Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:
Strafversetzung nach Interview
Saarbrücker Zeitung 13.12.2003Michael Jungmann
Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.
Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!
Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?
Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"
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Konrad Adam
Im ganzen Land werden plötzlich misshandelte und vernachlässigte Kinder entdeckt. Der Vorwurf, der Staat habe versagt, ist wahr: Er macht die Eltern zu Arbeitsmaschinen und verwaltet die lästigen Kinder am liebsten selbst. Das ist erstens falsch und zweitens funktioniert es nicht.
...
Natürlich hat der Staat versagt. Aber doch nicht erst seit gestern oder vorgestern, und auch nicht nur durch Unterlassen. Versagt hat er, als er, im Widerspruch zu der Verfassung, auf den Gedanken kam, den Eltern ihr natürliches Recht zu bestreiten und sie von der "zuvörderst ihnen" obliegenden Pflicht zu befreien, die Kinder, die sie in die Welt gesetzt haben, auch zu versorgen und zu erziehen.
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Bild.T-Online 31.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Die Geschwister Tim (2) und Vanessa (3) aus Schwerte (NRW) – sie dürfen erst mal bei ihren Pflegeeltern bleiben! Erst in drei Monaten liegt das Gutachten eines Psychologen vor, was das Beste für die beiden ist: entweder bei ihren jetzigen Pflegeeltern Wolfgang (56) und Iris K. (53) zu bleiben – oder getrennt in neue Familien zu kommen.
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SCHON WIEDER TRENNEN? DAVOR WARNEN FAMILIEN-EXPERTEN!
Prof. Dr. Hubertus von Voss, ärztlicher Direktor des Kinderzentrums in München: „Kinder sind keine Erprobungsobjekte!"
Falsch, Herr Professor, ganz falsch!
Ich habe selber einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, in der der Richter die Abänderung des Sorgerechts mit den Worten begründete: "Es wäre mal ganz interessant zu sehen, was passiert, wenn NN. bei der Mutter leben würde." Sprach's und übertrug das Sorgerecht trotz der Empfehlung des Gutachters auf die Mutter.
Denn über Ihresgleichen, Herr Professor, haben sich die Gerichte gleich reihenweise hinweggesetzt. Sie haben den großen Makel, dass Sie vom Fach sind und Ihre Materie verstehen, und dieser Makel haftet natürlich auch den Sachverständigengutachten an. Da ist es doch allemal besser, auf das Jugendamt zu hören, besonders dann, wenn es sich gegen die Fachleute stellt.
Und wenn das Experiment dann schiefgegangen und das Kind wegen Unfähigkeit der Mutter im Heim gelandet ist, findet sich kein Richter, der es dort wieder herausholt. Denn dazu müsste er ja einen Fehler zugeben. Doch dass Richter keine Fehler machen, wissen wir spätestens seit Egon Schneider ...
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)
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Reinhard Mohr
Was die überwiegend kirchlichen Erziehungsheime betrifft, weiss man es seit dieser Woche ziemlich genau: «Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik» heisst das Buch des Berliner Spiegel-Redaktors Peter Wensierski, das gerade erschienen ist. Schon vor der Publikation sorgte es für erhebliche Unruhe in evangelischen wie katholischen Kirchenkreisen bis hoch zu Bischöfen und Kardinälen. Grund genug gibt es. Auf den kürzesten Nenner gebracht: Jahrzehntelang herrschten skandalöse Zustände in kirchlichen und staatlichen Kinderheimen, ohne dass die Behörden eingegriffen hätten.
Jenseits aller Übertreibung kann hier von systematischen Menschenrechtsverletzungen gesprochen werden, physische wie psychische Folter inklusive. Sie trieb viele der jugendlichen Opfer in den versuchten oder vollendeten Selbstmord.
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Die einzige Frage, die sich stellt: Warum schreibt der Autor eigentlich in der Vergangenheitsform?
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hen/AP/dpa
Klare Mehrheit: Mit nur zwei Gegenstimmen hat die SPD auf dem Hamburger Bundesparteitag ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Das "Hamburger Programm" löst das "Berliner Manifest" von 1989 ab.
Parteichef Beck sprach von einem "großen Moment".
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Übrigens: In einer emotional geführten Debatte wurde auch der Satz - "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden" - aufgenommen.
Damit rückt die SPD unmittelbar in die Nähe der CDU: "Wir müssen die Gesellschaft für die Frauen verändern." Das ist politische Geschlechtsumwandlung, sonst nichts!
Das Frauenstatut der Bündnisgrünen bewegt sich schon längst jenseits von Gut und Böse, wie zwei Gedankenexperimente zeigen: Experiment Nr. 1 und Experiment Nr. 2. Diese beiden Experimente haben ihrem Verfasser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung beschert.
Was die Damen fordern, ist nicht Gleichberechtigung, sondern das Matriarchat. Für Männer ist in diesem Land kein Platz mehr. Die Lösung für dieses Problem finden wir in der Wikipedia.
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Eines der Hauptthemen waren die sog. "Wormser Prozesse".
Klicken Sie zunächst hier und dort auf den Link zur Sendung.
Auch hier kommt wieder die Selbstgerechtigkeit der Richter zum Vorschein: "Sie sind jetzt Opfer eines Justizirrtums, aber das ist ein Fall von 10.000". Man vergleiche das mit anderen Aussagen in diesem Presseblog.
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(ddp-lbg)
Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat den Bundesgesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kinderwohls begrüßt. «Damit wird die Rolle der Justiz in der Jugendhilfe gestärkt, Familiengerichte können schneller als zuvor reagieren, wenn Eltern nicht willens oder in der Lage sind, sich ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern», sagte Blechinger am Montag auf einer deutsch-polnischen Kinderschutzkonferenz im uckermärkischen Groß Pinnow.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
"Familiengerichte können schneller als zuvor reagieren" - das stimmt nicht. Wahr ist: Der bisher zwingend vorgeschriebene Nachweis fällt weg, dass "Eltern nicht willens oder in der Lage sind, sich ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern". Denn den hatte das Jugendamt trotz seiner Bemühungen bisher nicht immer führen können. In diesem Punkt ist wenigstens der Gesetzentwurf der Bundesregierung ehrlich.
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Dr. h.c. Renate Jaeger, Richterin am EGMR, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Zu den am meisten gestellten Fragen gehört: „Womit beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eigentlich?“ und „Braucht Deutschland einen solchen Gerichtshof? Wir haben doch das Bundesverfassungsgericht!“
Lesen Sie den Wortlaut des Vortrags hier.
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Deutscher Bundesrat Drucksache 550/07
10.08.2007
Aus der Begründung:
In der Praxis sind ein konkretes Fehlverhalten der Eltern und seine Kausalität für die Kindeswohlgefährdung häufig schwer nachzuweisen. ... Aus diesen Gründen stellt das Tatbestansmerkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" eine hohe Hürde dar, die in der Praxis häufig eine frühe Einschaltung des Familiengerichts verhindert. ... Mit Blick auf die oben dargelegten Probleme hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht in ihrem Abschlussbericht vom 17. November 2006 vorgeschlagen:
- die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" in der Generalnorm des § 1666 Abs. 1 BGB zu streichen und damit Tatbestandshürden für die Anrufung des Familiengerichts abzubauen.
Lesen Sie den vollständigen Entwurf hier.
Die Bundestags-Drucksache dazu gibt es hier.
Folgenachricht siehe hier.
Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: "Da wir oft das Versagen der Eltern nicht nachweisen können, schaffen wir halt die Nachweispflicht ab. Dann reichen künftig schon Vermutungen aus, um Eltern ihre Kinder zu entziehen." Das alles vollzieht sich heimlich, still und leise, ohne Information des Bürgers!
Ebenso deutlich muss geantwortet werden: Diese Gesetzesänderung hätte Kevin, André und andere Kinder nicht gerettet. Nach den zugänglichen Informationen sind diese Kinder ums Leben gekommen, weil die Jugendämter nicht eingegriffen haben, obwohl sie um ihre Gefährdung wussten. Was wir brauchen ist eine bessere Ausbildung der Jugendamtsmitarbeiter. Wenn eine Sozialpädagogin zwei Wochen lang angeblich nicht bemerkt, dass ein Kleinkind großflächige blaue Flecken am Kopf hat, dann ist diese Frau für ihren Job nicht geeignet.
Nicolas Chamfort hat formuliert: "Manche Dinge lassen sich nur legalisieren, nicht legitimieren." Die Absenkung der Eingriffsschwelle dient einzig und allein dem Zweck, willkürliche Herausnahmen durch das Jugendamt zu rechtfertigen. In Zeiten, in denen die Unkontrollierbarkeit der Jugendämter den Unmut und die Bestürzung des europäischen Parlaments erregt, führt dieser Weg in die falsche Richtung.
Was wir brauchen, sind nicht allmächtige Jugendamts-Mitarbeiter, sondern ein Regelwerk, das die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet und Behörden-Mitarbeiter, die diese Regeln auch tatsächlich einhalten. Man kann nur an Bundestag und Bundesrat appellieren, nicht in blinden Aktivismus zu verfallen, sondern ihre Entscheidungen sorgfältig zu überdenken.
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(dpa)
Hamburgs früherer Innensenator Ronald Schill ist, nach rund dreijähriger Abwesenheit, von Brasilien nach Deutschland zurückgekehrt. "Das ist keine Fata Morgana", sagte der SPD-Obmann im parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Feuerbergstraße", Thomas Böwer.
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Folgenachricht siehe hier.
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Themen unter anderem:
Vorratsdatenspeicherung:
Bürger unter Generalverdacht
Ulrich Stoll
Jede E-Mail, jedes Telefonat - nichts soll künftig mehr privat bleiben. Die Bundesregierung will die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten aller Bürger per Gesetz ermöglichen. Kritiker befürchten eine verdachtlose Totalüberwachung für Deutschland.
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Geschäfte vor Gericht:
Gekaufte Urteile
Steffen Judzikowksi und Reinhard Laska
Spätestens seitdem Peter Hartz mit einer Bewährungsstrafe davon kam, wird die Kritik an Absprachen vor Gericht, den so genannten Deals, immer lauter. Das Bundesjustizministerium möchte solche Absprachen nun im Strafgesetzbuch verankern.
[mehr]
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Der Tagesspiegel 29.10.2007
Was die inneren Angelegenheiten anderer Staaten betrifft, so hat unsere Regierung weder den Russen noch den Amerikanern und schon gar nicht den Chinesen öffentliche Ratschläge zu geben. Seit wann wissen wir Deutschen denn, was ein Rechtsstaat ist und wie eine Demokratie zu funktionieren hat?
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Wenn man sich die Zustände in der deutschen Justiz anschaut, ist man geneigt, dem Altkanzler Recht zu geben. Kommentar eine schweizer Rechtsanwältin, die kürzlich einer Verhandlung vor dem OLG Bamberg beiwohnte:
"Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht."
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... und Vanessa kriegt zwei große Brüder
Bild.T-online 28.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Eng aneinandergekuschelt sitzen Tim (2) und Vanessa (3) hintereinander auf der Rutsche. Sie sind fröhlich, wissen nicht, dass es vielleicht ihre letzten gemeinsamen Tage sein könnten!
IHR SCHICKSAL BEWEGT GANZ DEUTSCHLAND!
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Folgenachricht siehe hier.
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Blickpunkt am Sonntag
(tor)
"Gegen das Jugendamt wird nicht ermittelt!" Mit dieser Feststellung eröffnete Landrat Günter Rosenke die jüngste Konferenz der Fraktionsvorsitzenden, zu der - anders als gewohnt - auch die Vertreter der Presse eingeladen worden waren. Die Feststellung bezog sich auf die Vorwürfe, die nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Max-Luca aus Schleiden gegen das Kreisjugendamt und dessen Vorgehensweise in diesem Fall erhoben worden waren.
Wegen großen Erfolges wird die Reihe "Wir sind doch gar nicht schuld" fortgesetzt. Einziger Schwachpunkt dieses Klassikers: Man kennt von vornherein den Schuldigen - pardon: man weiß genau, wer es nicht gewesen ist: Das Jugendamt.
Ob das dem kleinen Max-Luca wirklich weiterhilft? Die Antwort gibt Christian Morgenstern in seinem Gedicht "Die unmögliche Tatsache":
"Wie war" (spricht er sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
"möglich, wie dies Unglück, ja -:
dass es überhaupt geschah?"
Und er kommt zu dem Ergebnis:
"Nur ein Traum war das Erlebnis.
"Weil", wo schließt er messerscharf,
"nicht sein kann, was nicht sein darf."
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Keine warme Mahlzeit, Verwahrlosung, häusliche Gewalt: Der Gründer des Projektes "Arche" wirft in seinem Buch "Deutschlands vergessene Kinder" einen ungeschönten Blick darauf, was Existenznot in Familien anrichten kann. In Berlin lebt bereits jedes dritte Kind auf Sozialhilfeniveau.
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Dr. Egon Schneider
Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Wenn SCHULZE-FIEUTZ (DREIER, Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von "Leisetreterei" spricht, dann ist das noch eine Verharmlosung. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird "kollegialiter" unter den Teppich des "Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit" gekehrt.
Um das einmal aktenkundig zu machen, habe ich ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet und "durchgezogen". Mit einem Erfolg hatte ich von vornherein nicht gerechnet. Erwartet hatte ich jedoch eine Auseinandersetzung mit der Rechtslage. Ich war gespannt auf die Argumente, mit denen der Schutzwall aufgebaut werden würde. Doch auch diese Erwartung ist enttäuscht worden. Der Vorgang erstreckt sich über 29 Schriftsatzseiten.
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Wie heißen die 3F im Anwaltsjargon? Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos, fruchtlos! Egon Schneider hat den Nachweis erbracht. Da er früher selbst Richter am OLG war, wird ihm wohl niemand mangelnde Sachkunde nachsagen können.
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Russland will in Brüssel ein Institut einrichten, das die Lage der Menschenrechte in der EU überwachen soll. Ziel ei es, die Situation von ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Medien in der Europäischen Union zu beobachten, sagte Präsident Wladimir Putins persönlicher Berater für Beziehungen zur EU, Sergej Jastrschembski. Putin fügte hinzu, es sei an der Zeit, dass Russland ein solches Institut in der EU gründe. Schließlich unterstütze die Europäische Union mit finanziellen Beihilfen auch den Aufbau solcher Einrichtungen in Russland.
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Daniela Niederberger
Landauf, landab werden Loblieder auf Kinderkrippen gesungen. Zu Recht? Psychiater melden Zweifel an der Fremdbetreuung an. In den ersten drei Lebensjahren seien Kleinkinder unbedingt auf ihre Mütter angewiesen.
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WELT Online 20.09.2007
Christine Brinck
Es sind selten Männer, die Mütter beschimpfen oder madig machen. Frauen hingegen können gnadenlos urteilen: Frauen, die sich dramatisch als Rabenmütter outen und andere, die sich ebenso dramatisch als stillende Vollmütter darstellen, haben ihren Teil zur Zementierung dieser schlichten Verkürzung eines modernen Problems beigetragen. Auch wenn fortschrittliche Geister in der Familie gern den Hort sämtlichen Elends sehen und uns die Aufzucht des Nachwuchses im außerfamiliären Rahmen schmackhaft machen wollen, die Statistik ist nicht auf ihrer Seite.
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Nomos-Verlag 26.09.2006
Dr. Egon Schneider
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung beschränkt - von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten. Denn zu den Verfahrensverstößen kommt es vornehmlich, wenn kein Rechtsmittel vorgesehen ist. In den zwölf Jahren habe ich weit mehr als tausend Einsendungen bearbeitet und über viele davon berichtet. Der folgenden Darstellung liegt auch ein Teil dieser Veröffentlichungen zugrunde.
Lesen Sie den vollständigen Aufsatz hier.
Mehr zum Thema siehe hier .
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Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am Bundesgerichtshof
Es ist nicht zu verkennen: Das deutsche Zivilrecht unterliegt einer zunehmenden Irrationalisierung. Beiträge hierzu liefern Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wo Menschen zu Werke gehen, werden auch Fehler gemacht. Irren ist menschlich. Fehler muß man deshalb nicht nur dem Gesetzgeber, sondern insbesondere auch Richtern konzedieren. Es gibt aber Fehler, deren Ursachen auf grundlegend falsche Weichenstellungen zurückzuführen sind. Die Überflutung mit Generalklauseln und unbestimmten Formulierungen bedingt eine Erweiterung der Befugnisse des Richters bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Erweiterung der richterlichen Befugnisse und die Aufgabe rational nachvollziehbarer Methodik sind Ursachen für Fehlentwicklungen, die die irrationalen Elemente im Recht und in der Rechtsanwendung verstärken. ERNST WOLF spricht gar in diesem Zusammenhang von einer "Krise des Rechtsstaats".
Lesen Sie den vollständigen Aufsatz hier.
Ein erschütternder Aufsatz. Auch wenn die Beispiele in Abschnitt III. am Themenbereich des Presseblogs vorbeigehen, sollte man sich die Zeit nehmen, den ganzen Aufsatz zu lesen.
Eine der Kernthesen lautet:
"Die Bindung des Richters an Recht und Gesetz nach Art. 20 GG ist von der Rechtsprechung unter der Ägide des Bundesverfassungsgerichts schon seit Jahrzehnten aufgegeben worden. Das BVerfG vertritt dazu die Auffassung, daß die traditionelle Bindung des Richters an das Gesetz abgewandelt sei. Der Richter sei nach dem Grundgesetz nicht darauf angewiesen, gesetzgeberische Weisungen in den Grenzen des möglichen Wortsinns auf den Einzelfall anzuwenden. Er könne sich der "Aufgabe der Fortbildung des Rechts" nicht entziehen (BVerfGE 34, 286). Diese über das Prinzip der Gewaltenteilung und die Grenzen des Art. 20 GG hinausgehende Freifahrkarte, die das BVerfG der Rechtsprechung ausstellt, führt nicht nur zur ständigen Schöpfung neuer rechtlicher Vorschriften durch die Rechtsprechung, dabei beispielsweise auch zu solchen, die noch nicht gelten, aber nach der Rechtsprechung des BVerfG erst nach bestimmten Zeitläufen in Kraft treten sollen, ebenso wie manche Vorschriften verfassungswidrig sein, jedoch vorerst befristetet weiter gelten sollen, sondern auch dazu, daß die Bindung an bestehende gesetzliche Vorschriften beliebig beiseite geschoben wird. Das BVerfG hat sich zum Supergesetzgeber aufgeschwungen und stellt den Richter über das Gesetz. Diesem Vorbild folgen nicht nur die Obersten Bundesgerichte, sondern zwischenzeitlich auch häufig die unteren Instanzen ..."
Das ist das Ende der Gewaltenteilung. Richter entwickeln im Rahmen ihrer Urteile neue Normen und wenden sie sofort auf den konkreten Fall an. Der Gesetzgeber wird überflüssig. Da die neuen Normen erst im Rahmen der Urteile bzw. Beschlüsse aufgestellt werden, weiß niemand mehr, nach welchen Kriterien eigentlich entschieden wird. Rechtssicherheit ade!
Der ausführlichen Analyse der Misere unseres Rechtswesens ist nichts hinzuzufügen, es sei denn, dass sich das Tempo der Entwicklung seit 2002 eher erhöht hat.
Darf künftig freitags in Einbahnstraßen noch geraucht werden, oder wird das im Rahmen der richterlichen Fortentwicklung der StVO mit einstweiliger Erschießung bestraft?
Mehr zum Thema siehe hier.
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heute im Bundestag Nr. 269 - Pressedienst des Deutschen Bundestages 25.10.2007
(hib/BES)
Das seit 2002 geltende deutsche Völkerstrafgesetzbuch gehört nach Meinung von Experten zu den weltweit progressivsten, es gibt aber Mängel bei seiner Anwendung: "Deutschland muss endlich beginnen, das Völkerstrafgesetzbuch umzusetzen." Mit diesem Appell hat sich Géraldine Mattioli, Expertin für Internationales Recht bei Human Rights Watch, bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwochabend an die Abgeordneten im Menschenrechtsausschuss gewandt. Die Bundesrepublik verfüge über die besten Instrumentarien, die fehlende Umsetzung stehe aber im scharfen Kontrast zu anderen Staaten. Dies habe etwas mit dem politischen Willen zu tun, so Mattioli. Die Politik müsse den Strafverfolgungsbehörden dringend die nötige personelle und finanzielle Ausstattung angedeihen lassen. Die Expertin empfahl auch einen Blick ins Ausland. In den Niederlanden würden zum Beispiel Infobroschüren an Asylsuchende verteilt, in denen sie aufgeklärt würden, an wen sie sich wenden können, wenn sie Kenntnisse über Kriegsverbrecher aus ihrer Heimat besitzen. Bei der weltweiten Strafverfolgung von Menschenrechts- und Kriegsverbrechern dürfe sich Deutschland nicht auf diplomatische Gründe berufen, meinte Mattioli in Anspielung auf die Fälle des früheren usbekischen Innenministers Almatow, der im Zusammenhang mit dem Massaker von Andischan gesucht wird, und des früheren US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld. Gegen ihn wurde in Deutschland zweimal eine Strafanzeige wegen Foltervorfälle im amerikanischen Gefängnis Abu Ghraib im Irak erstattet und von der Generalbundesanwaltschaft nicht zugelassen. In diesem Zusammenhang plädierte unter anderen Professor Kai Ambos, Richter am Landgericht Göttingen, für die Einführung eines gerichtlichen Zustimmungserfordernisses oder eines Klageerzwingungsverfahrens. Im Fall Rumsfeld sei im Ausland der falsche Eindruck entstanden, die Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland sei "der verlängerte Arm der Exekutive". Nur eine gerichtliche Entscheidung könne hier die Zweifel ausräumen, zumal der Generalstaatsanwalt als ein politischer Beamter und vom Bundesjustizministerium abhängig gelte. "Ich bin kein politischer Beamter", widersprach Rolf Hannich, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. "Es gibt und gab keine Weisung des Ministeriums." Im Fall Almatow sei die Strafanzeige erst eingegangen, als dieser bereits Deutschland verlassen habe. Im Übrigen sehe Hannich als Praktiker keinen Grund das geltende Gesetz zu ändern. "Keinerlei Anlass" dazu sieht auch der Richter am Internationalen Strafgerichtshof, Hans-Peter Kaul. Man solle bei der Bewertung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches nüchtern und gelassen bleiben. Potenzial für Verbesserungen gebe es allerdings bei der Zusammenarbeit mit dem EU-Netzwerk zur Untersuchung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Gründung eines von der Generalbundesanwaltschaft unabhängigen Dokumentationszentrums empfahl Professor Horst Fischer von der Ruhr-Universität Bochum. Dies könnte Beweise und für die Verfolgung von Straftätern wichtige Daten sammeln und so die Strafverfolgung erleichtern. Eine aktivere Rolle Deutschlands bei der Strafverfolgung aufgrund des Weltrechtsprinzips verlangte der Berliner Fachanwalt für Strafrecht, Wolfgang Kaleck, der besonders durch seine Strafanzeige gegen Rumsfeld bekannt wurde. Er sprach sich für die so genannten Ermittlungen auf Vorrat aus. Beispiele aus dem Ausland zeigten, dass aufgrund solcher Ermittlungen bedeutsame Erfolge wie im Falle des chilenischen Ex-Diktators Pinochet möglich seien. Dafür müssten aber die deutschen Behörden personell besser ausgestattet werden. In der Bundesanwaltschaft seien derzeit lediglich drei Personen nebenamtlich mit der Verfolgung der komplexen Menschenrechtsverbrechen tätig. Dies sei eindeutig zu wenig, meinte Kaleck. In Holland befasse sich damit ein Team von 32 Experten. Claus Kreß von der Universität Köln thematisierte unter anderem die Zuerkennung von Immunitätsschutz bei ehemaligen Staatsorganen. Dies sei der problematischste Aspekt der bisherigen Praxis zum Völkerstrafgesetzbuch. Dies sei völkerrechtspolitisch fatal und nur durch eine "Kurskorrektur" des Generalbundesanwalts zu beheben.
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Pressemitteilung Nr. 7/2007 vom 25. 01. 2007
Zum Beschluss vom 27. 12. 2006 – 2 BvR 1895/05
Der Beschwerdeführer ist Vater einer im Jahre 1995 geborenen Tochter. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind wurde der Mutter, seiner früheren Ehefrau, übertragen. Im Jahr 2001 reiste das Mädchen mit dem Einverständnis seiner Mutter zu Verwandten des Beschwerdeführers nach Algerien, wo sie sich seither aufhält. Alle Versuche der Mutter, ihre Tochter wieder nach Deutschland zu holen, scheiterten daran, dass für die Ausreise nach algerischem Recht ein notariell beurkundetes Einverständnis des Vaters notwendig ist. Dieses hat der Beschwerdeführer von Anfang an verweigert. Infolge dieser Weigerung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auch nach Rechtskraft dieser Verurteilung weigerte sich der Beschwerdeführer, das Einverständnis zu erteilen. Daraufhin wurde er erneut wegen Kindesentziehung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von nunmehr drei Jahren verurteilt.
Die gegen seine zweite strafgerichtliche Verurteilung gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier.
Das ist einer der Beschlüsse, der sich mit dem Rechtsempfinden des Bürgers "beißt". Aber es geht noch wundersamer:
Ein Vater hat das alleinige Sorgerecht; die Mutter gibt das Kind nach dem Umgang nicht heraus. Dafür wird sie zwar nicht bestraft, aber Richter ordnet immerhin die Herausgabe des Kindes an. Doch das Jugendamt verweigert die Herausgabe, und das Kind kehrt schließlich zur Mutter zurück. Das Gericht ermahnt Jugendamt und Mutter noch zweimal - ohne Erfolg. Dann kapituliert die Justiz und überträgt das Sorgerecht auf die Mutter. Auch daran fand das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen.
Eigentlich müsste die Schlagzeile heißen: "Ungehorsam ist in Deutschland ein Grund für Belohnung." Wie war das mit dem Vertrauen des Bürgers in die Justiz?
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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung 89/2007 vom 07.09.2007
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der
Tage der offenen Tür am
Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
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Tsp
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin die zuständigen Ämter zum Handeln aufgefordert. Es habe Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt, sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem Tagesspiegel. Sie hoffe jetzt, dass „die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten. Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater.“ Der Vater werde in seinem Verhalten vom BGH in allen Punkten bestätigt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wieder einmal hat Vater Görgülü von einem hohen Gericht Recht bekommen. Die Frage ist nur: wird der Beschluss auch umgesetzt werden? Skandalös ist, dass der BGH überhaupt noch eingeschaltet werden musste, denn ähnliche Beschlüsse haben bereits das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefasst. Doch die wurden von den zuständigen Behördeneinfach ausgehebelt. Dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, noch dazu ohne Konsequenzen für die handelnden Personen, beschäftigt nun unter anderem das Europäische Parlament.
Mit diesem Rechtsverständnis ist Deutschland bereits mehrfach dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte aufgefallen. Wären wir nicht bereits Mitglied der EU, hätten wir derzeit wohl kaum Aussichten, aufgenommen zu werden.
Auch im Inland ist die Kluft zwischen Politik und Bürgern so tief wie nie.
Der "Fall Görgülü" hat internationale Berühmtheit erlangt. Unabhängig von allen juristischen Erwägungen zeugt er nicht gerade für besondere Familienfreundlichkeit in diesem Staate. Man darf gespannt sein, ob dieser Beschluss des BGH nun endlich befolgt werden wird.
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S. Kuschel, D. Imöhl und C. Vejr
Die Geschwister Vanessa (3) und Tim (2) aus Schwerte (NRW) – ihr Schicksal bewegt ganz Deutschland.
Die Kinder lebten in einer Alkoholikerfamilie, wurden vom Jugendamt befreit. Vor zehn Monaten nahmen Wolfgang (56) und Iris K. (53) die beiden vorübergehend bei sich auf.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.
Ein Beitrag im gewohnt emotionsgeladenen Bild-Zeitungs-Stil. Doch hier ist dieser Stil sogar angebracht. Welches Thema, wenn nicht das Kindeswohl, wäre besser geeignet, Emotionen zu schüren? Und welche behörde, wenn nicht das Jugendamt, setzt sich mit kalter Bürokratie über die Empfindungen der Kinder und ihrer Eltern hinweg?
Bravo Bild! Das Thema muss an die Öffentlichkeit gebracht werden. Zu viele Berichte sind bereits unterdrückt worden. Aktuelles Beispiel: Die Webseite der ARD-Sendung "Report München". Dort fehlt seit kurzem der Beitrag über deutsche Jugendämter, der am 22. 11. ausgestrahlt worden war.
Lassen Sie sich nicht beirren und bleiben Sie am Ball!
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