Bundesregierung sagte sie: "Wir wissen, was zu tun ist. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben wir die gesetzliche Grundlage dafür. Was fehlt, ist das nötige Geld." Weitere Absichtserklärungen seien hingegen wenig hilfreich. Vor "gesetzgeberischem Aktionismus" haben gestern auch mehrere Kinderschutzorganisationen gewarnt. "Wichtiger als neue Vorschriften sind konkrete Hilfen für Kinder, Mütter und Väter in schwierigen Lebenssituationen", sagte Konrad Koschek, Fachreferent für Jugendhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin.

Das ist zwar richtig, reicht aber noch nicht aus. Vor allen Dingen braucht das Jugendamt eine Struktur, die es zu rechtmäßigem Handeln zwingt, und in der schwerwiegende Verstöße gegen Menschenrechte strafrechtlich verfolgt werden können. Die Öffentlichkeit kann immer weniger verstehen, dass Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht befolgt werden, während gleichzeitig Parksünder unnachgiebig verfolgt werden. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

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Freitag, 7. Dezember 2007
 
Merkel warnt vor Wegschauen bei Problemen von Kindern
Yahoo Nachrichten Deutschland 03.12.2007
AP

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einem Wegschauen bei Problemen von Kindern gewarnt. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover plädierte sie am Montag erneut für einen Ausbau der Kinderbetreuung, ohne die Wahlfreiheit der Eltern ein leeres Versprechen und nur «Schall und Rauch» sei.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

«Wir dürfen nicht wegsehen», fügte Merkel hinzu und forderte ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der Kinder.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seien Sie mir bitte nicht böse, aber dieser Aufruf ist nicht glaubwürdig. In den vergangenen 12 Monaten sind Sie und die zuständigen Bundes- und Landesministerien von zahlreichen verzweifelten Menschen angerufen worden, weil die deutschen Jugendämter keiner Kontrolle unterliegen und sich nach Herzenslust über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen - sei es nun des BGH, des BVerfG oder des EGMR.

Die Antworten, die die Bittsteller bekommen haben, sind echte "Weggucker":
"Wir sind nicht zuständig." - "Eine Fachaufsicht über Jugendämter würde eine Verfassungsänderung bedingen." - "Die Jugendämter sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung."

Ja und?

Diese Antworten entspringen durchweg dem Bestreben, ja keine Strukturen zu ändern, mögen sie auch noch so untauglich sein. Dass es dabei um Kinder geht, hat St. Bürokratius längst vergessen. Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche Kinder durch das Verhalten der Jugendämter zu Schaden, im schlimmsten Falle zu Tode gekommen, und Sie, Frau Bundeskanzlerin, und Ihre Minister, tun das, was sie auf dem Parteitag angeprangert habe: Sie schauen weg. Das nennt man ein
"leeres Versprechen" und "Schall und Rauch". Die Gesetze, die von den Jugendämtern gebrochen werden, sind Bundesrecht und eng mit den Grundrechten verknüpft. Seit wann ist die Überwachung der Grundrechte Aufgabe gewählter Kommunalbeamter?

Die Auskunft, man sei nicht zuständig, hat noch keinem Kind das Leben gerettet. Eine Behörde, die keiner Kontrolle unterliegt, verletzt die Menschenrechte, weil im Ernstfall ihre Beschlüsse nicht korrigiert werden können. Wenn eine solche Behörde dann auch noch eine Monopolstellung in familiengerichtlichen Verfahren einnimmt, ist es bis zum totalitären Staat nicht mehr weit.

Und wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, das Grundgesetz zu ändern, um Kinder wirksam zu schützen, dann schauen Sie bitte nicht weg, sondern leiten Sie den Prozess in die Wege!

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Montag, 3. Dezember 2007
 
Bamberger Erklärung
Aufgrund der großen Nachfrage veröffentlicht der Presseblog die "Bamberger Erklärung" im Wortlaut:

BAMBERGER ERKLÄRUNG

verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
„Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention“
Bamberg, 20. / 21. Oktober 2007

Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-
organisationen des Europarates

Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
  • Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Die Jugendämter in Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch rechtlich.
  • Jugendämter setzen sich oft über rechtskräftige Entscheide von Gerichten zum Sorgerecht und zum Umgang hinweg.
  • Unter dem Vorwand des Datenschutzes wird das elementare Recht der Informationsfreiheit und der Akteneinsicht für Angehörige und ihre Anwälte verletzt.
  • Die Entziehung des Sorgerechts sollte die ultima ratio sein und nur erfolgen, wenn Eltern erziehungsunfähig sind und das Kindeswohl mit keiner anderen Maßnahme garantiert werden kann. In der Praxis wird das Sorgerecht jedoch oft entzogen, ohne
    dass ein solcher Grund vorliegt und diese Tendenz hat sich in der letzten Zeit noch verstärkt. Dabei wird auch die Möglichkeit der Unterbringung des Kindes im familiären Umfeld zu wenig genutzt.
  • Die Wegnahme der Kinder erfolgt oft in menschenverachtender Art und Weise.
  • Statt dass die möglichst rasche Rückkehr des Kindes vorbereitet wird, wird das Kind den Eltern sehr oft entfremdet, durch direkte Beeinflussung des Kindes und / oder durch Verschleppung des Verfahrens durch das Jugendamt und die Gerichte. In vielen Fällen wird mit der nachlassenden Widerstandskraft und der finanziellen Überforderung der Eltern und deren Umfeld gerechnet.
  • Aus Angst vor Repressalien wagen es Eltern, unterstützende Personen und Fachleute oft nicht, gegen Maßnahmen oder Entscheide rechtliche Schritte zu unternehmen.
  • Den Eltern wird es oft unmöglich gemacht, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen auch nach einem Sorgerechtsentzug zustehen (z. B. Kontakt mit der Schule und Mitspracherecht, Einverständnis bei medizinischen Eingriffen, religiöse Erziehung).
  • Während der Fremdunterbringung sind zahlreiche Kinder physischen und psychischen Misshandlungen ausgesetzt.
  • In zahlreichen Fällen wird den Eltern der Umgang mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache verweigert oder den Kindern wird der Gebrauch ihrer Muttersprache untersagt. Dabei werden auch Körperstrafen angewendet.
  • Die Kontrolle der Pflegeheime und Pflegefamilien ist oft mangelhaft.
  • Die Mitarbeiter der Jugendämter können kaum straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Sowohl bei den Jugendämtern wie bei den Gerichten fehlt fachlich genügend ausgebildetes Personal. Eine Folge davon ist, dass sich beide zu sehr auf Gutachten verlassen, die oft einseitig sind. Von der Einholung von Gegengutachten oder Gutachten neutraler Experten, auch aus dem Ausland, wird oft abgesehen.
  • Statt dass sich Behörden auf Fakten stützen, legen sie ihren Entscheiden oft subjektive Meinungen und Vorurteile zu Grunde (Etiketten statt Fakten). Dieses Vorgehen ist vor allem da festzustellen, wo die Diagnose und / oder die Therapie unter medizinischen
    Fachleuten strittig ist, wie zum Beispiel bei der chronischen Borreliose und dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). Ein weiteres inakzeptables Vorgehen besteht darin, die wissenschaftlich höchst umstrittene Diagnose „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“ zur Begründung von Sorgerechtsentzügen zu missbrauchen. In diesen Fällen stehen häufig auch politische und wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, was die Gefahr von Entscheidungen die das Kindeswohl außer Acht lassen, nochmals stark erhöht.
  • Die staatlich angeordnete Fremdunterbringung von Kindern scheint mehr und mehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt zu sein. Zahlreiche Institutionen sind zum wirtschaftlichen Überleben auf die regelmäßige Zuteilung von Kindern angewiesen.
Die Teilnehmer des Symposiums fordern daher:
  • Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem die Einführung einer unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, die Einführung eines unabhängigen Fachgremiums, das die Entscheide betreffend den Entzug des Sorgerechts unverzüglich und in der Folge auch die Vorbereitung der Rückkehr regelmäßig überprüft, sowie die obligatorische Fortbildung für das Personal von Jugendämtern und Familiengerichten.
  • Diese Umstrukturierung muss garantieren, dass Entscheide betreffend das Sorgerecht ausschließlich aufgrund von Fakten und nicht von Vorurteilen gefällt werden, zum Beispiel durch Einholung von mindestens zwei unabhängigen Gutachten.
  • Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden.
  • Die Einführung der Stelle einer nationalen Ombudsperson für die Angelegenheiten des Kindes- und Jugendschutzes.
  • Die Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens (EMRK Art. 5 und 8) dürfen nicht dem abgeleiteten Grundrecht auf
    Datenschutz untergeordnet werden. Auf allen Stufen des Verfahrens muss Transparenz für die Eltern und deren Vertreter garantiert werden.
  • Die Überprüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit aller aktuellen Fälle von Sorgerechtsentzug innerhalb kürzester Zeit durch ein eigens dafür eingesetztes
    unabhängiges nationales Fachgremium.
  • Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und Familien.
  • Die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats zuhanden der Bundesrepublik Deutschland (z.B. „die Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich“).
  • Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland.
Die Teilnehmer des Symposiums erwägen:
  • Die Organisation einer Folgeveranstaltung in den nächsten Monaten.
  • Die Förderung der internationalen Vernetzung von betroffenen Familien, deren Vertretern und Experten diverser Fachrichtungen.
  • Die Einreichung einer Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, in der die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, alle aktuellen Fälle von Fremdplatzierung von Kindern zu überprüfen.

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Samstag, 1. Dezember 2007
 
Fall Luca: Verschanzen hinter Gesetzen macht Jugendamt nicht glaubwürdiger
Wiener Zeitung 23.11.2007
Werner Grotte

Im "Fall Luca" tauchen immer mehr Fragen an das Jugendamt auf: Nun sind offenbar im Spital gemachte Fotos bekannt geworden, die ein schwer misshandeltes Kleinkind mit alten und neuen Blessuren am Gesäß zeigen. Gleich zwei Jugendämter haben offenbar in diesem Fall nicht nur die Warnungen des Kindesvaters, sondern auch der behandelnden Ärzte ignoriert. Ob das Resultat ein totes Kind war, werden nun die Gerichte klären müssen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Österreich, du hast es besser! Oder doch nicht?
Dieser Bericht zeigt in besonders deutlicher Form eine Misere auf, die auch den deutschen Jugendämtern zu eigen ist:

Oft werden misshandelte Kinder aus ihren Familien nicht herausgenommen, wenn - und das kristallisiert sich immer deutlicher heraus - diese Kinder von ihrer Mutter betreut werden. Dann greift sofort das "Grundrecht auf Familie", in das "nur sehr maßvoll eingegriffen werden" darf, auch wenn Gesundheit oder sogar Leben des Kindes auf dem Spiel stehen.

Geht es aber darum, einem Vater Umgang mit seinem Kind zu gewähren, dann ist dieses Grundrecht plötzlich nicht mehr existent. Dahinter steckt noch immer die Philosophie, dass Gewalt grundsätzlich von Männern ausgeht. Die wird von Kindheit an in unseren Köpfen verankert. Dass die seriöse Forschung dieses Ammenmärchen längst widerlegt hat, wird dagegen nicht zur Kenntnis genommen.

Merke: Von so etwas Banalem wie Tatsachen lassen wir uns noch lange nicht beeindrucken.

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Jugendamt: Abmahnung und 20 neue Leute im Januar
Er wollte lieber einem Kind helfen, anstatt Akten zu verwalten, sagt verdi. Jetzt hat der Mitarbeiter der Jugendhilfe eine Abmahnung bekommen. 23 Kollegen solidarisierten sich mit ihm und erstatteten Selbstanzeige. Die Amtsleitung betont aber: Es gibt keinen Zusamenhang zwischen der Unterbesetzung im Amt und dieser Abmahnung.
Ruhr Nachrichten 30.11.2007
Britta Linnhoff

Der Hintergrund ist brisant, weil man weiß, dass das Dortmunder Amt hoffnungslos überlastet ist.
Gestern war Mitarbeiterversammlung. Und die, so betont Jugenddezernentin Waltraud Bonekamp, stimme sie trotz allem zuversichtlich: „Die Leute haben mitbekommen, dass wir uns bemühen."
Mit den 23 Kollegen werde man reden, sagt Jugendamtsleiter Ulrich Bösebeck. Natürlich habe der Kindesschutz immer Vorrang vor irgendwelchen Akten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Montag, 26. November 2007
 
Präsidentin der INGO-Konferenz verurteilt Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter
FRANZ-Com 26. 11. 2007
Gernot Franz

Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments 22.11.2007
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Auf Drängen der schweizer Juristin und Präsidentin der INGO-Konferenz im Europarat, Annelise Oeschger, hat der Petitionsausschuss des Europäisches Parlaments das Thema "Systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter" kurzfristig in die Tagesordnung der Sitzung am 22.11.2007 aufgenommen.

Annelise Oeschger überreicht die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki
Annelise Oeschger überreicht die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte Frau Oeschger die sog. Bamberger Erklärung an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses übergeben. In ihrer flammenden Rede forderte sie die Mitglieder des Petitionsausschusses auf, die zahlreichen Petitionen vorrangig zu behandeln, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass durch die lange Verfahrensdauer unumkehrbare Verhältnisse zu Lasten der Kinder, deren Familien und gerichtlicher Verfahren geschaffen werden. Sie stellte weiter fest, dass die Tatsache, dass täglich weitere Petitionen eintreffen, keinesfalls als Vorwand dafür benutzt werden dürfe, deren Behandlung aufzuschieben - schließlich seien die ersten Petitionen schon vor über einem Jahr eingereicht worden. Frau Oeschger wies mit Nachdruck darauf hin, dass zahlreiche Petenten die Abschaffung der Jugendämter fordern.

Große Besorgnis äußerte Frau Oeschger über die schriftliche Äußerung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber einem Petenten vom 29.10.2007, nach der in Bezug auf die Jugendämter kein Änderungsbedarf bestünde.

Annelise Oeschger
Annelise Oeschger mit dem Redemanuskript
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Auszüge aus der Rede:
"In Westeuropa haben wir viel zu lange weggesehen, wenn es um Menschenrechtsverletzungen in unseren eigenen Ländern geht."
"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."

Das Plenum
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Im Anschluss an die Rede von Frau Oeschger betonte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marcin Libicki, die große Bedeutung, die der Ausschuss den Petitionen gegen die deutschen Jugendämter beimesse. Dies ließe sich bereits daran erkennen, dass die Erklärung noch kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Der Petitionsausschuss habe bereits eine Informationsreise nach Berlin unternommen; zur Zeit sei ein Initiativbericht über die rechtliche Lage in Arbeit. Herr Libicki forderte Frau Oeschger auf, an der Seite des Sekretariats des internen Berichts mitzuarbeiten. Der Bericht solle schnellstmöglich fertiggestellt und möglichst bald beraten werden. Eine verbindliche Zusage über den genauen Termin konnte Herr Libicki jedoch nicht machen.

Auschussvorsitzender Libicki (re.)
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Die Abgeordnete Inés Ayala Sender, die an der Informationsreise teilgenommen hatte, bestätigte, dass auch nach ihrer Auffassung das Thema vorrangig sei. Im Hinblick darauf, dass das Thema kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen worden war und den Abgeordneten keine Übersetzungen der Unterlagen zur Verfügung gestellt werden konnte, unterblieb eine weitere Aussprache.

Petent Porombka, Abgeordnete Sudre und Descamps
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Im Anschluss an die Sitzung des Petitionsausschusses hatten einzelne Petenten, die kurzfristig nach Brüssel angereist waren, Gelegenheit zu einem Informationsaustausch mit Mitgliedern des Ausschusses, wobei sie auch zusätzliches Informationsmaterial überreichen konnten. Ein Kamerateam des Norddeutschen Rundfunks begleitete sowohl die Ausschusssitzung als auch die anschließende Aussprache der Petenten.

Die Rede von Frau Oeschger kann hier im Originalton verfolgt werden.

Den Abschlussbericht des Petitionsausschusses können Sie hier lesen.

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