Montag, 11. Mai 2009
Verbale Entgleisungen der übelsten Art
thopo, 12:02h
Eine Gutachterin übt Kritik an einem Jugendamt - ein durchaus erlaubter Vorgang. Und wenn die Kritik berechtigt ist, sollte sie eigentlich die Verantwortlichen zum Nachdenken bewegen.
Doch was dann passiert, deckt schonungslos die Vorgehensweise der Jugendämter auf: In den Online-Kommentaren zu dem Pressebericht melden sich Jugendamtsmitarbeiterinnen zu Wort . Und was die von sich geben, spottet jeder Beschreibung. Wörtliche Zitate:
"Hören sie auf mit diesem Quatsch, wir brauchen, keine Kontrolle unserer Arbeit, wenn ich ihre Sachbearbeiterin wäre, und ihre Aktivitäten beobachten würde, sie würden weder ihr Kind noch ein anderes Kind von mir bekommen."
Kindesentzug als staatliches Repressionsmittel !?
"Ich bin MA beim Jugendamt, wir haben damit nicht die Verpflichtung 24 Std. zu arbeiten, für mich ist es ein Job nicht mehr und nicht weniger. Zu Hause denke ich auch mal über das eine oder andere nach, aber im Dienst bleibt dafür keine Zeit und kein Raum. "
"Vielleicht sollten wir alle Kinder in Einrichtungen bringen, da wären diese zumindest Sicher und wir müßten uns mit diesem Quatsch nicht befassen, wir machen nur unsere Arbeit."
Das ist schlimm, aber es ist steigerungsfähig. Nach wie vor O-Ton:
"Bei Gerichtstermin fragt der Richter mich -
- übernehmen Sie die Verantwortung wenn ich das oder die Kinder in die Familie zurückgebe, oder beantragen Sie das Sorgericht.
Natürlich kann ich die Verantwortung nicht übernehmen, der Richter will die Verantwortung auch nicht übernehmen, also kommt keine Rückführung zustande, obwohl alles in Ordnung ist."
Hier wird der Rechtsstaat insgesamt in Frage gestellt. "Es kommt keine Rückführung zustande, obwohl alles in Ordnung ist" - das ist eine schöne Umschreibung für die Tatsache, dass eine Familie ohne Rechtsgrundlage unwiderruflich zerstört ist. Der Fall Haase und die berüchtigten Wormser Prozesse sind anschauliche Beispiele dafür.
"Ich nehme lieber 100 Kinder von Mutter und Vater weg, bevor ich mir durch die Presse vorwerfen lassen muß nicht gehandelt zu haben. Das Gesezt steht auf unserer Seite, und jeder Bericht über Tote Kinder ist einer zuviel."
Nein, geschätzte Damen, das Gesetz steht nicht automatisch auf Ihrer Seite. Wenn ein Jugendamt in einem einzigen Fall gleich gegen vier rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse verstößt und zwei richterliche Ermahnungen missachtet, dann ist es ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn die Aufsichtsbehörde mitteilt, es sei kein Anzeichen für ein Fehlverhalten des Jugendamtes ersichtlich.
Immer noch nicht genug? Hier bitte:
"Die Kinder sollen in Ganztags bzw in Internatseinrichtungen, dann passiert nichts, und die Kinder kennen keine Bindung zur Verwandtschaft."
Wer so etwas öffentlich propagiert, gehört sofort aus der Behörde verbannt! Das Recht auf Achtung der Familie ist in unserem Grundgesetz verankert. Wer Grundrechte missachtet, darf auf keinen Fall behördliche Machtbefugnisse ausüben. Doch leider sitzen nur allzu viele derartige Mitarbeiter in unseren Jugendämtern. Es sind nicht alle - das soll hier nicht gesagt werden. Doch unser "Rechtsstaat" gibt dem Bürger kein Mittel, um sich gegen diejenigen Jugendamtsmitarbeiter zu wehren, die so offen grundrechtswidrig handeln.
Doch anscheinend wissen die Schreiberinnen tief in ihrem Innersten, dass eben doch nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Und so wird gefordert:
"Solche Berichte gehören verboten veröffentlicht zu werden."
Abgesehen davon, dass dies nun auch noch ein Angriff auf die Pressefreiheit ist, stellt sich die Frage, warum eine JA-Mitarbeiterin Angst vor einem Bericht hat, wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat?
Erwähnen wir nur am Rande, dass eine Bundestagsabgeordnete, stellvertrendes Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und Familienrichterin a.D. eine Diskussionsrunde verlässt, sobald die Fragen kritisch werden.
Das System steht auf tönernen Füßen. Es kann sich selbst nicht mit Argumenten verteidigen, sondern nur durch Ausspielen seiner Macht. Wie sagte schon Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg?
"Es ist dem Untertanen verboten, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht auf die Handlungen der Obrigkeit anzulegen."
Oder etwas differenzierter der Erziehungswissenschaftler Prof. Heinrich Kupffer:
"Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als "Sachverständige Behörde" offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormunschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar "Parteiliche" Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. … So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. … Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den struktuellen Grössenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz."
Doch was dann passiert, deckt schonungslos die Vorgehensweise der Jugendämter auf: In den Online-Kommentaren zu dem Pressebericht melden sich Jugendamtsmitarbeiterinnen zu Wort . Und was die von sich geben, spottet jeder Beschreibung. Wörtliche Zitate:
"Hören sie auf mit diesem Quatsch, wir brauchen, keine Kontrolle unserer Arbeit, wenn ich ihre Sachbearbeiterin wäre, und ihre Aktivitäten beobachten würde, sie würden weder ihr Kind noch ein anderes Kind von mir bekommen."
Kindesentzug als staatliches Repressionsmittel !?
"Ich bin MA beim Jugendamt, wir haben damit nicht die Verpflichtung 24 Std. zu arbeiten, für mich ist es ein Job nicht mehr und nicht weniger. Zu Hause denke ich auch mal über das eine oder andere nach, aber im Dienst bleibt dafür keine Zeit und kein Raum. "
"Vielleicht sollten wir alle Kinder in Einrichtungen bringen, da wären diese zumindest Sicher und wir müßten uns mit diesem Quatsch nicht befassen, wir machen nur unsere Arbeit."
Das ist schlimm, aber es ist steigerungsfähig. Nach wie vor O-Ton:
"Bei Gerichtstermin fragt der Richter mich -
- übernehmen Sie die Verantwortung wenn ich das oder die Kinder in die Familie zurückgebe, oder beantragen Sie das Sorgericht.
Natürlich kann ich die Verantwortung nicht übernehmen, der Richter will die Verantwortung auch nicht übernehmen, also kommt keine Rückführung zustande, obwohl alles in Ordnung ist."
Hier wird der Rechtsstaat insgesamt in Frage gestellt. "Es kommt keine Rückführung zustande, obwohl alles in Ordnung ist" - das ist eine schöne Umschreibung für die Tatsache, dass eine Familie ohne Rechtsgrundlage unwiderruflich zerstört ist. Der Fall Haase und die berüchtigten Wormser Prozesse sind anschauliche Beispiele dafür.
"Ich nehme lieber 100 Kinder von Mutter und Vater weg, bevor ich mir durch die Presse vorwerfen lassen muß nicht gehandelt zu haben. Das Gesezt steht auf unserer Seite, und jeder Bericht über Tote Kinder ist einer zuviel."
Nein, geschätzte Damen, das Gesetz steht nicht automatisch auf Ihrer Seite. Wenn ein Jugendamt in einem einzigen Fall gleich gegen vier rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse verstößt und zwei richterliche Ermahnungen missachtet, dann ist es ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn die Aufsichtsbehörde mitteilt, es sei kein Anzeichen für ein Fehlverhalten des Jugendamtes ersichtlich.
Immer noch nicht genug? Hier bitte:
"Die Kinder sollen in Ganztags bzw in Internatseinrichtungen, dann passiert nichts, und die Kinder kennen keine Bindung zur Verwandtschaft."
Wer so etwas öffentlich propagiert, gehört sofort aus der Behörde verbannt! Das Recht auf Achtung der Familie ist in unserem Grundgesetz verankert. Wer Grundrechte missachtet, darf auf keinen Fall behördliche Machtbefugnisse ausüben. Doch leider sitzen nur allzu viele derartige Mitarbeiter in unseren Jugendämtern. Es sind nicht alle - das soll hier nicht gesagt werden. Doch unser "Rechtsstaat" gibt dem Bürger kein Mittel, um sich gegen diejenigen Jugendamtsmitarbeiter zu wehren, die so offen grundrechtswidrig handeln.
Doch anscheinend wissen die Schreiberinnen tief in ihrem Innersten, dass eben doch nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Und so wird gefordert:
"Solche Berichte gehören verboten veröffentlicht zu werden."
Abgesehen davon, dass dies nun auch noch ein Angriff auf die Pressefreiheit ist, stellt sich die Frage, warum eine JA-Mitarbeiterin Angst vor einem Bericht hat, wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat?
Erwähnen wir nur am Rande, dass eine Bundestagsabgeordnete, stellvertrendes Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und Familienrichterin a.D. eine Diskussionsrunde verlässt, sobald die Fragen kritisch werden.
Das System steht auf tönernen Füßen. Es kann sich selbst nicht mit Argumenten verteidigen, sondern nur durch Ausspielen seiner Macht. Wie sagte schon Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg?
"Es ist dem Untertanen verboten, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht auf die Handlungen der Obrigkeit anzulegen."
Oder etwas differenzierter der Erziehungswissenschaftler Prof. Heinrich Kupffer:
"Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als "Sachverständige Behörde" offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormunschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar "Parteiliche" Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. … So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. … Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den struktuellen Grössenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz."
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