Mittwoch, 30. Januar 2008
 
"PAS" - eine Fiktion mit schwerwiegenden familienrechtlichen Folgen
Webseite der Autonomen Frauenhäuser
Anita Heiliger

Man muss es gelesen haben, um zu glauben, dass es solche Meinungen tatsächlich gibt. Ausnahmsweise wird hier nicht der Anfang, sondern das Fazit des Artikels zitiert:

Angesichts des bekannt hohen Ausmaßes von Männergewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie (vgl. Heiliger 2000b), gegen die das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorgeht, liegt es auf der Hand, dass Kinder vor nicht wenigen Vätern zu schützen sind. Doch wird es im Gegenteil Müttern verstärkt nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts nahezu unmöglich gemacht, ihren Kindern diesen Schutz zu geben. Sie werden oftmals gezwungen, selbst polizei- und justizbekannten Schlägern ihre Kinder auszuliefern und die absurde Meinung, ein Vater, der das Kind sexuell missbraucht habe, sei dennoch als Vater für das Kind wertvoll, wird allen Ernstes in familienrechtlichen Gutachten vertreten. Mütter suchen daher verzweifelt nach Möglichkeiten, Hilfe zum Schutz ihres Kindes zu erlangen und eine politische Lösung der gegenwärtigen Situation anzustoßen.

In dieser Passage sieht man sehr deutlich das System, mit dem diese Dame operiert: Da ihre Behauptungen in krassem Gegensatz zu der zahlenmäßig belegten Realität stehen, zitiert sie zur Untermauerung ihrer Thesen gleich ihre eigenen Schriften. So lässt es sich gut argumentieren! Doch wo ist eigentlich die Forderung nach Schutz vor gerichts- und justizbekannten gewalttätigen Müttern? Dass es ihr nicht um das Kindeswohl, sondern einzig um die Durchsetzung einer selbst erdachten besseren Eignung von Frauen geht, zeigt Heiliger nicht nur an dieser Stelle eindrücklich, es steht auch überdeutlich auf ihrer Webseite:

"Zentrales Arbeitsgebiet ist die gesellschaftliche Situation von Mädchen und Frauen unter den Aspekten:
- weibliche Sozialisation: Entwicklung einer eigenständigen und positiven weiblichen Identität,
- Maßnahmen der Mädchen- und Frauenpolitik zur Einlösung von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
- Gewalt von Jungen und Männern gegen Mädchen und Frauen: Auswirkungen von (sexueller) Gewalt auf die Entwicklung und die gesellschaftliche Lage von Mädchen und Frauen, Maßnahmen zur Intervention und Prävention von Gewalt und Diskriminierung,
- männliche Sozialisation: Veränderung von Männlichkeitsbildern zur Einlösung von Gleichberechtigung und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen"

Eine derartige Meinung zu haben, ist ihr gutes Recht. Doch wer allen Ernstes behauptet, Gleichberechtigung sei nur durch Veränderung von Männlichkeitsbildern "einzulösen", der (oder die) wird als Gutachter in einem Gerichtsverfahren wohl kaum eine neutrale Haltung vertreten.

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