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Donnerstag, 28. Februar 2013
Bundesfamilienministerin: "Kinderrechte müssen eingehalten und umgesetzt werden"
thopo, 18:27h
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 28.02.2013
Das Zusatzprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention rügen können. Voraussetzung für eine Beschwerde ist, dass die nationalen Rechtsmittel erschöpft sind. Ist die Beschwerde erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung gegenüber dem betroffenen Staat aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Das Zusatzprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention rügen können. Voraussetzung für eine Beschwerde ist, dass die nationalen Rechtsmittel erschöpft sind. Ist die Beschwerde erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung gegenüber dem betroffenen Staat aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.
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Verband der Alleinerziehenden warnt vor Folgen der Sorgerechtsreform
thopo, 18:01h
Die Reform des Sorgerechts unverheirateter Paare wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, wirft dem Gesetzgeber vor, er habe sich bei der Neufassung von dem Wunsch nach einer raschen Entscheidung zugunsten des Vaters leiten lassen. „Das Wohlergehen des Kindes spielt dabei keine Rolle mehr.“ Das Gesetz könne außerdem dazu führen, dass der betreuende Elternteil, und das seien zu mehr als 90 Prozent die Mütter, in seiner eigenen Lebensführung und Entscheidungsfreiheit massiv eingeschränkt würde, warnt die Juristin im Interview mit unserer Zeitung. „Aus den Beratungsstellen habe ich bereits gehört, dass die Frage nach Abtreibung verstärkt gestellt wird.“
Neue Osnabrücker Zeitung 24.02.2013
Waltraud Messmann
Die Neuregelung sieht vor allem ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach der Geburt vor. Wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, kann der Vater wählen, ob er zunächst über das Jugendamt eine Einigung mit der Mutter anstrebt oder ob er sich direkt an das Familiengericht wendet.In diesem Fall kann die Mutter schriftlich zum Antrag des Vaters Stellung nehmen und darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Die Frist endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes. Ist die Begründung der Mutter nicht überzeugend, oder verpasst sie die Frist, kann das Gericht nach Aktenlage auf gemeinsames Sorgerecht entscheiden.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Neue Osnabrücker Zeitung 24.02.2013
Waltraud Messmann
Die Neuregelung sieht vor allem ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach der Geburt vor. Wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, kann der Vater wählen, ob er zunächst über das Jugendamt eine Einigung mit der Mutter anstrebt oder ob er sich direkt an das Familiengericht wendet.In diesem Fall kann die Mutter schriftlich zum Antrag des Vaters Stellung nehmen und darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Die Frist endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes. Ist die Begründung der Mutter nicht überzeugend, oder verpasst sie die Frist, kann das Gericht nach Aktenlage auf gemeinsames Sorgerecht entscheiden.
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Kinder terrorisieren Erzieher: Heim geschlossen
thopo, 17:50h
Telefonterror, Brandstiftung, Gewalt: Wie die Jugendlichen in einem Heim im südlichen Landkreis Landsberg gewütet haben, liest sich wie ein Reality-Format im Nachmittagsfernsehen.
Merkur-Online 27.02.2013
Die Regierung von Oberbayern reagierte äußerst schnell auf die Vorfälle in einer Jugendhilfeeinrichtung im Zuständigkeitsbereich der PI Landsberg: Sie untersagte den verantwortlichen Geschäftsführern einer privaten GmbH den weiteren Betrieb.
Der pädagogische Leiter sowie dessen Personal schienen laut Polizeimeldung mit der Betreuung der schwer erziehbaren Kinder und Jugendlichen "restlos überfordert". Dies wurde in Gesprächen gegenüber der Jugendsachbearbeiterin der Polizeiinspektion Landsberg, Polizeiobermeisterin Melanie Müller, von dort mehrfach bestätigt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Merkur-Online 27.02.2013
Die Regierung von Oberbayern reagierte äußerst schnell auf die Vorfälle in einer Jugendhilfeeinrichtung im Zuständigkeitsbereich der PI Landsberg: Sie untersagte den verantwortlichen Geschäftsführern einer privaten GmbH den weiteren Betrieb.
Der pädagogische Leiter sowie dessen Personal schienen laut Polizeimeldung mit der Betreuung der schwer erziehbaren Kinder und Jugendlichen "restlos überfordert". Dies wurde in Gesprächen gegenüber der Jugendsachbearbeiterin der Polizeiinspektion Landsberg, Polizeiobermeisterin Melanie Müller, von dort mehrfach bestätigt.
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Frauen wollen vor allem Geld? – Na klar!
thopo, 17:30h
Nach einer neuen Umfrage ist für Frauen wichtiger als für Männer, dass ihr Partner viel verdient. Das ist kein überraschender Skandal, sondern vollkommen logisch: Frauen verdienen weniger und finden Geld darum eben vergleichsweise wichtiger als Männer.
FAZ.net 27.02.2013
Anne-Christin Sievers
„Nur die Liebe zählt“, so hieß eine Sendung auf Sat 1, in der gefühlsduselige Paare sich gegenseitig überraschten und den jeweils anderen mit Liebesgeständnissen zu Tränen rührten. Doch der Sender setzte das Format ab, und spätestens jetzt müsste Moderator Kai Pflaume die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn so ausschließlich, wie sich das Liebesprimat im Sendungstitel formuliert, ist es in der Realität nicht – zumindest nicht beim weiblichen Geschlecht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
FAZ.net 27.02.2013
Anne-Christin Sievers
„Nur die Liebe zählt“, so hieß eine Sendung auf Sat 1, in der gefühlsduselige Paare sich gegenseitig überraschten und den jeweils anderen mit Liebesgeständnissen zu Tränen rührten. Doch der Sender setzte das Format ab, und spätestens jetzt müsste Moderator Kai Pflaume die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn so ausschließlich, wie sich das Liebesprimat im Sendungstitel formuliert, ist es in der Realität nicht – zumindest nicht beim weiblichen Geschlecht.
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