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Montag, 20. April 2009
Was vom Manne übrig blieb
thopo, 19:23h
Krise und Zukunft des starken Geschlechts
Walter Hollstein
304 Seiten, Aufbau-Verlag 2008
Kurzbeschreibung
Männerforscher Walter Hollstein geht auf fundierte und kurzweilige Art der Frage nach, was es heute bedeutet, ein Mann zu sein. Sein Resümee: Die Gesellschaft muss nach vier Jahrzehnten Feminismus auch ihr Bild vom Mann neu definieren. Männer wurden lange Zeit als Wesen ohne Probleme wahrgenommen, sie verfügten über Macht, verdienten mehr Geld als Frauen, galten als potent - sozial, politisch, sexuell, gesundheitlich, beruflich. Doch zunehmend steckt das »starke Geschlecht« in der Krise: In Industrienationen sterben Männer durchschnittlich sechs Jahre früher als Frauen, Jungen schneiden in der Ausbildung und im Studium häufig schlechter ab als Mädchen, Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten, Suizid treffen deutlich mehr Männer als Frauen. Mit anderen Worten: Der Lack der traditionellen Männlichkeit ist ab. »Entsteht endlich eine Männerbewegung?«, fragte »Der Spiegel« den Männerforscher Walter Hollstein zum Thema. In diesem Buch gibt er Antworten: Fundiert und unterhaltsam untersucht er Männlichkeitsbilder, überholte Klischees und weist Wege in die Zukunft.
Über den Autor
Walter Hollstein, Professor für politische Soziologie in Berlin, Bremen, heute in Basel, Gutachter des Europarates in Männerfragen, Mitbegründer der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Männerforschung. Zahlreiche Publikationen zum Thema Männer und Gesellschaft, u.a. »Die Männer. Vorwärts oder zurück«, »Der Kampf der Geschlechter«.
Rezensionen des Buches finden Sie, wenn Sie auf das Bild klicken.
Walter Hollstein
304 Seiten, Aufbau-Verlag 2008
Kurzbeschreibung
Männerforscher Walter Hollstein geht auf fundierte und kurzweilige Art der Frage nach, was es heute bedeutet, ein Mann zu sein. Sein Resümee: Die Gesellschaft muss nach vier Jahrzehnten Feminismus auch ihr Bild vom Mann neu definieren. Männer wurden lange Zeit als Wesen ohne Probleme wahrgenommen, sie verfügten über Macht, verdienten mehr Geld als Frauen, galten als potent - sozial, politisch, sexuell, gesundheitlich, beruflich. Doch zunehmend steckt das »starke Geschlecht« in der Krise: In Industrienationen sterben Männer durchschnittlich sechs Jahre früher als Frauen, Jungen schneiden in der Ausbildung und im Studium häufig schlechter ab als Mädchen, Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten, Suizid treffen deutlich mehr Männer als Frauen. Mit anderen Worten: Der Lack der traditionellen Männlichkeit ist ab. »Entsteht endlich eine Männerbewegung?«, fragte »Der Spiegel« den Männerforscher Walter Hollstein zum Thema. In diesem Buch gibt er Antworten: Fundiert und unterhaltsam untersucht er Männlichkeitsbilder, überholte Klischees und weist Wege in die Zukunft.
Über den Autor
Walter Hollstein, Professor für politische Soziologie in Berlin, Bremen, heute in Basel, Gutachter des Europarates in Männerfragen, Mitbegründer der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Männerforschung. Zahlreiche Publikationen zum Thema Männer und Gesellschaft, u.a. »Die Männer. Vorwärts oder zurück«, »Der Kampf der Geschlechter«.
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Das Rechtsbeugungsprivileg
thopo, 15:10h
Die wundersame Wirkung des Beratungsgeheimnisses
Betrifft Justiz 12/2008, S. 377
Christoph Strecker
Der Verfasser ist Familienrichter a.D. und Mediator
Dürfen Mitglieder von Kollegialgerichten ungestraft Rechtsbeugung begehen? Dürfen tun sie es nicht. Die Frage ist aber, ob für sie gleichwohl ein allgemeines Prinzip der Straflosigkeit gilt. Sollte das der Fall sein, so wäre zu überlegen, ob dieser Zustand in Ordnung und wünschenswert ist oder was zu seiner Änderung geschehen kann.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Anstatt eines eigenen Kommentars ein weiterer Textauszug:
Generelle Straflosigkeit ist ein Skandal, der immer wieder von Juristen beklagt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird. Sie ist eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsstaats. Sie verhindert eine Aufarbeitung der Geschehnisse und neues Entstehen von Vertrauen. Sie verursacht moralische Verwüstungen und hinterlässt Wunden, die (...) noch nach Jahrzehnten wieder aufbrechen können.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Betrifft Justiz 12/2008, S. 377
Christoph Strecker
Der Verfasser ist Familienrichter a.D. und Mediator
Dürfen Mitglieder von Kollegialgerichten ungestraft Rechtsbeugung begehen? Dürfen tun sie es nicht. Die Frage ist aber, ob für sie gleichwohl ein allgemeines Prinzip der Straflosigkeit gilt. Sollte das der Fall sein, so wäre zu überlegen, ob dieser Zustand in Ordnung und wünschenswert ist oder was zu seiner Änderung geschehen kann.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Anstatt eines eigenen Kommentars ein weiterer Textauszug:
Generelle Straflosigkeit ist ein Skandal, der immer wieder von Juristen beklagt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird. Sie ist eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsstaats. Sie verhindert eine Aufarbeitung der Geschehnisse und neues Entstehen von Vertrauen. Sie verursacht moralische Verwüstungen und hinterlässt Wunden, die (...) noch nach Jahrzehnten wieder aufbrechen können.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Die Trennung vom Zuhause traumatisiert Kinder
thopo, 14:41h
„Wenn Kinder in Pflegefamilien oder Kinderheimen zu Schaden kommen, schaut niemand mehr hin“
Mittelbayerische Zeitung 18.04.2009
Leserbrief von Christa Bauer-Mulaku
Einige Zeit lang berichteten Medien verstärkt über misshandelte Kinder. Die Frage ist: Wurden Medien absichtlich von Politikern und Behörden falsch informiert, damit Presse und TV von angeblich ständig steigenden Kindstötungen, verübt von Eltern, berichten? Das Gegenteil ist wahr, wie eine Statistik des Bundeskriminalamts Wiesbaden belegt: Kindstötungen gehen seit Jahren zurück.
Lesen Sie den vollständigen Leserbrief hier.
Leider konnte der Artikel, auf den sich der Leserbrief bezieht, online nicht ausfindig gemacht werden. Sonst wäre er selbstverständlich in diesem Zusammenhang veröffentlicht worden.
Mittelbayerische Zeitung 18.04.2009
Leserbrief von Christa Bauer-Mulaku
Einige Zeit lang berichteten Medien verstärkt über misshandelte Kinder. Die Frage ist: Wurden Medien absichtlich von Politikern und Behörden falsch informiert, damit Presse und TV von angeblich ständig steigenden Kindstötungen, verübt von Eltern, berichten? Das Gegenteil ist wahr, wie eine Statistik des Bundeskriminalamts Wiesbaden belegt: Kindstötungen gehen seit Jahren zurück.
Lesen Sie den vollständigen Leserbrief hier.
Leider konnte der Artikel, auf den sich der Leserbrief bezieht, online nicht ausfindig gemacht werden. Sonst wäre er selbstverständlich in diesem Zusammenhang veröffentlicht worden.
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Chronik eines Albtraums
thopo, 13:51h
Warum die Bamberger Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihren 14 Jahre alten Jungen nicht mehr sehen kann
Süddeutsche Zeitung 18.04.2009
Olaf Przybilla
Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab. Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
Süddeutsche Zeitung 18.04.2009
Olaf Przybilla
Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab. Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
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Mittwoch, 8. April 2009
Deutsche verweigern Babyboom
thopo, 19:43h
Die Familienministerin hat sich weit aus dem Fenster gelehnt: Dank ihrer Politik bekämen die Deutschen wieder mehr Kinder. Leider spielten die potenziellen Eltern nicht mit: Die Geburtenrate ist im vergangenen Jahr wieder gesunken.
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND 07.04.2009
Die Zahl der Geburten in Deutschland ist im vergangenen Jahr entgegen den bisherigen Erwartungen zurückgegangen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden aufgrund vorläufiger Zahlen mit. Danach wurden 2008 in Deutschland 675.000 Kinder lebend geboren. Das sind rund 8000 oder 1,1 Prozent weniger als 2007, als 683.000 Kinder zur Welt kamen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Frank Heunemann:
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND 07.04.2009
Die Zahl der Geburten in Deutschland ist im vergangenen Jahr entgegen den bisherigen Erwartungen zurückgegangen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden aufgrund vorläufiger Zahlen mit. Danach wurden 2008 in Deutschland 675.000 Kinder lebend geboren. Das sind rund 8000 oder 1,1 Prozent weniger als 2007, als 683.000 Kinder zur Welt kamen.
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Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Frank Heunemann:
Von der Leyens Erklärungsnot
Die Deutschen bekämen dank des Elterngeldes mehr Kinder, jubelte die Familienministerin erst kürzlich. Jetzt widerlegt die Statistik ihre Aussage. Das ist eine Blamage für Ursula von der Leyen - aber nicht für die gesamte Familienpolitik.Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
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Mittwoch, 18. März 2009
Roboter-Lehrerin
thopo, 21:53h
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG 18.03.2009
Sabine Olthof
Der japanische Wissenschaftler Hiroshi Kobayashi hat tatsächlich eine Roboter-Lehrerin entwickelt. Die Maschinenlehrerin Saya soll fast so aussehen wie ein richtiger Mensch. Sie kann lachen und auch andere menschliche Emotionen zeigen, wie z. B. Angst und Überraschung, Wut und Empörung. Sie zieht kokett die Augenbrauen hoch und sagt lieb „Danke“; aber sie schimpft gelegentlich auch barsch „Sei still“ - natürlich alles auf Japanisch. Beim Testlauf in einer Schulklasse muss Sayas erster Auftritt in ihrem schicken gelben Kostüm so beeindruckend gewesen sein, dass einige kleine Kinder sogar zu weinen anfingen, berichten die internationalen Nachrichtenagenturen.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Ein interessanter Kommentar aus eine Quelle, aus der man ihn zunächst gar nicht vermutet hätte. Vielen Dank Frau Olthof!
Sabine Olthof
Der japanische Wissenschaftler Hiroshi Kobayashi hat tatsächlich eine Roboter-Lehrerin entwickelt. Die Maschinenlehrerin Saya soll fast so aussehen wie ein richtiger Mensch. Sie kann lachen und auch andere menschliche Emotionen zeigen, wie z. B. Angst und Überraschung, Wut und Empörung. Sie zieht kokett die Augenbrauen hoch und sagt lieb „Danke“; aber sie schimpft gelegentlich auch barsch „Sei still“ - natürlich alles auf Japanisch. Beim Testlauf in einer Schulklasse muss Sayas erster Auftritt in ihrem schicken gelben Kostüm so beeindruckend gewesen sein, dass einige kleine Kinder sogar zu weinen anfingen, berichten die internationalen Nachrichtenagenturen.
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Ein interessanter Kommentar aus eine Quelle, aus der man ihn zunächst gar nicht vermutet hätte. Vielen Dank Frau Olthof!
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BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein
thopo, 21:12h
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt - und damit einem klagenden Vater Recht gegeben.
SPIEGEL ONLINE 18.03.2009
itz/hen/dpa/AP/ddp
Es war das erste Urteil zum neuen Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, sind ehemals verheiratete und unverheiratete Berechtigte gleichgestellt. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" - was dies genau bedeutet, beschäftigt seither den Bundesgerichtshof.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts sollte die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils in den Mittelpunkt rücken. Für die Dauer des Unterhalts soll nicht mehr nur das Alter des Kindes, sondern beispielsweise die Möglichkeit einer Betreuung im Kindergarten im Einzelfall ausschlaggebend sein.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Viele betroffene Väter werden aufatmen. Denn leider gibt es viele Ehepartner - meistens Mütter -, die bei der Trennung die Kinder an sich reißen und sich damit bisher den Anspruch auf ein Rundum-Sorglos-Paket gesichert haben. In dieser Hinsicht ist das Urteil zu begrüßen.
Leider mischt sich aber auch ein negativer Unterton in die Freude:
Der BGH verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts "den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat".
Wir sind also wieder einen Schritt weiter in Richtung der Zerstörung der Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft, die anscheinend vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Bundesregierung ist.
SPIEGEL ONLINE 18.03.2009
itz/hen/dpa/AP/ddp
Es war das erste Urteil zum neuen Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, sind ehemals verheiratete und unverheiratete Berechtigte gleichgestellt. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" - was dies genau bedeutet, beschäftigt seither den Bundesgerichtshof.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts sollte die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils in den Mittelpunkt rücken. Für die Dauer des Unterhalts soll nicht mehr nur das Alter des Kindes, sondern beispielsweise die Möglichkeit einer Betreuung im Kindergarten im Einzelfall ausschlaggebend sein.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Viele betroffene Väter werden aufatmen. Denn leider gibt es viele Ehepartner - meistens Mütter -, die bei der Trennung die Kinder an sich reißen und sich damit bisher den Anspruch auf ein Rundum-Sorglos-Paket gesichert haben. In dieser Hinsicht ist das Urteil zu begrüßen.
Leider mischt sich aber auch ein negativer Unterton in die Freude:
Der BGH verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts "den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat".
Wir sind also wieder einen Schritt weiter in Richtung der Zerstörung der Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft, die anscheinend vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Bundesregierung ist.
Wähler, erinnert Euch daran!
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Montag, 2. März 2009
Weil die Mutter es nicht will
thopo, 21:13h
FAZnet 02.03.2009
Katrin Hummel
In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.
Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Katrin Hummel
In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.
Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.
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Montag, 12. Januar 2009
Vater klagt gegen Kinderschutzgesetz
thopo, 21:17h
Ein Vater hat gegen das Landeskinderschutzgesetz Klage beim Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht. Er sieht seine Elternrechte durch das im März 2008 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" verletzt.
SWR-Online 12.01.2009
Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SWR-Online 12.01.2009
Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.
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Nicht zu fassen
thopo, 18:56h
Rechtsbeugung durch Richter
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp
Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.
Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp
Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.
Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.
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Gute Absicht, böse Folgen
thopo, 18:46h
Die Haunersche Kinderklinik meinte es zu gut und diagnostizierte fälschlicherweise die Misshandlung eines Mädchens. Nun klagen die beschuldigten Eltern - mit Erfolg
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch
Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:
Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."
Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.
Honi soit qui mal y pense ...
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch
Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:
Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.
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Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."
Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.
Honi soit qui mal y pense ...
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Mächtiges Jugendamt gegen ohnmächtige Eltern
thopo, 18:28h
Immer mehr Kinder werden von Behörden in Obhut genommen. Grund sind die besonders grausamen Fälle von Kindesmisshandlung und Kindstötung, wie zum Beispiel bei der kleinen Lea-Sophie. Leider sind diese Maßnahmen oft ein Drahtseilakt zwischen Verantwortung und Verwahrlosung. Zurück bleiben zerstörte Familien.
WELT ONLINE 08.01.2009
Claudia Becker
Das 2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Bisweilen, so Kritiker wie der Europaabgeordnete Marcin Libicki, handeln die Ämter allerdings überstürzt.
Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Eltern, die sich ungerecht behandelt fühlen, um ihre Kinder kämpfen. In Anbetracht der Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter und der personellen Unterbesetzung trotz steigender Zahlen notleidender Kinder und Jugendlicher ist die Gefahr von Fehleinschätzungen tatsachlich da.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Jawohl, genau so ist es! Doch leider bricht der Artikel an dieser Stelle ab. Was fehlt, ist die Feststellung, dass es keine Instanz gibt, die das Jugendamt kontrolliert. Und deshalb sind dessen Fehleinschätzungen fatal und haben Langzeitfolgen. Es dauert Jahre, bis verfehlte Herausnahmen rückgängig gemacht werden können. Und dann ist das Kind längst kein Kind mehr. Zu spät, aus, vorbei. Zumindest den Psychotherapeuten wird in den nächsten Jahrzehnten die Arbeit nicht ausgehen.
WELT ONLINE 08.01.2009
Claudia Becker
Das 2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Bisweilen, so Kritiker wie der Europaabgeordnete Marcin Libicki, handeln die Ämter allerdings überstürzt.
Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Eltern, die sich ungerecht behandelt fühlen, um ihre Kinder kämpfen. In Anbetracht der Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter und der personellen Unterbesetzung trotz steigender Zahlen notleidender Kinder und Jugendlicher ist die Gefahr von Fehleinschätzungen tatsachlich da.
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Jawohl, genau so ist es! Doch leider bricht der Artikel an dieser Stelle ab. Was fehlt, ist die Feststellung, dass es keine Instanz gibt, die das Jugendamt kontrolliert. Und deshalb sind dessen Fehleinschätzungen fatal und haben Langzeitfolgen. Es dauert Jahre, bis verfehlte Herausnahmen rückgängig gemacht werden können. Und dann ist das Kind längst kein Kind mehr. Zu spät, aus, vorbei. Zumindest den Psychotherapeuten wird in den nächsten Jahrzehnten die Arbeit nicht ausgehen.
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1230-mal nahmen Jugendämter 2007 die Kinder aus der Familie
thopo, 17:14h
Kieler Nachrichten 06.01.2009
Heike Stüben
Erneut ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend aus der Familie genommen wurden, im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein massiv gestiegen: genau 1230-mal passierte es - ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, vermeldete gestern das Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.
Anscheinend ist man auf diesen traurigen Rekord auch noch stolz. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta trauert nicht: "Ich bin froh, dass dadurch mehr Kinder geschützt werden konnten." Doch wovor, oder vielmehr vor wem? Und wer schützt Kinder und ihre Eltern vor der Willkür des Jugendamts?
Heike Stüben
Erneut ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend aus der Familie genommen wurden, im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein massiv gestiegen: genau 1230-mal passierte es - ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, vermeldete gestern das Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.
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Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.
Anscheinend ist man auf diesen traurigen Rekord auch noch stolz. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta trauert nicht: "Ich bin froh, dass dadurch mehr Kinder geschützt werden konnten." Doch wovor, oder vielmehr vor wem? Und wer schützt Kinder und ihre Eltern vor der Willkür des Jugendamts?
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Sonntag, 4. Januar 2009
Deutschland – Rabenvaterland
thopo, 19:47h
Bilanz und Aufbruch
Tagungsankündigung der Evangelischen Akademie Bad Boll
Rabenvaterland – nicht Rabenväterland, auch nicht Rabenmütterland, sondern: Was tut das Vaterland für seine Kinder, bis sie, flügge geworden, etwas für ihr Land tun können? Das ist die Fragestellung dieser Tagung. Wir wollen Bilanz ziehen und sehen, ob und wohin wir aufbrechen müssen, damit Deutschland eine fürsorgliche Mutter für unsere Kinder wird.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
"Rabenvater" - aber "fürsorgliche Mutter"!
Die Bilanz muss nicht mehr gezogen werden, sie steht schon in der Ankündigung. Aufbrechen müssen wir in der Tat. Allerdings sollte man um Bad Boll dabei einen Umweg machen.
Tipp: Schauen Sie auch auf die Referentenliste!
Tagungsankündigung der Evangelischen Akademie Bad Boll
Rabenvaterland – nicht Rabenväterland, auch nicht Rabenmütterland, sondern: Was tut das Vaterland für seine Kinder, bis sie, flügge geworden, etwas für ihr Land tun können? Das ist die Fragestellung dieser Tagung. Wir wollen Bilanz ziehen und sehen, ob und wohin wir aufbrechen müssen, damit Deutschland eine fürsorgliche Mutter für unsere Kinder wird.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
"Rabenvater" - aber "fürsorgliche Mutter"!
Die Bilanz muss nicht mehr gezogen werden, sie steht schon in der Ankündigung. Aufbrechen müssen wir in der Tat. Allerdings sollte man um Bad Boll dabei einen Umweg machen.
Tipp: Schauen Sie auch auf die Referentenliste!
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Ehevertrag darf Männer nicht arm machen
thopo, 12:56h
Wenn ein Mann nach der Scheidung wegen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe abrutscht, ist der Ehevertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist ein Novum: Bislang hatte der Gerichtshof nur Verträge aufgehoben, bei denen Ehefrauen schwer benachteiligt wurden.
WELT ONLINE 02.01.2009
Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Volltext des Urteils können Sie hier lesen.
WELT ONLINE 02.01.2009
Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)
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Den Volltext des Urteils können Sie hier lesen.
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Montag, 22. Dezember 2008
Mama und Papa
thopo, 17:32h
Braunschweiger Zeitung 22.12.2008
Cornelia Steiner
Kein Kind der Welt will von einem Elternteil getrennt sein, das es liebt.
Kein Kind der Welt versteht, warum es seinen Vater oder seine Mutter nur noch stundenweise sehen darf.
Kind Kind der Welt will hören, dass die Eltern schlecht voneinander reden. Und es fragt sich: Was habe ich falsch gemacht?
Wenn Kinder im Grabenkampf zwischen Ex-Partnern zur Waffe werden, gibt es nur Verlierer. Doch genau das ist Alltag vor deutschen Gerichten.
Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier und folgen Sie dort den Links zu weiteren Artikeln.
Cornelia Steiner
Kein Kind der Welt will von einem Elternteil getrennt sein, das es liebt.
Kein Kind der Welt versteht, warum es seinen Vater oder seine Mutter nur noch stundenweise sehen darf.
Kind Kind der Welt will hören, dass die Eltern schlecht voneinander reden. Und es fragt sich: Was habe ich falsch gemacht?
Wenn Kinder im Grabenkampf zwischen Ex-Partnern zur Waffe werden, gibt es nur Verlierer. Doch genau das ist Alltag vor deutschen Gerichten.
Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier und folgen Sie dort den Links zu weiteren Artikeln.
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Deutsche Jugendämter vor der UNO
thopo, 01:03h
«Universal Periodic Review» oder UPR - so heisst der neue Kontrollmechanismus des UNO-Menschenrechtsrates, der im April 2008 erstmals durchgeführt wurde. Wie die Kontrolle funktioniert, was deren Ziele sind und weitere wichtige Hintergrundinformationen dazu, erfahren Sie hier.
Am 2. Februar 2009 wird der UPR für Deutschland durchgeführt. Einer der eingereichten Berichte befasst sich mit den deutschen Jugendämtern. Lesen Sie diesen Bericht hier (in englischer Sprache).
Am 2. Februar 2009 wird der UPR für Deutschland durchgeführt. Einer der eingereichten Berichte befasst sich mit den deutschen Jugendämtern. Lesen Sie diesen Bericht hier (in englischer Sprache).
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