Freitag, 1. Februar 2008
 
Noch keine Spur von Mutter und Sohn
Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden
Die Rheinpfalz 31.01.2008
(tb)

Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.

Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Auch hier besticht wieder die brilliante Argumentation: Der Vater hatte bereits im Januar 2006 einen Rückgabebeschluss erwirkt. Dessen Umsetzung konnte die Mutter mit allerlei juristischen Kunststückchen zwei Jahre lang verhindern. Und nun wird natürlich mit dem immer wieder gerne verwendeten Kontinuitätsprinzip argumentiert und "auf Einsicht des Vaters gehofft". Der englischsprachige Vater wird das wohl eine "self fulfilling prophecy" nennen.

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