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Samstag, 15. Dezember 2007
Merkel und Steinmeier begrüßen Freilassung von Marco
thopo, 15:02h
WELT Online 14.12.2007
dpa
Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank- Walter Steinmeier haben die Freilassung von Marco aus türkischer Untersuchungshaft begrüßt. Er freue sich, dass Marco erst einmal frei ist und nach Hause kann, sagte Merkel in Brüssel. Steinmeier äußerte die Hoffnung, dass der 17-jährige Schüler aus Uelzen bald ausreisen kann. Das Gericht in Antalya hatte ihn ohne Auflagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin soll am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
Na also! Marco ist frei, und mit ihm freuen sich 82 Millionen Deutsche! Das ist durchaus aufrichtig gemeint!
Aber, Frau Bundeskanzlerin, nun bleiben Ihnen noch 10 Tage Zeit bis Weihnachten. 10 Tage, in denen Sie mit mindestens ebenso hohem Einsatz dafür kämpfen könnten, dass alle die Kinder, die von den Jugendämtern ohne Rechtsgrundlage entführt und eingesperrt wurden, Weihnachten mit ihrer Familie feiern können.
Sie haben mit ausgestrecktem Zeigefinger auf die Türkei gedeutet. Doch die anderen vier Finger Ihrer Hand haben auf Sie zurückgewiesen. Nun ist auch das Ausland nicht nur auf die skandalösen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam geworden, sondern auch auf die untauglichen Versuche, diese Verhältnsse zu verschleiern. Eines hat uns die DDR bewiesen: Man kann zwar lange Zeit von Missständen ablenken, aber letzten Endes kommt eben doch alles ans Tageslicht. Und je länger die Ablenkungsmaßnahmen gedauert haben, desto tiefer ist der anschließende Absturz.
Ich halte es jedenfalls für töricht, zu behaupten:
dpa
Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank- Walter Steinmeier haben die Freilassung von Marco aus türkischer Untersuchungshaft begrüßt. Er freue sich, dass Marco erst einmal frei ist und nach Hause kann, sagte Merkel in Brüssel. Steinmeier äußerte die Hoffnung, dass der 17-jährige Schüler aus Uelzen bald ausreisen kann. Das Gericht in Antalya hatte ihn ohne Auflagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin soll am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
© Welt
Na also! Marco ist frei, und mit ihm freuen sich 82 Millionen Deutsche! Das ist durchaus aufrichtig gemeint!
Aber, Frau Bundeskanzlerin, nun bleiben Ihnen noch 10 Tage Zeit bis Weihnachten. 10 Tage, in denen Sie mit mindestens ebenso hohem Einsatz dafür kämpfen könnten, dass alle die Kinder, die von den Jugendämtern ohne Rechtsgrundlage entführt und eingesperrt wurden, Weihnachten mit ihrer Familie feiern können.
Sie haben mit ausgestrecktem Zeigefinger auf die Türkei gedeutet. Doch die anderen vier Finger Ihrer Hand haben auf Sie zurückgewiesen. Nun ist auch das Ausland nicht nur auf die skandalösen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam geworden, sondern auch auf die untauglichen Versuche, diese Verhältnsse zu verschleiern. Eines hat uns die DDR bewiesen: Man kann zwar lange Zeit von Missständen ablenken, aber letzten Endes kommt eben doch alles ans Tageslicht. Und je länger die Ablenkungsmaßnahmen gedauert haben, desto tiefer ist der anschließende Absturz.
Ich halte es jedenfalls für töricht, zu behaupten:
"Das Jugendamt in seinem Lauf
hält weder Ochs noch Esel auf."
hält weder Ochs noch Esel auf."
(Frei nach Erich Honecker)
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Kinderrechte im Grundgesetz: Spirale nach unten
thopo, 13:44h
Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2007
Stefan Dietrich
Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Dieser Kommentar war längst überfällig, vor allem das glasklare Resümee:
Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?
Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.
Vielen Dank, Herr Dietrich! Für diese Analyse spricht Ihnen der Presseblog seine Anerkennung aus.
Stefan Dietrich
Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Dieser Kommentar war längst überfällig, vor allem das glasklare Resümee:
Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?
Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.
Vielen Dank, Herr Dietrich! Für diese Analyse spricht Ihnen der Presseblog seine Anerkennung aus.
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Regierung will Kinder besser schützen
thopo, 13:32h
Ärzteblatt 13.12.2007
Nach den jüngsten Fällen von Kindstötungen plant die Bundesregierung Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz. Vorgesehen ist nach den Worten des familienpolitischen Sprechers der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), ein 37-Punkte-Programm.
...
Gerichte sollten außerdem anordnen können, dass Eltern besser mit dem Jugendamt kooperieren und Angebote der Jugendhilfe annehmen. Dazu gehörten auch Erziehungsgespräche oder Vorsorgeuntersuchungen. Verweigern sich die Eltern, „müssen sie mit einem Eingriff des Familiengerichts in ihr Sorgerecht rechnen“, sagte die Bundesjustizministerin.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist starker Tobak! Und vor allem: es ist eine Mogelpackung! Aus gegebenem Anlass wird hier nochmals auf den Beitrag der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung verwiesen: Keinem der (viel zu) vielen Kinder, die im vergangenen Jahr in Deutschland misshandelt wurden oder gar zu Tode kamen, wäre durch diesen Regierungs-Aktionismus geholfen worden. Diese Familien waren nämlich den Jugendämtern bereits bekannt. Es ging auch nicht darum, dass die sog. "Eingriffsschwelle" zu hoch lag. Bei Kinderm die über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg langsam verhungern, kann das Jugendamt auch nach der heutigen Rechtslage schon eingreifen - nein, es ist dazu sogar verpflichtet. Da nutzt es auch nicht, wenn die Eltern dem Jugendamt ein anderes Kind präsentieren, dem es offensichtlich gut geht. Zu solchen Täuschungsmanövern hat schon Hänsel in dem Märchen der Gebrüder Grimm gegriffen. Die Jugendämter sollten es eigentlich besser wissen, zumindest ist das ihre Aufgabe.
Nein, sämtliche gesetzgeberischen Aktivitäten der vergangenen Monate dienen einzig und allein dem Zweck, Eltern als unfähig zu brandmarken und ihnen ihre Kinder wegzunehmen. Siehe hierzu auch den Kommentar von Stefan Dietrich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Tatsache ist, dass von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt drastische Eingriffe in die Elternrechte geplant sind. Aus gutem Grund wird die Bevölkerung hierüber nicht informiert.
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder ließ einst in großen Lettern das Einstein-Zitat: "Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat" an die Außenwand des Bundeskanzleramtes pinseln. Frau Merkel täte gut daran, den Satz übertünchen zu lassen. Glauben kann ihn ohnehin niemand mehr.
Nach den jüngsten Fällen von Kindstötungen plant die Bundesregierung Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz. Vorgesehen ist nach den Worten des familienpolitischen Sprechers der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), ein 37-Punkte-Programm.
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Gerichte sollten außerdem anordnen können, dass Eltern besser mit dem Jugendamt kooperieren und Angebote der Jugendhilfe annehmen. Dazu gehörten auch Erziehungsgespräche oder Vorsorgeuntersuchungen. Verweigern sich die Eltern, „müssen sie mit einem Eingriff des Familiengerichts in ihr Sorgerecht rechnen“, sagte die Bundesjustizministerin.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist starker Tobak! Und vor allem: es ist eine Mogelpackung! Aus gegebenem Anlass wird hier nochmals auf den Beitrag der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung verwiesen: Keinem der (viel zu) vielen Kinder, die im vergangenen Jahr in Deutschland misshandelt wurden oder gar zu Tode kamen, wäre durch diesen Regierungs-Aktionismus geholfen worden. Diese Familien waren nämlich den Jugendämtern bereits bekannt. Es ging auch nicht darum, dass die sog. "Eingriffsschwelle" zu hoch lag. Bei Kinderm die über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg langsam verhungern, kann das Jugendamt auch nach der heutigen Rechtslage schon eingreifen - nein, es ist dazu sogar verpflichtet. Da nutzt es auch nicht, wenn die Eltern dem Jugendamt ein anderes Kind präsentieren, dem es offensichtlich gut geht. Zu solchen Täuschungsmanövern hat schon Hänsel in dem Märchen der Gebrüder Grimm gegriffen. Die Jugendämter sollten es eigentlich besser wissen, zumindest ist das ihre Aufgabe.
Nein, sämtliche gesetzgeberischen Aktivitäten der vergangenen Monate dienen einzig und allein dem Zweck, Eltern als unfähig zu brandmarken und ihnen ihre Kinder wegzunehmen. Siehe hierzu auch den Kommentar von Stefan Dietrich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Tatsache ist, dass von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt drastische Eingriffe in die Elternrechte geplant sind. Aus gutem Grund wird die Bevölkerung hierüber nicht informiert.
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