Mittwoch, 28. November 2007
 
Anonymer Brief belastet Ex-Kinderheimleiter
SWR.de 27.11.2007

Ein anonymes Schreiben belastet den ehemaligen Leiter eines Kinderheims in Ramsen (Donnersbergkreis). Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung ermittelt. In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, werden konkrete Vorwürfe gegen den 40-Jährigen erhoben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.

Das wirklich Tragische wird in dieser Nachricht gar nicht erwähnt: Es handelt sich hier um Kinder, die wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs aus ihren Familien herausgeholt worden waren. Dieser Vorwurf erwies sich später als falsch, und es kam zu einem der größten Justizskandale der Nachkriegsgeschichte (sog. Wormser Prozesse).

Doch gelernt haben wir aus alledem nichts. Der Vorwurf des sexuellem Missbrauchs wird nach wie vor im Scheidungskriegen besonders von Frauen gerne verwendet und führt mit schöner Regelmäßigkeit zum Umgangsausschluss der Väter, der Verein Wildwasser eV. ist so aktiv wie eh und je und hat laut seiner Webseite noch immer nicht begriffen, dass sexuelle Gewalt auch von Frauen ausgehen kann. Ein Pädophiler macht Sozialstunden im Kindergarten und ein Kinderheimleiter spendiert Kindern nun nachträglich den sexuellen Mißbrauch, dessentwegen ihre Eltern bereits angeklagt waren. Der Bürgermeister von Schwerin würde sagen:
"Pech gehabt!"

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Montag, 26. November 2007
 
Präsidentin der INGO-Konferenz verurteilt Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter
FRANZ-Com 26. 11. 2007
Gernot Franz

Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments 22.11.2007
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Auf Drängen der schweizer Juristin und Präsidentin der INGO-Konferenz im Europarat, Annelise Oeschger, hat der Petitionsausschuss des Europäisches Parlaments das Thema "Systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter" kurzfristig in die Tagesordnung der Sitzung am 22.11.2007 aufgenommen.

Annelise Oeschger überreicht die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki
Annelise Oeschger überreicht die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte Frau Oeschger die sog. Bamberger Erklärung an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses übergeben. In ihrer flammenden Rede forderte sie die Mitglieder des Petitionsausschusses auf, die zahlreichen Petitionen vorrangig zu behandeln, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass durch die lange Verfahrensdauer unumkehrbare Verhältnisse zu Lasten der Kinder, deren Familien und gerichtlicher Verfahren geschaffen werden. Sie stellte weiter fest, dass die Tatsache, dass täglich weitere Petitionen eintreffen, keinesfalls als Vorwand dafür benutzt werden dürfe, deren Behandlung aufzuschieben - schließlich seien die ersten Petitionen schon vor über einem Jahr eingereicht worden. Frau Oeschger wies mit Nachdruck darauf hin, dass zahlreiche Petenten die Abschaffung der Jugendämter fordern.

Große Besorgnis äußerte Frau Oeschger über die schriftliche Äußerung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber einem Petenten vom 29.10.2007, nach der in Bezug auf die Jugendämter kein Änderungsbedarf bestünde.

Annelise Oeschger
Annelise Oeschger mit dem Redemanuskript
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Auszüge aus der Rede:
"In Westeuropa haben wir viel zu lange weggesehen, wenn es um Menschenrechtsverletzungen in unseren eigenen Ländern geht."
"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."

Das Plenum
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Im Anschluss an die Rede von Frau Oeschger betonte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marcin Libicki, die große Bedeutung, die der Ausschuss den Petitionen gegen die deutschen Jugendämter beimesse. Dies ließe sich bereits daran erkennen, dass die Erklärung noch kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Der Petitionsausschuss habe bereits eine Informationsreise nach Berlin unternommen; zur Zeit sei ein Initiativbericht über die rechtliche Lage in Arbeit. Herr Libicki forderte Frau Oeschger auf, an der Seite des Sekretariats des internen Berichts mitzuarbeiten. Der Bericht solle schnellstmöglich fertiggestellt und möglichst bald beraten werden. Eine verbindliche Zusage über den genauen Termin konnte Herr Libicki jedoch nicht machen.

Auschussvorsitzender Libicki (re.)
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Die Abgeordnete Inés Ayala Sender, die an der Informationsreise teilgenommen hatte, bestätigte, dass auch nach ihrer Auffassung das Thema vorrangig sei. Im Hinblick darauf, dass das Thema kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen worden war und den Abgeordneten keine Übersetzungen der Unterlagen zur Verfügung gestellt werden konnte, unterblieb eine weitere Aussprache.

Petent Porombka, Abgeordnete Sudre und Descamps
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Im Anschluss an die Sitzung des Petitionsausschusses hatten einzelne Petenten, die kurzfristig nach Brüssel angereist waren, Gelegenheit zu einem Informationsaustausch mit Mitgliedern des Ausschusses, wobei sie auch zusätzliches Informationsmaterial überreichen konnten. Ein Kamerateam des Norddeutschen Rundfunks begleitete sowohl die Ausschusssitzung als auch die anschließende Aussprache der Petenten.

Die Rede von Frau Oeschger kann hier im Originalton verfolgt werden.

Den Abschlussbericht des Petitionsausschusses können Sie hier lesen.

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"Dann geh' doch zu Aldi"
stern 47/2007
Doris Schneyink

Offiziell geben sich viele Firmen familienfreundlich. Tatsächlich machen sie jungen Müttern, die Teilzeit arbeiten wollen, das Leben schwer: Sie werden degradiert und mit Abfindungen herausgedrängt. Drei Fälle aus der Welt der Banken.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Eine Autorin, die kein Blatt vor den Mund nimmt und die Dinge beim Namen nennt. Wenn da nicht ... die Tatsache wäre, dass sie wieder einmal nur die Frauen als Opfer sieht. Warum hat sie keinen Mann interviewt? Es gibt genug Fälle von Männern, die wegen einer schweren Krankheit oder gar des Unfalltodes der Frau ihre Kinder alleine versorgen. Und auch die haben die gleichen Probleme wie Frauen.

Was Doris Schneyink anspricht, ist keine Frage des Geschlechtes, sondern ein grundlegendes Problem unserer kinderfeindlichen Gesellschaft. Und am Ende steht der große Katzenjammer darüber, dass in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden. So lange wir nicht bereit sind, die tatsächlichen Ursachen anzugehen, wird sich daran auch nichts ändern.

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Sonntag, 25. November 2007
 
Deutsche Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung lehnt Meldepflicht ab
ad hoc news 24.11.2007
(ddp)

Eine gesetzliche Meldepflicht ist nach Ansicht des Kasseler Kinderarztes Bernd Herrmann kein geeignetes Instrument, um der Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen. Oft werde ein Verdacht geäußert, der Familien ins Unglück stürzt, ohne dass etwas vorgefallen sei, sagte das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, der «Frankfurter Rundschau».

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Wortlaut des Interviews finden Sie hier.

Bitte lesen und merken Sie sich die erschreckenden Zahlen:
"In den USA gibt es ein Pflichtmeldesystem. Das führt zu rund 2,5 Millionen Meldungen pro Jahr, von denen sich gut ein Drittel bestätigt. Aber die Kehrseite ist, dass oft ein Verdacht losgetreten wird und Familien ins Unglück gestürzt werden, ohne dass etwas vorgefallen ist."
Das sind pro Jahr 1,6 Millionen unbegründete Verdachtsmeldungen alleine in den USA! Und:
"Ich halte dieses Instrument als alleinige Maßnahme jedoch nicht für geeignet, mehr als einige dramatische Einzelfälle zu erkennen. Für die große Zahl der durch Misshandlung seelisch geschädigten Kinder ist die Untersuchung kein gutes Erkennungsinstrument. Zudem werden Kinder auch zwischen Vorsorgeterminen misshandelt."

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Samstag, 24. November 2007
 
"Deutsches Familienrecht vernachlässigt Kindeswohl"
Die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek, hat dafür plädiert, die Kindergrundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Im deutschen Familienrecht gehe es vorwiegend um die Rechte der Eltern am Kind, kritisierte Rakete-Dombek.
Deutschlandradio 23.11.2007
Moderation: Katrin Heise

Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Erzeugern. So steht es sowohl in der EU-Menschenrechtskonvention als auch in der UN-Kinderrechtskonvention und seit 1998, nach der Modernisierung des Kindschaftsrechts, auch im deutschen Gesetzbuch. Karlsruhe muss nun entscheiden, ob dieser Umgang erzwungen werden soll. Der Fall des Vaters, der jeglichen Kontakt zu seinem achtjährigen Sohn ablehnt, erhitzt die Gemüter. Im Radiofeuilleton äußerten sich unsere Hörer betroffen.

Lesen Sie den vollständigen Wortlaut hier.

Nach den Äußerungen von vier Hörern folgt ein Interview mit der Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek. Die aber äußert sich nicht wirklich zu dem aktuellen Fall, sondern stellt "durch die Hintertür" wieder das Umgangsrecht der Väter in Frage:

"Wir haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger, sondern es steht drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die Eltern haben die Pflicht dazu. Und das muss man jetzt anschauen und muss man auslegen. Und gleichzeitig steht im Gesetz, dass es zum Wohl des Kindes gehört, dass es Umgang mit beiden Elternteilen hat. Das war eine Definition von 1998. Und ich frag mich heute, ob es so gut war, das ins Gesetz zu nehmen."

"Ja, es offenbart den Mangel, dass wir in der Verfassung keine Kinderrechte verankert haben. Wir haben nur das Elternrecht verankert."

Als Fachanwältin für Familienrecht sollte Frau Rakete-Dombek den Wortlaut des § 1684 BGB kennen:

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Damit ist das Kind eindeutig Rechtssubjekt mit eigenen Rechten. Für die Eltern werden vornehmlich Pflichten definiert. Und die Formulierung, dass der Gesetzgeber festgelegt hat, dass der Umgang in der Regel dem Wohl des Kindes dient, hat er sich schließlich nicht alleine ausgedacht, sondern entspricht vielmehr gesicherter psychologischer Kenntnis. Das wird nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland so gesehen.

Das ist nun aber vielen umgangsverweigernden Elternteilen ein Dorn im Auge. Daher versuchen sie, über die Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz diese Regelung wieder auszuhebeln. Nur: Recht des Kindes kann nur sein, was seinem Wohl dient. Und das ist (s.o.) in der Regel Umgang mit beiden Elternteilen. Der einzige Effekt der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird eine weitere Schwächung des Grundrechtes auf Achtung der Familie sein. Vor allem in Verbindung mit der geplanten Änderung des § 1666 BGB wird die Eingriffsschwelle der Jugendämter und Familiengerichte weiter abgesenkt. Bereits heute sind Willkürakte der deutschen Jugendämter an der Tagesordnung; in Zukunft soll diese Willkür legalisiert werden.

Ob das noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen ist, ist zweifelhaft.

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"In diesem Fall Pech gehabt"
Das Entsetzen über den Tod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin ist groß, das Jugendamt steht in der Kritik. Oberbürgermeister Norbert Claussen stellt sich schützend vor die Mitarbeiter der Behörde - und bietet eine befremdliche Interpretation des Geschehens.
Spiegel Online 23.11.2007
pad/dpa

Von Schuldzuweisungen will Schwerins Oberbürgermeister nichts wissen: Das Jugendamt könne nicht jede Familie kontrollieren, sagte Norbert Claussen (CDU) heute bei einer Pressekonferenz. "Es hätte in jeder anderen Stadt passieren können, und der, dem es passiert ist, hat in diesem Fall Pech gehabt", fügte Claussen hinzu.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

Natürlich darf der folgende Satz nicht fehlen:
"Vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß und sachgerecht" sei das Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter gewesen, sagte Oberbürgermeister Claussen.
Dieser Satz liegt dem Presseblog in dutzenden von amtlichen Schreiben vor. Selbst in Fällen, in denen den Jugendamtsmitarbeitern Verstöße gegen Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse nachgewiesen werden können, beschränkt sich die amtliche Stellungnahme auf diesen einen Satz.

Bisher hat die Familienministerin derartige Vorfälle zum Anlass genommen, um noch intensivere Kontrolle der Eltern und Ausweitung der Befugnisse der Jugendämter zu fordern. Erstmals kommen nun auch von ihr andere Töne:

Von der Leyen kritisiert Schweriner Jugendamt im Fall Lea-Sophie


Focus Online 24.11.2007
dpa

Nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Kritik am Vorgehen des Schweriner Jugendamts geübt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt vorschriftsmäßig gehandelt hat, sagte die Ministerin der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Die Eltern Lea-Sophies seien als auffällig bekannt gewesen. Da hätte man nachhaken müssen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Christopher Schäfer in der Schweriner Volkszeitung vom 24.11.2007.

Bleibt zu hoffen, dass das alles kein Theaterdonner ist und die Jugendämter nun endlich einer wirksamen Kontrolle unterstellt werden. Das europäische Parlament betrachtet die deutschen Verhältnisse schon seit einiger Zeit mit wachsender Besorgnis. Wann wacht Berlin auf?

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Freitag, 23. November 2007
 
Wer schlägt, muss gehen
Laschet: "Gesetzesänderungen schützen Frauen besser"
MGFFI Pressemitteilung 23.11.2007

Am Sonntag ist der Internationale Tag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Frauenminister Armin Laschet sagte heute (23.11.2007) in Düsseldorf: "Um ein sichtbares Zeichen zu setzen, beteiligen wir uns an der bundesweiten Fahnenaktion von Terre des Femmes, die in diesem Jahr unter dem Motto 'Frauen schlägt man nicht - nein zu häuslicher Gewalt' steht." Anlässlich des Gedenktages wird vor dem Ministerium eine Fahne mit der Aufschrift "Frei leben - ohne Gewalt" gehisst.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier.

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde überall der Grundsatz propagiert, man müsse geschlechtsneutral formulieren. Das führte dann zu Auswüchsen, die kaum noch lesbar waren, wie z.B, "Sehr geehrte(r) Herr/Frau Minister(in)" oder orthografischen Experimenten wie "MinisterInnnen", teilweise sogar zu übertriebenen Versuchen politischer Korrektheit wie "Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen" (tatsächlich so gelesen!).

Doch das alles ist Schnee von gestern. Seit kurzem darf wieder geschlechtsspezifisch formuliert werden. Mit einem Unterschied. Die "Guten" müssen immer die Frauen, die "Bösen" immer die Männer sein - dann ist jede Formulierung erlaubt. Und so kann dann unter dem schönen Titel "Wer schlägt muss gehen" der Untertitel stehen "Für das gewaltfreie Leben von Frauen".

Die Liste der Entgleisungen des Laschet-Ministeriums ist lang, an dieser Stelle soll nur an derer zwei erinnert werden. Gleichstellungsbeauftragte, die diesen Namen tatsächlich verdienen, und die z.B. einen "Boys' and Girls' Day" mit gleichen Angeboten für Mädchen und Jungen veranstalten, sind induLa eine ebenso rühmliche wie seltene Ausnahme.

Nordrhein-Westfalen ist ein selbständiges Bundesland innerhalb unserer föderativen Republik. Aber vielleicht sollte man Herrn Laschet und sein Ministerium einmal auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam machen. Denn das hat laut Grundgesetz noch immer Vorrang vor der nordrhein-westfälischen Ideologie.

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Ankündigung: "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
Justus-Liebig-Universität Gießen 26.11.2007

Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, wird im Rahmen der Vortragsreihe "Forum Juris Internationalis" am Fachbereich Rechtswissenschaft über "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" sprechen. Die Veranstaltung findet am Montag, 26. November um 18.15 Uhr in Hörsaal 1 im Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68 in Gießen statt. Prof. Bernhardt vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird zu den aktuellen Problemen Stellung nehmen. Im Anschluss an den Vortrag freut sich das Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung als Veranstalter auf die Möglichkeit zur Diskussion.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

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Verteidigung von Marco W. soll Aussage des Mädchens selbst besorgen
Welt Online 21.11.2007
Karsten Kammholz

Ziemlich genau 90 Minuten Zeit nahmen sich gestern die drei Richter im Schwurgericht von Antalya, den Missbrauchsprozess um den 17-jährigen Schüler Marco W. aus Uelzen weiter zu verhandeln. Und sie entschieden: Der Junge bleibt in Untersuchungshaft, mindestens bis zum 14. Dezember. Dann wird erneut verhandelt.Marco ist angeklagt, in den Osterferien die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet den Vorwurf. Seit sieben Monaten sitzt er nun in einem Gefängnis in Antalya.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Und hier die Reaktionen unserer Politiker darauf:

Türkei nicht reif für Beitritt in EU


RP-online 21.11.2007

Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der Fall zeigt, dass die Türkei nicht reif für den Beitritt in die Europäische Union ist. Mit unserem Verständnis von einem Rechtsstaat ist dieses Verfahren nicht mehr vereinbar.“

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen: „Haftsachen, insbesondere in Jugendverfahren, sind in allen Rechtsstaaten der Welt mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten. Was wir hier erleben an immer neuen vermeidbaren Verzögerungen ist ein Skandal.“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte ein Eilverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: „Diese Verzögerung des Verfahrens ist nicht akzeptabel. Mit rechtsstaatlichen Maßstäben hat das nichts zu tun.“

Der bayerische Europaminister Söder forderte die Bundesregierung auf, sich stärker für Marco W. einzusetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries müsse gegenüber ihrem türkischen Kollegen darauf dringen, «dass hier ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird», meinte Söder. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft müsse dafür gesorgt werden, «dass es da schnell zu einer Entscheidung kommt». Die erneute Vertagung des Prozesses zeige, dass es in der Türkei «wirklich rechtsstaatliche Defizite gibt».

Lesen Sie auch den Kommentar "Unberechtigte Empörung" von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 08.08.2007.

Meine Damen und Herren Politiker


Ihr Engagement ehrt sie. Aber bitte bedenken Sie: Marco W. sitzt in einem Gefängnis eines souveränen Landes und wird nach den Gesetzen dieses Landes behandelt. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst. Deutsche Juristen haben daran mitgearbeitet.

Gerade Sie (und einige der Genannten meine ich persönlich) haben immer wieder auf die Unabhängigkeit der Richter hingewiesen, die in einem Rechtsstaat oberstes Gebot ist. Jedenfalls haben Sie das getan, wenn Sie auf die skandalösen Verhältnisse an unseren Jugendämtern und Familiengerichten angesprochen wurden, und mit diesem Hinweis haben Sie eine Untersuchung eben dieser Verhältnisse in unserem Lande abgelehnt.

In Deutschland sind viele Kinder in menschenrechtsverletzender Weise in Heimen inhaftiert, teilweise in psychiatrischen Abteilungen und teilweise schon seit Jahren. Diese Kinder kommen selbst dann nicht zu ihren Eltern zurück, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen feststellt. Der einzige Fall, in dem ein Beschluss des EGMR nach zwei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurde, stammt aus Deutschland!

Der selbe EGMR hat festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerde gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist. Zahlreiche Familien sind unrettbar zerstört, weil nach jahrelanger Entfremdung die Bindung der Kinder zu ihren Eltern nicht mehr hergestellt werden kann.

Das europäische Parlament zeigt sich überaus besorgt über die Allmacht und die Willkür der deutschen Jugendämter, für die es nicht einmal eine Fachaufsicht gibt, und deren Rechtsaufsicht völlig wirkungslos ist.

Da rechtliche Argumentationen und Appelle seit Jahren nicht gefruchtet haben, lesen Sie wenigestens die Bibel, Matthäus 7, 1-5:


Vom Richtgeist
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.

Wer ernsthaft behauptet, die Türkei sei wegen des Falles Marco W. noch nicht reif für den Beitritt zu EU, beantragt damit gleichzeitig den Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr und nicht weniger.

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Fünfjährige offenbar verhungert
Stern.de 21.11.2007
AP

Ein von seinen Eltern vernachlässigtes fünfjähriges Mädchen ist in Schwerin verhungert. Das Kind war am Dienstagabend in äußerst kritischem Zustand von einem Notarzt in das Klinikum Schwerin gebracht worden, wo es trotz aller Rettungsversuche wenige Stunden später starb. Die 23-jährige Mutter und der 26 Jahre alte Vater wurden am Mittwoch wegen des dringenden Tatverdachts der Tötung durch Unterlassung vorläufig festgenommen, wie Oberstaatsanwalt Christian Pick sagte. Das Kind wurde laut Picks nach der Alarmierung eines Notarztes in einer Wohnung im Plattenbau-Stadtteil Lankow vorgefunden. Ein Mann soll den Notarzt gerufen haben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

Fall Lea-Sophie: Schweriner Bürgermeister: Lücken im System


Die Zeit 23.11.2007

Au weia! Das klingt nach Kritik! Sollte hier tatsächlich ein Fehler des Jugendamtes zugegeben werden? Doch der Wortlaut der Meldung beruhigt uns:

Den Mitarbeitern des Amtes könne nach bisherigem Kenntnisstand kein Versäumnis vorgeworfen werden. Das Jugendamt habe nach bisherigem Kenntnisstand "vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß und sachgerecht" gehandelt. Leider habe ein Mitarbeiter jedoch im Rahmen seiner Kompetenzen eine Entscheidung getroffen, die sich "im Nachhinein als nicht richtig" herausgestellt habe, sagte Claussen.
Lesen Sie die vollständige Bachricht hier.

Na bitte, wussten wir's doch.

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Siebenfache Mutter nach Verbrühungstod ihres Kindes vor Gericht
Frankfurter Neue Presse 21.11.2007
dpa

Gut vier Jahre nach dem Tod ihres dreijährigen Sohnes steht eine siebenfache Mutter wegen Körperverletzung und Misshandlung vor Gericht. Das Kind soll im Mai 2003 schwer verbrüht worden sein. Aus Angst vor dem Jugendamt hatte die Mutter keinen Arzt gerufen, sondern den Sohn mit «Hausmitteln» behandelt. Das Kind starb elf Tage später. Laut Anklage hätte es gerettet werden können, wenn die Frau ihren Sohn gleich zum Arzt gebracht hätte. Die 36-Jährige hatte ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

Zur Meldung

Nun ist es gerichtskundig. Mindestens ein Kind ist in Deutschland aus Angst vor dem Jugendamt gestorben. Da es inzwischen kaum noch jemand glaubt: Das ist die Behörde, die nach ihrem gesetzlichen Auftrag das Wohl der Kinder im Blick haben sollte. In der Realität verbreitet diese Behörde längst soviel Angst und Schrecken, dass Eltern sogar den Gang zum Arzt fürchten. Ist es das, was Sie wollen, Frau von der Leyen?

Wenn künftig die Eingriffsschwelle des Jugendamtes weiter herabgesetzt und vor allem die Nachweispflicht für das elterliche Versagen abgeschafft wird, wird die Angst vor dem Jugendamt wohl weiteren ansteigen. Und diese Angst wird zwangsläufig - das ist in allen Überwachungsstaaten so - zu weiteren Unterlassungen seitens der Eltern führen. Ist es das, was Sie wollen, Frau Zypries?

Ist es das, was wir Eltern wollen?

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Donnerstag, 22. November 2007
 
Die Erklärung
Kölner Stadtanzeiger 23.03.2007
(c) Kölner Stadt-Anzeiger 23.03.2007
Nun wissen wir, warum einige Richter so undeutlich reden: Sie wollen einer Disziplinarmaßnahme entgehen!

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Abgemagerte Fünfjährige stirbt in Klinik
In Schwerin ist ein stark unterernährtes Mädchen in ein Krankenhaus eingeliefert worden und kurz darauf gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Eltern, die das Kind möglicherweise vernachlässigt haben. Ihr Vermieter erhebt Vorwürfe gegen das Jugendamt.
Spiegel Online 21.11.2007
ffr/AFP/dpa/AP

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 26-jährigen Vater und die 23-jährige Mutter wegen des Verdachts, ihre Tochter durch Unterlassen getötet zu haben. Der Vater hatte gestern Abend einen Notarzt alarmiert, der das offenbar völlig ausgehungerte Mädchen ins Krankenhaus einwies. Dort starb es kurz nach der Einlieferung. "Ich war sehr erschrocken, dass es so etwas geben kann", sagte ein Klinik-Sprecher über den Zustand des Kindes.

...

Es gibt erste Hinweise, dass das Jugendamt über eine mögliche Vernachlässigung in der Familie informiert war. Nach Angaben des Vermieters hatte sich das Jugendamt vor etwa zwei Wochen an ihn gewandt, um einem entsprechenden anonymen Hinweis nachzugehen. Ein Mitarbeiter der Behörde habe die Familie besucht, aber keine Auffälligkeiten festgestellt. Das Schweriner Jugendamt gab zunächst keine Stellungnahme ab.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

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Männer sind schuld am Klimawandel
Wer hat eigentlich mehr Schuld am Klimawandel - Männer oder Frauen? Für die Bremer Professorin Ines Weller ist der Fall klar: Männer essen mehr Fleisch, fahren protzige Autos und wollen ihr klimaschädigendes Verhalten nicht ändern.
Spiegel Online 17.11.2007
Jan-Philipp Hein

Ein paar wenige, die kaum noch jemand ernst nimmt, streiten sich noch, ob es den Klimawandel überhaupt gebe und ob er durch den Menschen gemacht würde. Durch den Menschen? Auf das den kommt es an. Denn bei diesem Subthema sind jetzt andere angekommen.

"Ich habe extra nicht 'verursacht durchden Menschen' gesagt", erklärt Ines Weller. Dabei dehnt sie das den besonders. Die Bremer Professorin vom Forschungszentrum Nachhaltigkeit und vom Zentrum Gender Studies der dortigen Universität stellt die Geschlechterfrage: Ist der Klimawandel geschlechtsneutral? Das will die Chemikerin wissen, und zum gleichnamigen Vortrag im Gästehaus der Bremer Uni rücken Zuhörer an, die durchaus dem Klischee entsprechen, das man vor Augen haben könnte, wenn man den Titel liest.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die "nicht empirisch abgesicherten" verschrobenen Ansichten dieser Dame sollen hier nicht diskutiert werden. Wirklich übel wird einem jedoch, wenn man liest, dass sie an der Universität Bremen angestellt ist, also aus öffentlichen Geldern bezahlt wird.

Und noch eines fällt auf: Diese Art von geistiger Umweltverschmutzung wird ausschließlich von Frauen produziert, die damit dramatisch zur Überhitzung des sozialen Klimas beitragen. Die Halbwertszeit ist nahezu unendlich, die Schäden astronomisch hoch. Das wäre doch einmal ein lohnendes Forschungsgebiet.

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Dienstag, 20. November 2007
 
Woher kommt unser Rechtsbewusstsein?
Die Rechtssoziologie untersucht die Ursachen und Wirkungen des Rechts. Doch die Disziplin ist in Deutschland in ihrer Existenz bedroht. Das wird der Jurisprudenz schaden.
Frankfurter Rundschau 24.07.2007
Thomas Raiser

Die Rechtssoziologie ist die eigentliche Wissenschaft vom Recht, im Gegensatz zur dogmatischen Jurisprudenz, die nur eine handwerkliche Fertigkeit für die Juristen darstellt. So lautet die prägende Kennzeichnung der Disziplin durch Eugen Ehrlich in seiner Grundlegung von 1913. Gesetze, Gerichtsurteile und wissenschaftliche Rechtsschriften - die Amerikaner sagen "The Law in the Books" -, erfassen für Ehrlich die Wirklichkeit des Rechts nicht, sondern existieren, ähnlich wie religiöse und literarische Schriften, nur in Gestalt von Texten, die zwar einen gedanklich fassbaren Sinn enthalten und daher der sinnhaften Interpretation und normativen Geltung zugänglich sind, aber letztlich doch tot bleiben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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