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Samstag, 5. Juli 2008
Das Vaterbild deutscher Männer: Söhne, denkt selbst!
thopo, 03:43h
STERN 02.07.2008
Interview mit Gerhard Amendt von Michael Stoessinger
Gerhard Amendt ist Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Väterforschung.
Wer hält die Macht in modernen Gesellschaften in Händen? Frauen. Wer entscheidet, wie Söhne über ihre Väter denken? Auch Frauen, sagt Geschlechterforscher Gerhard Amendt. Im stern.de-Interview fordert er eine neue, männliche Perspektive auf die Rolle von Vätern ein - und eine radikale Kritik an der Rolle der Frauen.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Interessant das Fazit:
Männer sollten ihr eigenes Vaterbild entstehen lassen, und nicht eines übernehmen, das ihnen die Mütter nahe legen. Nur dann entwickeln sie auch eine selbstgewisse Männlichkeit, deren Herzstück nicht der berufliche Erfolg allein ist. Das ist nicht leicht, zumal Männer, da wir noch immer in den klassischen Strukturen leben, nicht aus der Zukunftssicherung für die Familie entlassen werden. Windeln regelmäßig zu wechseln, heißt noch lange nicht, dem Zwang zur familiären Existenzsicherung enthoben zu sein. Und zwar sowohl durch die Partnerin als auch die Gesellschaft. Daran ändert auch eine gegenläufige Rhetorik nichts. Für Frauen ist Mütterlichkeit hingegen identitätsstiftend. Dass sie Kinder geboren und aufgezogen hat, verleiht ihr nicht nur Sinn sondern auch gesellschaftliche Anerkennung, anders als dem Mann, der sie gezeugt hat.
Interview mit Gerhard Amendt von Michael Stoessinger
Gerhard Amendt ist Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Väterforschung.
Wer hält die Macht in modernen Gesellschaften in Händen? Frauen. Wer entscheidet, wie Söhne über ihre Väter denken? Auch Frauen, sagt Geschlechterforscher Gerhard Amendt. Im stern.de-Interview fordert er eine neue, männliche Perspektive auf die Rolle von Vätern ein - und eine radikale Kritik an der Rolle der Frauen.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Interessant das Fazit:
Männer sollten ihr eigenes Vaterbild entstehen lassen, und nicht eines übernehmen, das ihnen die Mütter nahe legen. Nur dann entwickeln sie auch eine selbstgewisse Männlichkeit, deren Herzstück nicht der berufliche Erfolg allein ist. Das ist nicht leicht, zumal Männer, da wir noch immer in den klassischen Strukturen leben, nicht aus der Zukunftssicherung für die Familie entlassen werden. Windeln regelmäßig zu wechseln, heißt noch lange nicht, dem Zwang zur familiären Existenzsicherung enthoben zu sein. Und zwar sowohl durch die Partnerin als auch die Gesellschaft. Daran ändert auch eine gegenläufige Rhetorik nichts. Für Frauen ist Mütterlichkeit hingegen identitätsstiftend. Dass sie Kinder geboren und aufgezogen hat, verleiht ihr nicht nur Sinn sondern auch gesellschaftliche Anerkennung, anders als dem Mann, der sie gezeugt hat.
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Dienstag, 1. Juli 2008
Schulverweigerer müssen hinter Gitter
thopo, 17:54h
Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die so genannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
Allgemeine Zeitung 19.06.2008
(dpa)
Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien ... Entsprechend verurteilte der Richter die "dauernden und hartnäckigen" Schulverweigerer. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht."
Kommentar folgt in Kürze
Allgemeine Zeitung 19.06.2008
(dpa)
Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten.
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Aus der Urteilsbegründung:
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien ... Entsprechend verurteilte der Richter die "dauernden und hartnäckigen" Schulverweigerer. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht."
Kommentar folgt in Kürze
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EU-Ratspräsidentscha ft: Sarkozy will punkten – mit populären Themen
thopo, 12:27h
Manche Franzosen raten zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft zur Bescheidenheit. Doch der Präsident Nicolas Sarkozy setzt eher auf Angriff.
Oberhessische Presse 30.06.2008
Axel Veiel und Hanna Roth
So hat er sich das nicht vorgestellt. Eine glanzvolle, glorreiche EU-Ratspräsidentschaft glaubte Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy vor sich zu haben. Kaum im Amt, hatte er bereits signalisiert, dass er als Europäer nach den Sternen greifen würde. Zum Nationalfeiertag bat er Truppen sämtlicher EU-Staaten zur Parade nach Paris. Später ließ sich Sarkozy als Vater des neuen EU-Reformvertrags feiern.
...
Nun setzt der französische EU-Abgeordnete Alain Lamassoure noch eins drauf. Mitte Januar hatte er von Sarkozy den Auftrag erhalten zu untersuchen, wie die EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht zurechtkommen. Irgendwann lief die Sache aus dem Ruder: Zu viele Beispiele von Menschen, die im EU-Ausland mit bürokratischen Hürden zu kämpfen hatten, ließen den Bericht auf 188 Seiten anschwellen. „Es ist alles noch viel schlimmer, als ich dachte“, sagte Alain Lamassoure noch bevor er sein Werk vergangenen Freitag in Paris ablieferte. Denn die Studie offenbart, passend zur Irland-Pleite, eine große Kluft zwischen Europa und seinen Bürgern.
...
Auch zivilrechtliche Fälle hat Lamassoure, der der konservativen EVP-Fraktion angehört, gesammelt. So beklagt der Sarkozy-Vertraute beispielsweise die deutsche Praxis, bei Scheidungen binationaler Ehen das Sorgerecht in der Regel dem deutschen Elternteil zu übertragen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Bravo Monsieur Sarkozy!
Es steht einem Ratspräsidenten gut an, "dem Volke aufs Maul zu schauen". Und Lernfähigkeit war noch nie ein Zeichen von Schwäche. Es nutzt nichts, nach den Sternen zu greifen, so lange die Basis nicht gesund ist. Wenn Frankreich die aktuellen Probleme der Bürger zum beherrschenden Thema macht, dann wird es die deutsche Ratspräsidentschaft weit in den Schatten stellen.
Heiße Eisen müssen angepackt, Behördenwillkür und Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. Hoffen wir, dass Frankreich seine lange Tradition fortsetzt und auch als Chef im europäischen Hause die Garantie der Menschenrechte vorantreibt.
Oberhessische Presse 30.06.2008
Axel Veiel und Hanna Roth
So hat er sich das nicht vorgestellt. Eine glanzvolle, glorreiche EU-Ratspräsidentschaft glaubte Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy vor sich zu haben. Kaum im Amt, hatte er bereits signalisiert, dass er als Europäer nach den Sternen greifen würde. Zum Nationalfeiertag bat er Truppen sämtlicher EU-Staaten zur Parade nach Paris. Später ließ sich Sarkozy als Vater des neuen EU-Reformvertrags feiern.
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Nun setzt der französische EU-Abgeordnete Alain Lamassoure noch eins drauf. Mitte Januar hatte er von Sarkozy den Auftrag erhalten zu untersuchen, wie die EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht zurechtkommen. Irgendwann lief die Sache aus dem Ruder: Zu viele Beispiele von Menschen, die im EU-Ausland mit bürokratischen Hürden zu kämpfen hatten, ließen den Bericht auf 188 Seiten anschwellen. „Es ist alles noch viel schlimmer, als ich dachte“, sagte Alain Lamassoure noch bevor er sein Werk vergangenen Freitag in Paris ablieferte. Denn die Studie offenbart, passend zur Irland-Pleite, eine große Kluft zwischen Europa und seinen Bürgern.
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Auch zivilrechtliche Fälle hat Lamassoure, der der konservativen EVP-Fraktion angehört, gesammelt. So beklagt der Sarkozy-Vertraute beispielsweise die deutsche Praxis, bei Scheidungen binationaler Ehen das Sorgerecht in der Regel dem deutschen Elternteil zu übertragen.
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Bravo Monsieur Sarkozy!
Es steht einem Ratspräsidenten gut an, "dem Volke aufs Maul zu schauen". Und Lernfähigkeit war noch nie ein Zeichen von Schwäche. Es nutzt nichts, nach den Sternen zu greifen, so lange die Basis nicht gesund ist. Wenn Frankreich die aktuellen Probleme der Bürger zum beherrschenden Thema macht, dann wird es die deutsche Ratspräsidentschaft weit in den Schatten stellen.
Heiße Eisen müssen angepackt, Behördenwillkür und Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. Hoffen wir, dass Frankreich seine lange Tradition fortsetzt und auch als Chef im europäischen Hause die Garantie der Menschenrechte vorantreibt.
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Sonntag, 22. Juni 2008
Die Rache der Frauen
thopo, 12:00h
Wenn sich Frauen nach einer Trennung rächen, tun sie dies sehr viel heimtückischer, aber auch unkontrollierter als Männer.
FOCUS 22.06.2008
Katrin Sachse
Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren. Die einst liebevolle Partnerin, die Geliebte, die Vertraute, die Freundin, die Seelenverwandte erscheint nun in einer für den überforderten Mann völlig unbekannten Dimension: Sie ist die Ex.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
FOCUS 22.06.2008
Katrin Sachse
Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren. Die einst liebevolle Partnerin, die Geliebte, die Vertraute, die Freundin, die Seelenverwandte erscheint nun in einer für den überforderten Mann völlig unbekannten Dimension: Sie ist die Ex.
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Samstag, 21. Juni 2008
Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht
thopo, 12:57h
WELT Online 20.06.2008
DSI/TJU
Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.
Lesen Sie die Meldung hier.
Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.
Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?
DSI/TJU
Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.
Lesen Sie die Meldung hier.
Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.
Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?
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Donnerstag, 12. Juni 2008
Rückkehr ins Neandertal
thopo, 23:19h
Frauenrechte und Männerprobleme: Krawallfreudig ließ Frank Plasberg in seiner Sendung über "50 Jahre Gleichberechtigung – wann kommt der Männerbeauftragte?" diskutieren. Wie das rhetorische Niveau der Show bewies, braucht das einst so starke Geschlecht tatsächlich Unterstützung. Dringend.
SPIEGEL Online 12.06.2008
Christian Buß
Auch wenn Frank Plasberg schon im Titel "50 Jahre Gleichberechtigung – wann kommt der Männerbeauftragte?" ironisch Partei ergriff für das neue gebeutelte Geschlecht, gecastet hatte man die Gäste irgendwie ganz im Sinne der Frauensache. So viel geballte männliche Negativklischees hatte das Publikum jedenfalls schon lange nicht mehr in einer Sendung präsentiert bekommen. Vielleicht – um ein weiteres Klischee zu bedienen – herrschte einfach auch nicht so eine große Auswahl an Männern, da die meisten lieber Fußball gucken wollten, als über ein Thema zu sprechen, zu dem es unter aufgeklärten Menschen keine zwei Meinungen gibt.
Lesen Sie die vollständige Fernsehkritik hier.
SPIEGEL Online 12.06.2008
Christian Buß
Auch wenn Frank Plasberg schon im Titel "50 Jahre Gleichberechtigung – wann kommt der Männerbeauftragte?" ironisch Partei ergriff für das neue gebeutelte Geschlecht, gecastet hatte man die Gäste irgendwie ganz im Sinne der Frauensache. So viel geballte männliche Negativklischees hatte das Publikum jedenfalls schon lange nicht mehr in einer Sendung präsentiert bekommen. Vielleicht – um ein weiteres Klischee zu bedienen – herrschte einfach auch nicht so eine große Auswahl an Männern, da die meisten lieber Fußball gucken wollten, als über ein Thema zu sprechen, zu dem es unter aufgeklärten Menschen keine zwei Meinungen gibt.
Lesen Sie die vollständige Fernsehkritik hier.
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Die Plattmacherin
thopo, 13:00h
FAZ.net 07.06.2008
Alexander Marguier
„Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht.“ Dieser Satz stammt von keinem Philosophen, ausgedacht hat ihn sich vielmehr die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt. Dass der Spruch im vergangenen Jahr ausgerechnet für eine Kampagne der „Bild“-Zeitung herhalten musste, hätte noch als selbstironisches Statement eines Presseorgans gelten können, das bis dahin nicht gerade im Ruf grenzenloser Wahrheitsliebe stand.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Alexander Marguier
„Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht.“ Dieser Satz stammt von keinem Philosophen, ausgedacht hat ihn sich vielmehr die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt. Dass der Spruch im vergangenen Jahr ausgerechnet für eine Kampagne der „Bild“-Zeitung herhalten musste, hätte noch als selbstironisches Statement eines Presseorgans gelten können, das bis dahin nicht gerade im Ruf grenzenloser Wahrheitsliebe stand.
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Reiches Land, arme Kinder
thopo, 12:54h
Armut wird billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen. Heranwachsende leiden darunter. Das muss nicht so sein. Ein Vorschlag zur Besserung der Lage.
FR-Online 26.05.2008
Martin Künkler
Martin Künkler ist Mitarbeiter der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS).
In einem reichen Land bedeutet Armut nicht unbedingt Hunger und blankes Elend. Armut ist ein Ausdruck sozialer Ungleichheit. Arm ist, wer sich viele der Dinge nicht leisten kann, die für die große Mehrheit selbstverständlich zum Leben dazugehören. Wenn das geringe Einkommen nur eine Lebensführung zulässt, die weit hinter die Wohlstandsverteilung in der Mitte der Gesellschaft zurückfällt. Arm sein heißt abgehängt zu sein. Und für Kinder oftmals buchstäblich, nicht mitspielen zu können.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
FR-Online 26.05.2008
Martin Künkler
Martin Künkler ist Mitarbeiter der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS).
In einem reichen Land bedeutet Armut nicht unbedingt Hunger und blankes Elend. Armut ist ein Ausdruck sozialer Ungleichheit. Arm ist, wer sich viele der Dinge nicht leisten kann, die für die große Mehrheit selbstverständlich zum Leben dazugehören. Wenn das geringe Einkommen nur eine Lebensführung zulässt, die weit hinter die Wohlstandsverteilung in der Mitte der Gesellschaft zurückfällt. Arm sein heißt abgehängt zu sein. Und für Kinder oftmals buchstäblich, nicht mitspielen zu können.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
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Mittwoch, 11. Juni 2008
„Die verratene Familie“ – Jürgen Liminskis Streitschrift gegen eine „Politik...
thopo, 13:27h
www.erziehungstrends.de
Stefan Fuchs
Sein neues Buch „Die verratene Familie – Politik ohne Zukunft“ versteht der Journalist und vielfache Familienvater Jürgen Liminski als „Kampfansage“ an eine „einseitig Erwerbs- und Wirtschaftsinteressen“ verfolgende Gesellschaftspolitik. Er will Ideen und Ideologien enttarnen, die der Familie und damit auch dem einzelnen Menschen und letztlich der Gesellschaft Schaden zufügen. Die Fragen, die eine vorrangig am Leitbild der vollberufstätigen Mutter orientierte Politik aufwirft, analysiert Liminski deshalb nicht nur im Blick auf die Eltern und das Wohl der Kinder, sondern auch hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die wirtschaftliche und kulturelle Innovationsfähigkeit der Gesellschaft.
Lesen Sie die vollständige Rezension hier.
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Stefan Fuchs
Sein neues Buch „Die verratene Familie – Politik ohne Zukunft“ versteht der Journalist und vielfache Familienvater Jürgen Liminski als „Kampfansage“ an eine „einseitig Erwerbs- und Wirtschaftsinteressen“ verfolgende Gesellschaftspolitik. Er will Ideen und Ideologien enttarnen, die der Familie und damit auch dem einzelnen Menschen und letztlich der Gesellschaft Schaden zufügen. Die Fragen, die eine vorrangig am Leitbild der vollberufstätigen Mutter orientierte Politik aufwirft, analysiert Liminski deshalb nicht nur im Blick auf die Eltern und das Wohl der Kinder, sondern auch hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die wirtschaftliche und kulturelle Innovationsfähigkeit der Gesellschaft.
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Montag, 9. Juni 2008
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
thopo, 13:00h
www.abgeordnetenwatch.de
Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
...
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
...
Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
...
Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
...
Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.
Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.
Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!
MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.
Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.
Lesen sie die vollständige Antwort hier.
Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!
Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:
"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."
Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)
Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.
Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.
Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?
Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
...
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
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Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
...
Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
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Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.
Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.
Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!
MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.
Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.
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Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!
Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:
"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."
Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)
Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.
Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.
Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?
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