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Montag, 24. August 2009
Bundesmutti von der Leyen und die Medien
thopo, 01:30h
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Dienstag, 11. August 2009
OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland
thopo, 18:14h
Das gab es noch nie: Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit wird zum ersten Mal Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden - um den korrekten Ablauf der Bundestagswahl zu überprüfen. Auch die umstrittene Ablehnung mehrerer Kleinparteien.
SPIEGEL ONLINE 09.08.2009
amz
Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird."
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird das Ausland auf die Situation der Menschenrechte in Deutschland aufmerksam. Es wurde Zeit!
Bekanntlich hinkt der Ruf eines Menschen zeitlich immer seinen Handlungen hinterher. Bei Staaten ist das nicht anders. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sich im Bewusstsein der Beobachter niederschlägt, dass ein angeblicher "Saubermann" den sprichwörtlichen "Dreck am Stecken hat".
Was Deutschland angeht, ist alles in bester Ordnung - auf dem Papier. Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung - es wird behauptet, eine der besten der Welt. Doch Papier ist geduldig. Die Wirklichkeit stimmt schon lange nicht mehr damit überein. Und eine Garantie auf Durchsetzung der Grundrechte gibt es in Deutschland nicht. Zwar haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das in einzelnen Fällen die Verletzung von Grundrechten feststellt.
Doch auch die Anrufung des BVerfG steht weitestgehend nur auf dem Papier. Etwa 99 % der Beschwerden werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Und da diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden muss, erfährt die Öffentlichkeit nie, welch krasse Grundrechtsverletzungen hier einfach unter den Teppich gekehrt werden. Von einer garantierten Durchsetzung der Grundrechte kann bei dieser Art der Lotterie keine Rede sein.
Was soll man davon halten, dass das BVerfG über eine unbezahlte Rechnung von 80 € entscheidet, die Wegnahme von Kindern durch das Jugendamt aber nicht annimmt?
Die Überlastung des BVerfG, die immer wieder als Begründung für diesen unhaltbaren Zustand herhalten muss, vermag ebenso wenig zu überzeugen: Wenn schon alle Menschen vor dem einfachen Gesetz gleich sind, dann muss das in weit stärkerem Maße noch für die Verletzungen von Grundrechten gelten.
Dass dies nicht der Fall ist, haben in jüngster Zeit bereits der Europarat, das Europäische Parlament und die UNO festgestellt. Nun gesellt sich auch die OSZE dazu.
Willkommen im Klub!
SPIEGEL ONLINE 09.08.2009
amz
Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird."
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird das Ausland auf die Situation der Menschenrechte in Deutschland aufmerksam. Es wurde Zeit!
Bekanntlich hinkt der Ruf eines Menschen zeitlich immer seinen Handlungen hinterher. Bei Staaten ist das nicht anders. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sich im Bewusstsein der Beobachter niederschlägt, dass ein angeblicher "Saubermann" den sprichwörtlichen "Dreck am Stecken hat".
Was Deutschland angeht, ist alles in bester Ordnung - auf dem Papier. Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung - es wird behauptet, eine der besten der Welt. Doch Papier ist geduldig. Die Wirklichkeit stimmt schon lange nicht mehr damit überein. Und eine Garantie auf Durchsetzung der Grundrechte gibt es in Deutschland nicht. Zwar haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das in einzelnen Fällen die Verletzung von Grundrechten feststellt.
Doch auch die Anrufung des BVerfG steht weitestgehend nur auf dem Papier. Etwa 99 % der Beschwerden werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Und da diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden muss, erfährt die Öffentlichkeit nie, welch krasse Grundrechtsverletzungen hier einfach unter den Teppich gekehrt werden. Von einer garantierten Durchsetzung der Grundrechte kann bei dieser Art der Lotterie keine Rede sein.
Was soll man davon halten, dass das BVerfG über eine unbezahlte Rechnung von 80 € entscheidet, die Wegnahme von Kindern durch das Jugendamt aber nicht annimmt?
Die Überlastung des BVerfG, die immer wieder als Begründung für diesen unhaltbaren Zustand herhalten muss, vermag ebenso wenig zu überzeugen: Wenn schon alle Menschen vor dem einfachen Gesetz gleich sind, dann muss das in weit stärkerem Maße noch für die Verletzungen von Grundrechten gelten.
Dass dies nicht der Fall ist, haben in jüngster Zeit bereits der Europarat, das Europäische Parlament und die UNO festgestellt. Nun gesellt sich auch die OSZE dazu.
Willkommen im Klub!
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Sonntag, 2. August 2009
Zehntausend
thopo, 20:55h
Am 10. Juni 2007 hat der Presseblog den Beitrag "EU-Kommission beschäftigt sich mit deutschen Jugendämtern" veröffentlicht. In etwas mehr als zwei Jahren wurde dieser Beitrag 10.000 mal aufgerufen.
Gibt es einen besseren Beweis dafür, dass dieses Thema vielen Menschen unter den Nägeln brennt?
Inzwischen hat der Petitionsausschuss seinen Bericht abgegeben und bestätigt, dass deutsche Jugendämter zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Die Menschenrechtskommission der UNO hat ihrerseits gefordert, eine Kontrolle über die Jugendämter einzuführen. Doch der große Dampfer Deutschland lässt sich nur schwer von seinem Kurs abbringen.
Immerhin hat nun auch die Bundesfamilienministerin Kritik an den Jugendämtern geübt. Und das ausgerechnet im Wahlkampf! Wahrscheinlich haben ihre Berater erkannt, welches Stimmenpotenzial hinter dieser Thematik steckt. Das sollte Allen, die um ihre Rechte und die Rechte ihrer Kinder kämpfen, ein Ansporn sein, nicht aufzugeben. Zuerst muss das Thema im öffentlichen Bewusstsein verankert werden. Erst dann können wir hoffen, etwas zu bewegen.
Und weil die Zahl 10.000 so schön rund ist, hier noch etwas aus der Zugriffsstatistik des Presseblogs:
Der Artikel mit der zweithöchsten Zugriffszahl "Präsidentin der INGO-Konferenz verurteilt Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter" verzeichnet 3.334 Aufrufe. Die "Bamberger Erklärung" wurde 2.415 mal angeklickt. Danach folgen sechs Artikel mit über 1.000 Aufrufen. Die "Top 25" wurden allesamt mehr als 500 mal angeklickt.
So furchtbar es ist, dass überhaupt ein Blog zu den Verfehlungen der Jugendämter und der Familienjustiz eingerichtet werden musste, zeigen die Abfragezahlen doch, dass der Presseblog sich als unabhängiges Informationsmedium etabliert hat. Ich danke allen Lesern für ihr Interesse und vor allem den Autoren und Kommentarschreibern für ihre Beiträge.
Die Berichterstattung geht weiter.
Gibt es einen besseren Beweis dafür, dass dieses Thema vielen Menschen unter den Nägeln brennt?
Inzwischen hat der Petitionsausschuss seinen Bericht abgegeben und bestätigt, dass deutsche Jugendämter zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Die Menschenrechtskommission der UNO hat ihrerseits gefordert, eine Kontrolle über die Jugendämter einzuführen. Doch der große Dampfer Deutschland lässt sich nur schwer von seinem Kurs abbringen.
Immerhin hat nun auch die Bundesfamilienministerin Kritik an den Jugendämtern geübt. Und das ausgerechnet im Wahlkampf! Wahrscheinlich haben ihre Berater erkannt, welches Stimmenpotenzial hinter dieser Thematik steckt. Das sollte Allen, die um ihre Rechte und die Rechte ihrer Kinder kämpfen, ein Ansporn sein, nicht aufzugeben. Zuerst muss das Thema im öffentlichen Bewusstsein verankert werden. Erst dann können wir hoffen, etwas zu bewegen.
Und weil die Zahl 10.000 so schön rund ist, hier noch etwas aus der Zugriffsstatistik des Presseblogs:
Der Artikel mit der zweithöchsten Zugriffszahl "Präsidentin der INGO-Konferenz verurteilt Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter" verzeichnet 3.334 Aufrufe. Die "Bamberger Erklärung" wurde 2.415 mal angeklickt. Danach folgen sechs Artikel mit über 1.000 Aufrufen. Die "Top 25" wurden allesamt mehr als 500 mal angeklickt.
So furchtbar es ist, dass überhaupt ein Blog zu den Verfehlungen der Jugendämter und der Familienjustiz eingerichtet werden musste, zeigen die Abfragezahlen doch, dass der Presseblog sich als unabhängiges Informationsmedium etabliert hat. Ich danke allen Lesern für ihr Interesse und vor allem den Autoren und Kommentarschreibern für ihre Beiträge.
Die Berichterstattung geht weiter.
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Montag, 27. Juli 2009
Kampf ums Kind
thopo, 21:01h
Streit über Babyklappen
SPIEGEL Online
Barbara Hans
Der Hamburger Verein SterniPark eröffnete vor neun Jahren die erste Babyklappe Deutschlands. Nun gerät die Initiative Findelbaby in die Kritik - der Sozialsenator argwöhnt kriminelle Machenschaften und schließt "Kinderhandel" nicht aus.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Liebe Frau Hans,
vielen Dank dafür, dass Sie uns ins Gedächtnis rufen, dass die Verquickung des Kindeswohls mit kommerziellen Interessen nicht gutgehen kann. Aber: neu ist die Erkenntnis nicht. Die Konstruktion ist sogar gesetzlich verankert. Denn nach § 71 SGB VIII stellen die sog. freien Träger der Jugenhilfe 40 % der Stimmen im Jugendhilfeausschuss.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.
Das heißt im Klartext: Die Empfänger öffentlicher Zuwendungen stellen fast die Hälfte der Stimmen in einem Gremium, das unter anderem über diese Zuwendungen beschließt! In einem Land, in dem Minister(innen) darüber stolpern, dass sie ihren Dienstwagen auch privat nutzen, ist diese Verknüpfung von Kindeswohl und wirtschaftlichen Interessen gesetzlich abgesicherter Alltag. Das zeigt nicht nur den Stellenwert, den Kinde in diesem Lande genießen, es erklärt auch, warum es hier immer weniger Kinder gibt.
SPIEGEL Online
Barbara Hans
Der Hamburger Verein SterniPark eröffnete vor neun Jahren die erste Babyklappe Deutschlands. Nun gerät die Initiative Findelbaby in die Kritik - der Sozialsenator argwöhnt kriminelle Machenschaften und schließt "Kinderhandel" nicht aus.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Liebe Frau Hans,
vielen Dank dafür, dass Sie uns ins Gedächtnis rufen, dass die Verquickung des Kindeswohls mit kommerziellen Interessen nicht gutgehen kann. Aber: neu ist die Erkenntnis nicht. Die Konstruktion ist sogar gesetzlich verankert. Denn nach § 71 SGB VIII stellen die sog. freien Träger der Jugenhilfe 40 % der Stimmen im Jugendhilfeausschuss.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.
Das heißt im Klartext: Die Empfänger öffentlicher Zuwendungen stellen fast die Hälfte der Stimmen in einem Gremium, das unter anderem über diese Zuwendungen beschließt! In einem Land, in dem Minister(innen) darüber stolpern, dass sie ihren Dienstwagen auch privat nutzen, ist diese Verknüpfung von Kindeswohl und wirtschaftlichen Interessen gesetzlich abgesicherter Alltag. Das zeigt nicht nur den Stellenwert, den Kinde in diesem Lande genießen, es erklärt auch, warum es hier immer weniger Kinder gibt.
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Dienstag, 21. Juli 2009
Dinah darf zu ihren Großeltern
thopo, 01:30h
Große Erleichterung herrscht in der äthiopischen Familie in Schopfheim: Das Familiengericht Bad Säckingen befürchtete eine Genitalverstümmelung beim Äthiopien-Besuch ihrer Tochter – das OLG hob das Urteil nun auf.
BADISCHE ZEITUNG 17.06.2009
Heiner Fabry
Was war geschehen? Eine äthiopisch-stämmige Familie aus Schopfheim wollte ihre minderjährige Tochter in Begleitung eines Bekannten der Familie zu ihren Großeltern nach Addis Abeba in die Ferien schicken. Daraufhin informierte eine Arbeitskollegin der Mutter die "Task Force für e ffektive Prävention von Genitalverstümmelung" in Hamburg. Auf Betreiben dieser Initiative wurde das Jugend- und Sozialamt aktiv und ließ die Reise im Oktober 2008 über das Familiengericht Bad Säckingen verbieten.
Lesen Sie die vollständige Naachricht hier.
Anstelle eines eigenen Kommentars verweise ich auf den Politblogger.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen zeigt, wie begründet die Bedenken gegen die Reform des § 1666 BGB waren.
BADISCHE ZEITUNG 17.06.2009
Heiner Fabry
Was war geschehen? Eine äthiopisch-stämmige Familie aus Schopfheim wollte ihre minderjährige Tochter in Begleitung eines Bekannten der Familie zu ihren Großeltern nach Addis Abeba in die Ferien schicken. Daraufhin informierte eine Arbeitskollegin der Mutter die "Task Force für e ffektive Prävention von Genitalverstümmelung" in Hamburg. Auf Betreiben dieser Initiative wurde das Jugend- und Sozialamt aktiv und ließ die Reise im Oktober 2008 über das Familiengericht Bad Säckingen verbieten.
Lesen Sie die vollständige Naachricht hier.
Anstelle eines eigenen Kommentars verweise ich auf den Politblogger.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen zeigt, wie begründet die Bedenken gegen die Reform des § 1666 BGB waren.
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Gabriel will Ländern Atomaufsicht entziehen
thopo, 10:56h
Nach der erneuten Panne im AKW Krümmel will Umweltminister Sigmar Gabriel die Aufsicht über die Atommeiler auf den Bund übetragen. "Es muss eine einheitliche Atomverwaltung her", forderte er. Gabriel erklärte, bei der Bundestagswahl würden die Deutschen auch über die Zukunft der Kernenergie entscheiden.
STERN.de 06.07.2009
DPA/AP
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will den Bundesländern nach der neuen Panne im Kernkraftwerk Krümmel die Aufsicht über die Atomkraftwerke entziehen. "Der Bund soll eine Bundesaufsicht einführen, die wirklich alle 17 Atomkraftwerke umfasst. Das Gezerre zwischen Bund und Ländern gibt es nirgendwo auf der Welt", sagte er am Montag in der ARD. "Es muss eine einheitliche Atomverwaltung her."
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Nun macht Umweltminister Gabriel vor, wie es geht: Wenn die Bundesländer ihre Aufsicht nicht ordentlich wahrnehmen, dann muss sie ihnen eben entzogen werden. Was der Reaktorischerheit recht ist, muss den Jugendämtern billig sein. Immerhin geht es dabei um die kommende(n) Generation(en).
Spätestens die Forderung der Vereinten Nationen nach einer wirksamen Kontrolle der Jugendämter sollte der Bundesregierung deutlich gemacht haben, dass ihr Ansehen im Ausland auf dem Spiel steht. Wann also werden hie die Konsequenzen gezogen?
Nachsatz:
Nein, der Verfasser dieser Zeilen glaubt nicht, dass sich durch die Übertragung der Jugendamtsaufsicht auf den Bund tatsächlich etwas ändern würde - schon gar nicht zum Besseren. Allerdings wäre dadurch zumindest das Versteckspiel "Ich war es nicht, das war ein Anderer" künftig nicht mehr möglich. Denn klare Kompetenzen bedeuten auch klare Verantwortung. Man könnte endlich JA-Mitarbeiter zur Rechenschaft ziehen, wenn sie sich außerhalb unserer Rechtsordnung stellen. Und das wäre gegenüber heute ein gewaltiger Fortschritt ...
STERN.de 06.07.2009
DPA/AP
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will den Bundesländern nach der neuen Panne im Kernkraftwerk Krümmel die Aufsicht über die Atomkraftwerke entziehen. "Der Bund soll eine Bundesaufsicht einführen, die wirklich alle 17 Atomkraftwerke umfasst. Das Gezerre zwischen Bund und Ländern gibt es nirgendwo auf der Welt", sagte er am Montag in der ARD. "Es muss eine einheitliche Atomverwaltung her."
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Es geht also doch!
Jahrelang mussten jugendamtsgeschädigte Eltern sich das immer gleiche Lied anhören, die Aufsicht über Jugendämter sei Sache der Länder. Auch der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geriet mit seiner Anfrage bei der Bundesregierung in ein schier unentwirrbares Kompetenzengerangel. Dies hat er auch in seinem Initiativbericht deutlich kritisiert.Nun macht Umweltminister Gabriel vor, wie es geht: Wenn die Bundesländer ihre Aufsicht nicht ordentlich wahrnehmen, dann muss sie ihnen eben entzogen werden. Was der Reaktorischerheit recht ist, muss den Jugendämtern billig sein. Immerhin geht es dabei um die kommende(n) Generation(en).
Spätestens die Forderung der Vereinten Nationen nach einer wirksamen Kontrolle der Jugendämter sollte der Bundesregierung deutlich gemacht haben, dass ihr Ansehen im Ausland auf dem Spiel steht. Wann also werden hie die Konsequenzen gezogen?
Nachsatz:
Nein, der Verfasser dieser Zeilen glaubt nicht, dass sich durch die Übertragung der Jugendamtsaufsicht auf den Bund tatsächlich etwas ändern würde - schon gar nicht zum Besseren. Allerdings wäre dadurch zumindest das Versteckspiel "Ich war es nicht, das war ein Anderer" künftig nicht mehr möglich. Denn klare Kompetenzen bedeuten auch klare Verantwortung. Man könnte endlich JA-Mitarbeiter zur Rechenschaft ziehen, wenn sie sich außerhalb unserer Rechtsordnung stellen. Und das wäre gegenüber heute ein gewaltiger Fortschritt ...
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Sonntag, 19. Juli 2009
Türkische Delegation prüft Sorgerechtspraxis bei türkischen Migranten
thopo, 13:02h
MIGAZIN 24.03.2009 - Türkische Presseschau
Über die mehrköpfige Delegation aus der Türkei, bestehend aus Mitgliedern des Familienministeriums in Ankara, berichten heute die ZAMAN, MILLIYET und die TÜRKIYE. Die Delegation untersucht den Umgang der deutschen Jugendämter mit dem Sorgerechtsentzug für türkische Kinder. Laut MILLIYET habe sich die Delegation nach Berlin nun auch in einer Veranstaltung im Kölner Konsulat nach Problemen und Sorgen erkundigt. Die TÜRKIYE zitiert die Delegationsleiterin Aysen Gürcan, die türkische Familien auffordert, sich häufiger als Pflegeeltern anzubieten. ZAMAN beklagt die Sorgerechtspraxis in deutschen Jugendämtern, wonach türkische Kinder ihren Familien entzogen und in deutsche Familien zur Pflege gegeben werden. Dabei werde weder Religion noch Kultur oder eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigt, was zu bis zur Assimilation führen könne. Titel: „Türkei kümmert sich um Pflegekinder“.
Lesen Sie die Original-Nachricht hier.
Nach Frankreich, Polen und Italien sorgt sich nun auch die Türkei um die Aktivitäten des Jugendamtes. Auch die UNO und das Europäische Parlament sind bereits auf das Jugendamt aufmerksam geworden.
Wie lässt sich das eigentlich noch mit dem Amtseid vereinbaren, den Bundeskanzlerin und Minister geleistet haben:
Über die mehrköpfige Delegation aus der Türkei, bestehend aus Mitgliedern des Familienministeriums in Ankara, berichten heute die ZAMAN, MILLIYET und die TÜRKIYE. Die Delegation untersucht den Umgang der deutschen Jugendämter mit dem Sorgerechtsentzug für türkische Kinder. Laut MILLIYET habe sich die Delegation nach Berlin nun auch in einer Veranstaltung im Kölner Konsulat nach Problemen und Sorgen erkundigt. Die TÜRKIYE zitiert die Delegationsleiterin Aysen Gürcan, die türkische Familien auffordert, sich häufiger als Pflegeeltern anzubieten. ZAMAN beklagt die Sorgerechtspraxis in deutschen Jugendämtern, wonach türkische Kinder ihren Familien entzogen und in deutsche Familien zur Pflege gegeben werden. Dabei werde weder Religion noch Kultur oder eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigt, was zu bis zur Assimilation führen könne. Titel: „Türkei kümmert sich um Pflegekinder“.
Lesen Sie die Original-Nachricht hier.
Nach Frankreich, Polen und Italien sorgt sich nun auch die Türkei um die Aktivitäten des Jugendamtes. Auch die UNO und das Europäische Parlament sind bereits auf das Jugendamt aufmerksam geworden.
Wie lässt sich das eigentlich noch mit dem Amtseid vereinbaren, den Bundeskanzlerin und Minister geleistet haben:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."Der Schaden dürfte inzwischen offensichtlich sein.
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UNO fordert Deutschland zur Kontrolle der Jugendämter auf
thopo, 12:31h
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen die Universal Periodic Review (UPR) für Deutschland abgeschlossen. Zwar wurde Deutschland insgesamt bescheinigt, die Menschenrechte einzuhalten, es wurden aber auch 44 konkrete Empfehlungen formuliert, um die Situation weiter zu verbessern bzw. vorhandene Missstände zu beseitigen.
Unter der Nr. 24 wird Deutschland aufgefordert, eine effektive rechtliche Kontrolle über die Entscheidungen des Jugendamtes einzuführen.
Deutschland hat 35 der 44 Empfehlungen akzeptiert und 9 zurückgewiesen.
Eine Übersicht über die Empfehlungen und die deutschen Antworten finden Sie hier.
In der Stellungnahme der deutschen Delegation zu Empfehlung Nr. 24 heißt es: "Deutschland akzeptiert die Entscheidung. Sie ist bereits weitgehend umgesetzt worden. Nach dem Grundgesetz ist es immer möglich, rechtlich gegen Verwaltungsentscheidungen des Jugendamtes vorzugehen."
So weit, so gut.
Deutschland hat die Empfehlung akzeptiert. Es wird also spätestens in vier Jahren über die Umsetzung berichten müssen. Und da zählt nicht die Frage, ob eine Möglichkeit im Grundgesetz verankert wurde, sondern ob und wie diese auch angewendet wird. Denn ein Pferdesanatorium wird nicht dadurch zum Rennstall, dass man ein Schild über die Tür hängt.
So lange Jugendamtsmitarbeiter nicht bestraft werden können, wenn sie vorsätzlich und wissentlich vor Gericht falsche Angaben machen, und so lange Familienrichter die Angaben des Jugendamtes ungeprüft zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen, so lange ist es mit der Kontrolle nicht weit her - Grundgesetz hin oder her.
Die Krux liegt in dem entscheidenden Wörtchen "effektiv". Die beste grundgesetzliche Garantie nützt nichts, wenn sie im einfachen Recht nicht ausgekleidet wird. Hier ist Deutschland aufgefordert tätig zu werden. Man darf gespannt sein, wie es diese Aufgabe lösen wird.
Im Jahre 2013 musste der Menschenrechtsrate der UNO leider feststellen, dass Deutschland seine Zusage nicht eingelöst hatte. Hierzu gab es harsche Kritik seitens der Menschenrechtsorganisationen. Leider ist zu befürchten, dass auch diese von der Bundesregierung ausgesessen wird.
Unter der Nr. 24 wird Deutschland aufgefordert, eine effektive rechtliche Kontrolle über die Entscheidungen des Jugendamtes einzuführen.
Deutschland hat 35 der 44 Empfehlungen akzeptiert und 9 zurückgewiesen.
Eine Übersicht über die Empfehlungen und die deutschen Antworten finden Sie hier.
In der Stellungnahme der deutschen Delegation zu Empfehlung Nr. 24 heißt es: "Deutschland akzeptiert die Entscheidung. Sie ist bereits weitgehend umgesetzt worden. Nach dem Grundgesetz ist es immer möglich, rechtlich gegen Verwaltungsentscheidungen des Jugendamtes vorzugehen."
So weit, so gut.
Deutschland hat die Empfehlung akzeptiert. Es wird also spätestens in vier Jahren über die Umsetzung berichten müssen. Und da zählt nicht die Frage, ob eine Möglichkeit im Grundgesetz verankert wurde, sondern ob und wie diese auch angewendet wird. Denn ein Pferdesanatorium wird nicht dadurch zum Rennstall, dass man ein Schild über die Tür hängt.
So lange Jugendamtsmitarbeiter nicht bestraft werden können, wenn sie vorsätzlich und wissentlich vor Gericht falsche Angaben machen, und so lange Familienrichter die Angaben des Jugendamtes ungeprüft zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen, so lange ist es mit der Kontrolle nicht weit her - Grundgesetz hin oder her.
Die Krux liegt in dem entscheidenden Wörtchen "effektiv". Die beste grundgesetzliche Garantie nützt nichts, wenn sie im einfachen Recht nicht ausgekleidet wird. Hier ist Deutschland aufgefordert tätig zu werden. Man darf gespannt sein, wie es diese Aufgabe lösen wird.
Im Jahre 2013 musste der Menschenrechtsrate der UNO leider feststellen, dass Deutschland seine Zusage nicht eingelöst hatte. Hierzu gab es harsche Kritik seitens der Menschenrechtsorganisationen. Leider ist zu befürchten, dass auch diese von der Bundesregierung ausgesessen wird.
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Samstag, 11. Juli 2009
Für kleine Gleichmacher
thopo, 21:11h
Philosophiestudenten der Humboldt-Universität wollen aus Idealismus die Unisex-Toilette einführen – und stoßen auf heftige Kritik
DIE ZEIT 10.06.2009
Fabian Reinbold
Diese Philosophiestudenten – das sind Anne Burkard, Andreas Pittrich, Lena Rohrbach und Anna Welpinghus. Ihr Plan: Männer und Frauen sollen an der Humboldt-Uni künftig dieselben Toiletten benutzen. "Es gibt keinen logischen Grund, warum Toiletten nach Geschlechtern getrennt werden müssen", sagt Lena Rohrbach. "Unisex-Toiletten wären ein großer Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern."
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird auch dem Letzten klar, dass die Genderaktivisten nicht wissen, was sie wollen. Das Ganze scheint nichts weiter als ein Beschäftigungsprogramm zu sein.
Vor gar nicht langer Zeit betrat ein Kollege in einem Bürogebäude versehentlich die Damentoilette. Er war auf dem langen Flur eine Tür zu früh abgebogen. Da er in ein Gespräch vertieft war, hatte er nicht auf das Türschild geachtet und stand unvermittelt vor einer Kollegin, die sich im Vorraum gerade die Hände wusch.
Natürlich schloss er die Tür sofort wieder, nachdem er seinen Irrtum bemerkt hatte. Dennoch bekam er erhebliche Scherereien, denn die Händewascherin war eine jener militanten Damen, die grundsätzlich schon sexuelle Übergriffe wittern, wenn eine Zeitschrift das Foto einer unbekleideten Biene beim Befruchten einer männlichen Taubnessel abbildet.
Der selbe Kollege wäre anscheinend in Berlin hoch willkommen gewesen - zumindest bei den Initiatoren des Unisex-Vorstoßes. Ein Schuft, der da was Böses denkt.
Einer Anekdote zufolge soll der Wahlspruch des österreichischen Kaisers Franz Josef I. "Viribus unitis" an allen möglichen passenden und unpassenden Orten angebracht worden sein, auch über dem Eingang mancher Lokushäuserl der k.u.k. Staatsbahn. Das wäre doch eine sinnvolle Ergänzung des Berliner Vorschlags. Man könnte mit dem Toilettenbesuch gleich das Große Latrinum erwerben.
DIE ZEIT 10.06.2009
Fabian Reinbold
Diese Philosophiestudenten – das sind Anne Burkard, Andreas Pittrich, Lena Rohrbach und Anna Welpinghus. Ihr Plan: Männer und Frauen sollen an der Humboldt-Uni künftig dieselben Toiletten benutzen. "Es gibt keinen logischen Grund, warum Toiletten nach Geschlechtern getrennt werden müssen", sagt Lena Rohrbach. "Unisex-Toiletten wären ein großer Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern."
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Nun wird auch dem Letzten klar, dass die Genderaktivisten nicht wissen, was sie wollen. Das Ganze scheint nichts weiter als ein Beschäftigungsprogramm zu sein.
Vor gar nicht langer Zeit betrat ein Kollege in einem Bürogebäude versehentlich die Damentoilette. Er war auf dem langen Flur eine Tür zu früh abgebogen. Da er in ein Gespräch vertieft war, hatte er nicht auf das Türschild geachtet und stand unvermittelt vor einer Kollegin, die sich im Vorraum gerade die Hände wusch.
Natürlich schloss er die Tür sofort wieder, nachdem er seinen Irrtum bemerkt hatte. Dennoch bekam er erhebliche Scherereien, denn die Händewascherin war eine jener militanten Damen, die grundsätzlich schon sexuelle Übergriffe wittern, wenn eine Zeitschrift das Foto einer unbekleideten Biene beim Befruchten einer männlichen Taubnessel abbildet.
Der selbe Kollege wäre anscheinend in Berlin hoch willkommen gewesen - zumindest bei den Initiatoren des Unisex-Vorstoßes. Ein Schuft, der da was Böses denkt.
Einer Anekdote zufolge soll der Wahlspruch des österreichischen Kaisers Franz Josef I. "Viribus unitis" an allen möglichen passenden und unpassenden Orten angebracht worden sein, auch über dem Eingang mancher Lokushäuserl der k.u.k. Staatsbahn. Das wäre doch eine sinnvolle Ergänzung des Berliner Vorschlags. Man könnte mit dem Toilettenbesuch gleich das Große Latrinum erwerben.
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