Donnerstag, 19. Januar 2012
 
Parents divorcés: des députés européens épinglent l'Allemagne
Parents privés de tout contact avec leurs enfants, droits de visite non respectés: le Parlement européen est saisi de plus de 120 pétitions dénonçant les procédures allemandes en matière de divorce et de garde d'enfants, notamment lorsqu'elles impliquent un parent étranger.
AFP

Lors d'une récente réunion de la commission des pétitions du Parlement, l'eurodéputé Philippe Boulland a résumé les dysfonctionnements qu'il a pu analyser au vu de tous les cas qui lui ont été soumis. La commission, a-t-il expliqué, va intervenir auprès du ministère allemand de la Famille pour lui demander de débloquer un certain nombre de cas caractérisés par une "entorse aux droits du citoyen".

Veuillez trouver l'article complet ici.

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EU-Parlament prüft Rolle der Jugendämter bei Streit um Umgangsrecht
Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat sich am Donnerstag mit der Frage befasst, ob deutsche Familiengerichte und Jugendämter dazu neigen, bei binationalen Scheidungen den ausländischen Elternteil zu diskriminieren.
STERN.de 12.01.2012
AFP

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat sich am Donnerstag mit der Frage befasst, ob deutsche Familiengerichte und Jugendämter dazu neigen, bei binationalen Scheidungen den ausländischen Elternteil zu diskriminieren. Dem Ausschuss liegen dazu rund 120 Beschwerden vor, die vor allem die Rolle der Jugendämter bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht kritisieren. Nur gegen Deutschland gebe es eine so große Zahl von Petitionen geschiedener Eltern, betonte die bulgarische Sozialistin Malinova Iotova.

Lesen Sie die Original-Nachricht hier.

Eine Video-Aufzeichnung der Sitzung mit deutscher Simultanübersetzung fonden Sie hier:
Teil 1,
Teil 2,
Teil 3.

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Sonntag, 11. Dezember 2011
 
Menschenrechte achten - "Väteraufbruch für Kinder" mahnt deutsche Behörden
Europäische Parlamentarier beklagten sich vor kurzem schockiert bei der Bundesregierung in Berlin über diesbezügliche, im Behördensystem begründete Strukturfehler, die eine Wieder­holungstäterschaft begründen. Denn in zahlreichen Beispielen verweigerten Behörden in die Menschenrechte verletzender Weise Umgangsrechte von Kindern mit ihren Eltern!
OSTHESSEN-NEWS 10.12.2011

In Deutschland erleiden jährlich nach Schätzungen über 200.000 Kinder und Jugendliche durch die Trennung und Scheidung ihrer Eltern teils gravierende psychosoziale Schäden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte hierzu mehrfach die deutsche Familienrechtspraxis. Aktuell fordern zahlreiche VAfK-Mahnwachen vor deutschen Jugendämtern „Kinderrechte müssen durchgesetzt werden!“ Deutsche Gerichte, Jugendämter und beteiligte Professionen sind hinsicht­lich ihrer Entscheidungen in Familiensachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Kritik geraten. Seit Jahren hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland wiederholt eine Missachtung der Menschenrechte nachgewiesen und Deutschland verurteilt!

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Montag, 5. Dezember 2011
 
EU kann sich nicht auf längeren Mutterschutz einigen
Ärzteblatt 02.12.2011
kna/aerzteblatt.de

Die EU-Staaten können sich weiterhin nicht auf einen längeren Mutterschutz in der EU einigen. Die zuständigen EU-Minister stellten gestern in Brüssel fest, dass die Positionen weiter erheblich auseinanderliegen.

In Deutschland gilt derzeit ein Mutterschutz von 14 Wochen. In allen anderen EU-Staaten außer Malta und Schweden dauert der Mutterschutz länger als in Deutschland. Nicht überall aber wird über die ganze Dauer hinweg das Einkommen weiterbezahlt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Mittwoch, 30. November 2011
 
Familienausschuss will Hilfetelefon für weibliche Gewaltopfer einrichten
hib - heute im bundestag Nr. 494
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2, 30.11.2011

Berlin: (hib/VER) Ein Hilfetelefon – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche erreichbar, anonym, in mehreren Sprachen und mit kompetenten Experten besetzt – soll für weibliche Gewaltopfer eingerichtet werden. So will es die Bundesregierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (17/7238). Dieser trifft in allen Fraktionen auf große Zustimmung, so dass der Familienausschuss am Mittwochnachmittag geschlossen für das neue Gesetz stimmte. „Das Gesetz regelt die Einrichtung und den Betrieb dieses bundesweiten Hilfetelefons ‚Gewalt gegen Frauen‘, legt seine Rahmenbedingungen und Aufgaben fest und stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die mit ihm verfolgten

Ziele auch erreicht werden können“, heißt es zur Begründung des Gesetzes in dem Entwurf.

40 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen sind in ihrem Leben mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. In rund 25 Prozent dieser Fälle haben Frauen Gewalt durch den aktuellen oder ehemaligen Partner erfahren. Diese Ausgangssituation schilderte zu Beginn der Diskussion über den Gesetzentwurf eine Abgeordnete der CDU-Fraktion. Für diese Frauen sei ein Hilfetelefon notwendig; es sei von etwa „700 Beratungen täglich“ auszugehen. Dadurch entstehe ein Personalbedarf von „80 bis 90 Mitarbeitern“, führte die Abgeordnete weiter aus. Das Geld dafür stehe im Haushalt bereit, eine Freischaltung der Hotline soll Ende 2012 erfolgen. „Ein niederschwelliges, barrierefreies, anonymes Angebot in mehreren Sprachen ist notwendig“, resümierte sie.

Ein solches Hilfetelefon „ist eine dringend notwendige Daseinsvorsorge, das niederschwellige Hilfe in der Not bietet“, sagte eine SPD-Abgeordnete. Man müsse allerdings lokalen Einrichtungen, die bereits Angebote für betroffene Frauen bieten, „die Angst nehmen, dass ihnen Gelder abgezogen werden. Dieses Missverständnis müssen wir ausräumen“, forderte sie. Das Hilfetelefon soll laut Gesetzentwurf eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Angeboten sein beziehungsweise erste Hilfe leisten, da die Einrichtungen vor Ort generell nicht rund um die Uhr besetzt sind.

Eine Abgeordnete der FDP-Fraktion ergänzte, dass das neue Angebot auch per E-Mail genutzt werden könne. „Es ist uns wichtig, dass wir die Opfer nicht allein lassen“, sagte sie. „Auch wir begrüßen die Einrichtung des Hilfetelefons“, sagte die Rednerin der Linksfraktion, forderte aber, das fremdsprachige Angebot zu erweitern. Vorerst sind neben Beratungen in deutscher Sprache ein Angebot auf Russisch, Türkisch und Englisch geplant. „Uns ist wichtig, dass bei der Einrichtung des Hilfetelefons Frauen, die bereits in diesem Bereich arbeiten, mit einbezogen werden“, sagte eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Wir sprechen uns deshalb für einen Beirat aus“. Die Zeit bis zur Freischaltung sollte genutzt werden, „um letzte Fragen zu klären und Frauen vor Ort mit einzubeziehen“, sagte sie.

Ein Vertreter der Bundesregierung bezog abschließend Stellung zum Gesetzentwurf und ergänzte, dass sowohl die Einberufung eines Beirats als auch ein umfangreicheres mehrsprachiges Angebot geplant seien.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig von allen Fraktionen angenommen.

Heimlich, still und leise werden Männer ein weiteres Mal diskriminiert. Dass dies einstimmig durch alle Fraktionen geschieht, wundert eigentlich niemanden mehr. Deutschland - einig Genderland.

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Oma ohne Enkel
Großeltern verlieren oft den Kontakt zu ihren Enkeln, wenn deren Eltern sich trennen. Ein Umgangsrecht können sie zwar manchmal einklagen – doch es kommt oft zu spät.
ZEIT ONLINE 28.11.2011
Wiebke Toebelmann

Was Margrit Thomas widerfahren ist, passiert vielen Großeltern. Sie verlieren den Kontakt zu den Enkeln, nachdem deren Eltern sich getrennt haben. Die Gründe sind vielschichtig. Mal möchte der sorgeberechtigte Elternteil auch die Familie des Ex-Partners aus seinem Leben streichen. Mal entlädt sich der Frust beider Partner an Oma oder Opa oder es sind alte Verletzungen im Spiel, die zu Rachegelüsten führen.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

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Samstag, 26. November 2011
 
„Ich bin immer noch im Gefängnis“
Familiengerichte entscheiden nicht immer nachvollziehbar, wenn Eltern ums Sorgerecht streiten. Protokoll eines Falls, bei dem fast alle verloren haben - sogar das Kind.
Frankfurter Allgemeine Zeitung 26.11.2011
Katrin Hummel

„Man möchte mit der Faust dazwischenschlagen angesichts des schreienden Unrechts, das hier passiert!“

Lesen Sie die Anatomie eines Falles hier.

Inzwischen interessiert sich auch der Petitionsausschuss des Europaparlaments für das Thema. Dort ist man der Auffassung, der deutsche Staat habe in einigen Sorgerechtsfällen, unter ihnen der Fall Pfahl, möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen.

Mehr dazu finden Sie hier.

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Donnerstag, 24. November 2011
 
EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter
Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.
FAZ.net 24.11.2011
Katrin Hummel

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte."

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie die Folgenachricht hier.

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Mittwoch, 23. November 2011
 
Die UN-Kinderrechtskonvention - Geltung und Anwendung in Deutschland nach Rücknahme der Vorbehalte
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Hendrik Cremer
Der Autor ist wissenschaflticher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert.

Bei der Ratifikation der Konvention im Jahre 1992 hatte Deutschland mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.
Mit der Rücknahme dieser Erklärungen hat die Bundesregierung den Weg für die Anwendung der Konvention in der Rechtspraxis frei gemacht.

Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtspraktische Bedeutung hat und von den gerichten und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu beachten ist.

Lesen Sie die Publikation hier.

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