Dienstag, 18. Dezember 2007
 
Billige Bekenntnisse zu Kinderrechten
Financial Times Deutschland 18.12.2007

Alle Jahre wieder sorgt eine Art Weihnachtsbaum-Theorie des Verfassungsrechts in Deutschland für glänzende Augen. Ihre Botschaft: Das Ding wird umso besser, je mehr Schmuck wir hineinhängen. Aktuell sind es die Kinderrechte, die das Grundgesetz verschönern sollen.

Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier.

Wie bereits die Frankfurter Allgemeine Zeitung gelangt auch die FTD zu dem Ergebnis:

"Rein formal sind Kinder schon heute umfassend geschützt. Ihre Rechte ergeben sich bereits aus dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, zudem gilt in Deutschland seit 15 Jahren die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes. Viele Bundesländer haben Kinderrechte außerdem in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Erst kürzlich feierten die Parteien in Schleswig-Holstein eine entsprechende Reform - die aber selbstverständlich nicht verhindern konnte, dass es dort jetzt im Ort Darry zu einer fünffachen Kindstötung kam."

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es ist nicht nachgewiesen worden, ob und wie durch diese Verfassungsänderung im konkreten Fall Kinder geschützt werden können. Es ist aber erwiesen, dass die Bundesregierung durch Änderung des § 1666 eine Absenkung der Eingriffsschwelle der Jugendämter plant. Und da erwies sich bislang das Recht auf Schutz der Familie aus Art. 6 GG als hinderlich. Sollte diese letzte Bastion fallen, wäre der jugendamtlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.

Selbst an einen möglichen Konflikt mit Art. 8 EMRK hat man bereits gedacht: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit findet im Euopäischen Parlament ein weitgehend von Deutschland geprägter Vorstoß für eine EU-Kinderrechtsstrategie statt (siehe dazu auch die Kompromissanträge).

Allen diesen Projekten ist gemeinsam, dass die Macht der Jugendämter gegenüber den unfähigen Eltern gestärkt werden sollen. Doch in der Regel sind Kinder in der Obhut ihrer Eltern noch immer am besten aufgehoben. Wenn man die reißerische Berichterstattung über die Fälle, in denen Kinder zu Tode kamen, näher betrachtet, stellt man fest, dass alle diese sog. "Problemfamilien" bereits vom Jugendamt "begleitet" wurden. Todesursache war nicht eine zu hohe "Eingriffsschwelle", sondern völlige Fehleinschätzungen von Jugendamtsmitarbeitern, die nicht einmal bemerkten, dass vor ihren Augen Kinder regelrecht verhungerten. Und dieser Institution will man mehr Macht geben als den Eltern?

CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM!

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