WELT Online 06.11.2007
Gastkommentar von Prof. Gerhard Amendt
"Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden."Mit nur zwei Gegenstimmen hat die SPD in Hamburg jüngst das makabre Diktum verabschiedet: Dass nur der die menschliche Gesellschaft bewirken könne, der die männliche Gesellschaft überwinden will. In den realitätsfernen Höhen der aus Ruinen auferstandenen Utopie vom demokratischen Sozialismus ist das ein Aufruf zum Kampf gegen die Männer, nachdem der Parteitag sie in den Status der Unmenschlichkeit gerückt hat. Früher waren es die Kapitalisten. Der Parteitagsbeschluss der SPD will, dass es zukünftig generell Männer sein sollen, weil sie das "unmenschliche" Gesellschaftssystem personifizieren. Die Rede ist nicht mehr von einem System, sondern nur noch von den Männern, die das System sind. Solch dumpfe Personifikationen gesellschaftlicher Verhältnisse sollen wohl wieder die Massen zum Handeln bewegen. Die begriffslose Wut auf komplexer und schwieriger werdende Lebensverhältnisse hat die Partei der kleinen Leute damit auf Männer als deren Schuldige verschoben.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag aus der Süddeutschen vom 22.03.2006.
Das ist trefflich analysiert und trotzdem nicht ganz richtig beobachtet. Denn die Anti-Männer-Bewegung hat längst den Rahmen der SPD verlassen. So hat die Bundesministerin für Alles Außer Männer (CDU) vor kurzem in einem Interview mit der Journalisten Maria von Welser erklärt: "Wir müssen die Gesellschaft für die Frauen verändern."
WEHRET DEN ANFÄNGEN!
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Oliver Schirg
Im Streit um das geschlossene Heim für jugendliche Kriminelle in der Feuerbergstraße gibt es neuen Wirbel um Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen wirft der CDU-Politikerin Lüge vor.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Zwischen gesellschaftlichen Erwartungen und realer Umsetzung
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Institut für Sozialforschung
April 2006
Andrea Bambey und Hans-Walter Gumbinger
Der Vater als Ernährer der Familie hat noch immer nicht ausgedient, aber längst gibt es eine breite Vielfalt von Vatertypen, die sich mit den gesellschaftlichen Erwartungen an den "neuen" Vater auf sehr unterschiedliche Weise auseinander setzen. Diese Erwartungen sind hoch: Er soll sich aktiv, kompetent und emotional in der Kindererziehung engagieren und partnerschaftlich agieren. Am Frankfurter Institut für Sozialforschung haben die beiden Soziologen Andrea Bambey und Hans-Walter Gumbinger untersucht, wie sich die Rolle des Vaters gewandelt hat und wie sich dies auf die Familienkonstellation auswirkt. Eine einheitliche Entwicklungslinie konnten die Forscher bei der Auswertung von über 1500 Fragebögen und intensiven Einzelinterviews nicht ausmachen. Sie verstehen die Ergebnisse eher als Hinweis darauf, dass der aktuelle Wandlungsprozess vielgestaltig ist. Als Auszug aus ihrem Forschungsprojekt stellen sie drei Typen vor: den fassadenhaften, den randständigen und den egalitären Vater.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
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Simone Herbst
Sie lebten im Müll und liegen seit fünf Tagen schwerverletzt im Krankenhaus: Ein dreijähriger Junge und ein siebenjähriges Mädchen aus Grabow hatten sich beim Spielen mit heißem Wasser verbrüht. Jetzt steht die Mutter im Fokus von Kripo und Jugendamt - wegen Körperverletzung und Verwahrlosung.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
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AP
Er starb qualvoll, wurde tot im Kühlschrank gefunden. Doch der kleine Kevin aus Bremen soll an einer Knochenerkrankung gestorben sein. So lautet zumindest die Verteidigung von Bernd K., Ziehvater des toten Kindes. Ein Mediziner sagte nun vor Gericht aus, was er von dieser These hält.
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Kölner Stadt-Anzeiger 02.11.2007
Christine Badke
Kinder sind auch dann von häuslicher Gewalt betroffen, wenn sie selbst nicht misshandelt werden. Die Folgen sind Ängste, Traumatisierungen und nicht selten ein „vererbtes Verhältnis zu Gewalt“. Dafür ein gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen, gehört zu den Zielen des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ im Kreis Euskirchen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Da sind sie wieder, die ewig Gestrigen!
Die Erkenntnis, dass Kinder durch häusliche Gewalt traumatisiert werden, ist so alt wie der Westerwald. Es braucht wirklich keine "Fachleute", um dafür in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein zu schaffen.
Wer den Bericht liest, merkt schnell, dass die Veranstalter in Wirklichkeit nicht "das Kindeswohl im Blick" haben. Das dient nur einmal mehr als billiger Köder. In Wirklichkeit geht es wieder einmal um einseitige Hetze gegen Männer. Zitate:
"So riefe das Jugendamt beispielsweise im Frauenhaus an, weil der Vater ein Recht habe, sein Kind zu sehen. Das sei nicht nur für die Frauen unzumutbar: „Kinder sind traumatisiert, wenn sie miterleben, wie ihre Mutter geschlagen wurde. Viele haben Angst vor ihren Vätern.“
„Bei Kindern entsteht der Eindruck, dass Gewalt nicht so schlimm ist, wenn sie bei ihren schlagenden Vätern wohnen bleiben, während die Mutter als Opfer im Krankenhaus behandelt wird.“
Das ist Volksverhetzung.
Die Pilotstudie des BMFSFJ Gewalt gegen Männer ist schon September 2004 (!) veröffentlicht worden. Das scheinen die Veranstalter nicht zu wissen - oder wollen sie es nicht? Aber wie will man in einem Bundesland Ausgewogenheit erwarten, in dem selbst die Kinder einseitig gegen ihre Väter aufgewiegelt werden?
Doch die Sache hat Methode. Auch andernorts werden oder wurden ähnliche Veranstaltungen durchgeführt - in Hessen finanziert von dem selben Sozialministerium, das sich für die Verbreitung des "Cochemer Modells" einsetzt.
Veranstaltungen dieser Art sind verfassungswidrig und müssen verboten werden. Dem Kölner Stadt-Anzeiger ist zu raten, künftig besser zu recherchieren und sich um eine ausgewogene Berichterstattung zu bemühen.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gewalt gegen Männer tritt in verschiedenen Facetten auf. Diese Erscheinungsformen aufzuschlüsseln, bietet die Chance, das weite Feld männlicher Gewalterfahrungen zunächst einmal sichtbar und damit auch fassbar zu machen. Allerdings ist die Forschungslage hierzu völlig unzureichend. Es gibt so gut wie keine originäre Empirie noch eine entsprechende Theoriebildung. Dies ist ein gesellschaftsstruktureller Ausdruck der Tabuisierung der männlichen Gewalterfahrungen in den männlichkeitsdominierten Verhältnissen. Die folgenden Ausführungen sollen daher nur als eine grobe Skizze verstanden werden, die weiterführende vertiefende und klärende Studien anstoßen will.
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Aktuelle Stunde 31.10.2007
Sehen Sie den Beitrag hier.
Der Beitrag beginnt mit dem Satz "Immer wieder die gleichen Bilder".
Wann unternehmen die Verantwortlichen etwas dagegen, damit wir diese Bilder nicht mehr sehen müssen?
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ARD 04.11.2007, 21:45 Uhr
Pro Jahr werden in Deutschland etwa 200.000 Ehen geschieden. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, das der Bundestag in der kommenden Woche beschließen will, sollen die Folgen für Väter, Mütter und Kinder neu geregelt werden. Tritt das Gesetz, wie geplant, ab 1. Januar 2008 in Kraft, dann geschehe das, sagt die Bundesregierung, vor allem zum Wohl der Kinder. Alle Kinder sollen dann die gleichen Ansprüche auf Unterstützung haben - unabhängig davon, ob sie aus der ersten, einer weiteren Ehe oder aus einer Beziehung ohne Trauschein stammen. Gleichzeitig soll der Unterhalt für die Elternteile, die Kinder betreuen, zeitlich befristet werden.
Sehen Sie den Beitrag hier.
In Anne Wills Blog wird über dieses Thema diskutiert.
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Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:
Strafversetzung nach Interview
Saarbrücker Zeitung 13.12.2003Michael Jungmann
Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.
Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!
Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?
Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"
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Konrad Adam
Im ganzen Land werden plötzlich misshandelte und vernachlässigte Kinder entdeckt. Der Vorwurf, der Staat habe versagt, ist wahr: Er macht die Eltern zu Arbeitsmaschinen und verwaltet die lästigen Kinder am liebsten selbst. Das ist erstens falsch und zweitens funktioniert es nicht.
...
Natürlich hat der Staat versagt. Aber doch nicht erst seit gestern oder vorgestern, und auch nicht nur durch Unterlassen. Versagt hat er, als er, im Widerspruch zu der Verfassung, auf den Gedanken kam, den Eltern ihr natürliches Recht zu bestreiten und sie von der "zuvörderst ihnen" obliegenden Pflicht zu befreien, die Kinder, die sie in die Welt gesetzt haben, auch zu versorgen und zu erziehen.
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Bild.T-Online 31.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Die Geschwister Tim (2) und Vanessa (3) aus Schwerte (NRW) – sie dürfen erst mal bei ihren Pflegeeltern bleiben! Erst in drei Monaten liegt das Gutachten eines Psychologen vor, was das Beste für die beiden ist: entweder bei ihren jetzigen Pflegeeltern Wolfgang (56) und Iris K. (53) zu bleiben – oder getrennt in neue Familien zu kommen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SCHON WIEDER TRENNEN? DAVOR WARNEN FAMILIEN-EXPERTEN!
Prof. Dr. Hubertus von Voss, ärztlicher Direktor des Kinderzentrums in München: „Kinder sind keine Erprobungsobjekte!"
Falsch, Herr Professor, ganz falsch!
Ich habe selber einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, in der der Richter die Abänderung des Sorgerechts mit den Worten begründete: "Es wäre mal ganz interessant zu sehen, was passiert, wenn NN. bei der Mutter leben würde." Sprach's und übertrug das Sorgerecht trotz der Empfehlung des Gutachters auf die Mutter.
Denn über Ihresgleichen, Herr Professor, haben sich die Gerichte gleich reihenweise hinweggesetzt. Sie haben den großen Makel, dass Sie vom Fach sind und Ihre Materie verstehen, und dieser Makel haftet natürlich auch den Sachverständigengutachten an. Da ist es doch allemal besser, auf das Jugendamt zu hören, besonders dann, wenn es sich gegen die Fachleute stellt.
Und wenn das Experiment dann schiefgegangen und das Kind wegen Unfähigkeit der Mutter im Heim gelandet ist, findet sich kein Richter, der es dort wieder herausholt. Denn dazu müsste er ja einen Fehler zugeben. Doch dass Richter keine Fehler machen, wissen wir spätestens seit Egon Schneider ...
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)
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Reinhard Mohr
Was die überwiegend kirchlichen Erziehungsheime betrifft, weiss man es seit dieser Woche ziemlich genau: «Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik» heisst das Buch des Berliner Spiegel-Redaktors Peter Wensierski, das gerade erschienen ist. Schon vor der Publikation sorgte es für erhebliche Unruhe in evangelischen wie katholischen Kirchenkreisen bis hoch zu Bischöfen und Kardinälen. Grund genug gibt es. Auf den kürzesten Nenner gebracht: Jahrzehntelang herrschten skandalöse Zustände in kirchlichen und staatlichen Kinderheimen, ohne dass die Behörden eingegriffen hätten.
Jenseits aller Übertreibung kann hier von systematischen Menschenrechtsverletzungen gesprochen werden, physische wie psychische Folter inklusive. Sie trieb viele der jugendlichen Opfer in den versuchten oder vollendeten Selbstmord.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die einzige Frage, die sich stellt: Warum schreibt der Autor eigentlich in der Vergangenheitsform?
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hen/AP/dpa
Klare Mehrheit: Mit nur zwei Gegenstimmen hat die SPD auf dem Hamburger Bundesparteitag ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Das "Hamburger Programm" löst das "Berliner Manifest" von 1989 ab.
Parteichef Beck sprach von einem "großen Moment".
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Übrigens: In einer emotional geführten Debatte wurde auch der Satz - "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden" - aufgenommen.
Damit rückt die SPD unmittelbar in die Nähe der CDU: "Wir müssen die Gesellschaft für die Frauen verändern." Das ist politische Geschlechtsumwandlung, sonst nichts!
Das Frauenstatut der Bündnisgrünen bewegt sich schon längst jenseits von Gut und Böse, wie zwei Gedankenexperimente zeigen: Experiment Nr. 1 und Experiment Nr. 2. Diese beiden Experimente haben ihrem Verfasser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung beschert.
Was die Damen fordern, ist nicht Gleichberechtigung, sondern das Matriarchat. Für Männer ist in diesem Land kein Platz mehr. Die Lösung für dieses Problem finden wir in der Wikipedia.
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Eines der Hauptthemen waren die sog. "Wormser Prozesse".
Klicken Sie zunächst hier und dort auf den Link zur Sendung.
Auch hier kommt wieder die Selbstgerechtigkeit der Richter zum Vorschein: "Sie sind jetzt Opfer eines Justizirrtums, aber das ist ein Fall von 10.000". Man vergleiche das mit anderen Aussagen in diesem Presseblog.
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(ddp-lbg)
Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat den Bundesgesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kinderwohls begrüßt. «Damit wird die Rolle der Justiz in der Jugendhilfe gestärkt, Familiengerichte können schneller als zuvor reagieren, wenn Eltern nicht willens oder in der Lage sind, sich ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern», sagte Blechinger am Montag auf einer deutsch-polnischen Kinderschutzkonferenz im uckermärkischen Groß Pinnow.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
"Familiengerichte können schneller als zuvor reagieren" - das stimmt nicht. Wahr ist: Der bisher zwingend vorgeschriebene Nachweis fällt weg, dass "Eltern nicht willens oder in der Lage sind, sich ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern". Denn den hatte das Jugendamt trotz seiner Bemühungen bisher nicht immer führen können. In diesem Punkt ist wenigstens der Gesetzentwurf der Bundesregierung ehrlich.
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Dr. h.c. Renate Jaeger, Richterin am EGMR, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Zu den am meisten gestellten Fragen gehört: „Womit beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eigentlich?“ und „Braucht Deutschland einen solchen Gerichtshof? Wir haben doch das Bundesverfassungsgericht!“
Lesen Sie den Wortlaut des Vortrags hier.
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Deutscher Bundesrat Drucksache 550/07
10.08.2007
Aus der Begründung:
In der Praxis sind ein konkretes Fehlverhalten der Eltern und seine Kausalität für die Kindeswohlgefährdung häufig schwer nachzuweisen. ... Aus diesen Gründen stellt das Tatbestansmerkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" eine hohe Hürde dar, die in der Praxis häufig eine frühe Einschaltung des Familiengerichts verhindert. ... Mit Blick auf die oben dargelegten Probleme hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht in ihrem Abschlussbericht vom 17. November 2006 vorgeschlagen:
- die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" in der Generalnorm des § 1666 Abs. 1 BGB zu streichen und damit Tatbestandshürden für die Anrufung des Familiengerichts abzubauen.
Lesen Sie den vollständigen Entwurf hier.
Die Bundestags-Drucksache dazu gibt es hier.
Folgenachricht siehe hier.
Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: "Da wir oft das Versagen der Eltern nicht nachweisen können, schaffen wir halt die Nachweispflicht ab. Dann reichen künftig schon Vermutungen aus, um Eltern ihre Kinder zu entziehen." Das alles vollzieht sich heimlich, still und leise, ohne Information des Bürgers!
Ebenso deutlich muss geantwortet werden: Diese Gesetzesänderung hätte Kevin, André und andere Kinder nicht gerettet. Nach den zugänglichen Informationen sind diese Kinder ums Leben gekommen, weil die Jugendämter nicht eingegriffen haben, obwohl sie um ihre Gefährdung wussten. Was wir brauchen ist eine bessere Ausbildung der Jugendamtsmitarbeiter. Wenn eine Sozialpädagogin zwei Wochen lang angeblich nicht bemerkt, dass ein Kleinkind großflächige blaue Flecken am Kopf hat, dann ist diese Frau für ihren Job nicht geeignet.
Nicolas Chamfort hat formuliert: "Manche Dinge lassen sich nur legalisieren, nicht legitimieren." Die Absenkung der Eingriffsschwelle dient einzig und allein dem Zweck, willkürliche Herausnahmen durch das Jugendamt zu rechtfertigen. In Zeiten, in denen die Unkontrollierbarkeit der Jugendämter den Unmut und die Bestürzung des europäischen Parlaments erregt, führt dieser Weg in die falsche Richtung.
Was wir brauchen, sind nicht allmächtige Jugendamts-Mitarbeiter, sondern ein Regelwerk, das die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet und Behörden-Mitarbeiter, die diese Regeln auch tatsächlich einhalten. Man kann nur an Bundestag und Bundesrat appellieren, nicht in blinden Aktivismus zu verfallen, sondern ihre Entscheidungen sorgfältig zu überdenken.
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(dpa)
Hamburgs früherer Innensenator Ronald Schill ist, nach rund dreijähriger Abwesenheit, von Brasilien nach Deutschland zurückgekehrt. "Das ist keine Fata Morgana", sagte der SPD-Obmann im parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Feuerbergstraße", Thomas Böwer.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.
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Themen unter anderem:
Vorratsdatenspeicherung:
Bürger unter Generalverdacht
Ulrich Stoll
Jede E-Mail, jedes Telefonat - nichts soll künftig mehr privat bleiben. Die Bundesregierung will die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten aller Bürger per Gesetz ermöglichen. Kritiker befürchten eine verdachtlose Totalüberwachung für Deutschland.
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Geschäfte vor Gericht:
Gekaufte Urteile
Steffen Judzikowksi und Reinhard Laska
Spätestens seitdem Peter Hartz mit einer Bewährungsstrafe davon kam, wird die Kritik an Absprachen vor Gericht, den so genannten Deals, immer lauter. Das Bundesjustizministerium möchte solche Absprachen nun im Strafgesetzbuch verankern.
[mehr]
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Der Tagesspiegel 29.10.2007
Was die inneren Angelegenheiten anderer Staaten betrifft, so hat unsere Regierung weder den Russen noch den Amerikanern und schon gar nicht den Chinesen öffentliche Ratschläge zu geben. Seit wann wissen wir Deutschen denn, was ein Rechtsstaat ist und wie eine Demokratie zu funktionieren hat?
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Wenn man sich die Zustände in der deutschen Justiz anschaut, ist man geneigt, dem Altkanzler Recht zu geben. Kommentar eine schweizer Rechtsanwältin, die kürzlich einer Verhandlung vor dem OLG Bamberg beiwohnte:
"Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht."
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