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Montag, 7. Januar 2008
Fall Lea-Sophie: Schwerins OB macht Sozialdezernenten zum Chefermittler
thopo, 00:41h
Schweriner Volkszeitung 03.01.2008
tiwe
Die Organisationsverfügung "38a/2007" von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) sorgt für Aufregung. Denn damit macht der OB ausgerechnet den in die Kritik geratenen Dienstvorgesetzten des Jugendamtes zum internen Chefermittler im Fall Lea-Sophie. Ausgerechnet Junghans soll nun die Abläufe im Jugendamt unter die Lupe nehmen, von denen er bis heute sagt, sie seien richtig und im Amt habe es keine Fehler gegeben. Junghans soll herausfinden, ob "im Zusammenhang mit dem tragischen Tod des Kindes das praktizierte Verfahren zur Handhabung von Fällen, bei denen Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung bestehen, verbesserungswürdig ist".
Lesen sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Das ist neu. Bisher haben sich die Landräte zwar auch schon vor ihre Jugendschützer gestellt. Doch dass sie nun auch den Bock zum Gärtner, sprich: den Sozialdezernenten zum Chefermittler machen, das gab es meines Wissens in dieser Form nicht.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen dürfte feststehen. Und wenn Herr Junghans tatsächlich feststellen sollte, dass ein Jugendamts-Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, dann hätte der wohl wirklich in diesem Falle Pech gehabt.
tiwe
Die Organisationsverfügung "38a/2007" von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) sorgt für Aufregung. Denn damit macht der OB ausgerechnet den in die Kritik geratenen Dienstvorgesetzten des Jugendamtes zum internen Chefermittler im Fall Lea-Sophie. Ausgerechnet Junghans soll nun die Abläufe im Jugendamt unter die Lupe nehmen, von denen er bis heute sagt, sie seien richtig und im Amt habe es keine Fehler gegeben. Junghans soll herausfinden, ob "im Zusammenhang mit dem tragischen Tod des Kindes das praktizierte Verfahren zur Handhabung von Fällen, bei denen Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung bestehen, verbesserungswürdig ist".
Lesen sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Das ist neu. Bisher haben sich die Landräte zwar auch schon vor ihre Jugendschützer gestellt. Doch dass sie nun auch den Bock zum Gärtner, sprich: den Sozialdezernenten zum Chefermittler machen, das gab es meines Wissens in dieser Form nicht.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen dürfte feststehen. Und wenn Herr Junghans tatsächlich feststellen sollte, dass ein Jugendamts-Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, dann hätte der wohl wirklich in diesem Falle Pech gehabt.
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Münchner Kindstötung zeugt von falscher Politik
thopo, 18:45h
Am Heiligabend tötete ein 43-jähriger Münchner seinen achtjährigen Sohn. Danach erstickte er sich selbst. In seinem Abschiedsbrief erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Politik. Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Misstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung.
WELT Online 02.01.2008
Gerhard Amendt
Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von "Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben", Campus 2006
Ein Mann und Vater in den Vierzigern bringt sich um. Zuvor beendet er das Leben seines nicht einmal 10 Jahre alten Sohnes. Ein grimmes und vermeidbares Beispiel in einer Zeit, in der die Politik sich der Tötung von Kindern entgegenstellen will. Der Vater hat seinem Sohn das Leben genommen, weil ein gemeinsames ihm unmöglich erschien.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
So gut die Analyse ist, geht sie doch immer noch nicht weit genug: Selbst wenn der Sorgerechtsstreit zu Gunsten des Vaters geregelt werden sollte - was induLa eher die Ausnahme ist -, so hat die Mutter damit noch nicht verloren: Es reicht, dass sie das Kind widerrechtlich an sich nimmt. Wenn sie dann noch alle Herausgabebeschlüsse und gerichtlichen Ermahnungen ignoriert, hat sie die besten Chancen, das Sorgerecht auf diese Weise doch noch zu erhalten. Selbst wenn das Gericht den Straftatbestand der wiederholten Kindesentziehung und Umgangsvereitelung bestätigt, wird ihr nichts geschehen. Und unser Bundesverfassungsgericht schweigt fein säuberlich dazu. Denn dort hat man sich die Möglichkeit gegeben, auch begründete Beschwerden einfach nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Was das heißt, ist klar: Wenn einem Bürger seine in der Verfassung garantierten Grundrechte beschnitten werden, ohne dass er dagegen wirksame Beschwerde erheben kann, ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Streng genommen, wird dadurch die Verfassung außer Kraft gesetzt. Denn Artikel 19 Abs. 4 GG besagt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Und in Absatz 2 desselben Artikels heißt es: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." In welchem Staat und unter welcher Staatsform leben wir also?
Lesen dazu auch den Kommentar von Josef Aigner.
WELT Online 02.01.2008
Gerhard Amendt
Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von "Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben", Campus 2006
Ein Mann und Vater in den Vierzigern bringt sich um. Zuvor beendet er das Leben seines nicht einmal 10 Jahre alten Sohnes. Ein grimmes und vermeidbares Beispiel in einer Zeit, in der die Politik sich der Tötung von Kindern entgegenstellen will. Der Vater hat seinem Sohn das Leben genommen, weil ein gemeinsames ihm unmöglich erschien.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
So gut die Analyse ist, geht sie doch immer noch nicht weit genug: Selbst wenn der Sorgerechtsstreit zu Gunsten des Vaters geregelt werden sollte - was induLa eher die Ausnahme ist -, so hat die Mutter damit noch nicht verloren: Es reicht, dass sie das Kind widerrechtlich an sich nimmt. Wenn sie dann noch alle Herausgabebeschlüsse und gerichtlichen Ermahnungen ignoriert, hat sie die besten Chancen, das Sorgerecht auf diese Weise doch noch zu erhalten. Selbst wenn das Gericht den Straftatbestand der wiederholten Kindesentziehung und Umgangsvereitelung bestätigt, wird ihr nichts geschehen. Und unser Bundesverfassungsgericht schweigt fein säuberlich dazu. Denn dort hat man sich die Möglichkeit gegeben, auch begründete Beschwerden einfach nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Was das heißt, ist klar: Wenn einem Bürger seine in der Verfassung garantierten Grundrechte beschnitten werden, ohne dass er dagegen wirksame Beschwerde erheben kann, ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Streng genommen, wird dadurch die Verfassung außer Kraft gesetzt. Denn Artikel 19 Abs. 4 GG besagt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Und in Absatz 2 desselben Artikels heißt es: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." In welchem Staat und unter welcher Staatsform leben wir also?
Lesen dazu auch den Kommentar von Josef Aigner.
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TV-Tipp: Verdacht Kindesmissbrauch
gefra, 11:36h
Der Justizskandal von Worms
arte, Sonntag, 10.02., 22:45 - 23:40 Uhr (VPS 22:40)
Es war ein Tiefpunkt der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Ein Prozess in Worms ruinierte das Leben der Angeklagten, zerstörte Familien, nahm den Eltern ihre Kinder und den Kindern ihre Eltern. Welches Unrecht der Rechtsstaat anrichten kann, wenn seine Organe mit einem falschen Verdacht nachlässig umgehen, zeigt die Dokumentation von Jutta Pinzler und Dorothea Hohengarten. Was ist aus den freigesprochenen Angeklagten von Worms geworden? 25 Erwachsene wurden 1997 von der Anklage des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Das Ergebnis ist skandalös: schlampige Ermittlungen, Vorverurteilung und Verfahrensfehler. Trotz der Freisprüche durften Eltern ihre Kinder jahrelang nicht sehen, andere bekamen sie bis heute nicht zurück.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
arte, Sonntag, 10.02., 22:45 - 23:40 Uhr (VPS 22:40)
Es war ein Tiefpunkt der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Ein Prozess in Worms ruinierte das Leben der Angeklagten, zerstörte Familien, nahm den Eltern ihre Kinder und den Kindern ihre Eltern. Welches Unrecht der Rechtsstaat anrichten kann, wenn seine Organe mit einem falschen Verdacht nachlässig umgehen, zeigt die Dokumentation von Jutta Pinzler und Dorothea Hohengarten. Was ist aus den freigesprochenen Angeklagten von Worms geworden? 25 Erwachsene wurden 1997 von der Anklage des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Das Ergebnis ist skandalös: schlampige Ermittlungen, Vorverurteilung und Verfahrensfehler. Trotz der Freisprüche durften Eltern ihre Kinder jahrelang nicht sehen, andere bekamen sie bis heute nicht zurück.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
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