Samstag, 30. Oktober 2010
 
Ermittlungen gegen Vormund
Ein Mitarbeiter des Jugendamts sollte als Vormund für das Wohl dreier Kinder sorgen. Resultat: Eine Dauerbaustelle in der Wohnung. Statt zu helfen, hat er sich 13.000 Euro vom ältesten der Geschwister geliehen.
Kölner Stadt-Anzeiger 28.10.2010
Oliver Görtz und Thorsten Moeck

Vor drei Jahren wurde die Mutter von ihrem damaligen Lebensgefährten erschossen. Die Mutter hatte den Kindern das Haus in Weiler-Volkhoven vererbt, außerdem sollte den Kindern bei Erreichen der Volljährigkeit ein Betrag von 13 000 Euro aus der Lebensversicherung ausgezahlt werden.

Am Tag ihres 18. Geburtstags ging Esra mit Vormund Wolfgang S. zum Bezirksrathaus, um sich das Geld auszahlen zu lassen. „An der Zahlstelle habe ich einen Umschlag bekommen. Er hat das Geld genommen und gesagt, er behalte es besser, weil es sonst auf das Pflegegeld angerechnet werde“, sagt die 20-Jährige, „er hat mich total überrumpelt.“ Wolfgang S. ließ Esra einen Darlehensvertrag unterzeichnen, in dem 3,25 Prozent Zinsen festgelegt wurden.

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Samstag, 30. Oktober 2010
 
Drei Jahre Haft für Sachbearbeiter im Jugendamt
Er hat eine halbe Million Euro auf eigene Konten überwiesen - ein raffgieriger Sachbearbeiter des Jugendamtes Stormarn wurde jetzt verurteilt.
shz.de 29.10.2010
rob

Er war Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung und hatte sich fast eine halbe Million auf eigene Konten überwiesen - jetzt muss Sven-Oliver D. für drei Jahre ins Gefängnis. Und diese drei Jahre seien "unbedingt erforderlich", meinte Ulf Thiele, Vorsitzender Richter am Amtsgericht Bad Oldesloe. Begründung: "Sie hätten jederzeit ohne Entdeckungsrisiko aufhören können, wollten aber nicht auf Ihren Lebensstil verzichten."

463.090 Euro in 67 Raten hatte der Sachbearbeiter im Jugendamt von April 2005 bis zu seiner Festnahme in diesem Frühjahr abgezweigt. Seine Methode: Er legte im Computersystem einen Jugendhilfefall an, tippte Rechnungssummen ein, bestätigte das mit seiner Unterschrift und gab es zur Zahlungsstelle.

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Donnerstag, 28. Oktober 2010
 
Ehemalige Mitarbeiter des Kreises überraschen Gericht mit Geständnis
Märkische Allgemeine 27.10.2010
Andreas Vogel

Dörte K. (42) und Roswitha R. (52) räumten ein, dass sie zwischen 2004 und 2007 zu Unrecht Zuschüsse für Projekte für zwei Vereine kassiert haben, in denen sie Mitglied waren. Dabei war ein Schaden von mehr als 22 000 Euro entstanden. Bei den Förderanträgen war es um Konfliktlotsentraining, Mediationskurse und Streitschlichterausbildung an Schulen, um drei Umweltprojekte und eine Fachtagung gegangen. Mit den Betrügereien hätten die zwei Angeklagten dem Ansehen des Jugendamtes geschadet, betonte Richter Pries.

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Manche Dinge kann man nicht erklären.
Wenn Jugendamts-Mitarbeiterinnen 22.000 € veruntreuen, dann schadet das dem Ansehen des Jugendamtes und wird bestraft.
Wenn aber Jugendamts-Mitarbeiter ohne Rechtsgrundlage Familien zerstören, Kinder in Heime sperren und dadurch - nebenbei bemerkt - die öffentlichen Kassen um 50.000 € pro Jahr und Kind schädigen, dann ist das offenbar völlig in Ordnung.
Pikant: Es gibt auch leitende Jugendamtsmitarbeiter, die gleichzeitig Vorstandsvorsitzende von Vereinen sind, die Heime betreiben.

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Donnerstag, 21. Oktober 2010
 
Vier Monate altes Baby aus Worms stirbt in Pflegefamilie in Bad Kreuznach
Wormser zeitung 19.10.2010
Johannes Götzen

Ein vier Monate altes Baby, das vom Wormser Jugendamt aus seiner Familie herausgenommen worden war, ist bei seinen Pflegeeltern in Bad Kreuznach gestorben. Das bestätigte am Dienstag der Kreuznacher Oberstaatsanwalt Wolfram Papenbreer auf Nachfrage dieser Zeitung. Er betonte dabei, dass die Obduktion zweifelsfrei ergeben habe, dass es keinerlei Fremdeinwirkung gegeben habe. Das Baby sei vergangenen Freitag vermutlich durch plötzlichen Kindstod oder durch einen viralen Infekt gestorben, so der Oberstaatsanwalt.

Der Vater des Kindes, der 42-jährige Stefan N. aus Worms, kündigte gleichwohl an, juristisch vorgehen zu wollen. Dabei geht es ihm um die Frage, ob das Jugendamt der Stadt Worms ihm und seiner 22 Jahre alten Frau das Kind hätte entziehen dürfen, obwohl sie sich vehement dagegen gewehrt hätten.

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Dienstag, 19. Oktober 2010
 
Image-Kampagne: Jugendamt will Ruf aufpolieren
Die Jugendämter wollen mit einer bundesweiten Image-Kampagne gegen ihren schlechten Ruf kämpfen. Sprockhövel will sich anschließen.
DER WESTEN 18.10.2010
Bastian Haumann

Die Vorwürfe gegen Jugendämter häufen sich: Sie schreiten zu spät ein und holen Kinder nicht aus den Familien. Sie schreiten zu früh ein und holen die Kinder ungerechtfertigt aus den Familien. Sie schreiten gar nicht ein – und Kinder sterben. Auch Passanten auf Sprockhövels Einkaufsmeilen, nach ihrer Meinung gefragt, kennen da kein Pardon: „Jugendämter lassen Kinder verlottern. Jugendämter lassen Kinder sterben. Jugendämter verschleppen Kinder.“

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Jugendämter wollen Ihren Ruf aufpolieren?
Nichts leichter als das!

- Halten Sie sich an das Gesetz! Ihre Aufgaben sind dort exakt beschrieben. Die Grenzen Ihrer Befugnisse auch.

- Akzeptieren Sie Gerichtsbeschlüsse! Auch wenn diese nicht mit Ihren politischen Überzeugungen übereinstimmen sollten, sind Sie verpflichtet, rechtskräftige Beschlüsse umzusetzen.

In Sprockhövel "gab es niemals solche Probleme"? Mag sein. Doch ich kenne ein anderes Jugendamt, das in exzellenter Pressearbeit öffentlich erklärt, stets zum Wohle der Kinder zu handeln. Jeder, der etwas anderes behauptet, wird vom Landrat verklagt oder mit Klage bedroht. In Wirklichkeit hat just dieses Jugendamt wiederholt Gerichtsbeschlüsse missachtet und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig gehandelt. Doch davon erfährt niemand. Familiensachen werden in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt. Falls nicht gerade ein Kind zu Tode kommt, bleiben die Verfehlungen der Jugendämter der Öffentlichkeit unbekannt.

Liebe Jugendämter: Ein Pferdesanatorium wird nicht dadurch zum Rennstall, dass man ein Schild über den Eingang hängt. Polieren Sie Ihre Taten auf! Der Ruf folgt von alleine.

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Donnerstag, 14. Oktober 2010
 
Hier nimmt das Jugendamt einer Familie die Tochter weg
Wir sehen eine hilflose, verzweifelte Mutter. Sie weint bittere Tränen, denn gerade holt das Jugendamt ihre Tochter Evelyn (7) ab.
BILD.de 13.10.2010
Frank Klauss

Nur ein Fall von Tausenden in NRW – aber er zeigt, wie schwierig das Zusammenspiel von Familie, Jugendamt und Gericht ist. BILD war dabei, als wieder mal eine Familie auseinandergerissen wurde.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier (mit Video).

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Mittwoch, 13. Oktober 2010
 
Warum werden so viele nicht angezeigt?
Der Freitod von Schülerin Kathrin († 17) aus Löhne – jetzt gerät das Jugendamt unter Druck...
BILD.de 12.10.2010

Schülerin Kathrin hatte sich im Februar vor einen Zug gestürzt. In einem Abschiedsbrief schilderte das Mädchen, wie sie von ihrem Stiefvater Peter H. (44) missbraucht worden war. Das Jugendamt wusste davon, erstattete aber keine Anzeige (BILD berichtete).

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch die Meldungen im Westfalen-Blatt vom 12.10.2010 und 11.10.2010.

Ein Bericht, der vielleicht den gewohnt kurzen Stil der Bild-Zeitung so prägnant wirkt. Trotz seiner Kürze birgt er Spengstoff ganz besonderer Art:
"Ein ähnlicher Fall aus Gütersloh: Das Jugendamt hatte der Mutter eines Missbrauchsopfers (13) verboten, Anzeige gegen den Täter zu erstatten, mit Wegnahme der Tochter gedroht."

Es sind immer wieder die selben Mechanismen, die einmal mehr ans Tageslicht gebracht werden: Jugendämter argumentieren nicht.
Jugendämter rechtfertigen ihr Handeln nicht.
Stattdessen wird Eltern mit Wegnahme der Kinder gedroht.
Dritte werden mit Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden etc. bedroht. In einigen Fällen wurde tatsächlich Klage gegen sie eingereicht.

Es ist unverständlich, dass die übergeordneten Behörden nicht dafür Sorge tragen, dass die Jugendämter als Teil der öffentlichen Verwaltung ihre Bindung an Recht und Gesetz in der gebotenen Weise berücksichtigen. So jedenfalls hat es das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Stehen wir vor einer Affäre "Jugendamt 21"?

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Sonntag, 10. Oktober 2010
 
Jugendamt schlägt zurück
Katharina Maucher hat den Missbrauchs-Verdacht zweier minderjähriger Mädchen in der Wetterau publik gemacht. Nun haben die Kreis-Vertreter Strafanzeige gegen die externe Beraterin gestellt. Sie habe die „Vertrauenspflicht“ verletzt, so der Vorwurf.
Frankfurter Rundschau 10.10.2010

Die Kreis-Vertreter werfen der externen Beraterin vor, sie habe ihre „Vertrauens- und Verschwiegenheitspflicht“ verletzt. Maucher, die Kinderschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt war, hatte exklusiv in der Frankfurter Rundschau den Fall zweier minderjähriger Mädchen aus der Wetterau öffentlich gemacht. Sie sollen durch ihren Vater missbraucht worden sein. Die Mädchen leben bis heute in ihrer Familie. Das Budget scheine für die Mitarbeiter des Amtes wichtiger zu sein, als der Schutz der Mädchen, sagte Maucher. Indem Maucher den Fall veröffentlichte, habe sie „die Rechte der Kinder, der Eltern und des Umfeldes öffentlich gebrochen“, so die Begründung der Anzeige.

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Donnerstag, 9. September 2010
 
Beim Rüsselsheimer Jugendamt sollen 900.000 Euro eingespart werden
MAIN-SPITZE 10.06.2010
Ralf Schuster

Nach der Auswertung einer überörtlichen vergleichenden Prüfung der Jugendämter durch den Hessischen Rechnungshof will der Magistrat die dort zusammengefassten Empfehlungen nun für das Jugendamt der Stadt Rüsselsheim nutzen. Ziel ist eine Veränderung der Struktur im Jugendamt und eine bessere Steuerung der erzieherischen Hilfen. Der Magistrat hat dazu eine umfangreiche Vorlage herausgegeben, die ab dieser Woche in den kommunalpolitischen Ausschüssen behandelt werden soll.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Rüsselsheim ist kein Einzelfall. Derartige Meldungen gehen z.Zt. bundesweit durch die Presse. Weitere Auszüge aus dem Artikel:

Empfohlen wird, so betont die Vorlage, auch eine bessere Steuerung der Hilfepläne sowie lückenlose Dokumentation der Verfahrensabläufe bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen, die auch in Rüsselsheim mittels Checklisten noch verbessert werden könne.

Das ist keine "Empfehlung", das ist eine bindende gesetzliche Vorschrift!

Mehr Vollzeitpflege statt Heimerziehung und eine Erweiterung des Angebotes der ambulanten Maßnahmen sowie Verkürzung der Hilfedauer bei jungen Volljährigen und Verzahnung mit Schule und Jugendarbeit stehen ebenso auf dem Portfolio.

In Deutschland ist eine große Zahl von Kindern ohne ausreichenden Grund in Heimen untergebracht, für deren Unterbringung die Jugendämter hohe Summen bereitstellen. Würde man allein diese Kinder in ihre Familien zurückführen, ergäben sich Einsparungen im Millionenbereich.

Herr Finanzminister, das fällt in Ihr Ressort.

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Sonntag, 15. August 2010
 
Es kracht, es klatscht
Deutsche Jugendämter nehmen immer mehr Kinder aus ihren Familien - um sie vor den Eltern zu schützen. Ein Fall auf der Insel Föhr zeigt das Dilemma der Behörden: Abwarten kann gefährlich sein, zu schnelles Handeln Familien zerstören.
SPIEGEL Online 15.07.2010
Barbara Hardinghaus

Ein Kind aus einer Familie zu holen, mahnte vor einem Jahr die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, sei ein schwerwiegender Eingriff für die Eltern und für die Kinder, er dürfe nur am Ende einer Kette von Prozessen stehen. Aber wann ist diese Prozesskette beendet? Dann, wenn die Beweislage stark genug ist, oder auch schon dann, wenn sich die Hinweise häufen?

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Und wieder einmal drücken die Jugendamtsmitarbeiter kräftig auf die Tränendrüsen: Wir gegen den Rest der Welt!

Anstatt den Artikel des SPIEGEL zu kommentieren sei hier auf die eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen:


§ 1666a BGB
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen


(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...

(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

Die Einschätzung, ob einer Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann, kann das Jugendamt aber nicht alleine vornehmen, und schon gar nicht "heimlich still und leise":

§ 8a SGB VIII
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung


(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.

Ende der Diskussion. Das Gesetz legt eindeutig fest, welche Maßnahmen das Jugendamt in welcher Reihenfolge durchzuführen hat. Hält es diesen vorgeschriebenen Weg nicht ein, handelt es ungesetzlich.

Noch Fragen, Kienzle?

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