Donnerstag, 28. Februar 2013
 
Bundesfamilienministerin: "Kinderrechte müssen eingehalten und umgesetzt werden"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 28.02.2013

Das Zusatzprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention rügen können. Voraussetzung für eine Beschwerde ist, dass die nationalen Rechtsmittel erschöpft sind. Ist die Beschwerde erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung gegenüber dem betroffenen Staat aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

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