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Dienstag, 19. Februar 2008
 
Staatsstreich gegen Eltern und Kinder
Freiheit, die ich meine
WELT Online 17.02.2008
Romanus Otte

Die SPD will den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer senken - und am liebsten das Kindergeld gleich mit. Statt der Eltern soll der Staat das Geld für seine Programme ausgeben.
...
Es gehört zu den Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassung, dass der Staat das Existenzminimum der Bürger nicht besteuert, auch nicht der Kinder. Dies stellen die Freibeträge sicher. Daher hat das Verfassungsgericht sie stets gegen Zugriffe des Staates verteidigt. Die SPD weiß das. Aber sie will sich mit dieser Freiheit nicht abfinden. Nun steht ein Grundrecht auf dem Spiel: dass wir unser Leben aus eigener Kraft bestreiten können - und der Staat uns lässt. Das Geld, das für die nackte Existenz nötig ist, steht für die Steuer nicht zur Verfügung.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Anstelle eines eigenen Kommentars hier noch ein Zitat aus dem Artikel:
Ist all dies nur ein Irrtum der Sozialdemokratie? Oder ist es ein Vorgeschmack dessen, was sie gerade als "demokratischer Sozialismus" in ihr Programm geschrieben hat?

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Bundesjugendkuratorium warnt vor falschem Aktionismus beim Kinderschutz
Bundesjugendkuratorium Pressemitteilung 16.01.2008

Statt immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu beginnen und den Königsweg für einen wirksamen Kinderschutz zu suchen, sollten zunächst die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver begleitet und ausgewertet werden. Dies ist eine der Forderungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), das sich mit einer Stellungnahme in die öffentliche Debatte zum Kinderschutz einschaltet.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Eine dankenswerte Stellungnahme, die auch deutliche Worte für die beabsichtigte Entmündigung der Eltern findet:
Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Prävention warnt das BJK jedoch vor einem Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen: Der Staat solle und dürfe nur eingreifen, so das BJK, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht, um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen. Denn der Staat könne zwar versuchen, Eltern von einem gewünschten anderen Erziehungsverhalten zu überzeugen, müsse aber letztlich auch unterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen von Familien akzeptieren. Interventionen gegen den Willen der Eltern beschränken sich daher auf die Fälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist.

So und nicht anders steht es im Grundgesetz. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich vor Augen halten, dass die geplante Änderung des § 1666 BGB nicht verfassungskonform ist!

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Familiennetzwerk warnt: "Der Staat greift nach den Kindern"
Staat will Erziehungsgewalt - demnächst DDR-Zustände in Deutschland?
www.pressetext.de 12.02.2008
Maria Steuer

Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum "Wohl des Kindes" anzuordnen. Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das "elterliche Versagen" des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem "Wohl des Kindes" entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen
Zwei Jahre lang hat Peter Tinnemann seine Tochter gesucht, die von der eigenen Mutter verschleppt wurde. Jetzt hat er Luna in Mittelamerika aufgespürt - doch obwohl ihm das Sorgerecht zugesprochen wurde, verbietet ihm eine Richterin den Kontakt mit seinem Kind.
Spiegel Online 18.02.2008
Nils Klawitter

665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

So sehr diese Nachricht unser Rechtsempfinden schockiert - überraschen kann sie nicht. Leben wir doch in einem Land, in dem es ausreicht, dass eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind einfach entführt, um damit das Sorgerecht für sich zu erzwingen. Insofern liegt Nils Klawitter noch deutlich hinter der Realität zurück: Die Gerichte dulden nicht nur Straftaten von Müttern, sie fördern und belohnen sie sogar, selbst wenn durch Gutachten bestätigt ist, dass die Mutter nicht erziehungsgeeignet ist.

Es ist lange her, dass Prof. Roman Herzog das Bundesverfassungsgericht mit der Devise leitete: "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." Die Meldung aus Guatemala bestätigt eher den Satz von Bertolt Brecht: "Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen."

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