Donnerstag, 15. November 2007
 
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens verringert Bürgerrechte und ist unsozial!
Widersprüche gegen Behördenentscheidungen sind in NRW nicht mehr möglich
Dorf!nfo.de

"Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient," meint der heimische SPD-Abgeordnete und Verwaltungsexperte Gerd Stüttgen. "Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren Behörde Widerspruch einlegen konnte," fügt sein Kollege der innenpolitischer Sprecher des SPD-Landtagsfraktion Dr. Karsten Rudolph hinzu.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Nun wird also das Erfolgsmodell "Kein Widerspruch gegen Maßnahmen des Jugendamtes" auch auf andere Teile der Verwaltung ausgeweitet - zumindest in Nortdrhein-Westfalen und Niedersachsen. Es bleibt das Geheimnis der Landesregierungen, wie das noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll. Zur Entlastung der Gerichte und somit der Reduzierung der Verfahrensdauern trägt es erst recht nichts bei.

Das alles entspringt bestimmt einer höheren Weisheit. Wie sagte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg:

"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"

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Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einführen
Heute im Bundestag-Meldung 294/2007
(hib/MIK)

Für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In seiner Eingabe beklagt der Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess nach Einholung von zwei Gutachten, die Baumängel bestätigten, weiter in die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das Verfahren beschleunigen könne. Dem Petenten ist unverständlich, warum er als Geschädigter zunächst einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, damit das Gericht überhaupt tätig wird, und warum für die Einholung von Sachverständigengutachten zusätzlich ein Auslagenvorschuss fällig sei. Bei der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Prüfung führte das BMJ aus, dass die Justiz im Allgemeinen "durchaus zügig" arbeite. Statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004 bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der beschenkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen. Die Ausstattung der Instanzgerichte sei Sache der Länder. Auf die Dauer gerichtlicher Verfahren könne nur insoweit Einfluss genommen werden, als der Gesetzgeber die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen oder Regelungen vorschlage, die den Gerichten ein zügiges Verfahren erlauben würden. Derzeit sieht das Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vor, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen langsam verlaufe, so das BMJ. Diese Situation soll durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert werden, der als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei und verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde. Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem nächst höheren Gericht vorlegen. Wenn das Eingangsgericht zwar Abhilfe leiste, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht bewirken könne, könne er auch die Vorlage an das nächst höhere Gericht erzwingen. Das BMJ will den Gesetzentwurf "zügig" in den Bundestag einbringen.

Dazu passt die folgende Meldung:

Juristen-Demo gegen Stellenabbau


Richter und Staatsanwälte kritisieren die Landesregierung
wdr 11.10.2007

Richter und Staatsanwälte gehen auf die Straße. Rund 1.300 Juristen aus NRW demonstrierten am Donnerstag (11.10.07) in Düsseldorf gegen die Pläne der Landesregierung, Arbeitsplätze in der Justiz zu streichen.

Großer Andrang bei Juristen-Demo
Vor dem Landtag formten die Demonstranten mit Grabkerzen ein Paragraphenzeichen und machten ihrem Unmut Luft. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes war es die größte Demonstration von Juristen in der Geschichte von NRW. Die Organisatoren hatten nur mit 500 Teilnehmern gerechnet. Was die Juristen umtreibt, sind Pläne der Landesregierung, 1.000 der insgesamt 32.000 Stellen in der NRW-Justiz zu streichen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Nun wird also endlich der Vorwurf der überlangen Verfahrensdauer aufgegriffen. Wahrscheinlich nur deshalb, weil es in dem Petitionsverfahren um Baumängel, also um Geld geht. Im Familienrecht sind diese Vorwürfe schon seit langem erhoben worden, ohne dass es jemanden interessiert hätte. Dabei sind gerade Familiensachen besonders eilbedürftig, weil in vielen Fällen Kinder unwiederbringlich von ihren Familien oder Familienmitgliedern entfremdet werden. Ausgefallener Umgang lässt sich nicht nachholen; verstorbene Großeltern kehren nicht mehr zurück.

Selbst der EGMR hat Deutschland schon wegen der Verfahrensdauern gerügt. Auch das ist ohne Wirkung geblieben. Nun hat der EGMR festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerden gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist.

Doch was der Bundestag richten will, wird offenbar von den Ländern wieder zunichte gemacht. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, sagt jedenfalls:

"Schon jetzt liegt Deutschland mit der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren im EU-Vergleich an letzter Stelle. Eine Scheidung dauert inzwischen mehr als zehn Monate - das gab es noch nie."

Glückliches Nordrhein-Westfalen! In Hessen ist es keine Seltenheit, dass Scheidungsverfahren mehrere Jahre anhängig sind. Nun fragt sich, ob die neue Untätigkeitsbeschwerde etwas dagegen bewirken kann. Das wird entscheidend davon abhängen, wer anahnd welcher Kriterien darüber entscheiden und welchen Ermessensspielraum er dabei haben wird.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Egon Schneider über das systematische Aushebeln von Dienstaufsichtsbeschwerden.

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Mittwoch, 14. November 2007
 
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Der Westen 14.11.2007
(dpa)

Nach dem Tod des drei Monate alten André im Juni in Iserlohn hat die Staatsanwaltschaft Hagen ihre Ermittlungen wegen Tötungsverdachts eingestellt.
Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht zu begründen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Der Säugling habe an einer Infektion gelitten, die bei Kindern schnell Flüssigkeitsmangel hervorrufen könne. Die erste Diagnose, die den Tod auf Mangelernährung zurückgeführt hatte, wurde fallengelassen. Die Behörde hatte gegen die Mutter, ihren Lebensgefährten und gegen Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Iserlohn (Märkischer Kreis) ermittelt.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Dienstag, 13. November 2007
 
Eine Strafe wegen Kindesentziehung
Frankfurter Allgemeine Zeitung 26.11.2001
Bernd Fritz

Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.

Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.

Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.

Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.

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16 Tage gegen Gewalt an Frauen: Wiener Schwerpunkte und Aktionen
Wien unterstützt Kampagne des Europarates
Rathauskorrespondenz vom 13.11.2007
(RK)

"Frauen sollen sich in dieser Stadt sicher fühlen. Das reicht von der sozialen Sicherheit, also die Sicherheit, ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben führen zu können, bis hin zu Gewaltprävention und Gewaltschutz. Wien verfügt über ein breites und sehr eng gewobenes Gewaltschutznetz," so Frauenstadträtin Sandra Frauenberger anlässlich der im Zeitraum von 25. November bis 10. Dezember stattfindenden 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die in Europa heuer insbesondere durch eine Kampagne des Europarates getragen werden. Wien unterstützt diese Kampagne durch zahlreiche Aktivitäten.

Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und gleichzeitig der Auftakt zu 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen. In diesem Zeitraum kämpfen weltweit zahlreiche Institutionen und Organisationen für die Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Der Abschluss der 16 Tage gegen Gewalt wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte begangen. "Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Gewalt dient dazu Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen. Gewalt gegen Frauen ist klarerweise auch ein internationales Phänomen", betont die Stadträtin die Bedeutung der weltweiten Aktionen im Zusammenhang mit 16 Tagen gegen Gewalt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Ist nicht allein diese einseitige Diskriminierung als Gewalt gegen Männer einzustufen?

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Die Wahrheit über Partnergewalt
L'Express 20.06.2005
Elisabeth Badinter

In den Untersuchungen und Abhandlungen über Partnergewalt klingt die Rollenteilung wie eine Selbstverständlichkeit: die Männer sind Täter und die Frauen sind Opfer. Eine begründete Annahme, die sich auf die Fakten und Statistiken stützt, wenn es sich um physische Formen der Gewalt, Schläge, Vergewaltigungen oder Morde handelt. Jedoch werden in der Mehrzahl der dazu vorliegenden Arbeiten und der daraus abgeleiteten Beschwörungsformeln alle Arten von Partnergewalt - die der Handgreiflichkeiten und die der Worte - miteinander vermengt. Dieser Aufsummierung unterliegt auch die einzige, in Frankreich zu diesem Thema durchgeführte und 2001 veröffentlichte seriöse Studie, die "Enquête nationale sur les violences envers les femmes en France" (Enveff). Aus deren Ergebnissen wurde ein "globaler Index" für Partnergewalt abgeleitet: 10% der Frauen erklären, Opfer derselben zu sein. Diese erschreckende Zahl und die verwendete Terminologie verdecken jedoch den Umstand, dass drei Viertel dieser "Gewalt" aus psychischen Aggressionen wie Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder Belästigungen besteht. Daraus ergibt sich die Frage: werden nicht auch die Männer Opfer dieser psychischen Aggressionen, deren sie so massiv beschuldigt werden? Nach der vom Meinungsforschungsinstitut BVA für L'Express durchgeführten Studie erklären Männer und Frauen etwa in gleichem Umfang, Opfer dieses Beziehungskrieges zu sein, bei deren Einordnung in die Kategorie "Gewalt" man unwillkürlich zögert. Zu gravierend ist dieses Phänomen, um es Wortgefechten zu überlassen. Stattdessen gilt es, sich an die Fakten zu halten: genau dies ist der Sinn der von der Philosophin Elisabeth Badinter zu diesem Thema geführten Auseinandersetzung. Wir veröffentlichen ihren Vortrag, den sie bei einer Diskussionsveranstaltung von Amnesty International am 16. Juni in Lyon gehalten hat.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

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Gewalt gegen Männer - Opfer brechen ihr Schweigen
Kontraste
Rundfunk Berlin-Brandenburg 11.04.2002
Axel Svehla

Sie werden getreten, geschlagen und mit dem Messer bedroht. Gewalt in der Ehe - Männer als Opfer. Ein gesellschaftliches Tabuthema.

Es hat viel zu lange gedauert, bis Politiker begriffen haben, dass Gewalt gegen Frauen kein Kavaliersdelikt, kein Privatkram ist. Wir von Kontraste sind der Meinung, wir sollten jetzt nicht mehr warten, denn wir wissen, dass es das gibt: wenn Frauen Männer verprügeln, brauchen beide Hilfe. Axel Svehla über ein Thema, das gar nicht komisch ist.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Oben rechts können Sie durch des Symbols das Video der Sendung aufrufen.

Ein erschütternder Bericht, der so gar nicht zu den offiziellen Darstellungen passen will. Und dieser Bericht macht auch deutlich, dass so manche für Kinder bestimmte Veröffentlichung in Wirklichkeit nur sexistische Hetze ist.

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Familienrichter beklagen Notstand
Kölner Stadt-Anzeiger 12.11.2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow

„Notstand im Amtsgericht Siegburg“ prangte auf einer der drei fast raumhohen Karikaturen, die hinter dem Rednerpult in der Kantine aufgehängt waren. Gleich drei Familienrichter verabschiedeten sich gestern in den Ruhestand. Für Christa Seeliger, Manfred Fuchs und Rudolf Langweg gab es je eine eigene Darstellung, vom Paragraphensalat über den Traum vom freien Leben bis zum Notstands-Fachblatt. Doch nicht mit floskelhaften Dankesreden nahmen sie ihren Hut, sie übten deutliche Kritik.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Siegburg? Da war doch ein Jugendamt, das einen Beschluss des Familiengerichts nicht respektieren wollte und deshalb Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Richter! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bei der Anwendung von Recht und Gesetz nicht beirren ließen! Das ist in Deutschland nicht mehr selbstverständlich. Siegburg wird Sie vermissen.

Ihren Nachfolgern sei gewünscht, dass auch sie sich nicht eigenmächtig geschaffenen Tatsachen beugen. Jugendämter solltenendlich akzeptieren, dass auch sie sich an Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse halten müssen.

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Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren
BMJ Newsletter 09.11.2007

Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

„Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Zypries: Soziale Integration von Kindern und Jugendlichen fördern
BMJ Pressemitteilung 12.11.2007

Heute findet der 8. deutsch-französische Ministerrat in Berlin statt. Die Kabinette beider Länder treffen sich seit 2003 halbjährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich zu einer gemeinsamen Sitzung. Schwerpunktthemen des diesjährigen Ministerrats sind „Integration und Chancengleichheit“. Im Rahmen des heutigen Gipfels hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin Rachida Dati das Diakoniezentrum der EJF-Lazarus-Gesellschaft in Berlin-Heiligensee besucht.

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Dienstag, 13. November 2007
 
Zypries sieht Lernbedarf bei Familienrichtern
Podiumsdiskussion: Bundesjustizministerin redet in Eppertshausen über Scheidungskinder
Echo online 12.11.2007
bs

Um das Schicksal von Scheidungskindern ging es bei einer Podiumsdiskussion im Eppertshäuser Haus der Vereine. Eingeladen hatte dazu die Volksbank in Kooperation mit einem Arbeitskreis des Eppertshäuser Fußballvereins, der im vergangenen Jahr unter dem Stichwort „Familienbande“ einen der Bundespreise der „Sterne des Sports“ erhalten hatte.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Lernbedarf bei Familienrichtern? In der Tat!
Allerdings wäre schon viel erreicht, wenn die Richter die geltenden Gesetze anwenden würden. Doch selbst das ist nicht immer der Fall. Eklatante Menschenrechtsverstöße sind kein Einzelfall mehr. Kindesentziehung wird mit der Übertragung des Sorgerechts belohnt, doch selbst das wird von den Obergerichten abgesegnet. Und wenn ein entrechteter Vater von seinem Grundrecht Gebrauch macht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wird er genau deshalb für erziehungs- bzw. betreuungsungeeignet erklärt. Dem BVerfG kann so etwas nur recht sein, denn wenn sich das herumspricht, wird es niemand mehr wagen, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Welch eine Arbeitserleichterung!

Letztendlich: Welch eine Kostenersparnis! Wenn Gesetze selbst von den Gerichten nicht mehr befolgt werden, dann braucht man in Zukunft weder Gesetze noch Gerichte. Noch besser: Man braucht auch keinen Gesetzgeber mehr! Bundestag, Bundesrat, Regierung, Opposition, parlamentarische Ausschüsse - fort damit! Da freut sich der Bund der Steuerzahler!

Doch irgendwie will bei dem Gedanken daran keine rechte Freude aufkommen. Denn diese Zustände hat man uns in der Schule als "tiefstes Mittelalter" geschildert. Zurück zu den Wurzeln?

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Samstag, 10. November 2007
 
Deutsch nach Vorschrift
Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen
Die Zeit 14.10.2004
Frank Drieschner

Am 24. November vergangenen Jahres erscheint auf dem Jugendamt des Hamburger Stadtteils Bergedorf ein Mann Mitte 30, der fließend Deutsch spricht, wenn auch mit Akzent. Er will sich beschweren, es geht um seine Kinder. Seine Frau ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihre beiden Töchter mitgenommen. Ein Familiengericht hat ihm zugestanden, die Kinder gelegentlich für ein paar Stunden zu treffen, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin. Die aber verlangt, dass das Gespräch auf Deutsch geführt werde. Das will der Mann nicht hinnehmen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die Geschichte hat eine Fortsetzung:

Sprechen Sie deutsch!


Polen blickt nach Hamburg: Ein Gericht prüft, ob einem polnischen Vater der Kontakt mit seinen Kindern verweigert werden darf
Die Zeit 28.12.2006
Frank Drieschner

Freilich hat die Bundesrepublik Deutschland auch keine Gelegenheit ausgelassen, Pomorski in seiner Überzeugung zu bestärken, er sei das Opfer einer antipolnischen Verschwörung. Als er endlich vor Gericht das Recht zum Umgang mit seinen Töchtern erkämpft hatte, waren diese nicht mehr auffindbar. Monatelang hielt das Jugendamt ihn hin; erst eine Anzeige bei der Polizei ergab, dass seine Frau sich mittlerweile nach Österreich abgesetzt hatte.

Ist das nicht Kindesentziehung, also strafbar? Im Prinzip schon; allein bei einem Vater, der mit seinen Kindern polnisch zu sprechen wünscht, sich mithin, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft anmerkte, nicht an die »Spielregeln« halte, liegen die Dinge anders. »Ein »öffentliches Interesse an der Verfolgung ist bei der vorliegenden Sachlage nicht zu erkennen«, bescheinigte sie dem Vater auf dessen Anzeige hin.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Doch das "fehlende öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung liegt nicht so sehr daran, dass Pomorski polnisch mit seinen Kindern sprechen möchte, sondern schlicht und ergreifend an seinem Geschlecht: Kindesentziehungen durch Frauen werden in diesem Lande nicht nur nicht bestraft, sie werden sogar mit dem Sorgerecht belohnt. Je hartnäckiger eine Frau einen Gerichtsbeschluss ignoriert, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Beschluss zu ihren Gunsten abgeändert wird.

In anderen Staaten nennt man dieses Prinzip Faustrecht; in Deutschland heißt es Familienrecht und wird mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts praktiziert. Damit genügt Deutschland heute nicht einmal mehr den Anforderungen an eine Mitgliedschaft in der EU (s. Kapitel 23 und 24).

Zurück zu Herrn Pomorski: Wen wundert es, dass er seinen Fall dem Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments vorgetragen hat? Und wen wundert es ferner, dass sich die Ausschussmitglieder bestürzt über die deutschen Praktiken gezeigt haben?

Weitere Petitionen sind anhängig. Die deutschen Behörden wären gut beraten, die vorgetragenen Fälle noch einmal in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Nur wer selbst die Menschenrechte achtet, darf sich zum Richter über den Beitritt anderer Länder zur EU aufschwingen.

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Freitag, 9. November 2007
 
Die unbekannten Täterinnen
Sexueller Missbrauch an Jungen
3sat Kulturzeit
Tilmann Billing

Wenn es um sexuellen Missbrauch geht, erscheinen Frauen immer als Opfer männlicher Aggression. Tatsächlich missbrauchen erschreckend viele Mütter und andere enge Vertraute kleine Jungen. Zahlreiche Studien zeigen: Der Anteil weiblicher Täterinnen liegt bei 20 bis 35 Prozent. Insgesamt werden demnach bis zu 1,4 Millionen männliche Deutsche als Kinder von einer Frau sexuell missbraucht. Für die meisten Psychologen und Sozialarbeiter ist das Thema ein genauso großes Tabu wie für den Laien auf der Straße.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Das Video können Sie hier abspielen.

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TV-Kritik: Kampf ums Kind / Ein Vater will das Sorgerecht
HessenReporter, HR 3 Fernsehen

Eigentlich ist es ein reines Rechenexempel: Kaum stellt man einem Fernsehteam ein ausreichendes Zeitbudget zur Verfügung, schon kann es ordentlich recherchieren, Hintergrundinformationen beschaffen und Fachleute befragen. Das ergibt dann eine runde Berichterstattung, wie wir sie leider viel zu selten zu sehen bekommen.

Dieser Beitrag aber bestach durch die klare Erzählweise der Geschichte, die sachkundigen und manchmal sehr deutlichen Kommentare, und eine ruhige, klare Kameraführung, die nicht vom Wesentlichen ablenkte.

Das Wesentliche, das ist wieder einmal eine Geschichte unglaublicher Willkür von Jugendämtern und Familiengerichten. Besonders verwerflich, dass der Hauptbetroffene ein behindertes Kind ist, das es ohnehin im Leben schwerer hat als andere. Man hätte wirklich gerne gehört, wie das Jugendamt und die Gerichte ihre Handlungen rechtfertigen, doch eigentlich war niemand überrascht, dass sie nicht zum Gespräch bereit waren.

Dr. Karin Jäckel und Thomas P. im Oktober 2007
Dr. Karin Jäckel und Thomas P. bei einem Erfahrungsaustausch
Foto: © Gernot Franz / Franz-com

Gelungen auch die Auswahl der Interviewpartner: Eine Frauenbeauftragte, die das Wort "Gleichstellung" ernst nimmt, und eine Fachbuchautorin, die so viele Fälle kennt, dass sie sie schon statistisch auswerten kann. A propos Statistik: Auch die "Väterrunde in der Kneipe" zeigt, dass Thomas P. kein Einzelfall ist.

30 Minuten sind viel Zeit, und doch hatte der Beitrag keine überflüssigen Längen. Hessenreporter Philipp Engel - den Namen wird man sich merken müssen.
Schade nur, dass der Beitrag nicht bundesweit zu sehen war. Er hätte es verdient.

Die letzten 18 Minuten des insgesamt 30-minütigen Beitrags sind hier zu sehen.
Zeitungsberichte zum selben Fall siehe hier und hier.

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Donnerstag, 8. November 2007
 
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt rechtskräftig
JUSLINE News
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 06.11.2007

Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft blieben erfolglos. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt: Zu Recht habe es das Verhalten des Angeklagten als Tun und nicht als Unterlassen gewertet; denn der Angeklagte habe es nicht nur unterlassen, das Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben, sondern der Weiterbetreibung aktiv entgegengearbeitet. Auch sei die Beurteilung des Landgerichts, der Angeklagte habe zwar in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, nicht jedoch in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, frei von Rechtsfehlern.

Urteil vom 6. November 2007 – 1 StR 394/07

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Der kaltherzige Ernährer, die liebende Verlassene
Vater, Mutter, Kind – herrlich als Familie. Aber wehe den Männern, wenn es zur Trennung kommt.
Sueddeutsche.de 22.03.2005
Ijoma Mangold

Feminismus war gestern, Patriarchat vorgestern. Heute begegnen sich Männer und Frauen auf Augenhöhe. Oder etwa nicht? In der Politik, im Job und in den Medien kehrt der Geschlechterkampf unter neuen Vorzeichen zurück. Eine Artikelreihe erkundet das aktuelle Krisengebiet.
Dieser Beitrag rehabilitiert den alleinerziehenden Vater.

Lesen Sie den gesamten Beitrag hier.

Dieser Artikel ist schon etwas älter, aber er passt so gut zu dem Kommentar von Prof. Amendt, dass ich hier nochmals darauf hinweisen möchte.

Die folgende Passage sollte man sich langsam auf der Zunge zergehen lassen:


"Weil die Verbindung von Mutter und Kind als eine einzigartig enge gesehen wird, rutscht der Vater in die Rolle einer eher äußerlichen, nur biologischen Ermöglichungsbedingung. Die Mutter kann sich stets hinter dem Wohl des Kindes verstecken, um ihre Forderungen sowohl der Alimentierung wie der Ausübung des vollen Sorgerechts durchzusetzen. Dass sie damit nur verdientermaßen erhält, was der Vater durch seine angebliche Fixierung auf Beruf und Karriere selbstverschuldet preisgegeben hat, ist an böswilliger Schwarz-Weiß-Malerei kaum zu überbieten und hat mit dem Selbstverständnis „moderner“ Frauen und Männer kaum mehr etwas zu tun."

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