Dienstag, 19. Februar 2008
 
Bundesjugendkuratorium warnt vor falschem Aktionismus beim Kinderschutz
Bundesjugendkuratorium Pressemitteilung 16.01.2008

Statt immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu beginnen und den Königsweg für einen wirksamen Kinderschutz zu suchen, sollten zunächst die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver begleitet und ausgewertet werden. Dies ist eine der Forderungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), das sich mit einer Stellungnahme in die öffentliche Debatte zum Kinderschutz einschaltet.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Eine dankenswerte Stellungnahme, die auch deutliche Worte für die beabsichtigte Entmündigung der Eltern findet:
Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Prävention warnt das BJK jedoch vor einem Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen: Der Staat solle und dürfe nur eingreifen, so das BJK, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht, um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen. Denn der Staat könne zwar versuchen, Eltern von einem gewünschten anderen Erziehungsverhalten zu überzeugen, müsse aber letztlich auch unterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen von Familien akzeptieren. Interventionen gegen den Willen der Eltern beschränken sich daher auf die Fälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist.

So und nicht anders steht es im Grundgesetz. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich vor Augen halten, dass die geplante Änderung des § 1666 BGB nicht verfassungskonform ist!

... comment