Montag, 21. Januar 2008
 
Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf
Die Länderkammer hat das neue Rechtsberatungsgesetz gebilligt – und damit ein Gesetz aus dem Jahre 1935 aufgehoben, das im Zuge der antisemitischen NS-Ideologie entstanden war.
Süddeutsche Zeitung 09.11.2007
(dpa/odg)

Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Monopol der Anwälte etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber beim Anwaltsmonopol. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Reform wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben.

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