Donnerstag, 12. April 2012
 
Jugendämter kontrollieren sich selbst
Es gibt kritische Stimmen zum Bundeskinderschutzgesetz, das kürzlich verabschiedet wurde. Tenor: Zu wenig verändere sich dadurch in der Arbeit der Jugendämter. Auch Rainer Becker, Regionalbeauftragter Nord der Deutschen Kinderhilfe Berlin, hat seine Zweifel, dass dieses Gesetz tatsächlich besseren Schutz für Kinder bringen wird. Er hat eine gemeinsame Erklärung mit zahlreichen Verbänden erarbeitet, die weitere Forderungen aufmacht.
Norddeutsche Neueste Nachrichten 11.04.2012
Sieglinde Seidel

Die Dienstaufsicht hat (der Jugendamtsleiter), aber eine Fachaufsicht in dem Sinne gibt es nicht. Selbst das Familiengericht schaut nicht drauf, was das Jugendamt macht und dessen Mitarbeiter können auch nichts anordnen. Eine solche Sicht von außen wäre in manchen Situationen von Vorteil. Vier oder sechs Augen sehen immer mehr als zwei. Und das Jugendamt hat ebenso wenig zu verbergen wie die Polizei.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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„MEIN RICHTER/IN SOLLTE UNBEDINGT PAPA-YA LESEN“!
NEUE PAPA-YA AKTION FÜR ALLE DEUTSCHEN RICHTER/INNEN

PAPA-YA Aktion

„MEIN RICHTER/IN SOLLTE UNBEDINGT PAPA-YA LESEN“!

Für nur 2,00 Euro Unkostenbeitrag und der Nennung der Adresse des betreffenden Amtsgerichts schicken wir eine Ausgabe (Ihrer Wahl) PAPA-YA direkt an Ihren Richter/in.

Warum diese Maßnahme notwendig geworden ist:

Die von der Bundesregierung angestoßene Fortbildungsverpflichtung für deutsche Richter war und ist ein guter – theoretische – Gedanke. Aber leider lassen sich deutsche Richter weder zur Fort- und Weiterbildung zwingen, noch erachten die meisten dies für Notwendig. Dabei ist gerade in ländlichen Gebieten vielen Familienrichtern z.B. „PAS“ noch nicht einmal ein Begriff. PAPA-YA will nicht länger warten, bis deutsche Gerichte und ihre Vertreter in ein paar Jahren selbst die Notwendigkeit der Schließung all zu offensichtlicher Informationslücken einsehen. Wenn die Herren und Damen der deutschen Rechtsprechung sich nicht selbst ein Bild der Lage machen wollen, dann müssen wir der Berg eben zum Propheten bringen.

Auf geht's. RICHTER-FORTBILDUNG JETZT!

Diese Aktion ist nicht befristet.

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Samstag, 7. April 2012
 
Grenzüberschreitende Scheidungen
Europarl.TV
Fernsehkanal des Europäischen Parlaments

Ab Minute 11:48 wird über einen internationalen Scheidungsfall berichtet, der die Praktiken der deutschen Jugendämter aufzeigt. Es folgt ein Interview mit dem Abegordneten Philippe Boulland, Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit der Jugendamtsproblematik beschäftigt.

Sehen Sie die Sendung hier.

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Rauswurf aus Kindergarten: "Auffällige" Dreijährige kann fast alles
Die Beurteilung der Frühförderstelle ist eindeutig: Nichts spricht gegen einen Kindergartenbesuch von Isabella. Dabei hatte der Kindergarten die "auffällige" Dreijährige nach einer Woche rausgeworfen.
Südwest Presse 31.03.2012
Petra Laible

Schwarz auf weiß gibt es nun eine andere Beurteilung. Von der Frühförderstelle des Landkreises Neu-Ulm, die die Eltern mit ihrem Kind "auf Anstoß des Kindergartens" wegen "Auffälligkeiten bezüglich des (Spiel-)verhaltens in der Eingewöhnungszeit" besuchten. Die Sonderpädagogin stellt fest, dass es keine Belege für Auffälligkeiten Isabellas gibt, keine "Anhaltspunkte für Hindernisse, die einem Kindergartenbesuch entgegen stehen könnten". Eine Frühförderung sei nicht notwendig. Mit diesem Zeugnis suchen die Eltern jetzt einen anderen Kindergartenplatz.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

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Freitag, 6. April 2012
 
Parental Alienation: Keine geringfügige Störung
Deutsches Ärzteblatt Februar 2012
Walter Andritzky
William Bernet: Parental Alienation DSM-V und ICD-11. Charles C. Thomas Publisher, Springfield, Illinois, USA 2011, 264 Seiten, kartoniert, 36,99 Euro

Die Beiträge im Buch von Dr. William Bernet und 70 Fachleuten aus Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Rechtswesen aus 13 verschiedenen Ländern legen anschaulich dar, dass Parental Alienation („Elterliche Entfremdung“) nicht nur eine geringfügige Störung im Leben einer Trennungsfamilie ist, sondern eine schwere psychische Störung, die viele Familien und ihren Nachwuchs beeinträchtigen. Die Autoren fanden mehr als 600 Fachartikel, Bücher und Buchkapitel aus 30 Ländern, die das Phänomen beschreiben und diskutieren. Sie schlagen vor, dass Parental Alienation als psychische Störung in den Haupttext von DSM-5 beziehungsweise als eine Beziehungsstörung in der Sektion Criteria Sets and Axes for Further Study des DSM-5 aufgenommen wird.

Lesen Sie die vollständige Buchvorstellung hier.

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20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 5. April 1992 von Deutschland ratifiziert. Sie legt weltweit wesentliche Standards zum Schutz von Kindern fest und betont wie enorm wichtig Kinder und ihr Wohlbefinden sind. Zu ihrem Schutz stellt die Konvention mehrere elementare Grundsätze auf: Das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder und deren gesellschaftlicher Beteiligung.
BMJ-News
Bundesministerium der Justiz

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern auf der Welt gleiche Rechte. In Deutschland galt die Konvention achtzehn Jahre lang jedoch nur eingeschränkt, da Deutschland das Vertragswerk nur unter mehreren Vorbehalten ratifiziert hatte. Am 15. Juli 2010 nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Vorbehalte gegenüber den Vereinten Nationen zurück. Damit erlangte die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland volle Wirkung. “Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Gerade Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft sind besonders verletzlich“, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Aufhebung des Vorbehalts war ein wichtiges Anliegen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Wenn man liest, wie vehement Deutschland sich 18 Jahre lang gegen die Rücknahme der Vorbehalte gewehrt und damit die Einführung des Individualbeschwerderechts verhindert hat, und wenn man die internen Drucksachen liest, mit denen sich führende Politiker nach wie vor gegen die Umsetzung dieser Konvention in Deutschland sträuben, gehört diese Selbstdarstellung ganz klar in den Bereich "Neues aus der Anstalt".

Vor über 50 Jahren hat Deutschland die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Auch im Jahre 2012 steht es unter massiver internationaler Kritik, weil Jugendämter und Familiengerichte die einfachsten gesetzlichen Grundlagen nicht respektieren. Die Pressemeldung des BMJ kann nur als vorsätzliche Desinformation bezeichet werden.

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Stoppt die Betreuungsindustrie in Deutschland!
Kinder sollen nicht erzogen, sondern betreut werden. Alte Menschen werden nicht umsorgt, sondern betreut: Deutschland ist längst zur betreuten Republik geworden. Dadurch wächst die Unmündigkeit und schwindet die Solidarität.
05.04.2012
Alexander Kissler

Damit wären wir beim entscheidenden Punkt, den auch die Befürworter des Betreuungsgeldes leider nicht benennen. Wer Kinder – sei es zu Hause, sei es in der Tagesstätte – zu Objekten der Betreuung erklärt, hält sie nicht nur sprachlich in Unmündigkeit gefangen. Kinder haben ein Anrecht auf Liebe, Geborgenheit und Erziehung, nicht auf Betreuung. Der betreute Mensch ist der ohnmächtige, der abhängige Mensch. Dieser Zusammenhang gilt grundsätzlich wenn von Betreuungsangeboten die Rede ist. Dahinter verbirgt sich die Verzifferung der Welt, die Verwandlung von Menschen in Kostenstellen.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Bravo Herr Kissler!
Bravos FOCUS Online!
Endlich spricht es jemand aus!
Die Betreuung ist eine Indistrie, von der ganze Heerscharen leben. Und weil das so ist, haben leibliche Eltern oder sonstige Verwandte keine Chance gegen diese Großindustrieellen. Tausende Fälle sprechen eine deutliche Sprache.

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Montag, 26. März 2012
 
Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die...
Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Der EGMR hat in der Vergangenheit immer wieder die (zu) lange Dauer von (Straf)Verfahren gerügt (vgl. Z.B. StV 2009, 519) und eine innerstaatliche Entschädigungsregelung angemahnt. In diese Richtung geht auch die Rechtsprechung des BGH, der in seiner Grundsatzentscheidung zur sog. Vollstreckungslösung (vgl. BGHSt 52, 124 = StRR 2008, 107 = StV 2008, 133) im Grunde auch eine Art (Schadens)Wiedergutmachung für zu lange Strafverfahren eingeführt hat. Die damit zusammenhängenden Fragen sind vom Gesetzgeber im „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ (vgl. BT-Drs. 17/3802) geregelt, das am 29. 9. 2011 vom Bundestag beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat der Neuregelung am 14.10.2011 zugestimmt. Sie ist am 03.12.2011 in Kraft getreten (vgl. BGBL I. S. 2302). Die Auswirkungen auf das Straf- und Bußgeldverfahren sollen nachfolgend in einem Überblick vorgestellt werden.

Lesen Sie den Fachaufsatz hier.

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Donnerstag, 8. März 2012
 
Sorgefall Familienrecht
Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger Praxis auf der Basis regelmäßigen Missbrauchs des Kindeswohlbegriffs
Jorge Guerra González

Sorgefall Familienrecht

LIT-Verlag
ISBN: 978-3-643-11611-6

Lesen Sie weitere Einzelheiten hier.

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Mittwoch, 7. März 2012
 
Kampf ums Kind
Mit Entführungen und Nazivergleichen kämpft ein Franzose gegen deutsche Jugendämter
Report Mainz 06.03.2012
Gottlob Schober, Edgar Verheyen

Sehen Sie den Beitrag hier.

Lesen Sie auch die Kommentare im Forum des SWR.

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UNICEF kritisiert Missstände in Jugendämtern
Justizministerin will schonungslose Aufklärung des Todes von Chantal
Freie Presse 03.02.2012
dapd

UNICEF geht davon aus, dass jährlich rund 150 Kinder in Deutschland an den Folgen von Vernachlässigung und Gewalt sterben, und verweist auf entsprechende Zahlen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter aus dem Jahr 2009. "Das wären nahezu drei Todesfälle durch Vernachlässigung und Gewalt pro Woche", sagte UNICEF-Geschäftsführer Schneider.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier

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Mittwoch, 25. Januar 2012
 
Kritik an Jugendämtern hat Grenze längst überschritten
Inobhutnahme trifft immer mehr Kinder bei geringen Anlässen
Grenzecho 25.01.2012
Jürgen Heck

Die Einzelschicksale sind verständlicherweise unterschiedlich, aber eines ist den Vätern und Müttern gemein: »Wenn ich nicht selbst meine schmerzhaften Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht hätte, würde ich die Geschichten meiner Leidensgenossen als erfundene Schauergeschichten abtun, ihnen nicht den geringsten Glauben schenken«, so eine Mutter von zwei Töchtern.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Jürgen Heck.

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