Samstag, 10. November 2007
Deutsch nach Vorschrift
thopo, 02:01h
Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen
Die Zeit 14.10.2004
Frank Drieschner
Am 24. November vergangenen Jahres erscheint auf dem Jugendamt des Hamburger Stadtteils Bergedorf ein Mann Mitte 30, der fließend Deutsch spricht, wenn auch mit Akzent. Er will sich beschweren, es geht um seine Kinder. Seine Frau ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihre beiden Töchter mitgenommen. Ein Familiengericht hat ihm zugestanden, die Kinder gelegentlich für ein paar Stunden zu treffen, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin. Die aber verlangt, dass das Gespräch auf Deutsch geführt werde. Das will der Mann nicht hinnehmen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die Geschichte hat eine Fortsetzung:
Polen blickt nach Hamburg: Ein Gericht prüft, ob einem polnischen Vater der Kontakt mit seinen Kindern verweigert werden darf
Die Zeit 28.12.2006
Frank Drieschner
Freilich hat die Bundesrepublik Deutschland auch keine Gelegenheit ausgelassen, Pomorski in seiner Überzeugung zu bestärken, er sei das Opfer einer antipolnischen Verschwörung. Als er endlich vor Gericht das Recht zum Umgang mit seinen Töchtern erkämpft hatte, waren diese nicht mehr auffindbar. Monatelang hielt das Jugendamt ihn hin; erst eine Anzeige bei der Polizei ergab, dass seine Frau sich mittlerweile nach Österreich abgesetzt hatte.
Ist das nicht Kindesentziehung, also strafbar? Im Prinzip schon; allein bei einem Vater, der mit seinen Kindern polnisch zu sprechen wünscht, sich mithin, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft anmerkte, nicht an die »Spielregeln« halte, liegen die Dinge anders. »Ein »öffentliches Interesse an der Verfolgung ist bei der vorliegenden Sachlage nicht zu erkennen«, bescheinigte sie dem Vater auf dessen Anzeige hin.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch das "fehlende öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung liegt nicht so sehr daran, dass Pomorski polnisch mit seinen Kindern sprechen möchte, sondern schlicht und ergreifend an seinem Geschlecht: Kindesentziehungen durch Frauen werden in diesem Lande nicht nur nicht bestraft, sie werden sogar mit dem Sorgerecht belohnt. Je hartnäckiger eine Frau einen Gerichtsbeschluss ignoriert, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Beschluss zu ihren Gunsten abgeändert wird.
In anderen Staaten nennt man dieses Prinzip Faustrecht; in Deutschland heißt es Familienrecht und wird mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts praktiziert. Damit genügt Deutschland heute nicht einmal mehr den Anforderungen an eine Mitgliedschaft in der EU (s. Kapitel 23 und 24).
Zurück zu Herrn Pomorski: Wen wundert es, dass er seinen Fall dem Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments vorgetragen hat? Und wen wundert es ferner, dass sich die Ausschussmitglieder bestürzt über die deutschen Praktiken gezeigt haben?
Weitere Petitionen sind anhängig. Die deutschen Behörden wären gut beraten, die vorgetragenen Fälle noch einmal in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Nur wer selbst die Menschenrechte achtet, darf sich zum Richter über den Beitritt anderer Länder zur EU aufschwingen.
Die Zeit 14.10.2004
Frank Drieschner
Am 24. November vergangenen Jahres erscheint auf dem Jugendamt des Hamburger Stadtteils Bergedorf ein Mann Mitte 30, der fließend Deutsch spricht, wenn auch mit Akzent. Er will sich beschweren, es geht um seine Kinder. Seine Frau ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihre beiden Töchter mitgenommen. Ein Familiengericht hat ihm zugestanden, die Kinder gelegentlich für ein paar Stunden zu treffen, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin. Die aber verlangt, dass das Gespräch auf Deutsch geführt werde. Das will der Mann nicht hinnehmen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die Geschichte hat eine Fortsetzung:
Sprechen Sie deutsch!
Polen blickt nach Hamburg: Ein Gericht prüft, ob einem polnischen Vater der Kontakt mit seinen Kindern verweigert werden darf
Die Zeit 28.12.2006
Frank Drieschner
Freilich hat die Bundesrepublik Deutschland auch keine Gelegenheit ausgelassen, Pomorski in seiner Überzeugung zu bestärken, er sei das Opfer einer antipolnischen Verschwörung. Als er endlich vor Gericht das Recht zum Umgang mit seinen Töchtern erkämpft hatte, waren diese nicht mehr auffindbar. Monatelang hielt das Jugendamt ihn hin; erst eine Anzeige bei der Polizei ergab, dass seine Frau sich mittlerweile nach Österreich abgesetzt hatte.
Ist das nicht Kindesentziehung, also strafbar? Im Prinzip schon; allein bei einem Vater, der mit seinen Kindern polnisch zu sprechen wünscht, sich mithin, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft anmerkte, nicht an die »Spielregeln« halte, liegen die Dinge anders. »Ein »öffentliches Interesse an der Verfolgung ist bei der vorliegenden Sachlage nicht zu erkennen«, bescheinigte sie dem Vater auf dessen Anzeige hin.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch das "fehlende öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung liegt nicht so sehr daran, dass Pomorski polnisch mit seinen Kindern sprechen möchte, sondern schlicht und ergreifend an seinem Geschlecht: Kindesentziehungen durch Frauen werden in diesem Lande nicht nur nicht bestraft, sie werden sogar mit dem Sorgerecht belohnt. Je hartnäckiger eine Frau einen Gerichtsbeschluss ignoriert, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Beschluss zu ihren Gunsten abgeändert wird.
In anderen Staaten nennt man dieses Prinzip Faustrecht; in Deutschland heißt es Familienrecht und wird mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts praktiziert. Damit genügt Deutschland heute nicht einmal mehr den Anforderungen an eine Mitgliedschaft in der EU (s. Kapitel 23 und 24).
Zurück zu Herrn Pomorski: Wen wundert es, dass er seinen Fall dem Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments vorgetragen hat? Und wen wundert es ferner, dass sich die Ausschussmitglieder bestürzt über die deutschen Praktiken gezeigt haben?
Weitere Petitionen sind anhängig. Die deutschen Behörden wären gut beraten, die vorgetragenen Fälle noch einmal in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Nur wer selbst die Menschenrechte achtet, darf sich zum Richter über den Beitritt anderer Länder zur EU aufschwingen.
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Donnerstag, 1. November 2007
"Das Jugendamt hat immer Recht"
thopo, 16:31h
Interview mit Heribert Giebels
Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:
Michael Jungmann
Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.
Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!
Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?
Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"
Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:
Strafversetzung nach Interview
Saarbrücker Zeitung 13.12.2003Michael Jungmann
Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.
Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!
Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?
Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"
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Sonntag, 28. Oktober 2007
Jugendamt trennt Geschwister
thopo, 16:04h
Kleiner Tim soll ganz allein bleiben...
... und Vanessa kriegt zwei große Brüder
Bild.T-online 28.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Eng aneinandergekuschelt sitzen Tim (2) und Vanessa (3) hintereinander auf der Rutsche. Sie sind fröhlich, wissen nicht, dass es vielleicht ihre letzten gemeinsamen Tage sein könnten!
IHR SCHICKSAL BEWEGT GANZ DEUTSCHLAND!
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.
... und Vanessa kriegt zwei große Brüder
Bild.T-online 28.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Eng aneinandergekuschelt sitzen Tim (2) und Vanessa (3) hintereinander auf der Rutsche. Sie sind fröhlich, wissen nicht, dass es vielleicht ihre letzten gemeinsamen Tage sein könnten!
IHR SCHICKSAL BEWEGT GANZ DEUTSCHLAND!
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Den kollektiven Alptraum durchlebt
thopo, 15:55h
Politik und Staatsanwaltschaft geben Kreisjugendamt keine Schuld am Tod von Max-Luca
Blickpunkt am Sonntag
(tor)
"Gegen das Jugendamt wird nicht ermittelt!" Mit dieser Feststellung eröffnete Landrat Günter Rosenke die jüngste Konferenz der Fraktionsvorsitzenden, zu der - anders als gewohnt - auch die Vertreter der Presse eingeladen worden waren. Die Feststellung bezog sich auf die Vorwürfe, die nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Max-Luca aus Schleiden gegen das Kreisjugendamt und dessen Vorgehensweise in diesem Fall erhoben worden waren.
Wegen großen Erfolges wird die Reihe "Wir sind doch gar nicht schuld" fortgesetzt. Einziger Schwachpunkt dieses Klassikers: Man kennt von vornherein den Schuldigen - pardon: man weiß genau, wer es nicht gewesen ist: Das Jugendamt.
Ob das dem kleinen Max-Luca wirklich weiterhilft? Die Antwort gibt Christian Morgenstern in seinem Gedicht "Die unmögliche Tatsache":
"Wie war" (spricht er sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
"möglich, wie dies Unglück, ja -:
dass es überhaupt geschah?"
Und er kommt zu dem Ergebnis:
"Nur ein Traum war das Erlebnis.
"Weil", wo schließt er messerscharf,
"nicht sein kann, was nicht sein darf."
Blickpunkt am Sonntag
(tor)
"Gegen das Jugendamt wird nicht ermittelt!" Mit dieser Feststellung eröffnete Landrat Günter Rosenke die jüngste Konferenz der Fraktionsvorsitzenden, zu der - anders als gewohnt - auch die Vertreter der Presse eingeladen worden waren. Die Feststellung bezog sich auf die Vorwürfe, die nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Max-Luca aus Schleiden gegen das Kreisjugendamt und dessen Vorgehensweise in diesem Fall erhoben worden waren.
Wegen großen Erfolges wird die Reihe "Wir sind doch gar nicht schuld" fortgesetzt. Einziger Schwachpunkt dieses Klassikers: Man kennt von vornherein den Schuldigen - pardon: man weiß genau, wer es nicht gewesen ist: Das Jugendamt.
Ob das dem kleinen Max-Luca wirklich weiterhilft? Die Antwort gibt Christian Morgenstern in seinem Gedicht "Die unmögliche Tatsache":
"Wie war" (spricht er sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
"möglich, wie dies Unglück, ja -:
dass es überhaupt geschah?"
Und er kommt zu dem Ergebnis:
"Nur ein Traum war das Erlebnis.
"Weil", wo schließt er messerscharf,
"nicht sein kann, was nicht sein darf."
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Freitag, 26. Oktober 2007
Darum will das Jugendamt die süßen Geschwister trennen
thopo, 12:34h
Bild.T-Online 26.10.2007
S. Kuschel, D. Imöhl und C. Vejr
Die Geschwister Vanessa (3) und Tim (2) aus Schwerte (NRW) – ihr Schicksal bewegt ganz Deutschland.
Die Kinder lebten in einer Alkoholikerfamilie, wurden vom Jugendamt befreit. Vor zehn Monaten nahmen Wolfgang (56) und Iris K. (53) die beiden vorübergehend bei sich auf.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.
Ein Beitrag im gewohnt emotionsgeladenen Bild-Zeitungs-Stil. Doch hier ist dieser Stil sogar angebracht. Welches Thema, wenn nicht das Kindeswohl, wäre besser geeignet, Emotionen zu schüren? Und welche behörde, wenn nicht das Jugendamt, setzt sich mit kalter Bürokratie über die Empfindungen der Kinder und ihrer Eltern hinweg?
Bravo Bild! Das Thema muss an die Öffentlichkeit gebracht werden. Zu viele Berichte sind bereits unterdrückt worden. Aktuelles Beispiel: Die Webseite der ARD-Sendung "Report München". Dort fehlt seit kurzem der Beitrag über deutsche Jugendämter, der am 22. 11. ausgestrahlt worden war.
Lassen Sie sich nicht beirren und bleiben Sie am Ball!
S. Kuschel, D. Imöhl und C. Vejr
Die Geschwister Vanessa (3) und Tim (2) aus Schwerte (NRW) – ihr Schicksal bewegt ganz Deutschland.
Die Kinder lebten in einer Alkoholikerfamilie, wurden vom Jugendamt befreit. Vor zehn Monaten nahmen Wolfgang (56) und Iris K. (53) die beiden vorübergehend bei sich auf.
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Ein Beitrag im gewohnt emotionsgeladenen Bild-Zeitungs-Stil. Doch hier ist dieser Stil sogar angebracht. Welches Thema, wenn nicht das Kindeswohl, wäre besser geeignet, Emotionen zu schüren? Und welche behörde, wenn nicht das Jugendamt, setzt sich mit kalter Bürokratie über die Empfindungen der Kinder und ihrer Eltern hinweg?
Bravo Bild! Das Thema muss an die Öffentlichkeit gebracht werden. Zu viele Berichte sind bereits unterdrückt worden. Aktuelles Beispiel: Die Webseite der ARD-Sendung "Report München". Dort fehlt seit kurzem der Beitrag über deutsche Jugendämter, der am 22. 11. ausgestrahlt worden war.
Lassen Sie sich nicht beirren und bleiben Sie am Ball!
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Donnerstag, 25. Oktober 2007
Geschwisterpaar soll zusammenbleiben
thopo, 18:15h
Westfälische Rundschau 24.10.2007
(TK)
Sie haben Tim und Vanessa ganz fest in ihr Herz geschlossen. Nun möchten Iris und Walter K. verhindern, dass sich das Jugendamt mit seiner Entscheidung durchsetzt und das Geschwisterpaar trennt, das die beiden Ergster als Pflegekinder aufgenommen haben. Das Mädchen und der Junge sollen nach Willen der Behörde in unterschiedlichen Familien aufwachsen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier. Folgenachricht siehe hier.
(TK)
Sie haben Tim und Vanessa ganz fest in ihr Herz geschlossen. Nun möchten Iris und Walter K. verhindern, dass sich das Jugendamt mit seiner Entscheidung durchsetzt und das Geschwisterpaar trennt, das die beiden Ergster als Pflegekinder aufgenommen haben. Das Mädchen und der Junge sollen nach Willen der Behörde in unterschiedlichen Familien aufwachsen.
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Dienstag, 23. Oktober 2007
TV-Kritik: Kindesentzug auf Verdacht?
gefra, 13:07h
Report München 22.10.2007
Andrea Mocellin, Katrin Pötzsch
Das deutsche Jugendamt ist die Behörde, die ihresgleichen sucht in Europa. Es ist also die Behörde, die ganz massiv in die Grundrechte von Menschen, insbesondere von Familien und Kindern eingreift. Aber es gibt keine übergeordnete Behörde, die das Jugendamt kontrolliert. (Zitat Heribert Giebels)
Die Reportage können Sie hier sehen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Wer es nicht selbst miterlebt hat, kann es kaum glauben. Oft werden Betroffene als "Spinner", oder schlimmer noch, als "Querulanten" gebrandmarkt. Dann nimmt sie niemand mehr ernst, und ihr Kampf ist endgültig verloren, sei er auch noch so gerechtfertigt.
Gut, dass das einmal aufgegriffen wurde. Man kann sich nur wünschen, dass die Autorinnen ihre Recherche fortsetzen und weitere Fakten auf den Tisch legen. Der Eisberg muss in seiner vollen Größe gezeigt werden. Erst dann wird sich die Öffentlichkeit der Gefahr bewusst werden, die von ihm ausgeht. Es kann Jeden treffen, jetzt und zu jedem Zeitpunkt.
Andrea Mocellin, Katrin Pötzsch
Das deutsche Jugendamt ist die Behörde, die ihresgleichen sucht in Europa. Es ist also die Behörde, die ganz massiv in die Grundrechte von Menschen, insbesondere von Familien und Kindern eingreift. Aber es gibt keine übergeordnete Behörde, die das Jugendamt kontrolliert. (Zitat Heribert Giebels)
Die Reportage können Sie hier sehen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Sie finden nichts? Stimmt - die Seite wurde am 25.10. vom Bayerischen Rundfunk vom Netz genommen. Ein Schuft, der da was Böses denkt!
Erschütternde Bilder, harte Worte von Fachleuten und Uneinsichtigkeit der Behördenvertreter, soweit diese überhaupt zu einer Stellungnahme bereit waren. Doch das ist erst die Spitze des Eisbergs. Bundesweit gibt es zahlreiche - oder sollte man sagen zahllose - Fälle von Jugendamtswillkür. Nicht einmal das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, kann sich gegen Jugendämter durchsetzen.Wer es nicht selbst miterlebt hat, kann es kaum glauben. Oft werden Betroffene als "Spinner", oder schlimmer noch, als "Querulanten" gebrandmarkt. Dann nimmt sie niemand mehr ernst, und ihr Kampf ist endgültig verloren, sei er auch noch so gerechtfertigt.
Gut, dass das einmal aufgegriffen wurde. Man kann sich nur wünschen, dass die Autorinnen ihre Recherche fortsetzen und weitere Fakten auf den Tisch legen. Der Eisberg muss in seiner vollen Größe gezeigt werden. Erst dann wird sich die Öffentlichkeit der Gefahr bewusst werden, die von ihm ausgeht. Es kann Jeden treffen, jetzt und zu jedem Zeitpunkt.
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Samstag, 20. Oktober 2007
TV-Tipp: Kindesentzug auf Verdacht?
gefra, 12:50h
Die unkontrollierte Macht der Jugendämter
report MÜNCHEN 22.10.2007, 21.45 Uhr
Mit dutzenden Fällen von Kindesentzug in Deutschland müssen sich das Europaparlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Rechtsbruch gehört laut Insidern bei deutschen Jugendämtern zum Alltag. Kein Wunder, existiert doch keine funktionierende Kontrolle der Jugendämter in Deutschland. Und das, obwohl die Macht der Sachbearbeiter bis zur Kindeswegnahme reicht. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Jugendämter damit bisher einzigartig. report MÜNCHEN begleitete zwei Fälle.
Lesen Sie die TV-Kritik hier.
report MÜNCHEN 22.10.2007, 21.45 Uhr
Mit dutzenden Fällen von Kindesentzug in Deutschland müssen sich das Europaparlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Rechtsbruch gehört laut Insidern bei deutschen Jugendämtern zum Alltag. Kein Wunder, existiert doch keine funktionierende Kontrolle der Jugendämter in Deutschland. Und das, obwohl die Macht der Sachbearbeiter bis zur Kindeswegnahme reicht. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Jugendämter damit bisher einzigartig. report MÜNCHEN begleitete zwei Fälle.
Lesen Sie die TV-Kritik hier.
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Dienstag, 16. Oktober 2007
Elternrecht auf die eigene Entscheidung
thopo, 11:50h
Oberlandesgericht Hamm: Vierjähriges Mädchen aus Minden darf nach zehn Monaten im Wachkoma sterben
Mindener Tageblatt 16.10.2007
Hartmut Nolte
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das Schicksal des Kindes ist schrecklich genug. Doch selbst hier muss sich das Jugendamt einmischen. Die Eltern hatten mit Sicherheit andere Sorgen. trotzdem wurde ihnen zugemutet, das Oberlandesgericht anzurufen, um ihrem Kind ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Unverständlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nach Lage der Dinge waren sich in Minden alle Ärzte einig, dass das Mädchen jemals wieder gesund oder auch nur schmerzfrei werden könne. Trotzdem hat das BVerfG die Entscheidung des OLG ausgesetzt. Das selbe BVerfG hat den Fall eines gesunden Schwerbehinderten, für den aufgrund seiner Behinderung akute Gefahr für Leben und Gesundheit bestand, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Klar, denn diese Gefahr war ja gerade vom Jugendamt erst hervorgerufen worden. Und wie der Fall Görgülü zeigt, ist das BVerfG gegen ein Jugendamt machtlos.
Unsere Politiker erklären immer noch, wie stolz sie darauf sind, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Wissen sie nicht, wie es an der Basis aussieht? Haben sie nicht aus dem Fall der DDR gelernt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht? Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, das hat sich über kurz oder lang bisher noch überall bewahrheitet. Denn eines steht fest:
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Das sagte kein geringerer als Roman Herzog, der es als ehemaliger Bundespräsident und ehemaliger Präsident des Bundesverfassunsgerichts wissen muss).
Mindener Tageblatt 16.10.2007
Hartmut Nolte
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das Schicksal des Kindes ist schrecklich genug. Doch selbst hier muss sich das Jugendamt einmischen. Die Eltern hatten mit Sicherheit andere Sorgen. trotzdem wurde ihnen zugemutet, das Oberlandesgericht anzurufen, um ihrem Kind ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Unverständlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nach Lage der Dinge waren sich in Minden alle Ärzte einig, dass das Mädchen jemals wieder gesund oder auch nur schmerzfrei werden könne. Trotzdem hat das BVerfG die Entscheidung des OLG ausgesetzt. Das selbe BVerfG hat den Fall eines gesunden Schwerbehinderten, für den aufgrund seiner Behinderung akute Gefahr für Leben und Gesundheit bestand, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Klar, denn diese Gefahr war ja gerade vom Jugendamt erst hervorgerufen worden. Und wie der Fall Görgülü zeigt, ist das BVerfG gegen ein Jugendamt machtlos.
Unsere Politiker erklären immer noch, wie stolz sie darauf sind, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Wissen sie nicht, wie es an der Basis aussieht? Haben sie nicht aus dem Fall der DDR gelernt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht? Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, das hat sich über kurz oder lang bisher noch überall bewahrheitet. Denn eines steht fest:
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Das sagte kein geringerer als Roman Herzog, der es als ehemaliger Bundespräsident und ehemaliger Präsident des Bundesverfassunsgerichts wissen muss).
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Samstag, 13. Oktober 2007
Ursula von der Leyen: "Jugendschutz ist ein zahnloser Tiger"
thopo, 22:46h
"Schnapsidee" nennen es die Grünen, an "Kindesmissbrauch" grenzt es laut dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach: Die Bundesfamilienministerin will jugendliche Testkäufer für Schnaps und Tabak installieren.
WELT ONLINE 13.10.2007
Matthias Kamann
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will per Gesetz Jugendliche unter 18 Jahren testen lassen, ob ihnen Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos verkauft werden. Neben Kritik erntet das geplante Gesetz auch Lob. Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese (SPD) nennt solche Tests eine "sinnvolle Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Jugendschutz eingehalten wird". Ihre Parteifreundin Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Regierung, meint: "Die Testkäufe können eine Ergänzung der Kontrollen sein, sofern die Jugendlichen gut geschult sind und dies nicht das einzige Mittel ist."
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Folgemeldung siehe hier.
Die Sache ist ja nun in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden. Dennoch muss gerade auf dieses Interview hingewiesen werden. Dort äußert Frau von der Leyen nämlich den Schlüsselsatz: "Der Jugendschutz ist im Alltag bisher ein zahnloser Tiger."
Richtig, Frau Ministerin! Doch das liegt natürlich vorwiegend in Ihrem eigenen Hause. Wenn zahlreiche Betroffene immer wieder auf das gleiche Problem hinweisen, ist es nicht hilfreich zu antworten, Sie hätten keine Zeit. Genau so wenig hilft es, wenn Ihre hochrangigen Mitarbeiter Beschwerdeführern mitteilen, sie sähen von einem persönlichen Gespräch ab, "um keine Hoffnungen zu wecken". Das ist wenigstens ehrlich. Hoffnung gibt es nämlich für unsere Kinder nicht.
Im übrigen braucht der Presseblog das Rad nicht neu zu erfinden: Anstatt hier einen eigenen Kommentar abzugeben, begnüge ich mich mit einem Zitat Ihrer Ministerkollegin Brigitte Zypries zum großen Lauschangriff: "Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte. Ein solcher Eingriff wäre nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert. Nicht ausreichend ist die Erleichterung bei der Strafverfolgung durch die Mitwirkung von Privatpersonen. Kein Bundesland hat in der Antwort auf die Länderumfrage dargelegt, dass eine solche Mitwirkung für die Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich ist. Wenn eine solche Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist, dann verstieße eine gesetzliche Verpflichtung zum Beispiel für Hausmeister, Schornsteinfeger oder Schlüsseldienste gegen das Grundgesetz. Bei aller Notwendigkeit für eine wirksame Strafverfolgung: Wir dürfen nicht über das Ziel hinausschießen."
Also: Hausmeister und Schornsteinfeger nicht, Kinder aber ja?" Weiß in dieser Regierung noch Jemand, was der andere tut?
Das BMFSFJ hat bisher bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit betont, die Erziehung der Kinder müsste vorwiegend in staatliche Hände gelegt werden, dort sei sie besser aufgehoben als bei den ach so unfähigen Eltern. Nun wissen wir zum ersten Mal, wozu diese Kinder erzogen werden sollen: Spitzelei und Denunziantentum. Das aber hat es in diesem Lande schon einmal gegeben.
Als Kinder wurden wir von unseren Lehrern dazu angehalten, unsere Eltern zu fragen, was sie denn getan hätten, als sie die Anfänge dieser Entwicklung bemerkten. Was nun, wenn unsere Kinder dereinst uns fragen?
WELT ONLINE 13.10.2007
Matthias Kamann
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will per Gesetz Jugendliche unter 18 Jahren testen lassen, ob ihnen Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos verkauft werden. Neben Kritik erntet das geplante Gesetz auch Lob. Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese (SPD) nennt solche Tests eine "sinnvolle Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Jugendschutz eingehalten wird". Ihre Parteifreundin Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Regierung, meint: "Die Testkäufe können eine Ergänzung der Kontrollen sein, sofern die Jugendlichen gut geschult sind und dies nicht das einzige Mittel ist."
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Folgemeldung siehe hier.
Die Sache ist ja nun in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden. Dennoch muss gerade auf dieses Interview hingewiesen werden. Dort äußert Frau von der Leyen nämlich den Schlüsselsatz: "Der Jugendschutz ist im Alltag bisher ein zahnloser Tiger."
Richtig, Frau Ministerin! Doch das liegt natürlich vorwiegend in Ihrem eigenen Hause. Wenn zahlreiche Betroffene immer wieder auf das gleiche Problem hinweisen, ist es nicht hilfreich zu antworten, Sie hätten keine Zeit. Genau so wenig hilft es, wenn Ihre hochrangigen Mitarbeiter Beschwerdeführern mitteilen, sie sähen von einem persönlichen Gespräch ab, "um keine Hoffnungen zu wecken". Das ist wenigstens ehrlich. Hoffnung gibt es nämlich für unsere Kinder nicht.
Im übrigen braucht der Presseblog das Rad nicht neu zu erfinden: Anstatt hier einen eigenen Kommentar abzugeben, begnüge ich mich mit einem Zitat Ihrer Ministerkollegin Brigitte Zypries zum großen Lauschangriff: "Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte. Ein solcher Eingriff wäre nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert. Nicht ausreichend ist die Erleichterung bei der Strafverfolgung durch die Mitwirkung von Privatpersonen. Kein Bundesland hat in der Antwort auf die Länderumfrage dargelegt, dass eine solche Mitwirkung für die Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich ist. Wenn eine solche Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist, dann verstieße eine gesetzliche Verpflichtung zum Beispiel für Hausmeister, Schornsteinfeger oder Schlüsseldienste gegen das Grundgesetz. Bei aller Notwendigkeit für eine wirksame Strafverfolgung: Wir dürfen nicht über das Ziel hinausschießen."
Also: Hausmeister und Schornsteinfeger nicht, Kinder aber ja?" Weiß in dieser Regierung noch Jemand, was der andere tut?
Das BMFSFJ hat bisher bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit betont, die Erziehung der Kinder müsste vorwiegend in staatliche Hände gelegt werden, dort sei sie besser aufgehoben als bei den ach so unfähigen Eltern. Nun wissen wir zum ersten Mal, wozu diese Kinder erzogen werden sollen: Spitzelei und Denunziantentum. Das aber hat es in diesem Lande schon einmal gegeben.
Als Kinder wurden wir von unseren Lehrern dazu angehalten, unsere Eltern zu fragen, was sie denn getan hätten, als sie die Anfänge dieser Entwicklung bemerkten. Was nun, wenn unsere Kinder dereinst uns fragen?
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