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Dienstag, 26. Juni 2012
Landtag macht Weg zur Richter-Anklage frei
thopo, 23:21h
BERLINER ZEITUNG 26.06.2012
Reuter
Der baden-württembergische Landtag hat den Weg zur Vorbereitung der ersten Richteranklage in der Geschichte der Bundesrepublik frei gemacht. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch abend, von dem Mannheimer Richter Rainer Orlet eine schriftliche Stellungnahme zu Vorwürfen gegen ihn einzuholen. Über die Einleitung einer Richteranklage gegen Orlet beim Bundesverfassungsgericht könnten die Abgeordneten dann im April oder Mai entscheiden. Orlet war durch ein Urteil seiner Landgerichtskammer gegen den NPD-Vorsitzenden Günter Deckert in die Schlagzeilen geraten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Reuter
Der baden-württembergische Landtag hat den Weg zur Vorbereitung der ersten Richteranklage in der Geschichte der Bundesrepublik frei gemacht. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch abend, von dem Mannheimer Richter Rainer Orlet eine schriftliche Stellungnahme zu Vorwürfen gegen ihn einzuholen. Über die Einleitung einer Richteranklage gegen Orlet beim Bundesverfassungsgericht könnten die Abgeordneten dann im April oder Mai entscheiden. Orlet war durch ein Urteil seiner Landgerichtskammer gegen den NPD-Vorsitzenden Günter Deckert in die Schlagzeilen geraten.
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Donnerstag, 21. Juni 2012
DIE PAPA-YA MITFAHRZENTRALE FÜR UMGANGSKONTAKTE
thopo, 03:10h
Welcher Umgangsberechtigte kennt es nicht, das große Problem mit den Fahrtkosten, um die Kinder abzuholen und wieder zum betreuenden Elternteil zurückzubringen. Die Konzepte der Deutschen Bahn und der Lufthansa greifen nur bedingt. KIDS ON TOUR ist für die Gesellschaft ein zu wenig beachtetes Phänomen.
In über 90% der Fälle ist es die alleinige Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Bringen und Abholen der Kinder sicherzustellen. Kann er das nicht leisten, dann gibt es eben keinen oder weniger Umgang. Nicht wenige sagen „Ich kann mir den Umgang mit den Kindern gar nicht leisten“ – ein Argument, das eigentlich keines sein darf, wenn es um den Umgang mit den eigenen Kindern geht.
Nicht jeder hat das „Glück“ und bezieht Leistungen nach dem SGB II und bekommt somit die Umgangskosten und somit auch die Fahrtkosten erstattet.
Viele „Entfernungseltern“ müssen 100% der Umgangskosten alleine aufbringen – zusätzlich zum völlig überzogenen Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser unsäglichen Situation, unter der in aller erster Linie die betroffenen Kinder zu leiden haben, will sich PAPA-YA nun annehmen. Neben dem von anderen Verbänden eingeführten Konzept „Betten für Eltern“ (welches leider viel zu wenig Beachtung und Zuspruch bekommt) ein weiterer wichtiger Baustein, wenn es um den Erhalt von Kontakten zwischen Kindern und ihren Elternteilen geht.
DAS KONZEPT:
Dieses Konzept kann aufgrund seiner Ausnahmestellung natürlich nicht wie eine herkömmliche Mitfahrzentrale funktionieren. Dieses Konzept setzt ein Mindestmaß von Vertrauen und Teamfähigkeit voraus, da alle mit allen an einem Strang ziehen müssen und nicht nur für den mitfahrenden Erwachsenen Verantwortung übernehmen, sondern auch für dessen Kinder. Das wird nicht jeder wollen oder machen. Jeder, der jedoch in der Problematik verhaftet ist, weiß, wie wichtig es wäre, wenn dieses Konzept ein Erfolgsmodell werden könnte.
PAPA-YA kann nur die Plattform dafür schaffen, und das tun wir hiermit. Funktionieren muss das System von alleine. Auch wenn wir im Begriff sind, ein „PAPA-YA-STREET-TEAM“ auf die Beine zu stellen, muss es vor allem am Anfang den Nutzern selbst überlassen sein, sich hier zu finden und abzusprechen.
WIE FUNKTIONIERT DIE MITFAHRZENTRALE?
An jeder markanten Autobahnab- und Auffahrt in Deutschland gibt es ein MC DONALD mit Parkplatz. Filialen in seiner Umgebung findet man über
http://www.suchen.de/filialen/mcdonalds/saarbruecken.html und
http://www.mcdonalds.de/metanavigation/mcfinder/mcfinder.cfm
Diesen FESTEN TREFFPUNKT zu wählen, hat mehrere Gründe. Jeder kennt es, die Kinder lieben es, man kann es mit einem letzten oder ersten Snack verbinden, und man hat eine Wartemöglichkeit, falls es zu Zeitverschiebungen kommt (was nicht passieren sollte). Noch dazu sind diese Treffpunkte leicht zu finden und die Parkplätze meist übersichtlich.
WIE VEREINBARE ICH EINEN TREFFPUNKT?
SUCHE: Das ist relativ einfach. Hier in der Gruppe oder auf der Seite bei Facebook einfach die Strecke, das Datum des Umgangs und die Uhrzeiten angeben. Sollte dann jemand die gleiche Strecke fahren, kann man sich darauf melden.
Beispiel: Ich muss am 26.05.2012 von Köln nach Saarbrücken und am 28.05.2012 von Saarbrücken zurück nach Köln. Mein Abhol- und Bring-Termin für die Kinder ist um 16:30 bzw. 17:00 Uhr Wer kann mich mitnehmen. Hinfahrt 1 Person – Rückfahrt 3 Personen.
BIETE: Genau so einfach. Ich fahre am 26.05.2012 von Köln nach Saarbrücken und am 28.05.2012 von Saarbrücken zurück nach Köln. Mein Abhol- und Bring-Termin für die Kinder ist um 16:30 bzw. 17:00 Uhr.
Wer kann mich mitnehmen – wer will mitfahren?
Die Details sind dann privat untereinander zu klären. Dann kann man nochmal genau Uhrzeiten oder alternative Treffpunkte vereinbaren.
WIE FINDE ICH MEINE MITFAHRGELEGENHEIT?
PAPA-YA wird speziell für dieses Projekt AUFKLEBER herstellen, die man bei uns erhalten kann. Diese werden auffallend und aussagekräftig gestaltet. Die Aufkleber sind dann gut sichtbar am Heck der Autos zu platzieren. Daran ist ein Mitglied der „PAPA-YA MITFAHRZENTRALE“ immer gut zu erkennen, und es müssen nicht mühsam Autonummern/Fahrzeugtyp und -farbe ausgetaucht werden.
WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Eine ganz wichtige Voraussetzung – nennen wir es feste Regel – sollte es sein, dass, wenn Kinder mit im Fahrzeug sind, NICHT über Fälle, eure Probleme, eurer Ex-Partner, eurer Situation oder sonst etwas die Kinder Belastendes gesprochen wird. Dazu ist genug Gelegenheit auf den Fahrten, die ohne Kinder im Wagen stattfinden. Daran ist sich absolut zu halten. Für die Kinder soll es eine unbelastete und angenehme Erfahrung sein, in der sie auch die Möglichkeit haben, andere Kinder in der gleichen Situation kennen zu lernen.
Als Fahrer habe ich die Verantwortung dafür, dass die vereinbarten Umgangstermine – nicht nur meine eigenen, sondern auch die meines Mitfahrers absolut eingehalten werden. Niemand soll durch dieses Konzept Schwierigkeiten bekommen, weil er zu spät zu den vereinbarten (oft gerichtlich festgelegten) Zeiten vor Ort ist. Wir setzen auf eine 100% Solidarität der Nutzer dieses Angebots. Jeder weiß selbst am besten, welche Probleme man bekommen kann, wenn die Zeiten nicht eingehalten werden.
Eine Insassenversicherung für den Transport von Personen sollte vorhanden sein.
Für die Verpflegung auf der Fahrt ist jeder selbst verantwortlich. Ausreichend Getränke und Snacks sollten aber gerade auf langen Strecken an Bord sein. Pausen sollten abgesprochen werden.
MEINE KINDER ODER ICH WOHEN ABER NICHT AN DER AUTOBAHN ODER NEBEN DEM MC DONALD-TREFFPUNKT!
Sondervereinbarungen wie das Fahren bis zum Wohnort der Kinder oder dem eigenen sind vor Fahrtantritt mit dem Fahrer zu klären. Die zusätzliche Zeit ist dann mit einzukalkulieren. Aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen sollten genaue Anschriften (vor allem von den Kindern) nur privat ausgetaucht werden, nicht hier in der Gruppe oder Seite bei Facebook.
WIE LÄUFT DAS MIT DEN KOSTEN / DEM BEZAHLEN?
Jeder kennt die hohen Spritpreise – ein Hauptgrund, warum diese Mitfahrzentrale gegründet wird. Jeder weiß also, was es kostet, von A nach B zu kommen. Natürlich sind die Kosten auch von Fahrzeugtyp/Benzin oder Diesel/Leistungsstärke und anderen Faktoren abhängig. Hier sollte eine einfache Faustformel die Sache vereinfachen. Der Fahrer kennt seine Kosten für die Gesamtstrecke. Nimmt er eine Person (inklusive dessen Kinder- die immer kostenfrei mitfahren), werden die Kosten hälftig geteilt. Bei 2 erwachsenen Mitfahrgästen durch drei usw.
Zu zahlen ist bei Fahrtantritt, da der Fahrer das Geld entweder schon vorgestreckt hat (Tank ist voll) oder vor der Fahrt noch tanken muss. Geteilt werden NUR die Spritkosten. Für alle sonstigen Kosten muss jeder selbst aufkommen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
In einem Fiat Panda kostet die Strecke Saarbrücken – Euskirchen an einem Umgangswochenende ca. 90,00 Euro für vier Wegstrecken. 90:4 = 22,50 Euro für eine Wegstrecke. Einen Mitfahrer kostet eine Wegstreckte somit 11,25 Euro. Aufgrund der höheren Kosten wegen eines höheren Gewichts im Auto sind die Beträge am sinnvollsten einfach aufzurunden. Wenn ihr also von nur einfach von Saarbrücken nach Euskirchen wollt, dann bekommt der Fahrer von euch 12 Euro. Wollt ihr wieder mit zurück, dann 24 Euro usw.
Dieses Angebot ist kein Gratis-Angebot. Es geht darum, die Umgangskosten für alle Beteiligten zu senken. Es entsteht eine „WIN-WIN-SITUATION“ ,von der alle Nutzer profitieren sollen.
Angaben bitte immer so einstellen:
SUCHE:
• NAME DES MITFAHRERS:
• ANZAHL DER PERSONEN hin-zurück:
• DATUM:
• UHRZEITEN:
• STRECKE von-nach:
• TREFFPUNKT / ZUSTEIGEMÖGLICHKEIT:
BIETE:
• NAME DES FAHRERS:
• DATUM:
• UHRZEITEN:
• STRECKE von-nach:
• TREFFPUNKT/ ZUSTEIGEMÖGLICHKEIT:
Regeln für die Fahrten:
• KEINE GESPRÄCHE IM WAGEN ÜBER DIE ELTERN-KIND-
SITUATION/FÄLLE
• DER FAHRER TRÄGT DIE MITVERANTWORTUNG FÜR EINHALTUNG
DER TERMINE
• EINE INSASSENVERSICHERUNG SOLLTE VORHANDEN SEIN
• FÜR VERPFLEGUNG SORGT JEDER SELBST
• PAUSEN SOLLTEN ABGESPROCHEN WERDEN
• SPRITKOSTEN WERDEN BEI FAHRTANTRITT FÄLLIG
Die Mifahrzentrale erreichen Sie hier.
In über 90% der Fälle ist es die alleinige Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Bringen und Abholen der Kinder sicherzustellen. Kann er das nicht leisten, dann gibt es eben keinen oder weniger Umgang. Nicht wenige sagen „Ich kann mir den Umgang mit den Kindern gar nicht leisten“ – ein Argument, das eigentlich keines sein darf, wenn es um den Umgang mit den eigenen Kindern geht.
Nicht jeder hat das „Glück“ und bezieht Leistungen nach dem SGB II und bekommt somit die Umgangskosten und somit auch die Fahrtkosten erstattet.
Viele „Entfernungseltern“ müssen 100% der Umgangskosten alleine aufbringen – zusätzlich zum völlig überzogenen Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser unsäglichen Situation, unter der in aller erster Linie die betroffenen Kinder zu leiden haben, will sich PAPA-YA nun annehmen. Neben dem von anderen Verbänden eingeführten Konzept „Betten für Eltern“ (welches leider viel zu wenig Beachtung und Zuspruch bekommt) ein weiterer wichtiger Baustein, wenn es um den Erhalt von Kontakten zwischen Kindern und ihren Elternteilen geht.
DAS KONZEPT:
Dieses Konzept kann aufgrund seiner Ausnahmestellung natürlich nicht wie eine herkömmliche Mitfahrzentrale funktionieren. Dieses Konzept setzt ein Mindestmaß von Vertrauen und Teamfähigkeit voraus, da alle mit allen an einem Strang ziehen müssen und nicht nur für den mitfahrenden Erwachsenen Verantwortung übernehmen, sondern auch für dessen Kinder. Das wird nicht jeder wollen oder machen. Jeder, der jedoch in der Problematik verhaftet ist, weiß, wie wichtig es wäre, wenn dieses Konzept ein Erfolgsmodell werden könnte.
PAPA-YA kann nur die Plattform dafür schaffen, und das tun wir hiermit. Funktionieren muss das System von alleine. Auch wenn wir im Begriff sind, ein „PAPA-YA-STREET-TEAM“ auf die Beine zu stellen, muss es vor allem am Anfang den Nutzern selbst überlassen sein, sich hier zu finden und abzusprechen.
WIE FUNKTIONIERT DIE MITFAHRZENTRALE?
An jeder markanten Autobahnab- und Auffahrt in Deutschland gibt es ein MC DONALD mit Parkplatz. Filialen in seiner Umgebung findet man über
http://www.suchen.de/filialen/mcdonalds/saarbruecken.html und
http://www.mcdonalds.de/metanavigation/mcfinder/mcfinder.cfm
Diesen FESTEN TREFFPUNKT zu wählen, hat mehrere Gründe. Jeder kennt es, die Kinder lieben es, man kann es mit einem letzten oder ersten Snack verbinden, und man hat eine Wartemöglichkeit, falls es zu Zeitverschiebungen kommt (was nicht passieren sollte). Noch dazu sind diese Treffpunkte leicht zu finden und die Parkplätze meist übersichtlich.
WIE VEREINBARE ICH EINEN TREFFPUNKT?
SUCHE: Das ist relativ einfach. Hier in der Gruppe oder auf der Seite bei Facebook einfach die Strecke, das Datum des Umgangs und die Uhrzeiten angeben. Sollte dann jemand die gleiche Strecke fahren, kann man sich darauf melden.
Beispiel: Ich muss am 26.05.2012 von Köln nach Saarbrücken und am 28.05.2012 von Saarbrücken zurück nach Köln. Mein Abhol- und Bring-Termin für die Kinder ist um 16:30 bzw. 17:00 Uhr Wer kann mich mitnehmen. Hinfahrt 1 Person – Rückfahrt 3 Personen.
BIETE: Genau so einfach. Ich fahre am 26.05.2012 von Köln nach Saarbrücken und am 28.05.2012 von Saarbrücken zurück nach Köln. Mein Abhol- und Bring-Termin für die Kinder ist um 16:30 bzw. 17:00 Uhr.
Wer kann mich mitnehmen – wer will mitfahren?
Die Details sind dann privat untereinander zu klären. Dann kann man nochmal genau Uhrzeiten oder alternative Treffpunkte vereinbaren.
WIE FINDE ICH MEINE MITFAHRGELEGENHEIT?
PAPA-YA wird speziell für dieses Projekt AUFKLEBER herstellen, die man bei uns erhalten kann. Diese werden auffallend und aussagekräftig gestaltet. Die Aufkleber sind dann gut sichtbar am Heck der Autos zu platzieren. Daran ist ein Mitglied der „PAPA-YA MITFAHRZENTRALE“ immer gut zu erkennen, und es müssen nicht mühsam Autonummern/Fahrzeugtyp und -farbe ausgetaucht werden.
WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Eine ganz wichtige Voraussetzung – nennen wir es feste Regel – sollte es sein, dass, wenn Kinder mit im Fahrzeug sind, NICHT über Fälle, eure Probleme, eurer Ex-Partner, eurer Situation oder sonst etwas die Kinder Belastendes gesprochen wird. Dazu ist genug Gelegenheit auf den Fahrten, die ohne Kinder im Wagen stattfinden. Daran ist sich absolut zu halten. Für die Kinder soll es eine unbelastete und angenehme Erfahrung sein, in der sie auch die Möglichkeit haben, andere Kinder in der gleichen Situation kennen zu lernen.
Als Fahrer habe ich die Verantwortung dafür, dass die vereinbarten Umgangstermine – nicht nur meine eigenen, sondern auch die meines Mitfahrers absolut eingehalten werden. Niemand soll durch dieses Konzept Schwierigkeiten bekommen, weil er zu spät zu den vereinbarten (oft gerichtlich festgelegten) Zeiten vor Ort ist. Wir setzen auf eine 100% Solidarität der Nutzer dieses Angebots. Jeder weiß selbst am besten, welche Probleme man bekommen kann, wenn die Zeiten nicht eingehalten werden.
Eine Insassenversicherung für den Transport von Personen sollte vorhanden sein.
Für die Verpflegung auf der Fahrt ist jeder selbst verantwortlich. Ausreichend Getränke und Snacks sollten aber gerade auf langen Strecken an Bord sein. Pausen sollten abgesprochen werden.
MEINE KINDER ODER ICH WOHEN ABER NICHT AN DER AUTOBAHN ODER NEBEN DEM MC DONALD-TREFFPUNKT!
Sondervereinbarungen wie das Fahren bis zum Wohnort der Kinder oder dem eigenen sind vor Fahrtantritt mit dem Fahrer zu klären. Die zusätzliche Zeit ist dann mit einzukalkulieren. Aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen sollten genaue Anschriften (vor allem von den Kindern) nur privat ausgetaucht werden, nicht hier in der Gruppe oder Seite bei Facebook.
WIE LÄUFT DAS MIT DEN KOSTEN / DEM BEZAHLEN?
Jeder kennt die hohen Spritpreise – ein Hauptgrund, warum diese Mitfahrzentrale gegründet wird. Jeder weiß also, was es kostet, von A nach B zu kommen. Natürlich sind die Kosten auch von Fahrzeugtyp/Benzin oder Diesel/Leistungsstärke und anderen Faktoren abhängig. Hier sollte eine einfache Faustformel die Sache vereinfachen. Der Fahrer kennt seine Kosten für die Gesamtstrecke. Nimmt er eine Person (inklusive dessen Kinder- die immer kostenfrei mitfahren), werden die Kosten hälftig geteilt. Bei 2 erwachsenen Mitfahrgästen durch drei usw.
Zu zahlen ist bei Fahrtantritt, da der Fahrer das Geld entweder schon vorgestreckt hat (Tank ist voll) oder vor der Fahrt noch tanken muss. Geteilt werden NUR die Spritkosten. Für alle sonstigen Kosten muss jeder selbst aufkommen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
In einem Fiat Panda kostet die Strecke Saarbrücken – Euskirchen an einem Umgangswochenende ca. 90,00 Euro für vier Wegstrecken. 90:4 = 22,50 Euro für eine Wegstrecke. Einen Mitfahrer kostet eine Wegstreckte somit 11,25 Euro. Aufgrund der höheren Kosten wegen eines höheren Gewichts im Auto sind die Beträge am sinnvollsten einfach aufzurunden. Wenn ihr also von nur einfach von Saarbrücken nach Euskirchen wollt, dann bekommt der Fahrer von euch 12 Euro. Wollt ihr wieder mit zurück, dann 24 Euro usw.
Dieses Angebot ist kein Gratis-Angebot. Es geht darum, die Umgangskosten für alle Beteiligten zu senken. Es entsteht eine „WIN-WIN-SITUATION“ ,von der alle Nutzer profitieren sollen.
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SITUATION/FÄLLE
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DER TERMINE
• EINE INSASSENVERSICHERUNG SOLLTE VORHANDEN SEIN
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Freitag, 15. Juni 2012
Kreis sucht Pflegeeltern
thopo, 21:09h
Bedarf wächst seit Jahren
Frankfurter Rundschau 15.06.2012
(jan.)
Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Jugendamt stetig und damit einhergehend auch der Bedarf an Pflegeeltern. Rund 200 Pflegekinder werden derzeit von den 170 Familien betreut.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Meinungsäußerung:
Wen wundert es? Trotz sinkender Geburtenzahlen steigt bundesweit die Zahl der Inobhutnahmen. Viele dieser Kinder sehen ihre Familien nicht mehr wieder.
Bei den Pflegeeltern sei es einerlei, ob sie verheiratet seien oder als Paar zusammen lebten, ob sie kinderlos seien oder bereits eigene Kinder hätten. Auch Alleinerziehende könnten sich an das Jugendamt wenden, das mit den Familien engen Kontakt hält und die Schicksale der zu vermittelnden und betreuenden Kinder berücksichtigt.
Meinungsäußerung:
Anscheinend wird nur bei den leiblichen Eltern auf "geordnete Verhältnisse" geachtet. Art. 6 GG und § 1666a BGB sind damit faktisch abgeschafft.
Zur Warnung: Wer das Jugendamt eine "Kinderklaubehörde" nennt, wird vom Main-Kinzig-Kreis auch schon mal strafrechtlich verfolgt. So viel zu Art. 5 GG.
Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.
Bundesverfassungsgericht vom 05.03.1992, Az. 1 BvR 177 B/91
Frankfurter Rundschau 15.06.2012
(jan.)
Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Jugendamt stetig und damit einhergehend auch der Bedarf an Pflegeeltern. Rund 200 Pflegekinder werden derzeit von den 170 Familien betreut.
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Meinungsäußerung:
Wen wundert es? Trotz sinkender Geburtenzahlen steigt bundesweit die Zahl der Inobhutnahmen. Viele dieser Kinder sehen ihre Familien nicht mehr wieder.
Bei den Pflegeeltern sei es einerlei, ob sie verheiratet seien oder als Paar zusammen lebten, ob sie kinderlos seien oder bereits eigene Kinder hätten. Auch Alleinerziehende könnten sich an das Jugendamt wenden, das mit den Familien engen Kontakt hält und die Schicksale der zu vermittelnden und betreuenden Kinder berücksichtigt.
Meinungsäußerung:
Anscheinend wird nur bei den leiblichen Eltern auf "geordnete Verhältnisse" geachtet. Art. 6 GG und § 1666a BGB sind damit faktisch abgeschafft.
Zur Warnung: Wer das Jugendamt eine "Kinderklaubehörde" nennt, wird vom Main-Kinzig-Kreis auch schon mal strafrechtlich verfolgt. So viel zu Art. 5 GG.
Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.
Bundesverfassungsgericht vom 05.03.1992, Az. 1 BvR 177 B/91
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Donnerstag, 7. Juni 2012
Abwesende Väter - ein Problem unserer Zeit
thopo, 13:20h
Papst Benedikt XVI.
Generalaudient am 23.05.2012
Bei seiner Generalaudienz am 23.5.12 wich der Papst vor Tausenden von Pilgern vom vorbereiteten Redetext ab, als es um das Thema Gott, der Vater, ging, und sagte:
„Vielleicht nimmt der Mensch von heute die Schönheit, die Größe und den tiefen Trost nicht wahr, die das Wort „Vater“ birgt: Die Figur des Vaters ist heute oft nicht präsent genug und wird im täglichen Leben auch nicht hinreichend positiv gesehen. Die Abwesenheit des Vaters, die Tatsache, dass ein Vater im Leben des Kindes nicht präsent ist, das ist ein großes Problem unserer Zeit – und dadurch wird es auch schwer, in seiner Tiefe zu verstehen, was es bedeutet, dass Gott für uns ein Vater ist.“
Von Jesus lasse sich lernen, so Papst Benedikt, was ein richtiges Vater-Sohn-Verhältnis sei.
Hören Sie den Originalton von Radio Vatikan.
Generalaudient am 23.05.2012
Bei seiner Generalaudienz am 23.5.12 wich der Papst vor Tausenden von Pilgern vom vorbereiteten Redetext ab, als es um das Thema Gott, der Vater, ging, und sagte:
„Vielleicht nimmt der Mensch von heute die Schönheit, die Größe und den tiefen Trost nicht wahr, die das Wort „Vater“ birgt: Die Figur des Vaters ist heute oft nicht präsent genug und wird im täglichen Leben auch nicht hinreichend positiv gesehen. Die Abwesenheit des Vaters, die Tatsache, dass ein Vater im Leben des Kindes nicht präsent ist, das ist ein großes Problem unserer Zeit – und dadurch wird es auch schwer, in seiner Tiefe zu verstehen, was es bedeutet, dass Gott für uns ein Vater ist.“
Von Jesus lasse sich lernen, so Papst Benedikt, was ein richtiges Vater-Sohn-Verhältnis sei.
Hören Sie den Originalton von Radio Vatikan.
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Ein Platz des Vaters?
thopo, 12:39h
Erster Internationaler Vatertag in Deutschland am 17.06.2012 feiert mit Vater-Kind-Aktionen und Kundgebung auf dem Platz der Republik
Pressemitteilung des Bündnisses Internationaler Vatertag
Das Bündnis internationaler Vatertag hat zu einer Kundbegung am Sonntag, den 17. Juni 2012 auf dem Platz der Republik - vor dem Bundestag - zur Initiierung eines "Ersten Internationalen Vatertages" in Deutschland aufgerufen. Gefeiert wird mit Vater-Kind-Aktionen und sozialkritischen Kunstaktionen. Es wird gefordert, den Vatertag als Ehrentag zukünftig immer am dritten Sonntag im Juni eines Jahres als wirklichen Vatertag zu feiern, diesen einzuführen und auszurufen.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.internationalervatertag.de.
Pressemitteilung des Bündnisses Internationaler Vatertag
Das Bündnis internationaler Vatertag hat zu einer Kundbegung am Sonntag, den 17. Juni 2012 auf dem Platz der Republik - vor dem Bundestag - zur Initiierung eines "Ersten Internationalen Vatertages" in Deutschland aufgerufen. Gefeiert wird mit Vater-Kind-Aktionen und sozialkritischen Kunstaktionen. Es wird gefordert, den Vatertag als Ehrentag zukünftig immer am dritten Sonntag im Juni eines Jahres als wirklichen Vatertag zu feiern, diesen einzuführen und auszurufen.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.internationalervatertag.de.
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Donnerstag, 7. Juni 2012
Kinder sterben - Das Versagen der Jugendhilfe
thopo, 00:33h
Frontal21-Sendung vom 5. Juni 2012
ZDF Mediathek
In Deutschland sterben jede Woche drei Kinder an den Folgen von Misshandlungen. Manche waren in der Obhut von Jugendämtern. Zum Beispiel die elfjährige Chantal, die in Hamburg an einer Methadonvergiftung stirbt. Oder die zweijährige Zoe, die in Berlin ihren schweren inneren Verletzungen erliegt. Beide aus schwierigen Familienverhältnissen, beide trotz Betreuung tot. Die Jugendämter bekommen oft nicht mit, was sich in den Familien wirklich abspielt, denn die Arbeit vor Ort übernehmen Wohlfahrtseinrichtungen, sogenannte freie Träger. Auch deren Firmenkonstruktionen und finanzielle Interessen bleiben den Jugendämtern allzu häufig verborgen. So fließen Milliarden in Hilfsmaßnahmen, deren Wirksamkeit aber kaum kontrolliert wird.
Frontal21 über das Versagen der Jugendhilfe und Fehler im System, die für Kinder Leid und Tod bedeuten können.
Sehen Sie den Beitrag hier.
ZDF Mediathek
In Deutschland sterben jede Woche drei Kinder an den Folgen von Misshandlungen. Manche waren in der Obhut von Jugendämtern. Zum Beispiel die elfjährige Chantal, die in Hamburg an einer Methadonvergiftung stirbt. Oder die zweijährige Zoe, die in Berlin ihren schweren inneren Verletzungen erliegt. Beide aus schwierigen Familienverhältnissen, beide trotz Betreuung tot. Die Jugendämter bekommen oft nicht mit, was sich in den Familien wirklich abspielt, denn die Arbeit vor Ort übernehmen Wohlfahrtseinrichtungen, sogenannte freie Träger. Auch deren Firmenkonstruktionen und finanzielle Interessen bleiben den Jugendämtern allzu häufig verborgen. So fließen Milliarden in Hilfsmaßnahmen, deren Wirksamkeit aber kaum kontrolliert wird.
Frontal21 über das Versagen der Jugendhilfe und Fehler im System, die für Kinder Leid und Tod bedeuten können.
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Gericht: Kita-Verordnung ist verfassungsgemäß
thopo, 22:57h
Das Land Hessen darf den Städten mehr Personal für Kindertagesstätten vorschreiben. Der Staatsgerichtshof wies am Mittwoch in Wiesbaden eine Klage von 39 Kommunen ab.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.
Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.
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Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.
Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.
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Montag, 4. Juni 2012
Von der Leyen will Arbeitslose zu Erziehern umschulen
thopo, 15:03h
Hartz-IV-Bezieher sollen künftig verstärkt zu Erziehern weitergebildet werden. Einem Pressebericht zufolge plant Arbeitsministerin von der Leyen eine gemeinsame Aktion mit der Bundesagentur für Arbeit.
FAZ.net 04.06.2012
Nach Informationen des „Focus“ will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Hans-Jürgen Weise, prüfen lassen, ob rund „5000 Personen aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III“, also größtenteils Hartz-IV-Bezieher, zu Erziehern und Erzieherinnen weitergebildet werden könnten. Geeignete Kandidaten würden eine Ausbildung an Fachschulen absolvieren.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
FAZ.net 04.06.2012
Nach Informationen des „Focus“ will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Hans-Jürgen Weise, prüfen lassen, ob rund „5000 Personen aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III“, also größtenteils Hartz-IV-Bezieher, zu Erziehern und Erzieherinnen weitergebildet werden könnten. Geeignete Kandidaten würden eine Ausbildung an Fachschulen absolvieren.
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
thopo, 14:59h
Bundesministerium der Justiz
11.05.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Umgang der sog. nicht ehelichen Väter mit ihren Kindern nicht hinreichend geregelt ist. Im Mai 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
11.05.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Umgang der sog. nicht ehelichen Väter mit ihren Kindern nicht hinreichend geregelt ist. Im Mai 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
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Freitag, 1. Juni 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
thopo, 10:46h
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
02.04.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der ein nicht ehelicher Vater das Sorgerecht für sein Kind nur erhalten konnte, wenn die Mutter dem zustimmte. Im April 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
02.04.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der ein nicht ehelicher Vater das Sorgerecht für sein Kind nur erhalten konnte, wenn die Mutter dem zustimmte. Im April 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
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