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Mittwoch, 20. Februar 2008
 
Zum Wohl des Kindes
Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.02.2008
Stefan Dietrich

Der Verein Familiennetzwerk befürchtet eine gesetzliche Einschränkung elterlicher Erziehungsrechte. Die Kritik des Vereins richtet sich gegen das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Das Gesetz, das Anfang März im Rechtsausschuss beraten und im selben Monat vom Bundestag verabschiedet werden soll, verschaffe dem Staat Eingriffsmöglichkeiten in das Erziehungsrecht, die weit über die bestehenden hinausgingen, sagte die Vorsitzende des Vereins, Maria Steuer.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Bedenklich die folgende Passage:

(...) Amtsverfehlungen werde durch die Senkung der Eingriffsschwelle Tür und Tor geöffnet, da im Einzelfall von den Gerichten bestimmt werde, was dem „Wohl des Kindes“ diene. Der grundgesetzlich geschützte Vorrang der Elternverantwortung werde unterhöhlt durch ein Kontrollrecht des Staates, das über das bestehende Wächteramt in Notlagen hinausgehe.
Die Fachwelt teilt diese Bedenken überwiegend nicht.

Hält man sich vor Augen, dass gerade erst das ganze Ausmaß der Tragödie ans Tageslicht kommt, die durch die sog, "Wormser Prozesse" verursacht wurde, dann weiß man, dass der Begriff "Amtsverfehlungen" viel zu beschönigend ist. In vielen Fällen handelt es sich um irreparable Zerstörungen von Familien und Schädigungen von Kindern bis hin zu deren Tod.

Die deutsche "Fachwelt" übersieht die Warnsignale von außen: Sowohl im europäischen Parlament als auch im Europarat wird bereits von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter gesprochen. Anstatt diese abzustellen, sollen sie nun durch eine Gesetzesänderung legalisiert werden. Doch so einfach ist es nicht, denn noch stehen Menschenrechte im Rang über dem einfachen Recht. Deutschland hat die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und muss sich nun daran halten, auch wenn dies von einigen Offiziellen bestritten wird. Denn wer im deutschen Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen nach der Türkei werfen.

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