Samstag, 31. Mai 2008
Väter in der Krise
thopo, 13:08h
Die Neuzeit hat das Bild des Vaters destruiert, die moderne Arbeitswelt tut ein Übriges. Nie war es so schwierig, Mann zu sein, wie heute. Nur spricht niemand darüber. Dabei wird die ungestellte Männerfrage zunehmend zum Bremsklotz der gesellschaftlichen Entwicklung.
Die Tagespost 15.05.2008
Clemens Breuer
Vor einiger Zeit überschrieb eine bekannte Tageszeitung einen längeren Beitrag mit dem Titel „Noch ein Vater ohne Sohn“. Es folgte der Abriss eines Berichts. Nach einem zunächst harmonisch geführten Eheleben und der Geburt von vier Kindern manifestierte sich nach einigen Jahren eine Ehekrise, die über Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Überforderung der Mutter – eines der Kinder kam schwerbehindert zur Welt – und die beruflich bedingte längere Abwesenheit des Vaters werden als Gründe für die Auseinandersetzungen genannt. Das Sorgerecht wurde schließlich durch richterlichen Beschluss der Mutter zugesprochen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich ein gelungener Bericht. Schade nur, dass Clemens Breuer den Artikel in der F.A.Z. nicht richtig wiedergegeben hat, denn diesem Artikel liegt ein handfester Justizskandal zugrunde. Das Sorgerecht für zwei Kinder wurde auf den Vater übertragen. Erst nachdem die Mutter den schwerbehinderten Sohn entführt hatte und sich beharrlich weigerte, den Gerichtsbeschlüssen und -ermahnungen Folge zu leisten, kapitulierte unsere Familiengerichtsbarkeit und änderte das Sorgerecht ab. Doch die Mutter war - wie von dem Gerichtssachverständigen festgestellt - tatsächlich nicht in der Lage, sich um den behinderten Jungen zu kümmern, und schob ihn gegen seinen Willen in ein Pflegeheim ab. Dort lebt er noch heute und ist von seiner Familie völlig abgeschottet. Seine nicht behinderte Schwester, die sich erfolgreich gegen eine Entziehung wehren konnte, lebt noch heute bei ihrem Vater. Auch sie darf ihren Bruder nicht mehr sehen.
Dass so etwas in Deutschland möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz. Die Vorfälle beschäftigen zur Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Europäische Parlament.
Die Tagespost 15.05.2008
Clemens Breuer
Vor einiger Zeit überschrieb eine bekannte Tageszeitung einen längeren Beitrag mit dem Titel „Noch ein Vater ohne Sohn“. Es folgte der Abriss eines Berichts. Nach einem zunächst harmonisch geführten Eheleben und der Geburt von vier Kindern manifestierte sich nach einigen Jahren eine Ehekrise, die über Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Überforderung der Mutter – eines der Kinder kam schwerbehindert zur Welt – und die beruflich bedingte längere Abwesenheit des Vaters werden als Gründe für die Auseinandersetzungen genannt. Das Sorgerecht wurde schließlich durch richterlichen Beschluss der Mutter zugesprochen.
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Eigentlich ein gelungener Bericht. Schade nur, dass Clemens Breuer den Artikel in der F.A.Z. nicht richtig wiedergegeben hat, denn diesem Artikel liegt ein handfester Justizskandal zugrunde. Das Sorgerecht für zwei Kinder wurde auf den Vater übertragen. Erst nachdem die Mutter den schwerbehinderten Sohn entführt hatte und sich beharrlich weigerte, den Gerichtsbeschlüssen und -ermahnungen Folge zu leisten, kapitulierte unsere Familiengerichtsbarkeit und änderte das Sorgerecht ab. Doch die Mutter war - wie von dem Gerichtssachverständigen festgestellt - tatsächlich nicht in der Lage, sich um den behinderten Jungen zu kümmern, und schob ihn gegen seinen Willen in ein Pflegeheim ab. Dort lebt er noch heute und ist von seiner Familie völlig abgeschottet. Seine nicht behinderte Schwester, die sich erfolgreich gegen eine Entziehung wehren konnte, lebt noch heute bei ihrem Vater. Auch sie darf ihren Bruder nicht mehr sehen.
Dass so etwas in Deutschland möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz. Die Vorfälle beschäftigen zur Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Europäische Parlament.
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Mittwoch, 28. Mai 2008
TV-Kritik: Rechts-Extreme und ihre Opfer
thopo, 20:44h
Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.
Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder
"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."
...
Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."
Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.
Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.
War es das, was Sie meinten, Herr Möller?
Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.
Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder
"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."
...
Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."
Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.
Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.
War es das, was Sie meinten, Herr Möller?
Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.
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Freitag, 16. Mai 2008
Eltern nehmen ihr Grundrecht wahr
thopo, 00:49h
Die Fälle ähneln sich fatal: Als der Dabringhausener Michael Schiffer im Kampf um seine vier Kinder die Presse einschaltete, versuchte ein Wipperfürther Richter ihm einen Strick aus der Tatsache zu drehen, dass der Mann lediglich sein demokratisches Grundrecht wahrnahm.
rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns
Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.
rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns
Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.
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... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.
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Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
thopo, 22:45h
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?
15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.
Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?
Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.
Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
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Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?
15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.
Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?
Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.
Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?
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„Schöne Worte reichen nicht“
thopo, 20:56h
Justiz: Christine Hohmann-Dennhardt vom Bundesverfassungsgericht zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
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Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
- „Der Staat sollte aber nicht nur durch das Verfassungsgericht angeleitet werden, kinderfreundlich zu handeln“, sagte Hohmann-Dennhardt, räumte aber auch ein: „Schöne Worte im Grundgesetz reichen nicht.“
- Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt entgegnete, Kinder müssten ihre Persönlichkeit erst entwickeln. Es sei entscheidend, ihnen dies auch zu ermöglichen.
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
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Sonntag, 13. April 2008
Wenn Vater Staat scheitert
thopo, 04:33h
WELT Online 06.04.2008
Miriam Hollstein und Thorsten Jungholt
Per Gesetz sind Eltern eigentlich zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet. Doch das Recht stößt oft an seine Grenzen. Ein Modellprojekt zeigt, wie es besser gehen könnte.
Kesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Miriam Hollstein und Thorsten Jungholt
Per Gesetz sind Eltern eigentlich zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet. Doch das Recht stößt oft an seine Grenzen. Ein Modellprojekt zeigt, wie es besser gehen könnte.
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Donnerstag, 10. April 2008
Fragen an MdL Frank Kaufmann
thopo, 13:06h
www.kandidatenwatch.de
Frage von Norbert Denef:
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
Der bisherige Begriff "sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.
Lesen Sie die vollständige Frage und die Antwort von Herrn Kaufmann hier.
Dazu gibt es noch zwei Nachfragen und Antworten hier und hier.
Da haben wir wieder einmal die Bestätigung, diesmal von seiten des Hessischen Landtags:
"Wenn Sie formulieren: "Täter, die bisher durch den Gesetzgeber geschützt werden, müssten durch die Aufhebung der Verjährungsfrist ein Leben lang Angst haben, zur Verantwortung gezogen zu werden", dann sagen Sie damit, dass die bisher geltenden 30 Jahre "Angst haben" zu kurz sind. Damit verlangen Sie eine lebenslange Leidensstrafe des Angsthabens ohne Gerichtsverfahren, wenn denn Ihre Unterstellung zutrifft, dass der mutmaßliche Täter tatsächlich Angst hat."
Egal, was dem Täter passiert: das Opfer verbüßt in jedem Fall eine lebenslange Leidensstrafe. Die Tochter von Jürgen Ponto soll gesagt haben:
"Entlassene Terroristen sind ehemalige Terroristen. Opfer bleiben immer Opfer."
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
Frage von Norbert Denef:
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
Der bisherige Begriff "sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.
Lesen Sie die vollständige Frage und die Antwort von Herrn Kaufmann hier.
Dazu gibt es noch zwei Nachfragen und Antworten hier und hier.
Da haben wir wieder einmal die Bestätigung, diesmal von seiten des Hessischen Landtags:
"Wenn Sie formulieren: "Täter, die bisher durch den Gesetzgeber geschützt werden, müssten durch die Aufhebung der Verjährungsfrist ein Leben lang Angst haben, zur Verantwortung gezogen zu werden", dann sagen Sie damit, dass die bisher geltenden 30 Jahre "Angst haben" zu kurz sind. Damit verlangen Sie eine lebenslange Leidensstrafe des Angsthabens ohne Gerichtsverfahren, wenn denn Ihre Unterstellung zutrifft, dass der mutmaßliche Täter tatsächlich Angst hat."
Egal, was dem Täter passiert: das Opfer verbüßt in jedem Fall eine lebenslange Leidensstrafe. Die Tochter von Jürgen Ponto soll gesagt haben:
"Entlassene Terroristen sind ehemalige Terroristen. Opfer bleiben immer Opfer."
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
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Dienstag, 1. April 2008
Vater muss unehelichen Sohn nicht treffen
thopo, 12:43h
FAZ.net 01.04.2008
AP/ddp
Eltern können in der Regel nicht gegen ihren Willen zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen werden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet und damit der Verfassungsbeschwerde eines Vaters stattgegeben. Diese richtete sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahr 2004, das ihn unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verpflichtet, alle drei Monate seinen nichtehelichen Sohn zu besuchen. Das Oberlandesgericht hatte sich auf das seit 1998 geltende Gesetz bezogen, das Kindern ein Recht auf Umgang mit den leiblichen Eltern einräumt und Zwangsmittel zur Durchsetzung zulässt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Mit dieser Entscheidung bestätigt sich - leider! - die Befürchtung des Presseblogs, dass die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz politischer Aktionismus war. Kinder haben in Deutschland keine Rechte, sie sind pure Rechtsobjekte.
Indirekt hat das BVerfG mit dieser Entscheidung auch § 1684 Abs. 1 BGB außer Kraft gesetzt. Denn der Wortlaut dieser Bestimmung ist eindeutig:
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Professor Udo di Fabio, selbst Richter am Bundesverfassungsgericht, betont in seinen Vorträgen immer wieder, der Gesetzgeber habe bei der Formulierung der Gesetze jedem Wort eine Bedeutung beigemessen. Warum also steht in § 1684 das Wort "verpflichtet"? Die Tendenz, derart eindeutige Gesetzesnormen zu missachten, hat sich längst bis zu den Amtsgerichten fortgepflanzt.
Wen wundert es jetzt noch, dass sie vom BVerfG nicht zur Ordnung gerufen werden?
AP/ddp
Eltern können in der Regel nicht gegen ihren Willen zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen werden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet und damit der Verfassungsbeschwerde eines Vaters stattgegeben. Diese richtete sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahr 2004, das ihn unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verpflichtet, alle drei Monate seinen nichtehelichen Sohn zu besuchen. Das Oberlandesgericht hatte sich auf das seit 1998 geltende Gesetz bezogen, das Kindern ein Recht auf Umgang mit den leiblichen Eltern einräumt und Zwangsmittel zur Durchsetzung zulässt.
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Mit dieser Entscheidung bestätigt sich - leider! - die Befürchtung des Presseblogs, dass die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz politischer Aktionismus war. Kinder haben in Deutschland keine Rechte, sie sind pure Rechtsobjekte.
Indirekt hat das BVerfG mit dieser Entscheidung auch § 1684 Abs. 1 BGB außer Kraft gesetzt. Denn der Wortlaut dieser Bestimmung ist eindeutig:
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Professor Udo di Fabio, selbst Richter am Bundesverfassungsgericht, betont in seinen Vorträgen immer wieder, der Gesetzgeber habe bei der Formulierung der Gesetze jedem Wort eine Bedeutung beigemessen. Warum also steht in § 1684 das Wort "verpflichtet"? Die Tendenz, derart eindeutige Gesetzesnormen zu missachten, hat sich längst bis zu den Amtsgerichten fortgepflanzt.
Wen wundert es jetzt noch, dass sie vom BVerfG nicht zur Ordnung gerufen werden?
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Mittwoch, 26. März 2008
Erst gut situiert, jetzt Grundrente
thopo, 10:15h
Guido Lebong suchte Beschäftigung und erntete Abzüge / Klage erfolglos
Wiesbadener Tagblatt 26.03.2008
Bertram Heide
Seine Geschichte stimmt nachdenklich. Guido Lebong (76), renommierter Händler hochwertiger Schuhe in der Stadt, weiß um seinen öffentlichen Bekanntheitsgrad. Der Unternehmer war Jahrzehnte lang ehrenamtlich aktiv, stritt gegen die Busspur auf der Rue (vergeblich), für eine Ampelanlage zum Warmen Damm hin (erfolgreich) und gilt als einer der "Väter" des Wilhelmstraßenfestes. Seine aktuelle Situation: Lebong lebt von der Grundsicherung und liegt jetzt auch noch im Streit mit dem Sozialamt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch wo liegt die Initialzündung? Wodurch wurde der erfolgreiche Unternehmer überhaupt zum Sozialhilfeempfänger? Auch das berichtet das Tagblatt:
Doch dann kam das, was Guido Lebong heute als "Absturz und Ruin" bezeichnet. "Meine Frau wollte nach 36-jähriger Ehe sich nochmals selbst verwirklichen", erzählt der 76-Jährige. "Vom Traumpaar zum Trauma", nennt er das. Das Ergebnis beschreibt er so: "Das Resultat, ein mir aufgezwungener, ungewollter Rosenkrieg, langwierig und ruinös für am Ende mich. Das Ende: vom gut situierten Bürger zum Sozialhilfeberechtigten."
Die Scheidung kam, so schildert Lebong es heute, "dank der Gesetzgebung, einer liberalen Auffassung des Scheidungsrechts, vor einem Familienrichter, einem Einzelrichter, ohne Schöffen, einfach mal so."
Wieder einmal wird die Unzulänglichkeit der derzeitigen Gesetzgebung deutlich:
Selbstverwirklichung eines Ehepartners kann und darf nicht zum völligen Absturz des anderen Partners führen. Harald Schütz, ehemaliger Richter am OLG Bamberg, fasste das einmal kurz und präzise zusammen:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben ..."
Dass Guido Lebongs Schicksal kein Einzelfall ist, bestätigt Wiesbaden Sozialdezernent Arno Goßmann:
Sozialstadtrat Arno Goßmann versteht Lebongs Frustration durchaus, ihm sind allerdings durch das geltende Recht die Hände gebunden.
Und Arno Goßmann weiß: "Im Bereich der ehemals selbstständigen Unternehmer in Wiesbaden ist Guido Lebong durchaus kein Einzelfall." Eigentlich eine erschreckende Tatsache.
Ein Rechtssystem, das derartige Verhältnisse produziert, ist weder gerecht noch ausgewogen und muss dringend korrigiert werden. Kann es überhaupt als Rechtssystem bezeichnet werden?
Wiesbadener Tagblatt 26.03.2008
Bertram Heide
Seine Geschichte stimmt nachdenklich. Guido Lebong (76), renommierter Händler hochwertiger Schuhe in der Stadt, weiß um seinen öffentlichen Bekanntheitsgrad. Der Unternehmer war Jahrzehnte lang ehrenamtlich aktiv, stritt gegen die Busspur auf der Rue (vergeblich), für eine Ampelanlage zum Warmen Damm hin (erfolgreich) und gilt als einer der "Väter" des Wilhelmstraßenfestes. Seine aktuelle Situation: Lebong lebt von der Grundsicherung und liegt jetzt auch noch im Streit mit dem Sozialamt.
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Doch wo liegt die Initialzündung? Wodurch wurde der erfolgreiche Unternehmer überhaupt zum Sozialhilfeempfänger? Auch das berichtet das Tagblatt:
Doch dann kam das, was Guido Lebong heute als "Absturz und Ruin" bezeichnet. "Meine Frau wollte nach 36-jähriger Ehe sich nochmals selbst verwirklichen", erzählt der 76-Jährige. "Vom Traumpaar zum Trauma", nennt er das. Das Ergebnis beschreibt er so: "Das Resultat, ein mir aufgezwungener, ungewollter Rosenkrieg, langwierig und ruinös für am Ende mich. Das Ende: vom gut situierten Bürger zum Sozialhilfeberechtigten."
Die Scheidung kam, so schildert Lebong es heute, "dank der Gesetzgebung, einer liberalen Auffassung des Scheidungsrechts, vor einem Familienrichter, einem Einzelrichter, ohne Schöffen, einfach mal so."
Wieder einmal wird die Unzulänglichkeit der derzeitigen Gesetzgebung deutlich:
Selbstverwirklichung eines Ehepartners kann und darf nicht zum völligen Absturz des anderen Partners führen. Harald Schütz, ehemaliger Richter am OLG Bamberg, fasste das einmal kurz und präzise zusammen:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben ..."
Dass Guido Lebongs Schicksal kein Einzelfall ist, bestätigt Wiesbaden Sozialdezernent Arno Goßmann:
Sozialstadtrat Arno Goßmann versteht Lebongs Frustration durchaus, ihm sind allerdings durch das geltende Recht die Hände gebunden.
Und Arno Goßmann weiß: "Im Bereich der ehemals selbstständigen Unternehmer in Wiesbaden ist Guido Lebong durchaus kein Einzelfall." Eigentlich eine erschreckende Tatsache.
Ein Rechtssystem, das derartige Verhältnisse produziert, ist weder gerecht noch ausgewogen und muss dringend korrigiert werden. Kann es überhaupt als Rechtssystem bezeichnet werden?
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Dienstag, 18. März 2008
Wenn ein Kind die Eltern vor den Kadi zerrt
thopo, 02:18h
Ein 14-Jähriger verklagt seine geschiedenen Eltern und fordert, dass ihn seine kleine Schwester zuhause beim Vater besuchen darf.
Doch dem untersagt das Gericht den Umgang mit der Tochter.
Neue Ruhr-Zeitung 11.01.2002
Tankred Stachelhaus
Als vor über einem Jahr das reformierte Kindschaftsrecht in Kraft trat sollten die Interessen und das Wohl des Kindes bei der Trennung der Eltern in den Vordergrund rücken. Statt "jedes Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind» heißt es nun: “Das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“. Besonderes Augenmerk richteten die Gesetzgeber darauf, dass das Kind die sozialen und familiären Bindungen aufrecht erhalten kann. "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient". Jetzt macht ein 14-jähriger Essener die Probe aufs Exempel. Nico* hat seine beiden Eltern verklagt, um ein Besuchsrecht seiner Schwester bei ihm zuhause zu erwirken. Ein in Essen bislang wohl einmaliger Fall.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch dem untersagt das Gericht den Umgang mit der Tochter.
Neue Ruhr-Zeitung 11.01.2002
Tankred Stachelhaus
Als vor über einem Jahr das reformierte Kindschaftsrecht in Kraft trat sollten die Interessen und das Wohl des Kindes bei der Trennung der Eltern in den Vordergrund rücken. Statt "jedes Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind» heißt es nun: “Das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“. Besonderes Augenmerk richteten die Gesetzgeber darauf, dass das Kind die sozialen und familiären Bindungen aufrecht erhalten kann. "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient". Jetzt macht ein 14-jähriger Essener die Probe aufs Exempel. Nico* hat seine beiden Eltern verklagt, um ein Besuchsrecht seiner Schwester bei ihm zuhause zu erwirken. Ein in Essen bislang wohl einmaliger Fall.
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