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Sonntag, 13. Januar 2008
Richter wehren sich gegen Kochs Justizschelte
thopo, 18:55h
Lange Strafverfahren in Hessen
SPIEGEL Online 10.01.2008
Leonie Wild und Philipp Wittrock
Hart und schnell will Roland Koch jugendliche Kriminelle bestrafen. Doch gerade in Hessen dauern die Verfahren extrem lange - jetzt streiten Ministerpräsident und Justiz über die Gründe. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie schnell Straftäter im Ländervergleich abgeurteilt werden.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
So weit der Bereich des Strafrechts. Doch im Familienrecht sieht es nicht besser aus. Gerade hier wird Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Vor kurzem hat der EGMR festgestellt, die Schweiz habe durch Laxheit ihrer Behörden dafür gesorgt, dass zwei Jahre lang kein Umgang zwischen einem Vater und seinem Sohn stattfinden konnte und dass sie daher für den völligen Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden verantwortlich sei.
Was soll man dann zu Deutschland sagen, wo Verfahrensdauern von vier Jahren nicht unüblich und selbst sieben Jahre kein Einzelfall sind. Wenn nicht ... ja wenn nicht die Gerichte sofort vor der kriminellen Energie des Jugendamtes und der Kindesmutter kapitulieren. Dann geht es sogar sehr schnell, dann ist der Vater das Sorgerecht los, bevor er sich's versieht. Auch eine Art der Verfahrensbeschleunigung. Ob es das war, was dem EGMR vorschwebte, wage ich zu bezweifeln.
SPIEGEL Online 10.01.2008
Leonie Wild und Philipp Wittrock
Hart und schnell will Roland Koch jugendliche Kriminelle bestrafen. Doch gerade in Hessen dauern die Verfahren extrem lange - jetzt streiten Ministerpräsident und Justiz über die Gründe. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie schnell Straftäter im Ländervergleich abgeurteilt werden.
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So weit der Bereich des Strafrechts. Doch im Familienrecht sieht es nicht besser aus. Gerade hier wird Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Vor kurzem hat der EGMR festgestellt, die Schweiz habe durch Laxheit ihrer Behörden dafür gesorgt, dass zwei Jahre lang kein Umgang zwischen einem Vater und seinem Sohn stattfinden konnte und dass sie daher für den völligen Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden verantwortlich sei.
Was soll man dann zu Deutschland sagen, wo Verfahrensdauern von vier Jahren nicht unüblich und selbst sieben Jahre kein Einzelfall sind. Wenn nicht ... ja wenn nicht die Gerichte sofort vor der kriminellen Energie des Jugendamtes und der Kindesmutter kapitulieren. Dann geht es sogar sehr schnell, dann ist der Vater das Sorgerecht los, bevor er sich's versieht. Auch eine Art der Verfahrensbeschleunigung. Ob es das war, was dem EGMR vorschwebte, wage ich zu bezweifeln.
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