Dienstag, 19. Februar 2008
 
Familiennetzwerk warnt: "Der Staat greift nach den Kindern"
Staat will Erziehungsgewalt - demnächst DDR-Zustände in Deutschland?
www.pressetext.de 12.02.2008
Maria Steuer

Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum "Wohl des Kindes" anzuordnen. Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das "elterliche Versagen" des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem "Wohl des Kindes" entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten.

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Ich habe den dauerhaften Schlamm, der so gern unisono über die Ex-DDR ausgeschüttet wird, satt. Wer von denen, die sich alle als Kenner der DDR ausgeben, hat denn dort gelebt? Wer weiß denn, was wahr ist und was nicht im Mediengebrüll und welchen finanziellen Interessen diverse Forschungsinstitute, auch geschichtlicher Natur, folgen? Meinen Eltern hat keiner reingeredet in ihre Erziehung. Sie bekamen für die Hochzeit wie für uns zwei Kinder Geld vom Staat geschenkt und mußten sich nie um einen Kita- oder Ferienplatz sorgen - auch kostenlos. Darüberhinaus gab es zahlreiche Nachmittagsbeschäftigungen in jeder Entwicklungsstufe, womit beide Eltern arbeiten gehen konnten. Tristan / Goldkind

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Hallo Tristan,

wie Du weißt, bin ich kein Verfechter der Theorie, dass in der DDR alles schlecht und hier im "Goldenen Westen" alles gut war. Dennoch muss es erlaubt sein, die Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtssysteme aufzuzeigen. Und genau das tut der hier zitierte Artikel. Er bezieht sich auf die Gesetzestexte, nach denen in der BRD "Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" sind (Art. 6 GG, während nach DDR-Recht die Verpflichtung galt, "mit den für die Bildung und Erziehung Verantwortlichen eng zusammenzuarbeiten". Exakt das wird nun mit der zweifachen Änderung (denn es geht nicht nur um § 1666 BGB, dem Vernehmen nach soll auch Art. 6 GG "angepasst" werden) bezweckt. Das alles wird in dem Beitrag sprachlich neutral aufgezeigt, und somit handelt es sich nicht um "Schlamm".

Ironisch könnte ich sagen, dass damit der Traum vieler DDR-Bürger Wirklichkeit wird, im wiedervereinten Deutschland möge nicht nur das ehemals westdeutsche Recht gelten, sondern es mögen auch positive Element aus dem ostdeutschen System übernommen werden. Doch offenbar haben die Bundesregierung und ich divergierende Vorstellungen von dem Begriff "positiv".

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