Mittwoch, 5. September 2007
21% der Heimerziehungen endeten mit einem Abbruch
thopo, 10:15h
Statistisches Bundesamt 04. 09. 2007
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes endete im Jahr 2006 für 23 200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren eine erzieherische Hilfe in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform; das waren rund 4% weniger als 2005 (24 200 Hilfen).
Vollständige Nachricht siehe hier.
Auch hier muss auf die folgende Meldung hingewiesen werden:
Schulden der öffentlichen Haushalte 2006 bei 17.975 Euro je Einwohner
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren die öffentlichen Haushalte (Bund und seine Sondervermögen, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände) zum Jahresende 2006 mit 1.480,6 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet. Dies entspricht rechnerisch einer Schuldenlast von 17.975 Euro je Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr (mit 1.442,7 Milliarden Euro) ist dies ein Anstieg um 2,6% oder 481 Euro je Bundesbürger.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes endete im Jahr 2006 für 23 200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren eine erzieherische Hilfe in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform; das waren rund 4% weniger als 2005 (24 200 Hilfen).
Vollständige Nachricht siehe hier.
Auch hier muss auf die folgende Meldung hingewiesen werden:
Schulden der öffentlichen Haushalte 2006 bei 17.975 Euro je Einwohner
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren die öffentlichen Haushalte (Bund und seine Sondervermögen, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände) zum Jahresende 2006 mit 1.480,6 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet. Dies entspricht rechnerisch einer Schuldenlast von 17.975 Euro je Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr (mit 1.442,7 Milliarden Euro) ist dies ein Anstieg um 2,6% oder 481 Euro je Bundesbürger.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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gorillaschnitzel,
Mittwoch, 12. September 2007, 13:14
Einmal sehr zynisch dazwischen gefragt: Darf man hier auch mal einen Vergleich anstellen, was einem Landkreis/ einer Kommune seine Kinder/ Jugendlichen wert sind und wie gleichzeitig seine Verkehrplanung aussieht oder welches Bauprojekt unbedingt gebaut werden muss?
Ein Beispiel aus der Praxis:
- Erhöhung der Kindergartengebühren
- Kürzung der Jugendhilfe in sämtlichen Bereichen (inkl. Jugendhäuser, Kultureinrichtungen etc.)
- Einstellung von notwendigen Reparaturarbeiten auf dem städtischen Friedhof
- Verschiebung der Sanierung einer asbestverseuchten Schule
- Streichung neuer Fenster für eine andere Schule
- Kürzungen im Bereich der Altersheime, was gleichzeitig zu Entlassungen führte
- Entlassung kommunaler Bediensteter -v.a. des städtischen Bauhofs- und Erledigung dieser Aufgaben durch HartzIV-Bezieher
Alles in einer Kommune. Grund durchgängig: Finanznot, wirtschaftliche Situation etc.
Gleichzeitig aber plant(e) diese Kommune ein überdimensioniertes Kongresszentrum inkl. Konzertsaal inkl. Hotel. Kostenübernahme zu 100 % kein privater Investor sondern ausschließlich durch die Kommune.
So. Und nun können wir sehr gerne mal über die Verschuldung der öffentlichen Haushalte diskutieren.
Ein Beispiel aus der Praxis:
- Erhöhung der Kindergartengebühren
- Kürzung der Jugendhilfe in sämtlichen Bereichen (inkl. Jugendhäuser, Kultureinrichtungen etc.)
- Einstellung von notwendigen Reparaturarbeiten auf dem städtischen Friedhof
- Verschiebung der Sanierung einer asbestverseuchten Schule
- Streichung neuer Fenster für eine andere Schule
- Kürzungen im Bereich der Altersheime, was gleichzeitig zu Entlassungen führte
- Entlassung kommunaler Bediensteter -v.a. des städtischen Bauhofs- und Erledigung dieser Aufgaben durch HartzIV-Bezieher
Alles in einer Kommune. Grund durchgängig: Finanznot, wirtschaftliche Situation etc.
Gleichzeitig aber plant(e) diese Kommune ein überdimensioniertes Kongresszentrum inkl. Konzertsaal inkl. Hotel. Kostenübernahme zu 100 % kein privater Investor sondern ausschließlich durch die Kommune.
So. Und nun können wir sehr gerne mal über die Verschuldung der öffentlichen Haushalte diskutieren.
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thopo,
Donnerstag, 13. September 2007, 01:44
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Das gilt auch hier. Wie steht es weiter oben:
"Natürlich sieht Jeder den Bedarf an Kindergartenplätzen, doch Allen ist er zu teuer. Da bauen wir doch lieber eine neue sechsspurige Autobahnbrücke über den Rhein."
Aber wir wollen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern Jugendhilfe mit Jugendhilfe. Und da ist nun einmal Heimunterringung mit Abstand die teuerste aller Möglichkeiten. Außerdem darf sie nach dem Grundgesetz (das ist das, was viele Familienrichter anscheinend nur noch nach dem Hörensagen kennen) erst als letzte Maßnahme angewendet werden, wenn alle anderen Hilfsangebote versagen.
Auch das immer wieder gern benutzte Arbeitsplatz-Argument geht dann ins Leere: Für den Preis einer einzigen Heimunterbringung (ca. 60.000 € im Jahr) könnte man schon einen weiteren Sozialarbeiter einstellen, der mehr als nur ein Kind betreuen könnte.
Wenn wir schon Berechungen anstellen, dann bitte auch richtige.
"Natürlich sieht Jeder den Bedarf an Kindergartenplätzen, doch Allen ist er zu teuer. Da bauen wir doch lieber eine neue sechsspurige Autobahnbrücke über den Rhein."
Aber wir wollen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern Jugendhilfe mit Jugendhilfe. Und da ist nun einmal Heimunterringung mit Abstand die teuerste aller Möglichkeiten. Außerdem darf sie nach dem Grundgesetz (das ist das, was viele Familienrichter anscheinend nur noch nach dem Hörensagen kennen) erst als letzte Maßnahme angewendet werden, wenn alle anderen Hilfsangebote versagen.
Auch das immer wieder gern benutzte Arbeitsplatz-Argument geht dann ins Leere: Für den Preis einer einzigen Heimunterbringung (ca. 60.000 € im Jahr) könnte man schon einen weiteren Sozialarbeiter einstellen, der mehr als nur ein Kind betreuen könnte.
Wenn wir schon Berechungen anstellen, dann bitte auch richtige.
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gorillaschnitzel,
Mittwoch, 26. September 2007, 12:23
Außerdem darf sie nach dem Grundgesetz (das ist das, was viele Familienrichter anscheinend nur noch nach dem Hörensagen kennen) erst als letzte Maßnahme angewendet werden, wenn alle anderen Hilfsangebote versagen.
Tut mir Leid, aber das ist falsch. Die Hilfen gem. §§27ff SGB VIII sind allesamt gleichrangig und bedarfsabhängig.
Die Kostenfrage (und die damit verbundene "Hierarchie" der Hilfen) steht auf einem anderen Blatt. Formaljuristisch gibt es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Paragraphen.
Und wenn Sie sich schon auf das Grundgesetz beziehen (das ja nicht in Detailfragen eingeht) und Sie vermutlich den guten A8GG meinen: Dem steht §1666BGB und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit entgegen.
Tut mir Leid, aber das ist falsch. Die Hilfen gem. §§27ff SGB VIII sind allesamt gleichrangig und bedarfsabhängig.
Die Kostenfrage (und die damit verbundene "Hierarchie" der Hilfen) steht auf einem anderen Blatt. Formaljuristisch gibt es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Paragraphen.
Und wenn Sie sich schon auf das Grundgesetz beziehen (das ja nicht in Detailfragen eingeht) und Sie vermutlich den guten A8GG meinen: Dem steht §1666BGB und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit entgegen.
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