Sonntag, 9. Dezember 2007
 
Wenn Männer nicht mehr Väter werden wollen.
FRANZ-com 09.12.2007
Gernot Franz

Die Konrad-Adenauer-Stiftung in Mainz hat sich in letzter Zeit dankenswerterweise verstärkt familienpolitischer Themen angenommen. Am 08.12.2007 veranstaltete sie ein ganztägiges familienpolitisches Seminar unter dem Motto "Von den Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen einer vaterlosen Gesellschaft".

Karl-Heinz van Lier
Karl-Heinz van Lier
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Karl-Heinz van Lier, Leiter des Bildungswerkes Mainz der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., eröffnete die Veranstaltung. Angesichts des umfangreichen Programms verzichtete er darauf, ein eigenes Referat zu halten, konnte sich aber den Hinweis nicht verkneifen, dass einer Geburtenziffer von 1,34 Kindern pro Frau in Deutschland eine Geburtenziffer von 2,0 in Frankreich gegenüberstünde. Dies sei, so van Lier, ein Ausdruck der Tatsache, dass Paare, vor allem aber Männer, oftmals keine Kinder mehr wollten.

Der Gender-Experte Eckhard Kuhla leitete seinen Vortrag "Offensive der Frauen - Rückzug der Männer?" mit einem Zitat des libanesischen Dichters Kahlil Gibran ein: "Kinder sind Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst." Doch heute, so Kuhla, seien Kinder vielfach zu Nebengrößen im Selbstfindungsprozess der Eltern geworden. Das sogenannte "Gender Mainstreaming" kombiniere ganz bewusst die seit Aischylos bestehende Gleichung "Frauen = Opfer" mit der Darstellung, in Wirklichkeit seien sie "Multi-Tasking-Powerfrauen", während Männer vor allem in der Werbung, aber auch im 7. Familienbericht der Bundesregierung nur noch als "liebenserte Trottel" bezeichnet würden. Die beiden aktuellen Megatrends, nämlich die Vermännlichung der Frau und die zunehmende Androgynität reduzierten die erotische Spannung zwischen Mann und Frau und reduzierten damit den Willen zum Kind.

Unter dem Titel "Wenn Männer nicht Väter sein dürfen" warf die Journalistin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im Lebenszentrum München Patricia Haun ein kritisches Licht auf die deutsche Abtreibungspraxis. An jedem normalen Werktag, so Haun würden in Deutschland etwa 1.000 Abtreibungen vorgenommen. Bei dieser Entscheidung würden sehr oft nach dem Motto "Mein Bauch gehört mir" die Männer ausgegrenzt, die oft sehr darunter litten, nicht Väter werden zu dürfen. Frauen seien, so Haun, den Männern emotional überlegen und nutzten diese Überlegenheit im Kampf ums Kind bedenkenlos aus. Abschließend zeigte sie einige Sequenzen aus dem Dokumentarfilm Maria und ihre Kinder.

Christine Bauer-Jelinek
Christine Bauer-Jelinek
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

"Männermacht und Frauenmacht" - die Wiener Dozentin, Machtexpertin und Bestseller-Autorin Christine Bauer-Jelinek zeigte auf, dass unsere Gesellschaft sich schleichend zu einer feministischen Diktatur entwickelt habe. Frauen verfügten über die Gebärmacht und die Begriffsmacht in der Genderdiskussion und hätten längst durchgesetzt, dass nur noch gesagt werden dürfe, was dem Mainstream entspreche: "Alles Gute ist weiblich, alle Schlechte männlich." Während in der industriellen Gesellschaft wegen der harten körperlichen Arbeit "Macht" noch weitgehend mit "Männermacht" gleichzusetzen war, habe die zunehmende Bedeutung des Dienstleistungssektors zu einer weitgehenden Aushöhlung der "Männermacht" und Aufwertung der "Frauenmacht" geführt, die dafür ihre "Hausmacht" weitgehend aufgegeben hätten.

Deutsche Familienpolitik auf dem männlichen Auge blind!
Prof. Dr. Walter Hollstein, Soziologe und Männerforscher aus Basel, machte seine These "Die Deutsche Familienpolitik vernachlässigt systematisch die Interessen von Jungen und Männern" vor allem daran fest, dass die öffentliche Meinung durch selektive Berichterstattung manipuliert werde. Die Politik - und hiermit meinte Hollstein vor allem "das Ministerium", in dem trotz seines langen Namens die Männer keinen Platz hätten - fokussiere auf die Befindlichkeit der Frauen und vernachlässige dabei die der Männer. Beispiele hierfür sah er nicht nur in der Wortwahl. So werde das Wort "Väter" in den Publikationen des Ministeriums vielfach in Anführungsstriche gesetzt, wie einst in Westdeutschland das Kürzel "DDR". Hollstein kritisierte auch eine Diskriminierung durch Sachverhalte, die bewusst nicht gesagt würden, weil sie politisch nicht opportun seien. Dazu gehöre etwa, dass junge Männer unter 24 Jahren signifikante mehr arbeitslos seien als gleichaltrige Frauen; auch habe noch niemand eine Frauenquote z.B. bei der Müllabfuhr gefordert. Die schlimmsten Entgleisungen sah Hollstein allerdings in gewissen Äußerungen von Radikalfeministinnen, wie etwa dem Satz von Marilyn French: "Männer sind Nazis durch und durch; ihr Tod ist also historisch gerechtfertigt." Allerdings, so räumte er selbstkritisch ein, seieb Männer an ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung zum Teil auch selber schuld.

Wenn der Vater fehlt.
Kollektiv historische und -entwicklungspsychologische Aspekte – Handlungsanweisungen heute
Prof. Dr. Matthias Franz, Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Düsseldorf

Konsequenzen für die Politik
Jürgen Liminski, Journalist und Buchautor: "Der Verrat an der Familie"

Konrad-Adenauer-Stiftung 08.12.2007
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Gernot Franz
Kommentar von gefra:
Wie aktuell das Thema des Seminars ist, zeigte nicht nur die hohe Besucherzahl, sondern auch die Tatsache, dass fast alle Teilnehmer neun Stunden lang den kompakten Vorträgen folgten und immer wieder angeregt mit den Referenten diskutierten. Erfreulich daher, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung beabsichtigt, die Reihe fortzusetzen.

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Freitag, 7. Dezember 2007
 
Merkel warnt vor Wegschauen bei Problemen von Kindern
Yahoo Nachrichten Deutschland 03.12.2007
AP

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einem Wegschauen bei Problemen von Kindern gewarnt. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover plädierte sie am Montag erneut für einen Ausbau der Kinderbetreuung, ohne die Wahlfreiheit der Eltern ein leeres Versprechen und nur «Schall und Rauch» sei.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

«Wir dürfen nicht wegsehen», fügte Merkel hinzu und forderte ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der Kinder.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seien Sie mir bitte nicht böse, aber dieser Aufruf ist nicht glaubwürdig. In den vergangenen 12 Monaten sind Sie und die zuständigen Bundes- und Landesministerien von zahlreichen verzweifelten Menschen angerufen worden, weil die deutschen Jugendämter keiner Kontrolle unterliegen und sich nach Herzenslust über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen - sei es nun des BGH, des BVerfG oder des EGMR.

Die Antworten, die die Bittsteller bekommen haben, sind echte "Weggucker":
"Wir sind nicht zuständig." - "Eine Fachaufsicht über Jugendämter würde eine Verfassungsänderung bedingen." - "Die Jugendämter sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung."

Ja und?

Diese Antworten entspringen durchweg dem Bestreben, ja keine Strukturen zu ändern, mögen sie auch noch so untauglich sein. Dass es dabei um Kinder geht, hat St. Bürokratius längst vergessen. Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche Kinder durch das Verhalten der Jugendämter zu Schaden, im schlimmsten Falle zu Tode gekommen, und Sie, Frau Bundeskanzlerin, und Ihre Minister, tun das, was sie auf dem Parteitag angeprangert habe: Sie schauen weg. Das nennt man ein
"leeres Versprechen" und "Schall und Rauch". Die Gesetze, die von den Jugendämtern gebrochen werden, sind Bundesrecht und eng mit den Grundrechten verknüpft. Seit wann ist die Überwachung der Grundrechte Aufgabe gewählter Kommunalbeamter?

Die Auskunft, man sei nicht zuständig, hat noch keinem Kind das Leben gerettet. Eine Behörde, die keiner Kontrolle unterliegt, verletzt die Menschenrechte, weil im Ernstfall ihre Beschlüsse nicht korrigiert werden können. Wenn eine solche Behörde dann auch noch eine Monopolstellung in familiengerichtlichen Verfahren einnimmt, ist es bis zum totalitären Staat nicht mehr weit.

Und wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, das Grundgesetz zu ändern, um Kinder wirksam zu schützen, dann schauen Sie bitte nicht weg, sondern leiten Sie den Prozess in die Wege!

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Anschlag auf den Presseblog
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

In der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 2007 wurden 12 Kommentare aus dem Presseblog gelöscht; am Abend des 6. Dezember nochmals 2. Diese Löschungen erfolgten ohne Zutun der Autoren oder des Administrators.

Der Admin geht dieser Sache zur Zeit nach, um den Verursacher zu ermitteln.

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Acht tote Kinder entdeckt - Mütter unter Tatverdacht
Spiegel Online 08.12.2007
Von Jörg Diehl, Darry, und Florian Gathmann, Plauen

Fünf tote Jungen im schleswig-holsteinischen Dorf Darry, drei tote Babys im sächsischen Plauen: In beiden Fällen sollen die Mütter ihre Kinder umgebracht haben. Selbst hartgesottene Ermittler sind entsetzt. In Plauen gar scheinen weitere Leichenfunde nicht ausgeschlossen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zwei Fakten sind es, die mit dem Mythos aufräumen, verstärkte Kontrollen könnten verhindern, dass Kinder zu Tode kommen:
  • In Darry war die Familie dem Jugendamt offenbar bekannt, so wie viele andere Kinder, über die im Presseblog bereits berichtet wurde. Das hat die fünf Jungen nicht gerettet.
  • In Plauen waren die beiden jüngsten Kinder dem Jugendamt nicht bekannt - genau genommen waren sie keiner Behörde bekannt. Und wen man nicht kennt, nach dem forscht man nicht, bei dem führt man auch keine Kontrolle durch. Was also hätten verschärfte Kontrollen in diesem Fall bewirkt? Abermals nichts.
Nun will ich hier gar nicht behaupten, für alles eine Lösung zu haben. Und dafür, dass misshandelte Kinder in ihrer Familie sterben sollen, wie hier böswillig behauptet wurde, plädiere ich schon gar nicht. Das einzig wichtige Kriterium ist der Schutz der Kinder, und so lange Kinder zu Tode kommen, obwohl sie unter Aufsicht oder sogar in Obhut des Jugendamtes stehen, leistet das Jugendamt keinen Beitrag zum Kinderschutz. Im Gegenteil, vielfach werden Familien willkürlich und ohne Rechtsgrundlage zerstört und damit die Kinder erst recht in Lebensgefahr gebracht (s. z.B. den Fall Haase).

Erst wenn die Handlugen des Jugendamtes von einer unabhängigen Behörde kontrolliert und korrigiert werden können, wird diese Behörde rechtsstaatlichen Kriterien genügen. Bis dahin kann man nur sagen:


CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM

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Dienstag, 4. Dezember 2007
 
Erste Hilfe für Europa
Die europäischen Regierungen müssen über ihren Schatten springen und den eigenen Bürgern endlich die Chance geben, über die Zukunft der Union zu entscheiden.
DIE ZEIT 29.11.2007
Jürgen Habermas

Die politische Union ist über die Köpfe der Bevölkerungen hinweg als ein Eliteprojekt zustande gekommen und funktioniert bis heute mit jenen demokratischen Defiziten, die sich aus dem wesentlich intergouvernementalen und bürokratischen Charakter der Gesetzgebung erklären. Die Osterweiterung hat mit dem krasseren Wohlstandsgefälle und der gesteigerten Interessenvielfalt einen entsprechend wachsenden Integrationsbedarf erzeugt, der Grenzen der Umverteilungsbereitschaft deutlich gemacht hat. Eine politische Verfassung sollte daher aus Besitzern weinroter Pässe europäische Bürger machen. Stattdessen besiegelt nun der abgespeckte Reformvertrag erst recht den elitären Charakter eines von den Bevölkerungen abgehobenen politischen Geschehens.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Harsche Kritik, doch durchaus berechtigt. Nun muss die Europäische Union ihre Daseinsberechtigung erbringen. Was nützen hehre Werte wie die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn das Parlament nicht in der Lage ist, Verletzungen dieser Konvention Einhalt zu gebieten? Wenn Vertreter eines Mitgliedsstaates im Europäischen Parlament offen die Meinung vertreten, sie seien an die Konvention oder Teile davon nicht gebunden, dann muss das Parlament deutlich reagieren, will es nicht Gefahr laufen, zur "Quasselbude" zu verkommen und, so Habermas,
"ins bekannte Muster nationaler Machtspiele zurück(zu)fallen."

Die EU-Parlamentarier wären gut beraten, die Vorwürfe der Petenten "brutalst möglich aufzuklären" (Zit. Roland Koch) und auf der Abstellung evtl. festgestellter Menschenrechtsverletzungen zu bestehen.

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Bamberger Erklärung
Aufgrund der großen Nachfrage veröffentlicht der Presseblog die "Bamberger Erklärung" im Wortlaut:

BAMBERGER ERKLÄRUNG

verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
„Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention“
Bamberg, 20. / 21. Oktober 2007

Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-
organisationen des Europarates

Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
  • Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Die Jugendämter in Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch rechtlich.
  • Jugendämter setzen sich oft über rechtskräftige Entscheide von Gerichten zum Sorgerecht und zum Umgang hinweg.
  • Unter dem Vorwand des Datenschutzes wird das elementare Recht der Informationsfreiheit und der Akteneinsicht für Angehörige und ihre Anwälte verletzt.
  • Die Entziehung des Sorgerechts sollte die ultima ratio sein und nur erfolgen, wenn Eltern erziehungsunfähig sind und das Kindeswohl mit keiner anderen Maßnahme garantiert werden kann. In der Praxis wird das Sorgerecht jedoch oft entzogen, ohne
    dass ein solcher Grund vorliegt und diese Tendenz hat sich in der letzten Zeit noch verstärkt. Dabei wird auch die Möglichkeit der Unterbringung des Kindes im familiären Umfeld zu wenig genutzt.
  • Die Wegnahme der Kinder erfolgt oft in menschenverachtender Art und Weise.
  • Statt dass die möglichst rasche Rückkehr des Kindes vorbereitet wird, wird das Kind den Eltern sehr oft entfremdet, durch direkte Beeinflussung des Kindes und / oder durch Verschleppung des Verfahrens durch das Jugendamt und die Gerichte. In vielen Fällen wird mit der nachlassenden Widerstandskraft und der finanziellen Überforderung der Eltern und deren Umfeld gerechnet.
  • Aus Angst vor Repressalien wagen es Eltern, unterstützende Personen und Fachleute oft nicht, gegen Maßnahmen oder Entscheide rechtliche Schritte zu unternehmen.
  • Den Eltern wird es oft unmöglich gemacht, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen auch nach einem Sorgerechtsentzug zustehen (z. B. Kontakt mit der Schule und Mitspracherecht, Einverständnis bei medizinischen Eingriffen, religiöse Erziehung).
  • Während der Fremdunterbringung sind zahlreiche Kinder physischen und psychischen Misshandlungen ausgesetzt.
  • In zahlreichen Fällen wird den Eltern der Umgang mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache verweigert oder den Kindern wird der Gebrauch ihrer Muttersprache untersagt. Dabei werden auch Körperstrafen angewendet.
  • Die Kontrolle der Pflegeheime und Pflegefamilien ist oft mangelhaft.
  • Die Mitarbeiter der Jugendämter können kaum straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Sowohl bei den Jugendämtern wie bei den Gerichten fehlt fachlich genügend ausgebildetes Personal. Eine Folge davon ist, dass sich beide zu sehr auf Gutachten verlassen, die oft einseitig sind. Von der Einholung von Gegengutachten oder Gutachten neutraler Experten, auch aus dem Ausland, wird oft abgesehen.
  • Statt dass sich Behörden auf Fakten stützen, legen sie ihren Entscheiden oft subjektive Meinungen und Vorurteile zu Grunde (Etiketten statt Fakten). Dieses Vorgehen ist vor allem da festzustellen, wo die Diagnose und / oder die Therapie unter medizinischen
    Fachleuten strittig ist, wie zum Beispiel bei der chronischen Borreliose und dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). Ein weiteres inakzeptables Vorgehen besteht darin, die wissenschaftlich höchst umstrittene Diagnose „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“ zur Begründung von Sorgerechtsentzügen zu missbrauchen. In diesen Fällen stehen häufig auch politische und wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, was die Gefahr von Entscheidungen die das Kindeswohl außer Acht lassen, nochmals stark erhöht.
  • Die staatlich angeordnete Fremdunterbringung von Kindern scheint mehr und mehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt zu sein. Zahlreiche Institutionen sind zum wirtschaftlichen Überleben auf die regelmäßige Zuteilung von Kindern angewiesen.
Die Teilnehmer des Symposiums fordern daher:
  • Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem die Einführung einer unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, die Einführung eines unabhängigen Fachgremiums, das die Entscheide betreffend den Entzug des Sorgerechts unverzüglich und in der Folge auch die Vorbereitung der Rückkehr regelmäßig überprüft, sowie die obligatorische Fortbildung für das Personal von Jugendämtern und Familiengerichten.
  • Diese Umstrukturierung muss garantieren, dass Entscheide betreffend das Sorgerecht ausschließlich aufgrund von Fakten und nicht von Vorurteilen gefällt werden, zum Beispiel durch Einholung von mindestens zwei unabhängigen Gutachten.
  • Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden.
  • Die Einführung der Stelle einer nationalen Ombudsperson für die Angelegenheiten des Kindes- und Jugendschutzes.
  • Die Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens (EMRK Art. 5 und 8) dürfen nicht dem abgeleiteten Grundrecht auf
    Datenschutz untergeordnet werden. Auf allen Stufen des Verfahrens muss Transparenz für die Eltern und deren Vertreter garantiert werden.
  • Die Überprüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit aller aktuellen Fälle von Sorgerechtsentzug innerhalb kürzester Zeit durch ein eigens dafür eingesetztes
    unabhängiges nationales Fachgremium.
  • Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und Familien.
  • Die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats zuhanden der Bundesrepublik Deutschland (z.B. „die Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich“).
  • Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland.
Die Teilnehmer des Symposiums erwägen:
  • Die Organisation einer Folgeveranstaltung in den nächsten Monaten.
  • Die Förderung der internationalen Vernetzung von betroffenen Familien, deren Vertretern und Experten diverser Fachrichtungen.
  • Die Einreichung einer Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, in der die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, alle aktuellen Fälle von Fremdplatzierung von Kindern zu überprüfen.

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Sonntag, 2. Dezember 2007
 
Schluss mit Feminismus!
n-tv 01.12.2007

Der Augsburger Bischof Walter Mixa hat ein Ende feministischer Experimente in Deutschland gefordert. Bei einer Konferenz der Paneuropa-Union Bayern unter dem Titel "Die Familie - Leistungsträger und Zukunft Europas" erneuerte der Bischof seine Kritik am geplanten Ausbau von Kinderkrippen.

Er verlangte eine familienfreundliche Arbeitspolitik anstelle einer arbeitsfreundlichen Familienpolitik. "Nach Jahren feministischer Experimente brauchen wir eine grundlegende Neuorientierung unserer Gesellschaft." Die Linke-Politikerin Christa Müller sagte, Familien würden vom Staat finanziell ausgebeutet. Sie forderte soziale Gerechtigkeit durch die Einführung eines "Erziehungsgehalts".

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Stefan Bohlig Die unheimliche Einigkeit von Mixa und Müller aus der Welt vom 02.12.2007.

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Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung
BMJ Pressemitteilung 11.10.2007

Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird, beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Samstag, 1. Dezember 2007
 
Die Folgen von Scheidung
Zusammenfassung verschiedener Studien der aktuellen Scheidungsforschung
Verein für christliche Ehe- und Familienarbeit e.V. 12/2004

Als Beratungsstelle für Ehepaare in Krisensituationen bewegt es uns, wie wenig informiert mündige Bürger über die gravierenden Folgen von Ehescheidung für betroffene Erwachsene und Kinder sind. Blauäugig redet man von einer in Erwägung gezogenen Scheidung ohne die hohen finanziellen, emotionalen, gesundheitlichen und sozialen Kosten zu bedenken, die damit unweigerlich auf jeden Betroffenen zukommen. Auch die Politik scheint die Tendenz zur Scheidung – wenn man die Gesetze ansieht – eher zu befürworten. Die Kosten, die jede Scheidung unserer Wirtschaft und Gesellschaft zufügt, wurden bisher offensichtlich übersehen. Um scheidungswillige Paare zu informieren, haben wir unter www.cef-ev.de „Die Folgen von Scheidung“ zusammen gestellt. In dieser Zusammenfassung aktueller Studien möchten wir den geschätzten Lesern die erschreckende Bilanz der seit den 60er Jahren kontinuierlich ausgehebelten Scheidungsgesetze präsentieren – zur politischen Argumentation wie auch als Warnung zum eigenen Gebrauch.

Lesen Sie den vollständigen Aufsatz hier.

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"Jungen brauchen Väter!"
Familienministerin Ursula von der Leyen im Gespräch
Hamburger Abendblatt 29.12.2006

In Anlehnung an Dr. Peter Köppel werden hier nur zwei Aussagen aus dem Interview wiedergegeben:

„ … haben wir aber übersehen, dass Jungen in einer sich verändernden Welt neue Vorbilder brauchen. Das kann der Erzieher oder Lehrer sein. Noch wichtiger aber ist ein im Alltag präsenter Vater.“

„ Wir werden die anstehenden Fürsorgeaufgaben zum Beispiel für die ältere Generation nur bewältigen können, wenn auch Jungen und Männer daran teilnehmen. Eine moderne Gesellschaft, die Familienwerte erhalten will, muss dafür sorgen, dass Männer und Frauen gleichermassen Verantwortung für Fürsorge und Einkommen tragen.“

Lesen Sie das vollständige Interview hier.

Frau Ministerin, wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass Kinder ihre Väter brauchen, warum unterstützt Ihr Ministerium dann Veranstaltungen wie diese? Die Veranstalter machen keinen Hehl daraus, dass der einzige Zweck dieser Veranstaltung die Ausgrenzung der Väter ist.

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Fall Luca: Verschanzen hinter Gesetzen macht Jugendamt nicht glaubwürdiger
Wiener Zeitung 23.11.2007
Werner Grotte

Im "Fall Luca" tauchen immer mehr Fragen an das Jugendamt auf: Nun sind offenbar im Spital gemachte Fotos bekannt geworden, die ein schwer misshandeltes Kleinkind mit alten und neuen Blessuren am Gesäß zeigen. Gleich zwei Jugendämter haben offenbar in diesem Fall nicht nur die Warnungen des Kindesvaters, sondern auch der behandelnden Ärzte ignoriert. Ob das Resultat ein totes Kind war, werden nun die Gerichte klären müssen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Österreich, du hast es besser! Oder doch nicht?
Dieser Bericht zeigt in besonders deutlicher Form eine Misere auf, die auch den deutschen Jugendämtern zu eigen ist:

Oft werden misshandelte Kinder aus ihren Familien nicht herausgenommen, wenn - und das kristallisiert sich immer deutlicher heraus - diese Kinder von ihrer Mutter betreut werden. Dann greift sofort das "Grundrecht auf Familie", in das "nur sehr maßvoll eingegriffen werden" darf, auch wenn Gesundheit oder sogar Leben des Kindes auf dem Spiel stehen.

Geht es aber darum, einem Vater Umgang mit seinem Kind zu gewähren, dann ist dieses Grundrecht plötzlich nicht mehr existent. Dahinter steckt noch immer die Philosophie, dass Gewalt grundsätzlich von Männern ausgeht. Die wird von Kindheit an in unseren Köpfen verankert. Dass die seriöse Forschung dieses Ammenmärchen längst widerlegt hat, wird dagegen nicht zur Kenntnis genommen.

Merke: Von so etwas Banalem wie Tatsachen lassen wir uns noch lange nicht beeindrucken.

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Jugendamt: Abmahnung und 20 neue Leute im Januar
Er wollte lieber einem Kind helfen, anstatt Akten zu verwalten, sagt verdi. Jetzt hat der Mitarbeiter der Jugendhilfe eine Abmahnung bekommen. 23 Kollegen solidarisierten sich mit ihm und erstatteten Selbstanzeige. Die Amtsleitung betont aber: Es gibt keinen Zusamenhang zwischen der Unterbesetzung im Amt und dieser Abmahnung.
Ruhr Nachrichten 30.11.2007
Britta Linnhoff

Der Hintergrund ist brisant, weil man weiß, dass das Dortmunder Amt hoffnungslos überlastet ist.
Gestern war Mitarbeiterversammlung. Und die, so betont Jugenddezernentin Waltraud Bonekamp, stimme sie trotz allem zuversichtlich: „Die Leute haben mitbekommen, dass wir uns bemühen."
Mit den 23 Kollegen werde man reden, sagt Jugendamtsleiter Ulrich Bösebeck. Natürlich habe der Kindesschutz immer Vorrang vor irgendwelchen Akten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Freitag, 30. November 2007
 
Verfassungsbeschwerde nur noch eine "Worthülse"
Kommentar zum Annahmeverfahren des Bundesverfassungsgerichts
Burkhard Lenniger

Bereits 1956, also knappe 7 Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassungs der Bundesrepublik Deutschland, sind Elemente zu Werke gegangen, um der jedermann zustehenden Verfassungsbeschwerde juristische Hemmnisse in den Weg zu legen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier und folgen Sie vor allem dem weiterführenden Link zum GG-Kommentar von Sachs.

Damit braucht es niemanden mehr zu wundern, wenn sich weder Legislative, noch die "vollziehende Gewalt" noch die Judikative unterhalb des BVerfG an die sie unmittelbar bindenen Grundrechte halten.

Und noch eines ist klar: Rechtssicherheit gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn die Verfassungshüter selbst bei begründeten Beschwerden über Grundrechtsverletzungen ihrer Garantenpflicht nicht mehr nachzukommen brauchen, ist der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Bei jedem anderen Gericht würde man von Rechtsverweigerung sprechen - hier heißt das Grundrechtsverweigerung.

Diese Praxis steht im krassen Widerspruch zur Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen und zur EMRK. Doch offenbar haben unsere Politiker ohnehin nicht die Absicht, die von ihnen unterschriebenen internationalen Vereinbarungen zu befolgen. So haben es jedenfalls die Vetreterin des BMFSFJ und der Europa-Abgeordnete Wieland am 7. Juni 2007 den staunenden Mitgliedern des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments erklärt.

Wen wundert es, wenn darüber Unmut aufkommt. Wen wundert es, wenn der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht Deutschland in scharfer Form kritisiert?

Ist Deutschland noch ein verlässlicher Partner für die EU? In Bezug auf die Menschenrechte seiner eigenen Bürger scheint das nicht mehr (oder nicht mehr immer) der Fall zu sein.

Auch hierzu ein Zitat, dieses Mal von Otto Gritschneder:
"Wer in einer Demokratie schläft, wird in einer Diktatur aufwachen."

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Donnerstag, 29. November 2007
 
Jugendamt weist in Missbrauchsfall Vorwurf zurück
Die Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch gegen Stefan S., den Leiter des Kinderheims "Spatzennest" im pfälzischen Ramsen. Der Fall zieht Kreise.
Wormser Zeitung 29.11.2007
Reinhard Breidenbach

Weil im mittlerweile geschlossenen "Spatzennest" auch Kinder untergebracht waren, die während der so genannten Worms-Prozesse 1994 - 97 ihren Eltern weggenommen wurden, stehen auch das Wormser Jugendamt und das Amtsgericht in seiner Funktion als Familiengericht im Blickpunkt von Kritik. In den Worms-Prozessen waren 24 Erwachsene wegen Kindesmissbrauchs angeklagt, letztlich aber freigesprochen worden. Amtsgericht und Jugendamt Worms verwahren sich nun gegen zwei Vorwürfe: Sie hätten bei der Unterbringung der Kinder im Heim des S. fahrlässig gehandelt; zudem hätten sie pflichtwidrig verhindert, dass die Kinder nach den Freisprüchen zu ihren Eltern zurückkehren konnten.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Väter sind Volltrottel
Das "starke" Geschlecht hat es in den Medien schwer - behauptet zumindest das österreichische Sozialministerium.
Hamburger Abendblatt 07.11.2006
Roland Mischke

Der Blödmann aus der "Media Markt"-Werbung ist harmlos. Er grinst dämlich und sondert einen Spruch ab, das war's. Ein echter Trottel, da gibt's nichts zu lachen. Wer aber darauf achtet, was uns sonst noch in TV-, Zeitungs- und anderer Werbung an Männerrollen zugemutet wird, kommt - vor allem als Mann - ins Grübeln. Die Werber gehen nicht zimperlich mit dem "starken" Geschlecht um. Da wird ein gestandenes Mannsbild in einer Autowerbung aus dem fahrbaren Untersatz geworfen, als würde er mit den Krümeln herausgekehrt. Die durchschlagende Wirkkraft von Reinigungsmitteln wird demonstriert, wenn Männer im Wisch-und-Weg-Verfahren verschwinden. Andere werden vom Stier niedergetrampelt, vor der Tür vergessen, und Väter ziehen gegenüber ihren Söhnen stets den Kürzeren. Der Nachwuchs macht den Altvorderen beim Spielen, Basteln, Heimwerken, im Sport oder bei der Autowahl regelmäßig etwas vor.

Lesen Sie die vollständieg Nachricht hier.

So, und nun noch die Frage: Wer ist das dankbarste Publikum für Werbesendungen und kann jeden noch so primitiven Slogan mitträllern? Richtig: Die Kinder! Wundert Euch also nicht, Ihr Väter, wenn ihr für den DvD gehalten werdet.

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Gewalt ist nicht nur männlich
Gewalt gegen Kinder in der Familie liegt nicht nur bei den Vätern. Die Mütter verfügen ebenso über ein großes Gewaltpotenzial und üben es auch aus, sagen Psychologen.
Salzburger Nachrichten 28.11.2007
Berthold Schmid

Das Gewaltpotenzial gegen Kinder in den Familien liegt nicht nur bei den Vätern oder Stiefvätern, sondern zu gleichen Teilen auch bei den Müttern. Das sagen Psychologen nach den jüngst bekannt gewordenen Misshandlungsfällen in Österreich. Die Antwort, warum Eltern und Elternteile häufig zu Gewalt gegenüber ihren Kindern greifen, ist für die Experten klar zu beantworten. Sie nennen es schlicht Überforderung. In Stresssituationen üben sie seelische oder körperliche Gewalt aus, in der Hoffnung, Probleme damit zu lösen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Reinhard Haller, Gerichtsgutachter aus Oberösterreich spricht eine Erkenntnis aus, die auch unseren Familienrichtern gut zu Gesicht stünde: „Es wäre gut, wenn das regelhafte Praktizieren, die Kinder gehören zur Mutter, in solchen Fällen hinterfragt und geprüft wird. Es können auch die Väter die besseren Mütter sein.“

Danke, Herr Haller!

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"Eine immerzu blutende Wunde"
Jedes Jahr trennen sich etwa 150.000 Paare mit minderjährigen Kindern. Bricht der Kontakt zum Nachwuchs ab, kann die Gesundheit der Eltern erheblich leiden.
Süddeutsche.de 28.11.2007
Werner Bartens

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland mehr als 200.000 Ehen geschieden, 2006 waren es etwa 190.000. Etwa 150.000 minderjährige Kinder sind von diesen Trennungen betroffen. Welche Folgen das für Kinder und Eltern haben kann, ist bisher kaum untersucht worden.

Besonders wenig berücksichtigt wurde von der Forschung, wie sich kompletter Kontaktentzug auf die Eltern und Kinder auswirkt, die sich nicht mehr sehen. Die Psychologin Esther Katona von der Universität Freiburg hat nun in einer umfangreichen Arbeit analysiert, wie es den Vätern und Müttern geht, die von ihren Kindern getrennt sind.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Das also sagen Fachleute zu den Folgen von Kindesentziehung und Umgangsboykott. Frau Katona ist weder die erste noch die einzige Forscherin auf diesem Gebiet. Doch wenn die Entziehung von dem Jugendamt begangen wird, hat die Staatsanwaltschaft ihre eigene Meinung dazu: "Der Anzeigeerstatter kann nicht geltend machen, dass er und die Geschwister des Entziehungsopfers durch die Entziehung kausal in ihrer Gesundheit geschädigt wurden." Ein weiterer Beweis dafür, dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen und das Jugendamt stets von allen Vorwürfen befreit wird (siehe auch hier).

Die Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter haben Deutschland ins Zentrum der internationalen Öffentlichkeit gerückt. Nun wird es Zeit, auch über eine Entschädigung der Opfer nachzudenken. Oder muss auch dieser Schritt, der in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein sollte, erst von außen an uns herangetragen werden?

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