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Freitag, 15. Februar 2008
 
Türke bekommt Sohn zurück
Kazim Görgülü gewinnt Sorgerechtsstreit - Wunsch des Kindes entscheidet vor Gericht
Mitteldeutsche Zeitzung 13.02.2008
Christian Schafmeister

Der sieben Jahre lange dramatische Sorgerechtsstreit um seinen Sohn hat für Kazim Görgülü ein glückliches Ende gefunden: Am Mittwoch konnte der Türke seinen acht Jahre alten Sohn Christofer ganz offiziell in der Gemeinde Krostitz (Sachsen) anmelden. Möglich wurde das nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg. Das hatte am Montag in einer einstweiligen Anordnung Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen achtjährigen Jungen zugesprochen. "Seitdem lebt Christofer bei uns, wir sind überglücklich über die Entscheidung", erklärte Görgülüs Frau Celestina der MZ.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zuerst und vor allen Dingen: Herzlichen Glückwunsch an Familie Görgülü, die erst jetzt die Bezeichnung "Familie" wirklich verdient. Natürlich sind sie überglücklich. Doch wer ist schon in der Lage, einen sieben Jahre lang währenden Rechtsstreit durchzustehen?

Der Fall Görgülü hat Justizgeschichte geschrieben, und er ist noch lange nicht abgeschlossen. Doch egal wie er letztlich ausgeht, das Ansehen der deutschen Familienjustiz hat einen erheblichen Knacks bekommen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht den Fall ursprünglich gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wieder einmal sah sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veranlasst, Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzung zu verurteilen.

Trotz allem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Was wäre gewesen, wenn Kazim Görgülü kein Türke wäre und der Fall dadurch internationale Dimension erlangt hätte? Hätte ein Schwabe Karle Görgele in einem rein innerdeutschen Rechtsstreit schließlich auch obsiegt? Eine zurückhaltende Skepsis ist angebracht - zu groß ist die Zahl der Petenten, die beim Europäischen Parlament vorstellig wurden, weil ihnen im deutschen Rechtssystem das - grundgesetzlich geschützte - Recht auf Achtung ihrer familiären Beziehungen verweigert wird.

Eines muss positiv erwähnt werden: Letztlich waren für die Entscheidung des Landgerichts Wittenberg nicht juristische Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern der Wille des betroffenen Kindes. Dies war zwar nur wegen der langen Verfahrensdauer möglich, doch als mittlerweile Achtjähriger hat er seinen Willen dafür um so deutlicher kundgetan.

Man kann Familie Görgülü nur wünschen, dass sie nun endlich zur Ruhe kommt.

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Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz - Unabhängig oder unterworfen ?
www.justizskandale.de 27.05.2007
Bert Steffens

Die einzige, weil grundlegende und Recht setzende Quelle über die Pflichten der deutschen Richter, ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und in bestimmender Klarheit vor allem mit Art. 97 Abs. 1.
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Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Ein lesenswerter Grundsatzartikel aus der Feder von Bert Steffens, der durch die Diskussion um die Richter am OLG Naumburg neue Aktualität erhält.

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