Mittwoch, 9. Januar 2008
 
Entrückte Richter
FAZ 09.01.2008
Reinhard Müller

Der Angeklagte staunte nicht schlecht. Der Zwanzigjährige, der sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten musste, hatte den Rat seiner Schwester befolgt und sich vor Gericht ordentlich angezogen. Die Folge: Der Strafrichter wandte nicht Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht an: „Sie wirken schon so reif.“

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Auf den ersten Blick beschäftigt sich der Artikel mit strafrechtlichen Fragen. Doch beim zweiten Lesen stellt man fest, dass dort sehr allgemeine Fragen des deutschen Justiz(un)wesens beschrieben werden:

Dieses Empfinden muss der Richter also berücksichtigen. Und das wiederum kann er nur, wenn er mit beiden Beinen im Leben steht. Dass das bei einigen Richtern nicht der Fall ist, liegt nicht zuletzt an ihrer Auswahl. Zwar gehen weiterhin exzellente Juristen in die Justiz, aber immer noch treten die allermeisten gleich nach dem Zweiten Staatsexamen ihren Dienst als Richter an und werden dann in der Justiz sozialisiert. Es fehlt an lebenserfahrenen, in der Anwaltschaft und Wirtschaft gestählten Quereinsteigern. Auch in der Justizverwaltung liegt einiges im Argen, wenn etwa die Diener des Gesetzes eher Diener ihrer Geschäftsstellen sind oder sich ein Frankfurter Richter den Zugang zu seinem Dienstgebäude nach 18 Uhr gerichtlich erstreiten muss.

Noch Fragen, Kienzle?

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