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Freitag, 18. Januar 2008
 
EU plant Notruf-Nummer für Kinder
Um Kindern in Not besser zu helfen, will die EU eine einheitliche Hotline einrichten. In allen 27 Mitgliedstaaten soll der Notruf unter derselben Nummer zu erreichen sein – rund um die Uhr und kostenlos.
Der Westen 15.01.2008
Katrin Teschner

Was die EU-Kommission bereits im Frühjahr vergangenen Jahres angeregt hatte, stößt auch im Parlament auf breite Zustimmung. Wann das Projekt allerdings umgesetzt wird, ist noch offen. „Bei Problemen in der Familie, bei Gewalt und Missbrauch könnten Kinder in ganz Europa eine Nummer wählen – auch wenn sie im Urlaub sind“, sagt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. „Dadurch sinkt die Hemmschwelle, sich in Krisenfällen an jemanden zu wenden.“

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Polizei befreit Baby aus Jugendamt
Behörde nahm einer Neuköllner Mutter ihr Kind weg. Zu Unrecht, so das Gericht
Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun

Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.

Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.

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Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!

Unverständlich ist hingegen der Satz
"Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.

Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.

P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!

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Scheidung aus der Sicht von Männern, Frauen und Kindern: Dreiteilige Reihe im ZDFinfokanal
Presseportal 03.01.2008

Der ZDFinfokanal startet im Februar 2008 eine neue Reihe zum Thema Scheidung, die in drei Filmen drei Sichtweisen auf das Ende der Ehe anbietet. Was Männer, Frauen und Kinder im Zuge langwieriger Scheidungsverfahren als jeweils ihre Interessen begreifen und mit welchen Problemen sie im Einzelnen zu kämpfen haben, beleuchtet die Reihe bewusst pointiert und polarisierend. In den rund 15-minütigen Beiträgen kommen vor allem die Betroffenen selbst, aber auch Experten wie Anwälte und Psychologen zu Wort.

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Kinder als Waffen
Mit welchem Recht setzen Erwachsene Kinder als Waffen ein?
RP ONLINE / OPINIO 17.07.2007
azrail

Gestern saß in der Straßenbahn eine Großmutter mit ihrem etwa dreijährigen Enkelsohn. Der Kleine drückte strahlend seine Nase an der Fensterscheibe platt und fragte seine "Oma" pausenlos und lauthals über Dinge aus, die draußen an ihm vorbei zogen. Die ältere Dame versuchte, seine Fragen geduldig zu beantworten. Manche waren so drollig gestellt, dass ich mir ein Lachen kaum verkneifen konnte.

Eine 19-jährige, die neben mir saß, schneuzte sich, und ich sah, dass ihr Tränen über die Wange zu laufen begannen.

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Die Nachricht ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber so bestürzend, dass ich sie den Lesern des Presseblogs nicht vorenthalten möchte. Wer immer bisher Kinder dem anderen Elternteil und/oder den Großeltern vorenthalten hat, möge darüber nachdenken, was er damit seinen eigenen Kindern antut. Und letztlich auch sich selbst, denn vielfach wenden sich solche Kinder, wenn sie die Wahrheit erfahren, dann völlig von dem entziehenden Elternteil ab. Wem ist damit geholfen?

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