Mittwoch, 28. Mai 2008
 
TV-Kritik: Rechts-Extreme und ihre Opfer
Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.
Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder

"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."

...

Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."

Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.

Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.

War es das, was Sie meinten, Herr Möller?

Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.

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Immer mehr Eltern wird das Sorgerecht entzogen
PR-inside.com 27.05.2008
(AP)

Immer mehr Eltern in Deutschland wird das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Die Zahl der Fälle, in denen die Gerichte einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge anordneten, stieg 2006 um gut 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und sogar um knapp 19 Prozent gegenüber 2004, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte.

...

Die Gerichte ordneten 9.600 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2006 an. Das heißt, sie folgten in fast neun von zehn Fällen der Argumentation der Jugendämter.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

In Wirklichkeit sehen die Zahlen anders aus: Die "Erfolgsquote" der Jugendämter liegt wesentlich höher, wahrscheinlich nur knapp unter 100 %. Denn wenn ein Jugendamt vor Gericht "unterliegt", sein Meinung also nicht durchsetzen kann, dann wird es in vielen Fällen einfach gegen den missliebigen Beschluss verstoßen, Kinder einfach in Objut nehmen, an unbekannte Orte verbringen und ihren Aufenthaltsort gegenüber Eltern, Richtern und Gerichtsvollziehern verschweigen. Darauf folgt ein neues Verfahren, in dem das Jugendamt so lange deutlich macht, dass es nicht gewillt ist, missliebige Gerichtsbeschlüsse zu akzeptieren, bis das Gericht klein beigibt. Fazit: Das Jugendamt hat seinen Willen doch noch durchgesetzt. Allerdings wird das, wie gesagt, als neues Verfahren gezählt. Das Ergebnis des ersten verfahrens bleibt unangetastet. Und so sieht es zumindest auf dem Papier so aus, als würde den Richtern immerhin in 10 % der Fälle gestatte, eine eigene Meinung zu haben ...

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Montag, 26. Mai 2008
 
Das Kleid unserer Freiheit
Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.05.2008
Brigitte Zypries
Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD)

Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Frau Zypries lässt die Katze aus dem Sack und erläutert ihre persönliche Wertung der '68er-Reformen. Im Bereich Familienrecht liest sich das wie folgt:
Im Familienrecht bestand etwa eine Diskriminierung der - wie es bis dahin hieß - unehelichen Kinder. Laut Gesetz galten sie als „nicht verwandt“ mit ihrem Vater. Sie besaßen keinerlei Erbrecht, und Unterhalt bekamen sie allein nach dem Lebensstandard ihrer Mutter. Damit waren sie vom Wohlstand ihres Vaters ausgeschlossen.
Hier ist nicht etwa die Rede von der Achtung der familiären Beziehungen oder von Umgang, Dreimal NEIN! Zahlen sollen sie, die Väter, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Kinder sehen oder nicht. Nun wird auch deutlich, warum die Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ebenfalls SPD, Verfassungsbeschwerden zurückweist, in denen entsorgte Männer die Verletzung ihres Umgangrechtes beklagen. Womit wir wieder bei Professor Wildhaber wären ...

Zurück zu Frau Zypries:
Neben die Diskriminierung der Kinder trat die staatliche Bevormundung der Mutter, denn nicht sie, sondern die Jugendämter besaßen die elterliche Gewalt über ein uneheliches Kind.
Doch was ist mit der Diskriminierung der nicht ehelichen Väter? Warum werden diese nicht einmal erwähnt? Lesen Sie hierzu den Netzkommentar zum Jahresende 2007 des Münchener Rechtsanwaltes Dr. Peter Koeppel.

Abschließend noch einmal Frau Zypries:
Mehr Selbstbestimmung und weniger staatliche Bevormundung, keine kritiklose Hinnahme von Autoritäten, sondern bürgerschaftliches Engagement in der Demokratie und nicht zuletzt mehr Rechte für die Frauen in unserer Gesellschaft - all dies sind Folgen des politischen Aufbruchs, für den '68 eine Chiffre bleibt, auch wenn er weit darüber hinaus reicht.
Wer die Diskussion um die gerade erst im Bundestag beschlossene Änderung des § 1666 BGB verfolgt hat, merkt jetzt, dass es sich bei dem als "Gastkommentar" von Fau Zypries bezeichneten Beitrag in Wirklichkeit um eine Satire handelt. Die staatliche Sanktionierung der Willkür und Bevormundung durch eine Behörde, die keiner wirksamen Kontrolle unterliegt, ist im Jahre 2008 höher denn je. Und bisher hat sich Deutschland kein Politiker, dieser Sache angenommen.

Frau Ministerin Zypries, das Kleid unserer Freiheit hat Löcher!

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Deutschlands Berufspolitiker haben das Volk entmündigt und die Macht unter sich aufgeteilt
Märkische Allgemeine 22.05.2008
Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim ist Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

1. Die eigentlichen Macher in unserem Gemeinwesen sind nicht der Staat, die Parteien, die Verbände, die Unternehmen und die Medien, sondern hauptberufliche Akteure innerhalb dieser Organisationen. Sie besitzen gewaltige geliehene Macht und einen großen Handlungsspielraum, unterliegen aber nur eingeschränkter Kontrolle und keiner persönlichen Haftung. Die enorme Tragweite ihrer Entscheidungen steht im umgekehrten Verhältnis zu ihrer mangelnden Verantwortlichkeit. ...

2. Jene Akteure handeln – entgegen ihrer Selbstbeschreibung – oft nicht im öffentlichen Interesse, sondern in ihrem eigenen. ...

Lesen Sie die vollständige Analyse hier.

Wer sich einmal an einen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt hat, wird die Analyse von Prof. von Arnim bestätigen: Die Bürger sind eine Störfaktor, der mit seinen Anliegen die Mandatsträger davon abhält, sich mit sich selbst, oder besser noch: mit ihren fiktiven Kollegen zu beschäftigen. Wenn es diese lästigen Wahlen nicht gäbe, könnte man den Stimmbürger endlich ganz abschaffen.

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Welche Hölle hat diese armen Berliner Kinder verschlungen?
Verschleppt, ermordet? 14 Jungen und Mädchen werden seit Jahren vermisst
Berliner Kurier 25.05.2008
MOW

Sie heißen Georgine, Sandra, Jurema oder Samir. Sie sind die verschwundenen Kinder von Berlin. Auf ihren Fotos blicken sie uns mit großen Augen an. Fast wirkt es, als wollten sie uns die Antwort auf das Rätsel ihres Verschwindens zurufen: Man hat mich entführt, missbraucht, ermordet. Um ihren Eltern wenigstens die Qual der Ungewissheit zu nehmen, die oft seit Jahren an ihnen zehrt. Heute ist der "Tag der vermissten Kinder": Er soll an deren ungeklärte Schicksale erinnern.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Eigentlich war es ja eine gute Idee, an einem besonderen Tage im Jahr all der vermissten Kinder zu gedenken. Doch selbst dieser Gedenktag wird sofort zu einer männerfeindlichen Hetze pervertiert:

Im Moment fahndet die Polizei nach 459 und 1255 Jugendlichen in Deutschland (Stand: 1. April). Darunter sind laut BKA viele "Kindesentziehungen": Väter ohne Sorgerecht nehmen ihr Kind mit ins Ausland und verweigern den Kontakt zur Mutter.

Natürlich: Die Schuldigen sind wieder einmal die Väter. Doch woher stammt diese pauschale Aussage? Wer hat sie recherchiert, und wo ist das Zahlenmaterial dazu? Das bleibt das Geheimnis des Berliner Kuriers.

Hingegen gibt es eine seriöse Quelle, die ihre Zahlen preisgibt: Das schweizer Bundesamt für Justiz hat in einer Medienmitteilung vom 04.02.2008 die Entführungsstatistik für das Jahr 2007 veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich:
"Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (74 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (86 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 127 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sechs Jahre."
In Deutschland dürften die Verhältnisse nicht viel anders liegen, zumal Frauen von Seiten der Justiz regelrecht zu einer Entführung geraten wird:
"Der Frau wird deshalb meist geraten, im Fall des Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. Dies auch schon deshalb, weil andernfalls vermutet würde, sie stelle ihr eigenes Trennungsinteresse über das Wohl der Kinder (im Stich lassen)."
Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München, in FamRZ 1998, 1488
Doch diese Wahrheit passt nicht in das Bild, das man uns allenthalben zu vermitteln sucht. Der Berliner Kurier möge entweder seine Quellen offenlegen oder seine pauschale Aussage widerrufen.

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Die verhinderten Retter vom Jugendamt
Die Not in den Familien nimmt zu, staatliche Hilfen werden gekürzt. Wie viel Rationalisierung ist erlaubt, wenn es um das Leben gefährdeter und vernachlässigter Kinder geht? Ein Frontbericht aus Berlin-Wedding, wo »Case-Manager« den Sozialarbeiter ersetzen sollen
DIE ZEIT 21.05.2008
Anita und Marian Blasberg

Nachstehend zwei Auszüge, die das Dilemma deutlich machen:

Als in den Neunzigern das wirtschaftliche Denken Einzug hielt in der Behörde, überlegten die Verwaltungsleute plötzlich, ob man die Klienten nicht in Kunden umbenennen sollte. Sie begannen, die Aufgaben der Jugendhilfe in großem Stil auszugliedern. Kinderheime wurden privatisiert, Jugendclubs und Suchtberatungsstellen, immer mehr Aufgaben übernahmen nun die freien Träger. Wenn man die Flut bunter Werbeblättchen in Wörsdörfers Büro sieht, ahnt man, dass hier eine regelrechte Hilfe-Industrie entstanden ist.

Es ist paradox: Der Staat hat Einfluss und Verantwortlichkeiten an private Träger delegiert.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Ein sehr lesenswerter Beitrag, der aufzeigt, was passiert, wenn private Wirtschaftsinteressen mit dem staatlichen Schutzauftrag kollidieren. Und doch zeigt der Beitrag trotz aller Länge nur eine Facette des Problems auf: die des "verhinderten Retters", der aus Budetgründen nicht so kann, wie er gerne möchte. Wo aber bleibt die andere Seite: Jugendämter, die aus ideologischer Verblendung intakte Familien zerstören, Jugendamtsmitarbeiter, die vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen, und freie Träger, die aus Angst vor künftigem Auftragsverlust nicht wagen, ihre wirkliche Meinung zu sagen? Alles dies ist schriftlich belegt und unter Fachleuten bekannt (s. nachstehendes Zitat von Prof. Dr. Uwe Jopt:
"Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht." (in "Report", SWF Baden-Baden, 19.9.1995)
Wann berichtet die ZEIT über dieses Thema?

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Programmtipp: Wenn Jugendämter versagen
Warum Lea-Sophie sterben musste
NDR Fernsehen Montag, 2. Juni 2008 um 23:00 Uhr
Wiederholung: Phoenix, 4. Juli 2008 um 22:15 Uhr

Lea Sophie könnte noch leben, wenn das Schweriner Jugendamt nicht versagt hätte. Das ist die Überzeugung von Gutachtern und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die die letzten Lebensmonate des Kindes rekonstruiert haben.

Lesen Sie den vollständigen Hinweis hier.

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Donnerstag, 22. Mai 2008
 
Zweierlei Maß
Gastkommentar: Wie umgehen mit Verbrechen am Menschen?
WELT Online 19.05.2008
Gerhard Amendt

Wie muss man sich das erklären, dass ein Mann, der fünf Mitglieder seiner Familie mit einer Axt erschlägt, in Untersuchungshaft genommen wird, eine Frau hingegen, die drei tote Säuglinge über Jahre in der Kühltruhe ihres Kellers verwahrt, zugleich in die psychiatrische Klinik eingewiesen wird?

Im Fall des Mannes, so wird im Wiener "Standard" gemutmaßt, muss man das Profil des Täters herausfinden, um andere gewaltbereite Männer an Ähnlichem zu hindern. ... Im Fall von Frauen besteht hingegen die Tendenz, nach deren Motiven erst gar nicht zu fragen. ... So als könne individuell nicht sein, was gesellschaftlich nicht sein darf!

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Herr Professor Amendt, haben Sie ein verdammt schnelles Pferd? Sie werden es brauchen ...

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Fall Kevin: Gekündigter Sozialarbeiter ist wieder im Dienst
WELT Online 20.05.2008
ddp

Die Bremer CDU wirft der Bremer Sozialbehörde im Fall Kevin "erneute Schlamperei" vor. Es sei ein "unfassbarer und skandalöser Vorgang", dass der ehemalige Sozialarbeiter von Kevin im Jugendamt wieder in der Behörde beschäftigt werde, kritisierte der ehemalige Vorsitzende des Kevin-Untersuchungsausschusses, Helmut Pflugrath (CDU), am Montag in Bremen. "Dieser Mitarbeiter hat durch eigenes Versagen eine Schlüsselrolle im Fall des kleinen Kevin gespielt", betonte der CDU-Politiker. Der Fallmanager war nach dem Auffinden des toten Kleinkindes im Kühlschrank seines Ziehvaters im Oktober 2006 zunächst monatelang krankgeschrieben. Seit einigen Wochen arbeitet er wieder in der Behörde.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Eigentlich wollte ich diese Nachricht kommentieren, aber meine Tastatur sträubt sixpk perqwjiop? üq*nh.....

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Lichterkette
Gernot Franz
Beugen Sie dem Vergessen vor und zünden Sie ein Licht für einen Menschen an, der Ihnen wichtig ist.

Unter diesem Link können Sie sich an der Lichterkette beteiligen.





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Freitag, 16. Mai 2008
 
Eltern nehmen ihr Grundrecht wahr
Die Fälle ähneln sich fatal: Als der Dabringhausener Michael Schiffer im Kampf um seine vier Kinder die Presse einschaltete, versuchte ein Wipperfürther Richter ihm einen Strick aus der Tatsache zu drehen, dass der Mann lediglich sein demokratisches Grundrecht wahrnahm.
rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns

Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.

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Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP

Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?

15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.

Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?

Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.

Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?

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„Schöne Worte reichen nicht“
Justiz: Christine Hohmann-Dennhardt vom Bundesverfassungsgericht zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini

Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
  • „Der Staat sollte aber nicht nur durch das Verfassungsgericht angeleitet werden, kinderfreundlich zu handeln“, sagte Hohmann-Dennhardt, räumte aber auch ein: „Schöne Worte im Grundgesetz reichen nicht.“
  • Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt entgegnete, Kinder müssten ihre Persönlichkeit erst entwickeln. Es sei entscheidend, ihnen dies auch zu ermöglichen.
Schau'n wir mal:
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.

Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die
"übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.

Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch
"schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?

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Mittwoch, 14. Mai 2008
 
Behördenwillkür im Paragraphendschungel
Im April 2008 hat Günther Jauch den Werner Bonhoff-Preis „für Überwindung bürokratischer Hürden“ erhalten. Die FAZ veröffentlichte seine Dankesrede.
FAZ.net 11.04.2008

Hier ein kurzer Auszug:
Wie der rechtschaffene Bürger zum Dummen wird

Zum anderen wird mir oft vorgeworfen, dass meine Kritik nicht die entscheidenden Leute aus dem Amt gehoben habe. Das ist sicher richtig. Aber versuchen Sie mal, einen Amtschef, der jahrelang unter aller Augen so entscheidet, wie er entscheidet, loszuwerden. Vor dem Arbeitsgericht werden Sie aufgrund seines Hinweises: „Das habe ich schon immer so gemacht“ eine krachende Niederlage erleiden. Wenn Sie politisch Verantwortliche aus dem Amt bekommen wollen, müssen Sie immer im Auge haben, ob mögliche Nachfolger nicht das größere Übel sind. Insofern verstehe ich, dass die Tabula-rasa-Lösungen aus der Sicht des Bürgers oft wünschenswert, aber im juristischen und politischen Alltag selten zu haben sind.

Lesen Sie den vollständigen Wortlaut der Rede hier.

Nein, Günther Jauch hat nicht über das Jugendamt gesprochen. Und doch gleichen sich die Bilder. Mit dem Unterschied, dass es bei Jugendämtern nicht um Immobilien geht, sondern um Kinder, die bei Fehlentscheidungen schwere Schäden erleiden können, die zum großen Teil später nicht mehr zu heilen sind. Wann kommt Ihr Bericht über die Jugendämter, Herr Jauch?

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Der Druck auf die Jugendämter steigt
Lea-Sophie, Jessica, Kevin – verhungert, verwahrlost, die Leiche versteckt. Bei den steigenden Zahlen von verwahrlosten Kindern in Deutschland rücken die Jugendämter in ein immer schlechteres Licht. Denn in vielen Fällen kommt die Frage auf: Hat das Jugendamt geschlafen?
Abendzeitung 13.05.2008
akk

Nachrichten eines Tages: In Schwerin stehen die Eltern der verhungerten Lea-Sophie (†5) vor Gericht. In Memmingen wird ein junges Paar zu monatelanger Haftstrafe verurteilt, weil sie ihr Baby in einer verwahrlosten Wohnung zurückließen. In Gera sagt eine 24-Jährige aus, sie habe ihre Tochter auf den Boden geschlagen, weil das Mädchen dauernd schrie. In Stuttgart wird ein Bub obduziert – er lebte bis zu seinem Tod bei seiner psychisch kranken Mutter. Auch der „Tatort“ vom Sonntag drehte sich um Kindesverwahrlosung. Und die immer wieder aufkommende Frage: Hat das Jugendamt geschlafen?

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Und auch hier lautet die Analyse wieder:
Vieles lässt sich auf die starke Unterbesetzung der 600 Jugendämter in Deutschland zurückführen. Aber nicht alles. Es krankt an der Organisation „Keine zwei Jugendämter sind gleich", so Neuffer. Kinder-und Jugendhilfe ist Aufgabe der Kommunen, Standards gebe es keine.

Wann merkt die deutsche Politik endlich, auf welchem Irrwege sie sich befindet? Anstatt hilfesuchenden Bürgern das Gespräch zu verweigern, "weil man bei ihnen keine Hoffnung erwecken wolle", wäre das Familienministerium gut beraten, sich endlich der eklatanten Missstände anzunehmen. Denn eines ist klar: Kinder- und Jugendhilfe ist zwar Aufgabe der Kommunen, doch die Gesetze werden vom Bund gemacht.

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Die Verstaatlichung der Kinder
FAZ.net 13.05.2008
Philip Plickert

Mit unterschiedlicher ideologischer Absicht betreiben alle modernen Wohlfahrtsstaaten, ob sozialistisch oder bürgerlich, eine Verstaatlichung der Familien und der Kinder, analysiert der liberale Wirtschaftshistoriker Gerd Habermann. Den Sozialisten kam es darauf an, einen "neuen Menschen" zu schaffen, wie schon Plato in seiner Staatsutopie anregte. ... Auch im Westen haben sich einige Wohlfahrtsstaaten, etwa Schweden, einer derart kollektivierenden Familienpolitik angenähert. Flächendeckende staatliche Kinderbetreuung von frühestem Alter an ermöglicht es jeder Frau, kurz nach der Geburt wieder einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Dies ist auch das Leitbild der neuen deutschen Familienpolitik, die vor allem auf das Potential der akademisch gebildeten Frauen zielt, von denen derzeit rund ein Drittel kinderlos bleiben. Der Staat, so die Botschaft, ermöglicht Kind und Karriere.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Endlich greift nun auch die seriöse Tagespresse das Thema des Wirtschaftsfaktors "Kind" auf. Damit ist ein wichtiger Anfang gemacht, auch wenn dieser Artikel noch sehr an der Oberfläche kratzt. Man darf auf weitere Beiträge zu diesem Thema gespannt sein, insbesondere zu der Heim- und Pflegefamilien-Industrie.

Die FAZ gelangt zu folgendem Fazit:

Die beste Familienpolitik, so könnte man kurz sagen, wäre der Verzicht auf staatliche Familienpolitik. Im Gegenzug könnten die Steuern und Abgaben drastisch sinken - was hätten die Familien dann mehr Geld zur Verfügung.

Danke, Herr Plickert! Das musste einmal gesagt werden.

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Montag, 12. Mai 2008
 
"Alle murksen vor sich hin"
Stirbt wieder mal ein Kind - verhungert, von den Eltern getötet -, dann fragen wir uns: was machen die eigentlich im Jugendamt? 600 Ämter gibt es, doch keines ist organisiert wie das nächste. Ob ein Kind in Not zuverlässig Hilfe bekommt - Glückssache. Und Familienbetreuung, eine der sensibelsten Aufgaben des Staates, ist komplett privatisiert.
STERN 19/2008
Walter Wüllenweber

Was macht ein Jugendamt? Keine allzu komplizierte Frage. "Aber beantworten kann das niemand", sagt Mike Seckinger. Dabei müsste er es können, denn der Sozialwissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts erforscht seit 15 Jahren die Arbeit der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe. "Es gibt in Deutschland über 600 Jugendämter, doch keine zwei, die gleich organisiert sind." Kinder- und Jugendhilfe ist Aufgabe der Kommunen, und denen kann niemand vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung aufbauen. Die Selbstverwaltung hat Verfassungsrang. So sind in manchen Rathäusern die Sozialarbeiter vom Jugendamt gleichzeitig für Senioren zuständig. In anderen werden Kleinkinder vom Sozialamt betreut. Manche Bürgermeister nehmen den Schutz der Kinder sehr ernst. Viele jedoch nicht. "Es gibt in Deutschland Jugendämter, in denen die Verhältnisse schlicht katastrophal sind", sagt Seckinger. Ob ein Kind in Not schnell und zuverlässig Hilfe bekommt, das ist in Deutschland eine Frage des Glücks. "Die Jugendhilfe ist ein System, in dem das Zufallsprinzip regiert", sagt Georg Ehrmann, Vorsitzender des Vereins "Kinderhilfe Direkt".

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.

Ein kritischer und gut recherchierter Beitrag. Und doch zeigt er nur eine Facette, nämlich die der überforderten Jugendämter, die untätig bleiben, wo Eingreifen erforderlch wäre. Die andere Seite der Medaille ist ebenso dramatisch: diejenige, wo die Jugendämter - aus welchen Motiven auch immer - ohne Grund Kinder aus ihren Familien holen, denn Wegnehmen ist das Einfachste. Dabei widersetzen sie sich teilweise sogar rechtskräftigen Gerichtsbeschlüssen - doch die Gerichte denken gar nicht daran, dieses rechtswidrige Verhalten zu bestrafen.
Doch wenn Betroffene fordern, dieses sogenannte "Amt" aufzulösen, das in Wirklichkeit keiner rechtsstaatlichen Struktur gehorcht, dann werden sie von den Verantwortlichen ausgelacht. Das ist auch eine Art, die politische Diskussion zu führen: "Gute Frage, nächste ..."

Es bleibt daher zu hoffen, dass dieser Bericht im Stern nur der Anfang war ...

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Dienstag, 6. Mai 2008
 
Jetzt sind auch die Männer Feministen
Börne-Preis für Alice Schwarzer
FAZ.net 05.05.2008
Hans Riebsamen

Wir sind jetzt alle Feministinnen. Feministen und Feministinnen, genauer gesagt. Wie anders nämlich soll man es interpretieren, dass am Sonntag in der Paulskirche die Zuhörerschaft sich nach der feministischen Rede von Alice Schwarzer geschlossen zum Beifall erhoben hat? Männlein und Weiblein?

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die feine Ironie des Artikels steht in herrlichem Gegensatz zu dem polternden "Emma"-Journalismus der Frau Schwarzer. Noch eine Leseprobe:

Alice Schwarzer hat, so muss man daraus folgern, wohl recht mit ihrer Bemerkung in der Dankesrede, dass der Feminismus schon lange allgegenwärtig sei. Allgegenwärtig zumindest in der besseren Gesellschaft einer Großstadt wie Frankfurt. Beim gemeinen Volk kann man sich da nicht so sicher sein, wahrscheinlich hat Frau Schwarzer deshalb vor einiger Zeit flächendeckend Werbung für die „Bild“-Zeitung gemacht, deren Leserschaft bisher mehrheitlich mehr die weiblichen Rundungen als die weiblichen Gedanken schätzt.

Prädikat: Lesenswert

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Prinzip Adam
FAZ.net 04.05.2008
Rüdiger Soldt

Am Wochenende hielt die Väterlobbyorganisation „Väteraufbruch für Kinder“ (VAfK) in Karlsruhe ihren ersten Bundeskongress gegen die „erzwungene Vaterlosigkeit“ ab. Der Generationenforscher Gerhard Amendt kritisierte die „feministische Alleinerziehungspolitik“, der Mediziner Matthias Franz warnte davor, dass das Risiko, drogenabhängig zu werden oder Suizid zu begehen, für vaterlos aufgewachsene Kinder doppelt so hoch sei wie für Kinder, die von beiden Eltern erzogen wurden.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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