Sonntag, 22. Juni 2008
 
Die Rache der Frauen
Wenn sich Frauen nach einer Trennung rächen, tun sie dies sehr viel heimtückischer, aber auch unkontrollierter als Männer.
FOCUS 22.06.2008
Katrin Sachse

Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren. Die einst liebevolle Partnerin, die Geliebte, die Vertraute, die Freundin, die Seelenverwandte erscheint nun in einer für den überforderten Mann völlig unbekannten Dimension: Sie ist die Ex.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

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Samstag, 21. Juni 2008
 
Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht
WELT Online 20.06.2008
DSI/TJU

Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.

Lesen Sie die Meldung hier.

Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.

Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?

Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?

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Donnerstag, 12. Juni 2008
 
Rückkehr ins Neandertal
Frauenrechte und Männerprobleme: Krawallfreudig ließ Frank Plasberg in seiner Sendung über "50 Jahre Gleichberechtigung – wann kommt der Männerbeauftragte?" diskutieren. Wie das rhetorische Niveau der Show bewies, braucht das einst so starke Geschlecht tatsächlich Unterstützung. Dringend.
SPIEGEL Online 12.06.2008
Christian Buß

Auch wenn Frank Plasberg schon im Titel "50 Jahre Gleichberechtigung – wann kommt der Männerbeauftragte?" ironisch Partei ergriff für das neue gebeutelte Geschlecht, gecastet hatte man die Gäste irgendwie ganz im Sinne der Frauensache. So viel geballte männliche Negativklischees hatte das Publikum jedenfalls schon lange nicht mehr in einer Sendung präsentiert bekommen. Vielleicht – um ein weiteres Klischee zu bedienen – herrschte einfach auch nicht so eine große Auswahl an Männern, da die meisten lieber Fußball gucken wollten, als über ein Thema zu sprechen, zu dem es unter aufgeklärten Menschen keine zwei Meinungen gibt.

Lesen Sie die vollständige Fernsehkritik hier.

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Die Plattmacherin
FAZ.net 07.06.2008
Alexander Marguier

„Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht.“ Dieser Satz stammt von keinem Philosophen, ausgedacht hat ihn sich vielmehr die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt. Dass der Spruch im vergangenen Jahr ausgerechnet für eine Kampagne der „Bild“-Zeitung herhalten musste, hätte noch als selbstironisches Statement eines Presseorgans gelten können, das bis dahin nicht gerade im Ruf grenzenloser Wahrheitsliebe stand.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

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Reiches Land, arme Kinder
Armut wird billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen. Heranwachsende leiden darunter. Das muss nicht so sein. Ein Vorschlag zur Besserung der Lage.
FR-Online 26.05.2008
Martin Künkler
Martin Künkler ist Mitarbeiter der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS).

In einem reichen Land bedeutet Armut nicht unbedingt Hunger und blankes Elend. Armut ist ein Ausdruck sozialer Ungleichheit. Arm ist, wer sich viele der Dinge nicht leisten kann, die für die große Mehrheit selbstverständlich zum Leben dazugehören. Wenn das geringe Einkommen nur eine Lebensführung zulässt, die weit hinter die Wohlstandsverteilung in der Mitte der Gesellschaft zurückfällt. Arm sein heißt abgehängt zu sein. Und für Kinder oftmals buchstäblich, nicht mitspielen zu können.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

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Mittwoch, 11. Juni 2008
 
„Die verratene Familie“ – Jürgen Liminskis Streitschrift gegen eine „Politik...
www.erziehungstrends.de
Stefan Fuchs

Sein neues Buch „Die verratene Familie – Politik ohne Zukunft“ versteht der Journalist und vielfache Familienvater Jürgen Liminski als „Kampfansage“ an eine „einseitig Erwerbs- und Wirtschaftsinteressen“ verfolgende Gesellschaftspolitik. Er will Ideen und Ideologien enttarnen, die der Familie und damit auch dem einzelnen Menschen und letztlich der Gesellschaft Schaden zufügen. Die Fragen, die eine vorrangig am Leitbild der vollberufstätigen Mutter orientierte Politik aufwirft, analysiert Liminski deshalb nicht nur im Blick auf die Eltern und das Wohl der Kinder, sondern auch hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die wirtschaftliche und kulturelle Innovationsfähigkeit der Gesellschaft.

Lesen Sie die vollständige Rezension hier.

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Montag, 9. Juni 2008
 
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
www.abgeordnetenwatch.de

Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
...
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
...
Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
...
Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
...
Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.

Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.

Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!

MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.

Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.

Lesen sie die vollständige Antwort hier.

Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!

Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:


"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."

Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)

Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.

Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.

Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?

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Donnerstag, 5. Juni 2008
 
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten
Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei"
WELT Online 02.06.2008
Karsten Kammholz

Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Auch dies ist ein Beitrag aus der Reihe "Dinge, die schon längst gesagt werden mussten". Dabei stehen die bayerischen Gerichte mit ihrer Praxis beiliebe nicht alleine da. Dem Presseblog liegen Informationen darüber vor, dass Richter Gutachten nur dann in die Entscheidungsfindung einbeziehen, wenn diese das gewünschte Urteil untermauern. Ansonsten lässt man die unerwünschten Gutachten einfach unter den Tisch fallen. In mindestens einem Fall hat ein Gutachter nach eigener Aussage "sehr informative Unterlagen" einfach beiseite gelegt und nicht ausgewertet, da er sonst zu einem Ergebnis gekommen wäre, das dem Gericht nicht schmecken konnte. Wie sagte einmal ein Umgangspfleger (auch sein Name ist dem Presseblog bekannt): "Ich werde mich doch nicht gegen die Hand wenden, die mich ernährt!"

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Samstag, 31. Mai 2008
 
Tragischer Tod
RTL Regional 19.05.2008

Hoffnungslosigkeit, jahrelange Enttäuschungen und vor allem Einsamkeit liessen den 17-jährigen Rene den Glauben an eine bessere Zukunft verlieren. Entwurzelt und verstört nahm der Junge sich in einem Jugendheim das Leben. Insgesamt in zehn verschiedene Pflegefamilien wurde Rene gegeben. Eine seiner Pflegemütter macht nun das Jugendamt Celle für den Tod des Jungen verantwortlich.

Sehen Sie den Bericht von RTL hier.

Originalton (ab Minute 2:26):
"Das zuständige Jugendamt in Celle will zu dem Fall keine Stellung beziehen und verweist an das Niedersächsische Sozialministerium."

Hier hat sich das System selbst überführt:
Sämtliche Behörden des Bundes und des Landes weisen immer wieder gebetsmühlenartig darauf hin, dass sie nicht zuständig seien, weil die Jugendämter der kommunalen Selbstverwaltung unterstünden. Nun aber ist der Super-Gau eingetreten: Ein Jugendlicher hat sich umgebracht, und das Fernsehen verlangt eine Stelungnahme des zuständigen Jugendamtes. Und schon versteckt sich das Jugendamt hinter dem Rockzipfel des Landesministeriums!

Der Presseblog weist seit Monaten darauf hin, dass die Aktivitäten der Jugendämter von den Ministerien des Bundes und der Länder gedeckt werden, ganz egal wie rechtswidrig diese Aktivitäten auch sein mögen. Hier hat RTL den Nachweis geliefert, obwohl sich die Berichterstatter der Brisanz ihres Berichtes wohl nicht bewusst waren.

Es ist unnötig zu sagen, dass die Erklärung des Vertreters des Landesministeriums der Sachlage nicht im Entferntesten gerecht wird: Wenn ein Jugendamt derartig versagt, dass es zum Suizid eines Jugendlichen kommt, dann liegt die Lösung des Problems gerade nicht darin, die Hemmschwelle für den Entzug des Sorgerechts und die Übertragung auf das Jugendamt noch weiter abzusenken. Im Gegenteil, gerade in der Kontrolllosigkeit der Jugendämter liegt eine Menschenrechtsverletzung, die umgehend abgestellt werden muss! Wann wird Deutschland endlich einsehen, dass es sich mit seiner Familienpolitik international ins Abseits stellt?

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Geburt von Jungen belastet Mütter
WELT Online 22.02.2008
AP/BG

Eine französische Studie mit Probandinnen belegt: Mütter werden bei der Geburt eines Jungen stärker belastet, als wenn sie eine Tochter bekommen. Neben Depressionen nach der Geburt leidet bei Müttern vor allem die Lebensqualität unter dem männlichen Nachwuchs. Die Gründe dafür werden nun untersucht.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

So, nun wäre das auch geklärt. Allerdings pflegen unsere englischen Freunde in solchen Fällen zu sagen: "So what?" Welche Lehren ziehen wir denn nun aus dieser Studie?

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Väter in der Krise
Die Neuzeit hat das Bild des Vaters destruiert, die moderne Arbeitswelt tut ein Übriges. Nie war es so schwierig, Mann zu sein, wie heute. Nur spricht niemand darüber. Dabei wird die ungestellte Männerfrage zunehmend zum Bremsklotz der gesellschaftlichen Entwicklung.
Die Tagespost 15.05.2008
Clemens Breuer

Vor einiger Zeit überschrieb eine bekannte Tageszeitung einen längeren Beitrag mit dem Titel „Noch ein Vater ohne Sohn“. Es folgte der Abriss eines Berichts. Nach einem zunächst harmonisch geführten Eheleben und der Geburt von vier Kindern manifestierte sich nach einigen Jahren eine Ehekrise, die über Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Überforderung der Mutter – eines der Kinder kam schwerbehindert zur Welt – und die beruflich bedingte längere Abwesenheit des Vaters werden als Gründe für die Auseinandersetzungen genannt. Das Sorgerecht wurde schließlich durch richterlichen Beschluss der Mutter zugesprochen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Eigentlich ein gelungener Bericht. Schade nur, dass Clemens Breuer den Artikel in der F.A.Z. nicht richtig wiedergegeben hat, denn diesem Artikel liegt ein handfester Justizskandal zugrunde. Das Sorgerecht für zwei Kinder wurde auf den Vater übertragen. Erst nachdem die Mutter den schwerbehinderten Sohn entführt hatte und sich beharrlich weigerte, den Gerichtsbeschlüssen und -ermahnungen Folge zu leisten, kapitulierte unsere Familiengerichtsbarkeit und änderte das Sorgerecht ab. Doch die Mutter war - wie von dem Gerichtssachverständigen festgestellt - tatsächlich nicht in der Lage, sich um den behinderten Jungen zu kümmern, und schob ihn gegen seinen Willen in ein Pflegeheim ab. Dort lebt er noch heute und ist von seiner Familie völlig abgeschottet. Seine nicht behinderte Schwester, die sich erfolgreich gegen eine Entziehung wehren konnte, lebt noch heute bei ihrem Vater. Auch sie darf ihren Bruder nicht mehr sehen.

Dass so etwas in Deutschland möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz. Die Vorfälle beschäftigen zur Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Europäische Parlament.

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