Montag, 18. Februar 2008
 
Wodurch wird Untersuchungshaft zur Folter?
In Deutschland wurde gefoltert
Ulmer Echo Sonderausgabe
Cecil Henderson

Die Folter ist in Deutschland in diesem Jahrhundert gleich zweimal offiziell abgeschafft worden, nachdem sie zweimal inoffiziell in Kraft war und wobei sich auch die jeweiligen Justizorgane mit Blut besudelt haben. Einmal, von 1933 bis 1945, also in der Nazizeit des 3. Reiches, wurde ausgiebig in den Kellern der Gestapo, in den Konzentrationslagern und in den Sonderzellen des Volksgerichtshofes gefoltert. Das zweite Mal, von 1949 - 1989, wurde in der Deutschen Demokratischen Republik, in den Kellern der Stasi und in so berüchtigten Gefängnissen wie Bautzen, Brandenburg und Waldheim, gefoltert. Offiziell wurde die Folter abgeschafft als die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) von 1950 per eigenem Gesetz vom 7. August 1952 beigetreten war. Nach Auflösung der DDR und dem Beitritt von fünf neuen Bundesländern durch den Einigungsvertrag von 1990 erlangte das Folterverbot der Konvention zum Schutze der Menschenrechte auch Rechtskraft in Deutschland. Der entsprechende Artikel 3 der o.a. Konvention lautet: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Dies bedeutet nach dem Wortlaut, es gibt die Folter an sich, und mit ihr verboten ist sowohl die unmenschliche oder erniedrigende Strafe als auch die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Damit ist noch nicht gesagt, was Folter ist. Eigenartigerweise wird in der EMRK nicht näher erläutert, was unter Folter eigentlich genau und zwar im Sinne einer Definition verstanden werden soll. Dies gilt übrigens auch für den wortgleichen Artikel 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, der als Vorlaufmuster vom Europarat 1950 übernommen worden war. Diese Frage haben die Vereinten Nationen erst 36 Jahre später genauer beantwortet.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

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In Deutschland wird gefoltert
siehe

http://www.dr-etzel.de/html/mobbing.html
Allgemeine Hinweise zum Thema Mobbing und Anmerkungen zum 2. Mobbing-Urteil des LAG Thüringen vom 15.02.2001,
Az 5 Sa 102/2000 (vgl. AuR Heft 6/2002, S. 226 ff)

und

http://www.dr-etzel.de/html/mobbing_an_schulen_universitat.html

Folter und Körperverletzung durch Toilettenverbot während des Unterrichts, Vorlesung oder Prüfungen an Schulen und Universitäten

Und wie es beim Jugendamt in einigen Pflegefamilien und sehr vielen heimen zugeht ist ja bekannt

siehe www.Kindesraub.de

Gruesse aus Düsseldorf Franz Romer

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Leider ist mein Namensgedächtnis in einigen Fällen lückenhaft, dennoch möchte ich an den letztes Jahr durch die Medien gegeisterten Fall des Ex-Guantanamo-Häftlings erinnern, der lückenlos und glaubwürdig die unsägliche Rolle einiger deutscher Spezialkräfte in Sachen Demütigung, Unterwerfung und Folter nachweisen konnte - am eigenen Leib erfahren. Ebensowenig, wie wir vieles der Medienberichte zur Stasi wissen können, können wir wissen, ob es in Deutschland oder unter deutscher Mitwirkung keine Mißhandlung / Folter mehr gibt. In meinen Augen ist das Provozieren durch jene Vermummten, die sich in Polizeicamps umkleideten, der Wasserwerfereinsatz aus nächster Nähe sowie das Zusammenknüppeln wehrloser Sitzstreik-Demonstranten zum G8-Gipfel, gegen welches selbst Anwaltsvereinigungen protestierten, ebenso Folter.

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