Samstag, 14. August 2010
 
Finanzkrise verschärft familiäre Konflikte
Immer mehr Kinder im Landkreis müssen in Obhut genommen werden
WIESBADENER KURIER 27.07.2010
(red)

Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, das bundesweit 33 700 Inobhutnahmen verzeichnet, sprechen nach Meinung der Jugendhilfedezernentin Monika Merkert (SPD) eine deutliche Sprache und bestätigten auch die Entwicklung im Rheingau-Taunus-Kreis.

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Dienstag, 13. Juli 2010
 
33.700 Kinder brauchten Schutz vor ihrer Familie
WELT Online 13.07.2010
EPD/KNA/ab

Verwahrlosung, Missbrauch oder einfach nur Ärger mit den Eltern: Die Zahl der in Obhut genommenen Kinder steigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, kamen im Vorjahr 33.700 Mädchen und Jungen unter die Aufsicht der Behörden.

Das sind 1500 Minderjährige mehr als 2008. Gegenüber dem Jahr 2004 beträgt die Steigerung den Angaben zufolge 30 Prozent.

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Aus Zeitgründen wird diese Meldung zu einem späteren Zeitpunkt kommentiert.

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Mittwoch, 7. Juli 2010
 
Unterhaltsrückstand: Erst ratlos, dann zornig
„Förmliche Zustellung“ stand auf dem gelben Kuvert, und selbst wer über das reine Gewissen eines neugeborenen Babys verfügt, bekommt schnell ein mulmiges Gefühl, wenn er als Absender das Amtsgericht Hagen ausmacht. Als Sebastian Beck (Name von der Redaktion geändert), dann den Umschlag aufriss, wurden alle Befürchtungen übertroffen. Einen Vollstreckungsbescheid über Unterhaltsrückstände in Höhe von 2327 Euro hielt der 30-jährige Oberhausener plötzlich in Händen. Selten in seinem Leben fühlte sich der Mann derartig ratlos.
DER WESTEN 08.06.2010
Hannes Fritsche

Antragsteller des Vollstreckungsbescheides sei das Jugendamt Witten. Auch dort riet man Beck zunächst, Widerspruch einzulegen. Erst nach intensivem Protest zog die Sachbearbeiterin die persönlichen Daten des echten Unterhaltspflichtigen hinzu, der mit Sebastian Beck lediglich den Namen gemein hat. Der Irrtum war aufgeklärt, man werde sich mit Hagen in Verbindung setzen und den Vollstreckungsbescheid stoppen. Auf die Adresse des Oberhauseners sei man durch eine Anfrage bei dessen Krankenkasse gekommen.

Was Beck dabei besonders irritierte: „Die Dame vom Jugendamt wirkte nicht im Geringsten überrascht, als ich ihr die Verwechslung erklärt habe. Offenbar sind derartige Irrtümer an der Tagesordnung. Man schießt ins Blaue und hofft, den richtigen zu treffen.“

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier und nehmen Sie eine Kopfschmerztablette.

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Samstag, 3. Juli 2010
 
Falsche Jugendamt-Vertreter unterwegs
Möglicherweise Facebook-Foto von Tochter als Auslöser für "Amtshandlung" bei Familie
derStandard.at 02.07.2010
APA

Ausgelöst wurden die polizeilichen Ermittlungen durch das Jugendamt in Landeck. Eine Praktikantin ist die Freundin der betroffenen Mutter, sagte Jugendamtsleiterin Cornelia Weinseisen am Freitag. Sie habe in der Dienststelle von der "Beratung" berichtet. Dabei flog auf, dass die Familie gar nicht vom Jugendamt betreut wird und es keine Mitarbeiter mit einer derartigen Personenbeschreibung gebe.

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Der ORF schreibt dazu:

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich dabei um Einbrecher auf Erkundungstour oder sogar potentielle Kindesentführer handelt, hat die Polizei den Tatort jetzt genau im Auge.

Man kommt um die Feststellung nicht herum, dass die beiden Betrüger die Vorgehensweise der echten Jugenämter offenbar perfekt kopiert haben ...

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Montag, 28. Juni 2010
 
Kindesmissbrauch: Jugendamt weist Vorwürfe zurück
Konkrete Angaben gibt es allerdings keine. Die Kreissprecherin verweist auf den Datenschutz. So bleiben weiter Fragen offen.
Frankfurter Neue Presse 28.06.2010
Elisabeth Hofmann-Mathes

Am Rande der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Höchst, war deutliche Kritik an der Vorgehensweise des Jugendamtes laut geworden. Die Familie des Vaters wirft dem Amt vor, dem 2008 aufgekommenen Misshandlungsverdacht nicht nachgegangen zu sein, und seine Tochter leichtfertig in die Obhut der verdächtigen Mutter zurückgegeben zu haben.

Unklar bleibt nun, wie das Amt die vorliegenden Vorwürfe geprüft haben will. Gesichert ist nur das Ergebnis: Nach kurzem Aufenthalt im Krankenhaus und bei einer Pflegefamilie hatte das Jugendamt das Kind nach wenigen Wochen zur Mutter zurück geschickt, in ein Mutter-Kind-Heim.

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Freitag, 25. Juni 2010
 
Erschütternde Fakten – Prozess um toten Kevin
Ein wenig nervös, aber gefasst schaut der pensionierte Sozialarbeiter von der Anklagebank in den Gerichtssaal. Dann wird mehr als zwei Stunden lang ein Katalog des Grauens aufgeblättert.
Focus online 08.06.2010
dpa

Dem früheren staatlichen Vormund wirft die Anklage vor, Kevin nicht rechtzeitig aus der Wohnung des Ziehvaters geholt und auch die nötigen Akten nicht früh genug gelesen zu haben. Als die Polizei am 10. Oktober 2006 den Jungen abholen will, soll der Ziehvater nur gesagt haben: „Er ist in der Küche.“ Für Kevin kommt jede Hilfe zu spät.

Die meisten Vorwürfe richtet die Anklage gegen den damals verantwortlichen Betreuer des Zweijährigen. Er soll Informationen vorenthalten und wider besseren Wissens und entgegen Warnungen den Jungen beim Ziehvater gelassen haben. Der Mann ist schwer krank, das Verfahren gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

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Realschulleiter wirft Jugendamt Untätigkeit vor
Westfalen-Blatt 24.06.2010
Monika Schönfeld

Der Leiter der Realschule, Andreas Kuhlmann, wirft dem Jugendamt des Kreises Gütersloh Untätigkeit vor. »Im Schulgesetz steht, dass wir bei jedem Anschein von Kindesvernachlässigung das Jugendamt informieren müssen. Wenn wir Schulen Partner sind, muss vom Jugendamt aber auch jemand erreichbar sein.«

Kuhlmann hat letztlich am Freitag das Familiengericht in Bielefeld eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Auch das ist deutscher Jugendamts-Alltag:
Zwar hat sich das Jugendamt - weit ab vom Grundgesetz - die Möglichkeit verschafft, in intakte Familien einzugreifen, ohne wie bisher das Versagen der Eltern nachweisen zu müssen. Doch ganz offensichtlich ist das Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes nicht die Gefährdung des Kindeswohls. Sonst wären zahlreiche Fälle nicht vorgekommen, in denen Kinder zu Tode kamen, obwohl das Jugendamt informiert über die Gefährdung informiert war.

Nach den verfügbaren Informationen scheint oberstes Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes der persönliche Geschmack seiner Mitarbeiter zu sein: Wenn deine Wohnung nicht "das Gelbe vom Ei ist", dann bist Du Deine Kinder los.
Und wer sich gegen diese Willkür auflehnt, der hat sowieso von Anfang an keine Chance mehr, seine Kinder wiederzusehen.

Die Wurzel des Übels ist, dass deutsche Jugendämter keiner wirksamen Kontrolle unterliegen. Denn überall dort, wo die Kontrolle gänzlich fehlt, kommt früher oder später zwangsläufig amtlicher Größenwahn auf.

Größenwahn und Kindeswohl - ist das miteinander vereinbar? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

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Donnerstag, 24. Juni 2010
 
Aus der Familie geholt
Südwest Presse 24.06.2010
aw

Die Zahl der Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien ist 2009 gestiegen: 2736 junge Menschen nahmen die Jugendämter unter ihre Fittiche, zwei Prozent mehr als 2008. Bei dieser Inobhutnahme werden gefährdete Kinder und Jugendliche vorübergehend in Einrichtungen oder bei Betreuern untergebracht. Hauptursache für das Eingreifen der Ämter: Überforderung der Eltern. Beziehungsprobleme oder Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung waren ebenfalls Ursachen.

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Sehr interessant ist die Angabe der Ursachen, die angeblich zu den Herausnahmen führten. Die meisten davon sind mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. In § 1666a heißt es, auch nach Inkrafttreten des Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 9.4.2002 immer noch:
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

Mit diesem Gesetz gehen Jugendämter allerdings bekannt großzügig um. Und sollte ein Richter einmal nicht im Sinne des Jugendamtes entscheiden, geschieht es gar nicht selten, dass dieses den Beschluss einfach missachtet.

Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

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Donnerstag, 17. Juni 2010
 
Jugendämter nahmen 2009 über 2.700 Kinder in Obhut - plus 4 % Zunahme
Die hessischen Jugendämter meldeten 2009 insgesamt 2714 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, vier Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme (98 Prozent) oder Herausnahme (zwei Prozent) aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Dabei ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten nicht erforderlich.
OSTHESSEN-NEWS 17.06.2010

Die Inobhutnahmen erfolgten zu 29 Prozent auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen (2008: 31 Prozent). Bei 71 Prozent lag eine Gefährdung vor. Vor allem Mädchen im Alter zwischen zwölf bis 18 Jahren werden oft (45 Prozent) auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden in einer Einrichtung, 20 Prozent bei einer geeigneten Person und fünf Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.

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Wieder einmal ist die Zahl der Inobhutnahmen gestiegen, obwohl im gleichen Zeitraum die Kinderzahl rückläufig war. Ebenfalls rückläufig ist der Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen, die auf ihren eigenen Wunsch in Obhut genommen wurden.

Allerdings haben die Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken festgestellt, dass das Jugendamt Jugendliche nicht durch Einflüsterungen beeinflussen darf. Natürlich sagt die Statistik der Jugendämter nichts darüber aus, wie die angeblichen Wünsche nach Inobhutnahme zustande kamen.

Was die Statistik ebenfalls nicht berichtet, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, bei der die "vorläufige" Schutzmaßnahme zur Dauereinrichtung wurde und schließlich zur völligen Entfremdung zwischen Eltern und Kindern führte. Die sog. "Wormser Prozesse" sind uns immer noch in trauriger Erinnerung,

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Dienstag, 4. Mai 2010
 
Großvater klagte gegen Ortenaukreis
Ein Großvater hat gegen den Ortenaukreis geklagt weil er möchte, dass ein alter und widerlegter Eintrag beim Jugendamt keine Verwendung mehr findet. Auslöser war die Frage der Pflegschaft für die kleine Enkelin.
Badische Zeitung 04.05.2010

Eine Behörde in der Zwickmühle: Da erfährt das Jugendamt in Lahr 2007 von der Mutter eines zweieinhalbjährigen Mädchens, dass das Kind keinesfalls zu seinen Großeltern in Pflege gegeben werden dürfe. Sie erklärt, dass sie als 13-Jährige von ihrem Vater sexuell genötigt und misshandelt worden sei. Er habe auch die Mutter geschlagen und sei Alkoholiker. Dieser Vorwurf wiegt schwer, und deshalb entscheidet sich das Jugendamt dazu, das Mädchen nicht zu den Großeltern, sondern in eine Pflegefamilie zu geben.

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Das Pikante an der Sache ist, dass die Tochter ihre Behauptung per eidesstattlicher Versicherung widerrufen hat. Doch wenn man dem Bericht glaubt, hat das Jugendamt diesen Widerruf in seinen Berichten nicht erwähnt und so ein falsches Bild erzeugt.

Das ist nun eine Erfahrung, die viele Betroffene machen mussten. Der Ortenaukreis ist überall.

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