Sonntag, 20. Januar 2008
 
Wunder erwartet niemand
Kinder: Die seit Jahresbeginn im Gesetz verankerte Vorsorgepflicht in Hessen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten
Echo-online 09.01.2008
Rainer Dinges

Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) ist zufrieden. Ihr Kampf für die gesetzliche Verpflichtung von Eltern, ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 einem Arzt vorzustellen, war erfolgreich. Seit Jahresbeginn ist das hessische „Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder“ in Kraft. Damit sind Kinderärzte gehalten, dem Hessischen Kindervorsorgezentrum wöchentlich zu melden, welche Kinder sie im Rahmen der gesetzlichen Pflicht untersucht haben.

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Wunder erwartet allerdings niemand von dem neuen Gesetz. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Untersuchungen allein nicht in allen Fällen helfen werden, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen. Christof Stork ist eher skeptisch – der in Wiesbaden praktizierende Kinder- und Jugendarzt gibt zu bedenken, dass keine einzige Familie „mit psychosozialen Risikofaktoren“ damit vor innerfamiliärer Gewalt oder Vernachlässigung der Kinder bewahrt „und auch noch kein einziges bedrohtes Kind aus dem Gefährdungsmilieu genommen worden ist“. Doch leider werde nach dem Saarland jetzt auch in Hessen das neue Gesetz als Erfolg im Kampf gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern „politisch vermarktet“.

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