Donnerstag, 25. Oktober 2007
 
Bundesgerichtshof stärkt Rechte nichtehelicher Väter
YAHOO! NACHRICHTEN 24.10.2007
AFP

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte nichtehelicher Väter gestärkt. Nach einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss können sie ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, wenn die Mutter das Kind nicht selbst aufziehen, sondern zur Adoption freigeben will. Pflegeeltern, die das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht akzeptieren wollen, drohten die Karlsruher Bundesrichter mit einer Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie. Bei allen Entscheidungen sei allerdings "das Kindeswohl als oberstes Gebot zu berücksichtigen". (Az: XII ZB 229/06)

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Kommentar von Dietmar Nikolai Webel, Vorstandsmitglied im "Väteraufbruch für Kinder" (VAfK):

„Es tut uns sehr leid. Wir haben einen Fehler gemacht?“
Der BGH hat entschieden und doch nicht entschieden, die Beschwerde über den Sorgerechtsbeschluss des OLG Naumburg wurde zwar zurückgewiesen, aber die Richter machten klar, dass der betroffene Vater daran kein Schuld hat und haben kann. Im Gegenteil. Sie gingen weit über das hinaus, was erforderlich gewesen wäre. Nach Lesen des Beschlusses könnte man den Inhalt folgendermaßen zusammenfassen:

„Wir haben die Nase voll. Hallo Behörden von Sachsen-Anhalt, es reicht uns jetzt. Macht was wir Euch jetzt sagen und Schluß endlich mit der Hinhalte-Taktik. Das Kind kommt jetzt schnellstmöglich zurück zum Vater. Ein Trennungsschmerz ist dann da, wäre auch schön, wenn der Junge weiterhin noch mit den Pflegeeltern und dem Pflegebruder Kontakt haben könnte – aber ansonsten ab zum Vater. Und zwar dalli, dalli. Und basta. Keine Widerrede mehr, das könnt Ihr auch jetzt nicht mehr haben, weil man gegen einen Zurückweisung ja nicht klagen kann. Also keine Fisimatenten mehr, wir haben Euch auch alles noch mal vor die Nase gehalten, was Ihr im Einzelnen für Mist gemacht habt und damit das Ganze unsäglich in die Länge gezogen habt. Sogar noch nach dem EMGR-Urteil und später nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt lassen wir uns nicht mehr von Euch auf der Nase herumtanzen, die Görgülüs haben genug gelitten, ihre Rechtsanwältin Azime Zeycan genug gekämpft. Wir sagen jetzt dem Jugendamt und dem Vormund wie das geht, damit der Junge jetzt zum Vater kommt und basta.“

Schelte für das Naumburger OLG

In einer bemerkensweiten Detailgenauigkeit wurde akribisch jeder Beschluss aufgezählt, wer wann in Beschwerde gegangen ist, wie entschieden worden ist – um eines wohl genau aufzuzeigen: mit welcher unzumutbar langen Zeitspanne ein Vater vergeblich um seinen Sohn gekämpft hat. Und welche gravierenden Rechtsverletzungen vom Oberlandesgericht Naumburg nicht nur nicht verhindert worden seien, sondern wohl eher noch ihre Unterstützung fanden. An dieser Stelle wurde auch klar, dass eine mutige Amtsrichterin in Wittenberg sich vergeblich immer wieder gegen das mächtige OLG gestemmt hat – und zuletzt doch Recht behalten sollte. Ach ja, und der BGH vergaß auch nicht zu erwähnen, dass man ja ursprünglich einen renommierten Professor der Kinder- und Jugendpsychiatrie als Gutachter nehmen wollte. Und was nahmen die Richter aus dem Naumburger no-go-area? Frau Kerstin von Gehlen. Frau wer? Vergessen wir es schnell, Schwamm drüber.

Verständnis für die Aktivitäten des Vaters – Klare Grenzen den Pflegeeltern gezeigt

Auffällig an der BGH-Entscheidung war auch das Verständnis, welches die Richter für das Verhalten des Vaters aufbrachten – wenn er demonstrierte oder wenn er sich an die Öffentlichkeit wandte. Denn wenn man „gegen wiederholt fehlerhafte Entscheidungen“ kämpft, dann auch so. Auf deutsch: „Die Naumburger Juristen, die Pflegeeltern, das Jugendamt und die anderen Behörden haben Euch Unrecht getan, dann darf man auch dagegen demonstrieren. Aber erst, wenn es hohe Gerichte feststellen.“

Deutlich dagegen die Drohung gegen die Pflegeeltern und deutlich auch die Unterstützung für den zuletzt eingesetzten Vormund: Wenn die Pflegeeltern sich weiter gegen den Umgang mit dem leiblichen Vater sträuben, dann hilft nur eins: Kindesherausnahme. Zumal der BGH wohl das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Kind als gestört ansieht. Die Rolle einer leiblichen Elternschaft wurde gegenüber sozialer Elternschaft hervorgehoben.

Auswirkungen des BGH-Beschlusses für nicht-eheliche Väter

In den Fällen, wo Mütter nicht betreuen können oder wollen, dürften nun Väter aufgrund ihres natürlichen Elternrechts Vorrang haben. Bevor ihre Kinder von Dritten betreut werden sollen, haben ihre Väter Vorrang vor allen anderen Betreuungspersonen. Voraussetzung ist natürlich wie immer, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sein darf, aber auch hier gilt: Trennungsschmerz ja, aber die langfristigen Auswirkungen der Trennung von Kindern und ihren Eltern/Vätern muß mit berücksichtigt werden.

Mögliche Schwachpunkte

Natürlich könnte man den BGH-Beschluß auch kritisch sehen: Warum keine weniger einschneidende Maßnahmen? Warum keine Einsetzung eines Umgangspflegers? Tja, dann wären die Probleme nicht gelöst. Wenn der leibliche Vater über Krankenhaus-Aufenthaltsorte entscheiden soll und die Pflegeeltern sich dagegen sperren sollten? Es gäbe also in der Praxis dauernd Konfliktpotentiale. Daher ist der BGH-Beschluss letztlich die richtige Entscheidung. Es wird jedoch Kritik geben: Woher nimmt der BGH die Gewissheit, dass das Verhältnis Kind-Pflegeeltern gestört ist? Das hätte man auch genauer erklären können. Sicherlich. Aber letztlich kommt es darauf nicht an. Niemals war das Kind bei Pflegeeltern, weil es - wie sonst üblich - bei Eltern herausgenommen werden musste.

Grenzen auch der Pflegeeltern-Lobby aufgezeigt

Pflegeeltern sind halt auch nicht immer gleich Pflegeeltern. Es gibt solche und solche, wie bei richtigen Eltern auch. Und das sollte zukünftig auch besser beachtet werden. Wenn Pflegeeltern als solche ungeeignet sind, sollte ein Wechsel des Kindes in eine andere Pflegestelle in Betracht kommen, damit der Wechsel zu den leiblichen Eltern vonstatten gehen kann. Daher ist dieser Beschluss auch eine Niederlage für die Pflegeeltern-Lobby. In diesem Falle hat Professor Dr. Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt und Frau Dr. Gisela Zenz (eine pensionierte Universitätsprofessorin) zweimal eine Schlappe hinnehmen müssen – einmal als Prozessvertreter der Verfahrenspflegerin im Fall Görgülü vor dem Bundesverfassungsgericht und nun mit diesem BGH-Beschluss.

An dieser Stelle sollte deutlich gemacht werden, dass diese zwei Personen laut Behördenauskunft eine regelrechte Kampagne gegen Familie Görgülü gestartet haben sollen, ohne sie zu kennen. Ja, sie beantragten sogar den Umgangsausschluss im Fall Görgülü vor dem Bundesverfasssungsgericht als o.g. Prozessvertreter. Diese beiden Pflegeeltern-Lobbyvertreter, Salgo und Zenz, waren sich offenbar nicht zu schade, im Hintergrund im Görgülü-Verfahren mitzumischen. Aber um die Familie ging es wohl auch gar nicht.

Praktischerweise liegt Salgo auch die Ausbildung von Verfahrenspflegern sehr am Herzen. Und wie man im Fall Görgülü sehen kann, geht’s damit scheinbar auch leichter, um vor dem Bundesverfassungsgericht mal aufzutreten. Wobei die Frage erlaubt sein muß: Handelt es sich hier um einen Ideologiestreit oder geht es um einen kleinen Jungen und dessen Vater? Haben die beiden Professoren eventuell befürchtet, dass die Rechte leiblicher Eltern gestärkt werden könnten? Oder etwa gar die von leiblichen Vätern?

Nebenbei bemerkt: Auch in einem anderen Fall – in dem ein Vater mehr als zehn Jahre um seine beiden Kinder gekämpft hat - haben die beiden Frankfurter Professoren einen Verfahrensbeteiligten, nämlich den Ergänzungspfleger stetig „beraten“ und praktischerweise auch gleich das betreffende Frankfurter Jugendamt mit. Bis heute hat der betreffende Vater keinen Kontakt zu seinen Kindern, so wie er es sich wünscht. Anscheinend werden nicht nur im Görgülü-Verfahren manche Beteiligte von Frankfurter Professoren „beraten“. Ob man auf diese Weise Verfahren manipulieren kann? Diese Frage sollte sich jeder selber beantworten.

Fazit:

Das BGH-Urteil hat Klarheit gebracht. Die Frage ist nur, wie die Behörden von Sachsen-Anhalt nun in der Praxis angehalten werden können, damit jetzt zügig der Umgang ausgebaut und das Kind zum Vater wechseln kann. Denn bisher haben ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und sechs Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht ausgereicht, um die Behörden endlich auf den richtigen Weg zu bringen.

Der Familie Görgülü ist soviel Unrecht passiert, dass es an der Zeit wäre, dass sich Behördenleiter oder der Oberlandesgerichtspräsident von N. (man mag es schon gar nicht mehr schreiben) wenigstens jetzt mit menschlichen Gesten melden würden. Mit nur einem Wort bei ihnen melden würden: „Entschuldigung.“ Und wer noch ein kleines bisschen mehr Größe hat, darf auch sagen: „Es tut uns sehr leid. Wir haben einen Fehler gemacht.“

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Geschwisterpaar soll zusammenbleiben
Westfälische Rundschau 24.10.2007
(TK)

Sie haben Tim und Vanessa ganz fest in ihr Herz geschlossen. Nun möchten Iris und Walter K. verhindern, dass sich das Jugendamt mit seiner Entscheidung durchsetzt und das Geschwisterpaar trennt, das die beiden Ergster als Pflegekinder aufgenommen haben. Das Mädchen und der Junge sollen nach Willen der Behörde in unterschiedlichen Familien aufwachsen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier. Folgenachricht siehe hier.

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Dienstag, 23. Oktober 2007
 
TV-Kritik: Kindesentzug auf Verdacht?
Report München 22.10.2007
Andrea Mocellin, Katrin Pötzsch

Das deutsche Jugendamt ist die Behörde, die ihresgleichen sucht in Europa. Es ist also die Behörde, die ganz massiv in die Grundrechte von Menschen, insbesondere von Familien und Kindern eingreift. Aber es gibt keine übergeordnete Behörde, die das Jugendamt kontrolliert. (Zitat Heribert Giebels)

Die Reportage können Sie hier sehen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.

Sie finden nichts? Stimmt - die Seite wurde am 25.10. vom Bayerischen Rundfunk vom Netz genommen. Ein Schuft, der da was Böses denkt!

Erschütternde Bilder, harte Worte von Fachleuten und Uneinsichtigkeit der Behördenvertreter, soweit diese überhaupt zu einer Stellungnahme bereit waren. Doch das ist erst die Spitze des Eisbergs. Bundesweit gibt es zahlreiche - oder sollte man sagen zahllose - Fälle von Jugendamtswillkür. Nicht einmal das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, kann sich gegen Jugendämter durchsetzen.

Wer es nicht selbst miterlebt hat, kann es kaum glauben. Oft werden Betroffene als "Spinner", oder schlimmer noch, als "Querulanten" gebrandmarkt. Dann nimmt sie niemand mehr ernst, und ihr Kampf ist endgültig verloren, sei er auch noch so gerechtfertigt.

Gut, dass das einmal aufgegriffen wurde. Man kann sich nur wünschen, dass die Autorinnen ihre Recherche fortsetzen und weitere Fakten auf den Tisch legen. Der Eisberg muss in seiner vollen Größe gezeigt werden. Erst dann wird sich die Öffentlichkeit der Gefahr bewusst werden, die von ihm ausgeht. Es kann Jeden treffen, jetzt und zu jedem Zeitpunkt.

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Sonntag, 21. Oktober 2007
 
„Sie ist der Teufel in Person“
Der Angeklagte gesteht Schüsse auf seine Frau und schildert das Familienleben als Hölle
Fuldaer Zeitung 18.10.2007
Jutta Koch

Bevor Kurt K. sich von seiner Familie gedemütigt fühlte, bevor er versuchte, sich mit Tabletten umzubringen und am 1. April 2007 auf offener Straße auf seine Ehefrau schoss, sah er sich noch nicht als Opfer – und er war noch kein Täter. Mit 30 Jahren war er Ehemann, Vater und erfolgreicher Unternehmer. Mit 40 Jahren verkaufte der Tischler den Betrieb, weil ihm die 20-Stunden-Tage über den Kopf wuchsen und fing mit seiner Familie ein neues Leben in Paraguay an.
Heute ist Kurt K. 50 Jahre alt und angeklagt wegen versuchten Mordes. Vor dem Landgericht hat er gestern gestanden, die Mutter seiner zwei Kinder lebensgefährlich verletzt zu haben. „Ich verabscheue die Tat. Und ich bereue sie“, sagte er.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Der Kommentar zu diesem Beitrag stammt von Haral Schütz, ehem. Familienrichter am OLG Bamberg:

""In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte ihren Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben ..."

Fragt sich noch jemand, warum von Zeit zu Zeit einer dieser Männer ausrastet?

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Klasse Fahrt nach Wangerooge - 150 Schüler starten Ausflug mit der NordWestBahn
newstix 16.10.2007
(mk)

Seit Anfang dieses Jahres bietet die NordWestBahn komplette Klassenfahrten in die Region Weser-Ems an. Ob zum Universum Bremen, zur virtuellen Unterwasserstation OCEANIS Wilhelmshaven oder auf die Nordseeinsel Langeoog: Die NordWestBahn hat jede Menge tolle Ziele im Programm. Mit dem Zug können die Mädchen und Jungen entspannt das Industrie Museum Lohne, das Zeughaus Vechta und das Museumsdorf Cloppenburg ansteuern. Ein Vergnügen ist zudem eine Draisinefahrt in Quakenbrück. Im Vordergrund der Klassenfahrten steht nicht nur der Spaß für die Schüler, der Ausflug ist gleichzeitig sehr lehrreich und kann problemlos in den Schulunterricht integriert werden.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

In Zeiten wachsenden Umweltbewusstseins ist diese Initiative lobenswert. Wenn man Jugendliche zu energiesparendem Verkehrsverhalten erzihen will, ist auch "Hautkontakt" zu den öffentlichen verkehrsmitteln unerlässlich. Es ist geradezu erschreckend, wie viele Menschen heute angeben, sie seien noch nie mit der Bahn gefahren. Im Erwachsenenalter ist die Schwellenangst natürlich hoch - oft eine unüberwindliche Hürde.

Man würde sich wünschen, dass die Initiative der NordWestBahn zahlreiche Nachahmer findet.

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Samstag, 20. Oktober 2007
 
TV-Tipp: Eine Familie und ihre Helfer vom Amt
HessenReporter
hrfernsehen 01.11.2007 - 22:15

Das Jugendamt Bad Homburg hat ein Auge auf die Hartz 4-Familie geworfen und ein großes Hilfsprogramm aufgelegt: Eine Entrümplungsfirma mistet auf Amtskosten die Wohnung aus, streicht Wände und Türen neu und besorgt ordentliche Möbel. Die Kinder bekommen einen Platz im Ganztagskindergarten mit zusätzlicher Förderung, denn sie sind in ihrer Entwicklung zurück geblieben. Ihr Schicksal ist der Anlass für die Amtshilfe, denn wenn jetzt den Kindern nicht geholfen wird, werden sie als junge Erwachsene überhaupt keine Chance mehr haben, auf eigenen Füßen stehen zu können. Und das will das Amt unbedingt vermeiden.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
Über die Familie wurde bereits in der Reihe "ARD-exklusiv" berichtet. Lesen Sie dazu die TV-Kritik.

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Kindesmisshandlung: "Werk der Zerstörung"
science.orf.at

Wer selbst misshandelt wurde, greift auch als Jugendlicher und Erwachsener häufig zu Gewalt als Mittel der Problemlösung. Dieser Zusammenhang wurde erst jüngst wieder durch Studien in den USA belegt und gilt auch für Österreich, wie der Jugendpsychiater Ernst Berger im Gespräch mit science.ORF.at bestätigt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Besinders hervorgehoben werden muss in diesem Zusammenhang die psychische Gewalt. Wissenschaftler sind sich darüber einig, dass sie gerade bei Kindern ebenso schreckliche und dauerhafte Wirkungen hinterlässt wie körperliche Misshandlungen.

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Pathologen im Kampf gegen Kindesmisshandlung
Rechtsmediziner erkennen, ob Verletzungen von Unfällen oder Übergriffen stammen. In Mainz wurden sie zu unentbehrlichen Helfern für Frauenhäuser und Jugendämter
WELT ONLINE 19.10.2007
Gisela Kirschtein

Verletzungen am menschlichen Körper und vor allem bei Kindern sind Urbans Spezialgebiet: Oft schon mit einem Blick kann der Mediziner sagen, ob eine Verletzung tatsächlich von einem Sturz stammt - oder von einem Schlag. Ein Arm, der absichtlich in kochendes Wasser getaucht wurde, weist eine andere Verletzung auf als einer, der erschreckt zurückgezuckt ist. Die meisten Ärzte können das nicht, weiß Urban: "Zum Einschätzen von Verletzungen braucht es viel Erfahrung", sagt er, ein niedergelassener Arzt könne die gar nicht haben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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«Keine Gewalt gegen Kinder»
ad-hoc news 19.10.2007
(ddp-bay)

Eine Gedenkstätte für missbrauchte Kinder ist am Freitag im Kurpark von Oberstdorf eingeweiht worden. Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet «Keine Gewalt gegen Kinder» und ist auch das zentrale Anliegen der Initiatoren «Forum gegen Gewalt».
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen finden Sie hier.

Eine solche Gedenkstätte war schon lange überfällig. Beschämend die Weigerung der Stadt München, und noch beschämender, dass die Einweihung fast unbemerkt über die Bühne ging. Nach all den Krokodilstränen, die über Kevin und andere vergossen wurden, hätte man zumindest die Anwesenheit eines Vertreters des BMFSFJ erwarten dürfen.

Wer immer in die Nähe von Oberstdorf kommt, sollte die Gedenkstätte besuchen und damit auf ihre Bedeutung aufmerksam machen.

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TV-Tipp: Kindesentzug auf Verdacht?
Die unkontrollierte Macht der Jugendämter
report MÜNCHEN 22.10.2007, 21.45 Uhr

Mit dutzenden Fällen von Kindesentzug in Deutschland müssen sich das Europaparlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Rechtsbruch gehört laut Insidern bei deutschen Jugendämtern zum Alltag. Kein Wunder, existiert doch keine funktionierende Kontrolle der Jugendämter in Deutschland. Und das, obwohl die Macht der Sachbearbeiter bis zur Kindeswegnahme reicht. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Jugendämter damit bisher einzigartig. report MÜNCHEN begleitete zwei Fälle.

Lesen Sie die TV-Kritik hier.

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Mittwoch, 17. Oktober 2007
 
Hungertod der kleinen Jacqueline in Marburg vor Gericht
Eltern wegen Mordes angeklagt - Kind wog am Ende nur noch sechs Kilogramm
PR-inside.com 16.10.2007
Guido Rijkhoek

Es ist ein Fall, der Bevölkerung und Politik in ganz Deutschland aufgerüttelt hat: Wegen einer krassen Mangelernährung und Unterversorgung starb am 24. März dieses Jahres die 14 Monate alte Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen. Ab dem kommenden Freitag müssen sich die Eltern des kleinen Mädchens vor dem Landgericht Marburg wegen Mordes und Kindesmisshandlung verantworten.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nachdem die
damals 21-jährige Mutter mit ihrem leblosen Kind eine Arztpraxis aufgesucht hatte.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Dienstag, 16. Oktober 2007
 
Elternrecht auf die eigene Entscheidung
Oberlandesgericht Hamm: Vierjähriges Mädchen aus Minden darf nach zehn Monaten im Wachkoma sterben
Mindener Tageblatt 16.10.2007
Hartmut Nolte

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Das Schicksal des Kindes ist schrecklich genug. Doch selbst hier muss sich das Jugendamt einmischen. Die Eltern hatten mit Sicherheit andere Sorgen. trotzdem wurde ihnen zugemutet, das Oberlandesgericht anzurufen, um ihrem Kind ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Unverständlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nach Lage der Dinge waren sich in Minden alle Ärzte einig, dass das Mädchen jemals wieder gesund oder auch nur schmerzfrei werden könne. Trotzdem hat das BVerfG die Entscheidung des OLG ausgesetzt. Das selbe BVerfG hat den Fall eines gesunden Schwerbehinderten, für den aufgrund seiner Behinderung akute Gefahr für Leben und Gesundheit bestand, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Klar, denn diese Gefahr war ja gerade vom Jugendamt erst hervorgerufen worden. Und wie der Fall Görgülü zeigt, ist das BVerfG gegen ein Jugendamt machtlos.

Unsere Politiker erklären immer noch, wie stolz sie darauf sind, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Wissen sie nicht, wie es an der Basis aussieht? Haben sie nicht aus dem Fall der DDR gelernt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht? Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, das hat sich über kurz oder lang bisher noch überall bewahrheitet. Denn eines steht fest:


"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Das sagte kein geringerer als Roman Herzog, der es als ehemaliger Bundespräsident und ehemaliger Präsident des Bundesverfassunsgerichts wissen muss).

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Montag, 15. Oktober 2007
 
Nach der Trennung der Eltern fehlt den Kindern oft der Vater
Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen der Diakonie richtet Expertenrunde ein
Borkumer Zeitung 15.10.2007

Wenn Eltern sich trennen, bedeutet das für viele Kinder, nur noch „Wochenendväter“ zu haben. Mit dieser Problematik habe häufig auch die evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen des Diakonie-Kreisverbandes in Leer zu tun. Das verdeutlichte deren Leiterin Dr. Ute Schulewski beim ersten Treffen einer künftig kontinuierlich zusammenarbeitenden Expertenrunde zum Projekt-Thema „Arbeit für eine aktive Vaterrolle und kooperative Elternschaft“.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Vertreter der Kirche hören sich gerne reden, vor allem über soziale Themen. Doch wie schaut es mit ihren Taten aus?

Da gibt es einen Pfarrer, der eigens öffentliche Veranstaltungen abhält, auf denen er beklagt, dass Kinder ihre Väter kaum kennen, weil sie zu wenig Zeit haben, sie zu sehen. Das wirkt gut, darüber berichtet die Presse, und das steigert seine Popularität. Doch der selbe Pfarrer hilft einer Mutter, ein Kind seinem Vater und seiner Schwester zu entreißen. Doch das Experiment geht schief: Der Mutter wird der Junge wegen seiner Behinderung lästig und sie droht, ihn auf die Straße zu setzen.

Was macht der Pfarrer nun? Nein, er hilft nicht, den Jungen zu seinem Vater zurückzubringen. Stattdessen "vermittelt" er ihm einen Platz in einem Pflegeheim, angeblich "um ihm die Obdachlosigkeit zu ersparen". Bedarf es noch der Erwähnung, dass das Heim der Kirche gehört, die nun monatlich einen satten Betrag für die Pflege einstreicht? Muss noch erwähnt werden, dass die Kirchenleitung das alles gutheißt?

Allein den Worten eines Kirchenmannes darf man nicht vertrauen. An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!

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Mann nach Angriff auf Köhler wieder frei
WELT ONLINE 14.10.2007
afp/ap/dpa/kas/fsl

Wenige Stunden nach der Attacke auf Bundespräsident Horst Köhler vor der Frankfurter Paulskirche ist der 44 Jahre alte Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Motiv waren offenbar finanzielle Probleme. Köhler war bei dem Übergriff unverletzt geblieben.

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Der Hessische Rundfunk berichtete ergänzend, gegen den Mann werde ei Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung eingeleitet.

Resümieren wir: Ein verzweifelter Mensch, dem die Schulden über dem Kopf zusammenzuschlagen drohen, sieht eine Chance, mit dem Bundespräsidenten sprechen zu können. Dass die Mittel, die er angewendet hat, nicht in Ordnung waren, steht außer Zweifel. Doch es steht ebenso außer Zweifel, dass er nur mit Herrn Köhler sprechen wollte. Doch sofort ermittelt die Justiz wegen Körperverletzung.
Wenn aber eine Pfarrersfrau einen schwerbehinderten Jugendlichen im Beisein des Jugendamtes "wie einen Verbrecher abführt" (schriftliche Schilderung des Vorfalls durch den Pfarrer) , um ihn gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen, dann sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, ein Ermittlungsverfahren auch nur zu eröffnen.

Was ist los mit diesem Staat?

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Gewaltenteilung oder: die gute Gewalt
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat eine Webseite. Das ist heut nichts außergewöhnliches mehr. Auf dieser Seite betreibt sie auch eine Rubrik "Für Kinder". Die ist sehr stark von der "Sendung mit der Maus" inspiriert. Das wäre ja nichts Schlechtes, nur sollte das, was dort steht, entweder wahr oder eben als Märchen gekennzeichnet sein. Auszug:

"Diese Trennung der Aufgaben hat gute Gründe: Die Polizei glaubt, einen Täter gefasst zu haben. Sie hat also einen Anlass, ihn für schuldig zu halten. Dieser Anlass muss aber geprüft werden. Und das darf man nicht der Polizei selbst überlassen, die vielleicht schon von der Schuld überzeugt ist.
Die Schuld muss also ein Gericht feststellen. Die Gerichte sind unabhängig. Das heißt, niemand darf dem Gericht in seine Arbeit hineinreden oder gar Befehle geben."

Soweit Frau Merkels Seite. Das Problem ist: Das ist ein Märchen, wird aber als Wahrheit hingestellt. Wo Jugendämter nach Belieben Gerichtsbeschlüsse missachten können, wo sie einen missliebigen Amtsrichter durch seinen Direktor so lange unter Druck setzen können, bis er seine Beschlüsse ändert; und wo selbst das Bundesverfassunsgericht nicht gegen diese eklatanten Grundrechtsverletzungen einschreitet, da ist es mit der Gewaltenteilung nicht gut bestellt. Und da die Gewaltenteilung angeblich das Fundament unserer Demokratie ist, wackelt das ganze Gebäude.
Deutschland ist mit stetig wachsender Geschwindigkeit dabei, sich aus dem Kreis der Rechtsstaaten zu entfernen. Wenn wir heute noch kein EU-Mitglied wären, hätten wir wohl große Schwierigkeiten, dort aufgenommen zu werden. Dazu reicht es nicht aus, von sich zu behaupten, dass man Demokrat ist. Wie sagte Erich Kästner?
"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es."

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Von der Leyen zieht Vorschlag zurück
Die Familienministerin hat ihren Plan, Jugendliche als Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Alkohol und Gewaltvideos einzusetzen, zurückgezogen. Doch der Lockvogel-Einsatz ist längst Praxis.
taz 15.10.2007
taz/dpa

Die Ideee sorgte bloß kurz für Aufregung. Jetzt zieht Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Gesetzentwurf zum Einsatz jugendlicher Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos zurück. Zumindest vorläufig: Sie will den umstrittenen Entwurf zwar doch nicht wie angekündigt am Mittwoch ins Kabinett einbringen - ihn aber weiter diskutieren.

Das war also im wahrsten Sinne des Wortes eine "Schnaps-Idee".

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