WELT Online 02.06.2008
Karsten Kammholz
Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch dies ist ein Beitrag aus der Reihe "Dinge, die schon längst gesagt werden mussten". Dabei stehen die bayerischen Gerichte mit ihrer Praxis beiliebe nicht alleine da. Dem Presseblog liegen Informationen darüber vor, dass Richter Gutachten nur dann in die Entscheidungsfindung einbeziehen, wenn diese das gewünschte Urteil untermauern. Ansonsten lässt man die unerwünschten Gutachten einfach unter den Tisch fallen. In mindestens einem Fall hat ein Gutachter nach eigener Aussage "sehr informative Unterlagen" einfach beiseite gelegt und nicht ausgewertet, da er sonst zu einem Ergebnis gekommen wäre, das dem Gericht nicht schmecken konnte. Wie sagte einmal ein Umgangspfleger (auch sein Name ist dem Presseblog bekannt): "Ich werde mich doch nicht gegen die Hand wenden, die mich ernährt!"
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Hoffnungslosigkeit, jahrelange Enttäuschungen und vor allem Einsamkeit liessen den 17-jährigen Rene den Glauben an eine bessere Zukunft verlieren. Entwurzelt und verstört nahm der Junge sich in einem Jugendheim das Leben. Insgesamt in zehn verschiedene Pflegefamilien wurde Rene gegeben. Eine seiner Pflegemütter macht nun das Jugendamt Celle für den Tod des Jungen verantwortlich.
Sehen Sie den Bericht von RTL hier.
Originalton (ab Minute 2:26):
"Das zuständige Jugendamt in Celle will zu dem Fall keine Stellung beziehen und verweist an das Niedersächsische Sozialministerium."
Hier hat sich das System selbst überführt:
Sämtliche Behörden des Bundes und des Landes weisen immer wieder gebetsmühlenartig darauf hin, dass sie nicht zuständig seien, weil die Jugendämter der kommunalen Selbstverwaltung unterstünden. Nun aber ist der Super-Gau eingetreten: Ein Jugendlicher hat sich umgebracht, und das Fernsehen verlangt eine Stelungnahme des zuständigen Jugendamtes. Und schon versteckt sich das Jugendamt hinter dem Rockzipfel des Landesministeriums!
Der Presseblog weist seit Monaten darauf hin, dass die Aktivitäten der Jugendämter von den Ministerien des Bundes und der Länder gedeckt werden, ganz egal wie rechtswidrig diese Aktivitäten auch sein mögen. Hier hat RTL den Nachweis geliefert, obwohl sich die Berichterstatter der Brisanz ihres Berichtes wohl nicht bewusst waren.
Es ist unnötig zu sagen, dass die Erklärung des Vertreters des Landesministeriums der Sachlage nicht im Entferntesten gerecht wird: Wenn ein Jugendamt derartig versagt, dass es zum Suizid eines Jugendlichen kommt, dann liegt die Lösung des Problems gerade nicht darin, die Hemmschwelle für den Entzug des Sorgerechts und die Übertragung auf das Jugendamt noch weiter abzusenken. Im Gegenteil, gerade in der Kontrolllosigkeit der Jugendämter liegt eine Menschenrechtsverletzung, die umgehend abgestellt werden muss! Wann wird Deutschland endlich einsehen, dass es sich mit seiner Familienpolitik international ins Abseits stellt?
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AP/BG
Eine französische Studie mit Probandinnen belegt: Mütter werden bei der Geburt eines Jungen stärker belastet, als wenn sie eine Tochter bekommen. Neben Depressionen nach der Geburt leidet bei Müttern vor allem die Lebensqualität unter dem männlichen Nachwuchs. Die Gründe dafür werden nun untersucht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
So, nun wäre das auch geklärt. Allerdings pflegen unsere englischen Freunde in solchen Fällen zu sagen: "So what?" Welche Lehren ziehen wir denn nun aus dieser Studie?
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Die Tagespost 15.05.2008
Clemens Breuer
Vor einiger Zeit überschrieb eine bekannte Tageszeitung einen längeren Beitrag mit dem Titel „Noch ein Vater ohne Sohn“. Es folgte der Abriss eines Berichts. Nach einem zunächst harmonisch geführten Eheleben und der Geburt von vier Kindern manifestierte sich nach einigen Jahren eine Ehekrise, die über Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Überforderung der Mutter – eines der Kinder kam schwerbehindert zur Welt – und die beruflich bedingte längere Abwesenheit des Vaters werden als Gründe für die Auseinandersetzungen genannt. Das Sorgerecht wurde schließlich durch richterlichen Beschluss der Mutter zugesprochen.
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Eigentlich ein gelungener Bericht. Schade nur, dass Clemens Breuer den Artikel in der F.A.Z. nicht richtig wiedergegeben hat, denn diesem Artikel liegt ein handfester Justizskandal zugrunde. Das Sorgerecht für zwei Kinder wurde auf den Vater übertragen. Erst nachdem die Mutter den schwerbehinderten Sohn entführt hatte und sich beharrlich weigerte, den Gerichtsbeschlüssen und -ermahnungen Folge zu leisten, kapitulierte unsere Familiengerichtsbarkeit und änderte das Sorgerecht ab. Doch die Mutter war - wie von dem Gerichtssachverständigen festgestellt - tatsächlich nicht in der Lage, sich um den behinderten Jungen zu kümmern, und schob ihn gegen seinen Willen in ein Pflegeheim ab. Dort lebt er noch heute und ist von seiner Familie völlig abgeschottet. Seine nicht behinderte Schwester, die sich erfolgreich gegen eine Entziehung wehren konnte, lebt noch heute bei ihrem Vater. Auch sie darf ihren Bruder nicht mehr sehen.
Dass so etwas in Deutschland möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz. Die Vorfälle beschäftigen zur Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Europäische Parlament.
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Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder
"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."
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Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."
Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.
Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.
War es das, was Sie meinten, Herr Möller?
Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.
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(AP)
Immer mehr Eltern in Deutschland wird das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Die Zahl der Fälle, in denen die Gerichte einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge anordneten, stieg 2006 um gut 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und sogar um knapp 19 Prozent gegenüber 2004, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte.
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Die Gerichte ordneten 9.600 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2006 an. Das heißt, sie folgten in fast neun von zehn Fällen der Argumentation der Jugendämter.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
In Wirklichkeit sehen die Zahlen anders aus: Die "Erfolgsquote" der Jugendämter liegt wesentlich höher, wahrscheinlich nur knapp unter 100 %. Denn wenn ein Jugendamt vor Gericht "unterliegt", sein Meinung also nicht durchsetzen kann, dann wird es in vielen Fällen einfach gegen den missliebigen Beschluss verstoßen, Kinder einfach in Objut nehmen, an unbekannte Orte verbringen und ihren Aufenthaltsort gegenüber Eltern, Richtern und Gerichtsvollziehern verschweigen. Darauf folgt ein neues Verfahren, in dem das Jugendamt so lange deutlich macht, dass es nicht gewillt ist, missliebige Gerichtsbeschlüsse zu akzeptieren, bis das Gericht klein beigibt. Fazit: Das Jugendamt hat seinen Willen doch noch durchgesetzt. Allerdings wird das, wie gesagt, als neues Verfahren gezählt. Das Ergebnis des ersten verfahrens bleibt unangetastet. Und so sieht es zumindest auf dem Papier so aus, als würde den Richtern immerhin in 10 % der Fälle gestatte, eine eigene Meinung zu haben ...
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Brigitte Zypries
Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD)
Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Frau Zypries lässt die Katze aus dem Sack und erläutert ihre persönliche Wertung der '68er-Reformen. Im Bereich Familienrecht liest sich das wie folgt:
Im Familienrecht bestand etwa eine Diskriminierung der - wie es bis dahin hieß - unehelichen Kinder. Laut Gesetz galten sie als „nicht verwandt“ mit ihrem Vater. Sie besaßen keinerlei Erbrecht, und Unterhalt bekamen sie allein nach dem Lebensstandard ihrer Mutter. Damit waren sie vom Wohlstand ihres Vaters ausgeschlossen.Hier ist nicht etwa die Rede von der Achtung der familiären Beziehungen oder von Umgang, Dreimal NEIN! Zahlen sollen sie, die Väter, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Kinder sehen oder nicht. Nun wird auch deutlich, warum die Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ebenfalls SPD, Verfassungsbeschwerden zurückweist, in denen entsorgte Männer die Verletzung ihres Umgangrechtes beklagen. Womit wir wieder bei Professor Wildhaber wären ...
Zurück zu Frau Zypries:
Neben die Diskriminierung der Kinder trat die staatliche Bevormundung der Mutter, denn nicht sie, sondern die Jugendämter besaßen die elterliche Gewalt über ein uneheliches Kind.Doch was ist mit der Diskriminierung der nicht ehelichen Väter? Warum werden diese nicht einmal erwähnt? Lesen Sie hierzu den Netzkommentar zum Jahresende 2007 des Münchener Rechtsanwaltes Dr. Peter Koeppel.
Abschließend noch einmal Frau Zypries:
Mehr Selbstbestimmung und weniger staatliche Bevormundung, keine kritiklose Hinnahme von Autoritäten, sondern bürgerschaftliches Engagement in der Demokratie und nicht zuletzt mehr Rechte für die Frauen in unserer Gesellschaft - all dies sind Folgen des politischen Aufbruchs, für den '68 eine Chiffre bleibt, auch wenn er weit darüber hinaus reicht.Wer die Diskussion um die gerade erst im Bundestag beschlossene Änderung des § 1666 BGB verfolgt hat, merkt jetzt, dass es sich bei dem als "Gastkommentar" von Fau Zypries bezeichneten Beitrag in Wirklichkeit um eine Satire handelt. Die staatliche Sanktionierung der Willkür und Bevormundung durch eine Behörde, die keiner wirksamen Kontrolle unterliegt, ist im Jahre 2008 höher denn je. Und bisher hat sich Deutschland kein Politiker, dieser Sache angenommen.
Frau Ministerin Zypries, das Kleid unserer Freiheit hat Löcher!
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Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim ist Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
1. Die eigentlichen Macher in unserem Gemeinwesen sind nicht der Staat, die Parteien, die Verbände, die Unternehmen und die Medien, sondern hauptberufliche Akteure innerhalb dieser Organisationen. Sie besitzen gewaltige geliehene Macht und einen großen Handlungsspielraum, unterliegen aber nur eingeschränkter Kontrolle und keiner persönlichen Haftung. Die enorme Tragweite ihrer Entscheidungen steht im umgekehrten Verhältnis zu ihrer mangelnden Verantwortlichkeit. ...
2. Jene Akteure handeln – entgegen ihrer Selbstbeschreibung – oft nicht im öffentlichen Interesse, sondern in ihrem eigenen. ...
Lesen Sie die vollständige Analyse hier.
Wer sich einmal an einen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt hat, wird die Analyse von Prof. von Arnim bestätigen: Die Bürger sind eine Störfaktor, der mit seinen Anliegen die Mandatsträger davon abhält, sich mit sich selbst, oder besser noch: mit ihren fiktiven Kollegen zu beschäftigen. Wenn es diese lästigen Wahlen nicht gäbe, könnte man den Stimmbürger endlich ganz abschaffen.
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Berliner Kurier 25.05.2008
MOW
Sie heißen Georgine, Sandra, Jurema oder Samir. Sie sind die verschwundenen Kinder von Berlin. Auf ihren Fotos blicken sie uns mit großen Augen an. Fast wirkt es, als wollten sie uns die Antwort auf das Rätsel ihres Verschwindens zurufen: Man hat mich entführt, missbraucht, ermordet. Um ihren Eltern wenigstens die Qual der Ungewissheit zu nehmen, die oft seit Jahren an ihnen zehrt. Heute ist der "Tag der vermissten Kinder": Er soll an deren ungeklärte Schicksale erinnern.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich war es ja eine gute Idee, an einem besonderen Tage im Jahr all der vermissten Kinder zu gedenken. Doch selbst dieser Gedenktag wird sofort zu einer männerfeindlichen Hetze pervertiert:
Im Moment fahndet die Polizei nach 459 und 1255 Jugendlichen in Deutschland (Stand: 1. April). Darunter sind laut BKA viele "Kindesentziehungen": Väter ohne Sorgerecht nehmen ihr Kind mit ins Ausland und verweigern den Kontakt zur Mutter.
Natürlich: Die Schuldigen sind wieder einmal die Väter. Doch woher stammt diese pauschale Aussage? Wer hat sie recherchiert, und wo ist das Zahlenmaterial dazu? Das bleibt das Geheimnis des Berliner Kuriers.
Hingegen gibt es eine seriöse Quelle, die ihre Zahlen preisgibt: Das schweizer Bundesamt für Justiz hat in einer Medienmitteilung vom 04.02.2008 die Entführungsstatistik für das Jahr 2007 veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich:
"Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (74 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (86 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 127 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sechs Jahre."In Deutschland dürften die Verhältnisse nicht viel anders liegen, zumal Frauen von Seiten der Justiz regelrecht zu einer Entführung geraten wird:
"Der Frau wird deshalb meist geraten, im Fall des Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. Dies auch schon deshalb, weil andernfalls vermutet würde, sie stelle ihr eigenes Trennungsinteresse über das Wohl der Kinder (im Stich lassen)."Doch diese Wahrheit passt nicht in das Bild, das man uns allenthalben zu vermitteln sucht. Der Berliner Kurier möge entweder seine Quellen offenlegen oder seine pauschale Aussage widerrufen.
Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München, in FamRZ 1998, 1488
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DIE ZEIT 21.05.2008
Anita und Marian Blasberg
Nachstehend zwei Auszüge, die das Dilemma deutlich machen:
Als in den Neunzigern das wirtschaftliche Denken Einzug hielt in der Behörde, überlegten die Verwaltungsleute plötzlich, ob man die Klienten nicht in Kunden umbenennen sollte. Sie begannen, die Aufgaben der Jugendhilfe in großem Stil auszugliedern. Kinderheime wurden privatisiert, Jugendclubs und Suchtberatungsstellen, immer mehr Aufgaben übernahmen nun die freien Träger. Wenn man die Flut bunter Werbeblättchen in Wörsdörfers Büro sieht, ahnt man, dass hier eine regelrechte Hilfe-Industrie entstanden ist.
Es ist paradox: Der Staat hat Einfluss und Verantwortlichkeiten an private Träger delegiert.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ein sehr lesenswerter Beitrag, der aufzeigt, was passiert, wenn private Wirtschaftsinteressen mit dem staatlichen Schutzauftrag kollidieren. Und doch zeigt der Beitrag trotz aller Länge nur eine Facette des Problems auf: die des "verhinderten Retters", der aus Budetgründen nicht so kann, wie er gerne möchte. Wo aber bleibt die andere Seite: Jugendämter, die aus ideologischer Verblendung intakte Familien zerstören, Jugendamtsmitarbeiter, die vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen, und freie Träger, die aus Angst vor künftigem Auftragsverlust nicht wagen, ihre wirkliche Meinung zu sagen? Alles dies ist schriftlich belegt und unter Fachleuten bekannt (s. nachstehendes Zitat von Prof. Dr. Uwe Jopt:
"Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht." (in "Report", SWF Baden-Baden, 19.9.1995)Wann berichtet die ZEIT über dieses Thema?
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NDR Fernsehen Montag, 2. Juni 2008 um 23:00 Uhr
Wiederholung: Phoenix, 4. Juli 2008 um 22:15 Uhr
Lea Sophie könnte noch leben, wenn das Schweriner Jugendamt nicht versagt hätte. Das ist die Überzeugung von Gutachtern und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die die letzten Lebensmonate des Kindes rekonstruiert haben.
Lesen Sie den vollständigen Hinweis hier.
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WELT Online 19.05.2008
Gerhard Amendt
Wie muss man sich das erklären, dass ein Mann, der fünf Mitglieder seiner Familie mit einer Axt erschlägt, in Untersuchungshaft genommen wird, eine Frau hingegen, die drei tote Säuglinge über Jahre in der Kühltruhe ihres Kellers verwahrt, zugleich in die psychiatrische Klinik eingewiesen wird?
Im Fall des Mannes, so wird im Wiener "Standard" gemutmaßt, muss man das Profil des Täters herausfinden, um andere gewaltbereite Männer an Ähnlichem zu hindern. ... Im Fall von Frauen besteht hingegen die Tendenz, nach deren Motiven erst gar nicht zu fragen. ... So als könne individuell nicht sein, was gesellschaftlich nicht sein darf!
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Herr Professor Amendt, haben Sie ein verdammt schnelles Pferd? Sie werden es brauchen ...
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ddp
Die Bremer CDU wirft der Bremer Sozialbehörde im Fall Kevin "erneute Schlamperei" vor. Es sei ein "unfassbarer und skandalöser Vorgang", dass der ehemalige Sozialarbeiter von Kevin im Jugendamt wieder in der Behörde beschäftigt werde, kritisierte der ehemalige Vorsitzende des Kevin-Untersuchungsausschusses, Helmut Pflugrath (CDU), am Montag in Bremen. "Dieser Mitarbeiter hat durch eigenes Versagen eine Schlüsselrolle im Fall des kleinen Kevin gespielt", betonte der CDU-Politiker. Der Fallmanager war nach dem Auffinden des toten Kleinkindes im Kühlschrank seines Ziehvaters im Oktober 2006 zunächst monatelang krankgeschrieben. Seit einigen Wochen arbeitet er wieder in der Behörde.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich wollte ich diese Nachricht kommentieren, aber meine Tastatur sträubt sixpk perqwjiop? üq*nh.....
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rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns
Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.
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... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.
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SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
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Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?
15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.
Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?
Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.
Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?
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Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
- „Der Staat sollte aber nicht nur durch das Verfassungsgericht angeleitet werden, kinderfreundlich zu handeln“, sagte Hohmann-Dennhardt, räumte aber auch ein: „Schöne Worte im Grundgesetz reichen nicht.“
- Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt entgegnete, Kinder müssten ihre Persönlichkeit erst entwickeln. Es sei entscheidend, ihnen dies auch zu ermöglichen.
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
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FAZ.net 11.04.2008
Hier ein kurzer Auszug:
Wie der rechtschaffene Bürger zum Dummen wird
Zum anderen wird mir oft vorgeworfen, dass meine Kritik nicht die entscheidenden Leute aus dem Amt gehoben habe. Das ist sicher richtig. Aber versuchen Sie mal, einen Amtschef, der jahrelang unter aller Augen so entscheidet, wie er entscheidet, loszuwerden. Vor dem Arbeitsgericht werden Sie aufgrund seines Hinweises: „Das habe ich schon immer so gemacht“ eine krachende Niederlage erleiden. Wenn Sie politisch Verantwortliche aus dem Amt bekommen wollen, müssen Sie immer im Auge haben, ob mögliche Nachfolger nicht das größere Übel sind. Insofern verstehe ich, dass die Tabula-rasa-Lösungen aus der Sicht des Bürgers oft wünschenswert, aber im juristischen und politischen Alltag selten zu haben sind.
Lesen Sie den vollständigen Wortlaut der Rede hier.
Nein, Günther Jauch hat nicht über das Jugendamt gesprochen. Und doch gleichen sich die Bilder. Mit dem Unterschied, dass es bei Jugendämtern nicht um Immobilien geht, sondern um Kinder, die bei Fehlentscheidungen schwere Schäden erleiden können, die zum großen Teil später nicht mehr zu heilen sind. Wann kommt Ihr Bericht über die Jugendämter, Herr Jauch?
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Abendzeitung 13.05.2008
akk
Nachrichten eines Tages: In Schwerin stehen die Eltern der verhungerten Lea-Sophie (†5) vor Gericht. In Memmingen wird ein junges Paar zu monatelanger Haftstrafe verurteilt, weil sie ihr Baby in einer verwahrlosten Wohnung zurückließen. In Gera sagt eine 24-Jährige aus, sie habe ihre Tochter auf den Boden geschlagen, weil das Mädchen dauernd schrie. In Stuttgart wird ein Bub obduziert – er lebte bis zu seinem Tod bei seiner psychisch kranken Mutter. Auch der „Tatort“ vom Sonntag drehte sich um Kindesverwahrlosung. Und die immer wieder aufkommende Frage: Hat das Jugendamt geschlafen?
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und auch hier lautet die Analyse wieder:
Vieles lässt sich auf die starke Unterbesetzung der 600 Jugendämter in Deutschland zurückführen. Aber nicht alles. Es krankt an der Organisation „Keine zwei Jugendämter sind gleich", so Neuffer. Kinder-und Jugendhilfe ist Aufgabe der Kommunen, Standards gebe es keine.
Wann merkt die deutsche Politik endlich, auf welchem Irrwege sie sich befindet? Anstatt hilfesuchenden Bürgern das Gespräch zu verweigern, "weil man bei ihnen keine Hoffnung erwecken wolle", wäre das Familienministerium gut beraten, sich endlich der eklatanten Missstände anzunehmen. Denn eines ist klar: Kinder- und Jugendhilfe ist zwar Aufgabe der Kommunen, doch die Gesetze werden vom Bund gemacht.
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Philip Plickert
Mit unterschiedlicher ideologischer Absicht betreiben alle modernen Wohlfahrtsstaaten, ob sozialistisch oder bürgerlich, eine Verstaatlichung der Familien und der Kinder, analysiert der liberale Wirtschaftshistoriker Gerd Habermann. Den Sozialisten kam es darauf an, einen "neuen Menschen" zu schaffen, wie schon Plato in seiner Staatsutopie anregte. ... Auch im Westen haben sich einige Wohlfahrtsstaaten, etwa Schweden, einer derart kollektivierenden Familienpolitik angenähert. Flächendeckende staatliche Kinderbetreuung von frühestem Alter an ermöglicht es jeder Frau, kurz nach der Geburt wieder einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Dies ist auch das Leitbild der neuen deutschen Familienpolitik, die vor allem auf das Potential der akademisch gebildeten Frauen zielt, von denen derzeit rund ein Drittel kinderlos bleiben. Der Staat, so die Botschaft, ermöglicht Kind und Karriere.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Endlich greift nun auch die seriöse Tagespresse das Thema des Wirtschaftsfaktors "Kind" auf. Damit ist ein wichtiger Anfang gemacht, auch wenn dieser Artikel noch sehr an der Oberfläche kratzt. Man darf auf weitere Beiträge zu diesem Thema gespannt sein, insbesondere zu der Heim- und Pflegefamilien-Industrie.
Die FAZ gelangt zu folgendem Fazit:
Die beste Familienpolitik, so könnte man kurz sagen, wäre der Verzicht auf staatliche Familienpolitik. Im Gegenzug könnten die Steuern und Abgaben drastisch sinken - was hätten die Familien dann mehr Geld zur Verfügung.
Danke, Herr Plickert! Das musste einmal gesagt werden.
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