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Mittwoch, 6. Februar 2008
Welches Freiheitsverständnis liegt unseren Grundrechten zugrunde?
thopo, 13:50h
Hinter diesem etwas drögen Titel verbirgt sich ein exzellenter Vortrag von Herrn Prof. Dr. jur. Arnd Diringer, in dem auch umfassend auf Art. 6 GG (Recht auf Achtung der Familie) eingegangen wird.
Lesen sie das Manuskript des Vortrages hier.
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Entfremdet
thopo, 12:58h
Eine Initiative von PAS-Eltern e.V. und dem Väteraufbruch für Kinder e.V.
www.entfremdet.de
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. und PAS-Eltern e.V. haben sich für diese Aktion
entschlossen um das Ausmaß der Kindesentfremdungen in Deutschland zu visualisieren.
Wir wollen mit dieser Aktion dem Argument: ”Sie sind ja bloß ein Einzelfall.” entgegentreten.
Diese Aktion richtet sich vorerst nur an Eltern die den Kontakt zu ihren Kindern, nach Trennung
oder Scheidung, seit mindestens 3 Monaten verloren haben.
”Ich werde oft gefragt, wie lang es dauern kann bis sich eine solche Praxis standardisiert,
das heisst überall umgesetzt ist. Es wird, wenn es keine rechtlichen Rahmenbedingungen
geben wird, Jahrhunderte dauern - zumindest in Deutschland, oder nie. Da bin ich sehr pessimistisch.
Ich bin aber optimistisch, dass es solche Rahmenbedingungen in
Zukunft geben wird, weil einfach der Druck aus der Gesellschaft immer stärker wird.”
- Richter Jürgen Rudolph / Mitbegründer der Cochermer Praxis -
Helfen Sie uns den Druck aus der Gesellschaft zu erhöhen und beteiligen Sie sich
an unserer Aktion.
So bestechend die Idee auch ist, wird doch diese Seite langsam zum Ärgernis. Seit Monaten befindet sie sich in Überarbeitung, ohne dass ein Fortschritt erkennbar wäre. Der Aktion sind bereits zahlreiche Unterschriften verloren gegangen. Das ist ärgerlich, denn die Dokumentation der großen Zahl der Betroffenen war gerade das vorrangige Ziel.
Vertrauen lässt sich leichter erhalten als wieder gewinnen.
Schade, schade, schade!
Wieder ein Steinchen mehr in der langen Mauer der verpassten Gelegenheiten!
www.entfremdet.de
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. und PAS-Eltern e.V. haben sich für diese Aktion
entschlossen um das Ausmaß der Kindesentfremdungen in Deutschland zu visualisieren.
Wir wollen mit dieser Aktion dem Argument: ”Sie sind ja bloß ein Einzelfall.” entgegentreten.
Diese Aktion richtet sich vorerst nur an Eltern die den Kontakt zu ihren Kindern, nach Trennung
oder Scheidung, seit mindestens 3 Monaten verloren haben.
”Ich werde oft gefragt, wie lang es dauern kann bis sich eine solche Praxis standardisiert,
das heisst überall umgesetzt ist. Es wird, wenn es keine rechtlichen Rahmenbedingungen
geben wird, Jahrhunderte dauern - zumindest in Deutschland, oder nie. Da bin ich sehr pessimistisch.
Ich bin aber optimistisch, dass es solche Rahmenbedingungen in
Zukunft geben wird, weil einfach der Druck aus der Gesellschaft immer stärker wird.”
- Richter Jürgen Rudolph / Mitbegründer der Cochermer Praxis -
Helfen Sie uns den Druck aus der Gesellschaft zu erhöhen und beteiligen Sie sich
an unserer Aktion.
So bestechend die Idee auch ist, wird doch diese Seite langsam zum Ärgernis. Seit Monaten befindet sie sich in Überarbeitung, ohne dass ein Fortschritt erkennbar wäre. Der Aktion sind bereits zahlreiche Unterschriften verloren gegangen. Das ist ärgerlich, denn die Dokumentation der großen Zahl der Betroffenen war gerade das vorrangige Ziel.
Vertrauen lässt sich leichter erhalten als wieder gewinnen.
Schade, schade, schade!
Wieder ein Steinchen mehr in der langen Mauer der verpassten Gelegenheiten!
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Säugling bleibt bei den Eltern
thopo, 12:06h
Kölnische Rundschau 05.02.2008
Ulrike Schödel
Trotz Schlagzeilen und Aufregungen: Der Fall eines zehn Wochen alten Säuglings, der angeblich von seinen Eltern misshandelt wurde, bleibt weiterhin in der Schwebe. Wie ein Familienrichter entschieden hatte, bleibt das Kind vorerst weiterhin in der Obhut seiner Eltern. Eine Beschwerde des Bonner Jugendamtes gegen die richterliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Köln jetzt wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Das bestätigte der Kölner Gerichtssprecher Hubertus Nolte mit der Begründung: Ein Rechtsmittel gegen das „Nichteingreifen ins Sorgerecht“ gäbe es nicht. Der Fall wurde ohne weitere inhaltliche Prüfung zurück nach Bonn verwiesen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ulrike Schödel
Trotz Schlagzeilen und Aufregungen: Der Fall eines zehn Wochen alten Säuglings, der angeblich von seinen Eltern misshandelt wurde, bleibt weiterhin in der Schwebe. Wie ein Familienrichter entschieden hatte, bleibt das Kind vorerst weiterhin in der Obhut seiner Eltern. Eine Beschwerde des Bonner Jugendamtes gegen die richterliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Köln jetzt wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Das bestätigte der Kölner Gerichtssprecher Hubertus Nolte mit der Begründung: Ein Rechtsmittel gegen das „Nichteingreifen ins Sorgerecht“ gäbe es nicht. Der Fall wurde ohne weitere inhaltliche Prüfung zurück nach Bonn verwiesen.
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