Montag, 18. Februar 2008
 
Neuer Vorwurf im Fall Spatzennest
Mutter beschuldigt Ex-Kinderheimleiter
Allgemeine Zeitung 16.02.2008
Reinhard Breidenbach

Stefan S. (40), wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch inhaftierter Ex-Leiter des Kinderheims Spatzennest in Ramsen (Pfalz), wird laut Staatsanwaltschaft durch eine weitere Anzeige belastet. Bislang wird dem Pädagogen vorgeworfen, bei einer Ferienfreizeit in Österreich im Sommer 2007 in 17 Fällen Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unsittlich berührt zu haben; mit einer Tube habe er an einer Elfjährigen zudem einen Darmeinlauf vorgenommen.
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Über den aktuellen Vorwurf hinaus hat der Fall eine weitere Dimension. Im Spatzennest, das seit November 2007 wegen der gegen S. erhobenen Anschuldigungen geschlossen ist, waren 1993 sechs Kinder untergebracht worden, deren Eltern und Verwandten die Mainzer Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch vorwarf. In den drei so genannten Worms-Prozessen wurden aber alle 24 Angeklagten freigesprochen. S. hatte sie als Zeuge belastet.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

So sieht es also aus, wenn Kinder "zu ihrem Wohle" aus ihren Familien genommen werden, ohne vorher sachgerechte Ermittlungen durchzuführen. Ausgerechnet in das Heim wurden die Kinder verbracht, das von einem der Hauptbelastungszeigen geleitet wurde.

Selbst als die Eltern von jedem Vorwurf freigesprochen wurden, weigerten sich einige Kinder, zu ihnen zurückzukehren. Was ist in der Zwischenzeit mit diesen Kindern geschehen? Wie sind sie manipuliert worden? Sie lehnen ihre Eltern wegen Verfehlungen ab, die diese gar nicht begangen haben. Das Phänomen ist auch unter dem Namen Gehirnwäsche bekannt; treffender ist der Ausdruck "psychische Folter". Die Methode der Gehirnwäsche mittels manipulativer Psychotechniken wurde 1975 von der UNO in ihrer Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verboten. Besuchen Sie zu diesem Thema auch das Forum für falsche Erinnerungen (induzierte falsche Erinnerungen, erfundener Missbrauch, Falschanschuldigungen und Induzierung der Multiplen Persönlichkeitsstörung).
Lesen Sie auch den Bericht In Deutschland wurde gefoltert von Cecil Henderson.

Hat nun die deutsche Justiz aus den Wormser Prozessen irgend etwas gelernt? Weit gefehlt! Noch immer werden Kinder ihren Familien entrissen. Die Aussagen, die dazu führen sind oft unter unsachgemäßen Bedingungen ermittelt oder sogar unter vorsätzlich falschen Angaben herbeigeführt worden. Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem eine Kammervorsitzende am Landgericht einem Schwerbehinderten die Zustimmung zu einer Entscheidung abrang, indem sie ihm wider besseres Wissen falsche Angaben machte - oder auf deutsch gesagt: ihn nach Strich und Faden belog. Selbstverständlich war auch das keine Rechtsbeugung, sondern fiel angeblich in den Ermessensspielraum der Richterin.

Merke: Investitionen in Gesetzbücher und teure Kommentare lohnen sich nicht. In Deutschland ist Recht grundsätzlich das, was der Richter dafür hält. Das Geld, das Du beim Bücherkauf sparst, investiere lieber in eine Einwanderungserlaubnis in einen Staat, in dem das Recht noch vom Gesetzgeber gemacht und von den Richtern angewendet wird.

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Gesetzgeber erläßt Gesetze und Richter halten sich an die Gesetze
das wäre der Traum und insofern ist die Korrektur zum "Recht" nötig. Richter sind dem Gesetz unterworfene. Auch wenn das BVerfG gesetzwidrig zur notorischen Gesetzesauslegung aufruft.

Dann haben wir die Situation, das kein mensch mehr weiss, was denn nun verbindlich ist. Alle haben sich alles und jedes - und sei es der grösste gegensätzliche Quatsch bereits umfangreich bewiesen.

Einfaches Würfeln wäre viel effektiver und alle müssen sich an das ausgewürfelte halten. Damit wurde und wird der Bürger zum Idioten erklärt. Mehr ist da nicht mehr zu sagen.

Siehe www.Kindesraub.de und Gruesse von Franz Romer

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