Montag, 20. April 2009
 
Das Rechtsbeugungsprivileg
Die wundersame Wirkung des Beratungsgeheimnisses
Betrifft Justiz 12/2008, S. 377
Christoph Strecker
Der Verfasser ist Familienrichter a.D. und Mediator

Dürfen Mitglieder von Kollegialgerichten ungestraft Rechtsbeugung begehen? Dürfen tun sie es nicht. Die Frage ist aber, ob für sie gleichwohl ein allgemeines Prinzip der Straflosigkeit gilt. Sollte das der Fall sein, so wäre zu überlegen, ob dieser Zustand in Ordnung und wünschenswert ist oder was zu seiner Änderung geschehen kann.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Anstatt eines eigenen Kommentars ein weiterer Textauszug:
Generelle Straflosigkeit ist ein Skandal, der immer wieder von Juristen beklagt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird. Sie ist eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsstaats. Sie verhindert eine Aufarbeitung der Geschehnisse und neues Entstehen von Vertrauen. Sie verursacht moralische Verwüstungen und hinterlässt Wunden, die (...) noch nach Jahrzehnten wieder aufbrechen können.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Montag, 2. März 2009
 
Weil die Mutter es nicht will
FAZnet 02.03.2009
Katrin Hummel

In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.

Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Montag, 12. Januar 2009
 
Nicht zu fassen
Rechtsbeugung durch Richter
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp

Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.

Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.

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Montag, 22. Dezember 2008
 
Mama und Papa
Braunschweiger Zeitung 22.12.2008
Cornelia Steiner

Kein Kind der Welt will von einem Elternteil getrennt sein, das es liebt.

Kein Kind der Welt versteht, warum es seinen Vater oder seine Mutter nur noch stundenweise sehen darf.

Kind Kind der Welt will hören, dass die Eltern schlecht voneinander reden. Und es fragt sich: Was habe ich falsch gemacht?

Wenn Kinder im Grabenkampf zwischen Ex-Partnern zur Waffe werden, gibt es nur Verlierer. Doch genau das ist Alltag vor deutschen Gerichten.

Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier und folgen Sie dort den Links zu weiteren Artikeln.

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Montag, 21. Juli 2008
 
Staatsanwälte unter Beschuss
Norddeutsche Neueste Nachrichten 19.07.2008
Mathias Gröckel

"Es darf nicht der Eindruck bleiben, das Jugendamt habe sich korrekt verhalten", sagt Silvio Horn, Fraktionschef der Unabhängigen Bürger und Mitglied des Untersuchungsausschusses der Stadtvertretung, der den behördlichen Umgang mit dem Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung verhungerten Fünfjährigen aufgearbeitet hatte. "Ich hätte mir die kritische Bemerkung der Staatsanwaltschaft gewünscht, dass es schwere Versäumnisse im Amt gegeben hat, die aber unter der strafrechtlichen Schwelle liegen", so Horn.

Anlass der Kritik: Einen Tag nachdem die Eltern von Lea-Sophie zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag verkündet, die Ermittlungen gegen das Jugendamt im Fall Lea-Sophie einzustellen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Endlich kommt auch diese Facette der Jugendamts-Problematik ans Tageslicht: Deutsche Strafverfolgungsbehörden weigern sich, gegen Jugendamtsmitarbeiter zu ermitteln. Und dazu werden auch schon mal Gesetze herangezogen, die eigentlich gar nicht anwendbar sind. Der Deutsche Bundestag hat schriftlich bestätigt, dass er nicht beabsichtigt, das Strafbarkeitsrisiko der Jugendamtsmitarbeiter zu erhöhen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete,
wenn Jugendamtsmitarbeiter vorsätzlich und wiederholt, ja sogar trotz richterlicher Ermahnung gegen Gesetze verstoßen, dann darf es für sie kein Strafbarkeitsrisiko geben, sondern eine Strafbarkeitsgewissheit! Es hilft nichts, einseitig die Eltern zu verteufeln, so lange es eine Kaste von Menschen gibt, die straffrei nach eigenem Schlechtdünken verfahren und selbst Gutachten renommierter Fachleute als Makulatur abtun können.

Sollte aber die Befolgung von Gerichtsbeschlüssen tatsächlich fakultativ sein, dann muss das für alle Mitbürger gelten und nicht nur für einige wenige Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe. Diesen Zustand nennt man dann Anomie.

Womit die Demokratieverdrossenheit der Deutschen ja wohl erklärt wäre.

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Freitag, 18. Juli 2008
 
Neue Regeln für Ex-Partner
Wer den gemeinsamen Nachwuchs versorgt, muss nicht um jeden Preis arbeiten gehen, stellte der Bundesgerichtshof klar. Das Urteil und seine Auswirkungen in der Praxis.
FOCUS Online 17.07.2008
Michaela Hutterer

Das Urteil ist ein kleiner Erfolg für den erziehenden Elternteil – meist die Frau. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag zum ersten Mal seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform Regeln für den Unterhalt zwischen Ex-Partnern aufgestellt. Im Zentrum der Entscheidung stand dabei die Frage, ab welchem Zeitpunkt Mütter oder Väter, die den gemeinsamen Nachwuchs betreuen, finanziell auf eigenen Beinen stehen müssen. Die Frage nach der Erwerbspflicht, wie Juristen sagen, galt als bislang nicht geklärt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Interessant sind auch die Leser-Kommentare zu diesem Beitrag. Hier ein Beispiel:
Kluge (17.07.2008 18:24)
Fatal
Dieses Urteil verleitet geradezu die Frau einem Mann ein Kind unterzujubeln und dann abzukassieren. Gründe gibt es ja dann sicher genug um nicht zur Arbeit gehen zu müssen!

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Mittwoch, 16. Juli 2008
 
Neue Grenzen für die Ex?
Nach der Trennung müssen Mütter oder Vater wieder für sich selbst sorgen. Wann genau, muss der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzverfahren klären.
FOCUS Online 15.07.2008
hut/dpa

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärken, als sie zum Januar 2008 die Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg brachte. Klarer und verständlicher sollte die Neuregelung werden.

Doch ein halbes Jahr danach ist davon wenig zu spüren. Mütter, Väter, Anwälte wissen nicht mehr so recht, was eigentlich gilt. ... Einen ersten Schritt zur Klärung will am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) unternehmen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen siehe hier.

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Dienstag, 1. Juli 2008
 
Schulverweigerer müssen hinter Gitter
Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die so genannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
Allgemeine Zeitung 19.06.2008
(dpa)

Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Aus der Urteilsbegründung:
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien ... Entsprechend verurteilte der Richter die "dauernden und hartnäckigen" Schulverweigerer. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht."

Kommentar folgt in Kürze

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Samstag, 21. Juni 2008
 
Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht
WELT Online 20.06.2008
DSI/TJU

Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.

Lesen Sie die Meldung hier.

Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.

Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?

Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?

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Donnerstag, 5. Juni 2008
 
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten
Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei"
WELT Online 02.06.2008
Karsten Kammholz

Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Auch dies ist ein Beitrag aus der Reihe "Dinge, die schon längst gesagt werden mussten". Dabei stehen die bayerischen Gerichte mit ihrer Praxis beiliebe nicht alleine da. Dem Presseblog liegen Informationen darüber vor, dass Richter Gutachten nur dann in die Entscheidungsfindung einbeziehen, wenn diese das gewünschte Urteil untermauern. Ansonsten lässt man die unerwünschten Gutachten einfach unter den Tisch fallen. In mindestens einem Fall hat ein Gutachter nach eigener Aussage "sehr informative Unterlagen" einfach beiseite gelegt und nicht ausgewertet, da er sonst zu einem Ergebnis gekommen wäre, das dem Gericht nicht schmecken konnte. Wie sagte einmal ein Umgangspfleger (auch sein Name ist dem Presseblog bekannt): "Ich werde mich doch nicht gegen die Hand wenden, die mich ernährt!"

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