Samstag, 2. Februar 2008
"Wer Folter relativiert, ist ungeeignet"
thopo, 20:11h
Das Ringen um den höchsten Richterposten im Land geht weiter. Die SPD besteht auf den Staatsrechtler Horst Dreier, die Union ist dagegen. Dreiers Haltung zum Folterverbot und zum Embryonenschutz passt den Christdemokraten nicht. Beide Seiten beharren auf ihre Position. Wie eine Lösung aussehen kann ist völlig offen.
WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
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Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
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