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Mittwoch, 27. Februar 2013
 
Gewalt statt Fürsorge
Eine Ausstellung widmet sich der hessischen Heimerziehung von 1953 bis 1973. Sie schildert den mühsamen Weg der Pädagogik aus einer gewaltbelasteten Vergangenheit.
Frankfurter Rundschau 27.02.2013
(ers.)

Das Jugendwohlfahrtsgesetz gab den Gerichten jede Menge „Einweisungsgründe zur Beseitigung der Verwahrlosung“ an die Hand: „Herumtreiberei“, „Lügenhaftigkeit“, „Kontakt zur Besatzungsmacht“, „Triebhaftigkeit“, „Schulbummelei“, „primitiver Charakter“, „Kontakt zum anderen Geschlecht“. Haltlose Kinder stießen auf hilflose Erzieher.

Das mündete nahezu zwangsläufig in Aggression. Schläge und psychische Gewalt waren in den Heimen an der Tagesordnung. Die Sanktionen reichten von Ausgangs- und Urlaubssperre bis zum Einschluss in der „Besinnungszelle“. In der Ausstellung ist von einem „Vergeltungsstrafrecht mit allen Härten“ die Rede.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Ausstellung und Beitrag suggerieren, dass sich die Verhältnisse seither grundlegend geändert haben. Doch die Zahl der Herausnahmen hat sich - bei sinkenden Geburtenzahlen - ständig erhöht, zuletzt bis auf über 40.000. Nach wie vor werden Kinder in Heimen misshandelt - lediglich die Methoden sind subtiler geworden. Oder wie soll man es nennen, wenn den Kindern erklärt wird, ihre Eltern seien verstorben oder hätten sie nicht mehr lieb?

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