Donnerstag, 21. Februar 2008
Von Willkür, Geld und Geltungssucht
thopo, 18:29h
Umfrage des Deutschen Richterbunds zeigt Ungerechtigkeiten bei Gerichtsprozessen auf
Live-PR 18.09.2007
© AP / Brigitte Caspary
Vor Gericht und auf hoher See - so lautet ein Sprichwort - sind wir in Gottes Hand. Eine Umfrage des Deutschen Richterbundes unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern belegt, dass der Volksmund recht hat: «Ungleichheit spielt auch vor Gericht eine Rolle», so fasst die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, die auf dem 19. Deutschen Richter- und Staatsanwalttag in Würzburg vorgestellten Ergebnisse zusammen.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Live-PR 18.09.2007
© AP / Brigitte Caspary
Vor Gericht und auf hoher See - so lautet ein Sprichwort - sind wir in Gottes Hand. Eine Umfrage des Deutschen Richterbundes unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern belegt, dass der Volksmund recht hat: «Ungleichheit spielt auch vor Gericht eine Rolle», so fasst die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, die auf dem 19. Deutschen Richter- und Staatsanwalttag in Würzburg vorgestellten Ergebnisse zusammen.
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Dienstag, 19. Februar 2008
Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen
thopo, 12:00h
Zwei Jahre lang hat Peter Tinnemann seine Tochter gesucht, die von der eigenen Mutter verschleppt wurde. Jetzt hat er Luna in Mittelamerika aufgespürt - doch obwohl ihm das Sorgerecht zugesprochen wurde, verbietet ihm eine Richterin den Kontakt mit seinem Kind.
Spiegel Online 18.02.2008
Nils Klawitter
665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
So sehr diese Nachricht unser Rechtsempfinden schockiert - überraschen kann sie nicht. Leben wir doch in einem Land, in dem es ausreicht, dass eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind einfach entführt, um damit das Sorgerecht für sich zu erzwingen. Insofern liegt Nils Klawitter noch deutlich hinter der Realität zurück: Die Gerichte dulden nicht nur Straftaten von Müttern, sie fördern und belohnen sie sogar, selbst wenn durch Gutachten bestätigt ist, dass die Mutter nicht erziehungsgeeignet ist.
Es ist lange her, dass Prof. Roman Herzog das Bundesverfassungsgericht mit der Devise leitete: "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." Die Meldung aus Guatemala bestätigt eher den Satz von Bertolt Brecht: "Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen."
Spiegel Online 18.02.2008
Nils Klawitter
665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.
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So sehr diese Nachricht unser Rechtsempfinden schockiert - überraschen kann sie nicht. Leben wir doch in einem Land, in dem es ausreicht, dass eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind einfach entführt, um damit das Sorgerecht für sich zu erzwingen. Insofern liegt Nils Klawitter noch deutlich hinter der Realität zurück: Die Gerichte dulden nicht nur Straftaten von Müttern, sie fördern und belohnen sie sogar, selbst wenn durch Gutachten bestätigt ist, dass die Mutter nicht erziehungsgeeignet ist.
Es ist lange her, dass Prof. Roman Herzog das Bundesverfassungsgericht mit der Devise leitete: "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." Die Meldung aus Guatemala bestätigt eher den Satz von Bertolt Brecht: "Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen."
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Freitag, 15. Februar 2008
Türke bekommt Sohn zurück
thopo, 13:32h
Kazim Görgülü gewinnt Sorgerechtsstreit - Wunsch des Kindes entscheidet vor Gericht
Mitteldeutsche Zeitzung 13.02.2008
Christian Schafmeister
Der sieben Jahre lange dramatische Sorgerechtsstreit um seinen Sohn hat für Kazim Görgülü ein glückliches Ende gefunden: Am Mittwoch konnte der Türke seinen acht Jahre alten Sohn Christofer ganz offiziell in der Gemeinde Krostitz (Sachsen) anmelden. Möglich wurde das nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg. Das hatte am Montag in einer einstweiligen Anordnung Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen achtjährigen Jungen zugesprochen. "Seitdem lebt Christofer bei uns, wir sind überglücklich über die Entscheidung", erklärte Görgülüs Frau Celestina der MZ.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zuerst und vor allen Dingen: Herzlichen Glückwunsch an Familie Görgülü, die erst jetzt die Bezeichnung "Familie" wirklich verdient. Natürlich sind sie überglücklich. Doch wer ist schon in der Lage, einen sieben Jahre lang währenden Rechtsstreit durchzustehen?
Der Fall Görgülü hat Justizgeschichte geschrieben, und er ist noch lange nicht abgeschlossen. Doch egal wie er letztlich ausgeht, das Ansehen der deutschen Familienjustiz hat einen erheblichen Knacks bekommen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht den Fall ursprünglich gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wieder einmal sah sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veranlasst, Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzung zu verurteilen.
Trotz allem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Was wäre gewesen, wenn Kazim Görgülü kein Türke wäre und der Fall dadurch internationale Dimension erlangt hätte? Hätte ein Schwabe Karle Görgele in einem rein innerdeutschen Rechtsstreit schließlich auch obsiegt? Eine zurückhaltende Skepsis ist angebracht - zu groß ist die Zahl der Petenten, die beim Europäischen Parlament vorstellig wurden, weil ihnen im deutschen Rechtssystem das - grundgesetzlich geschützte - Recht auf Achtung ihrer familiären Beziehungen verweigert wird.
Eines muss positiv erwähnt werden: Letztlich waren für die Entscheidung des Landgerichts Wittenberg nicht juristische Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern der Wille des betroffenen Kindes. Dies war zwar nur wegen der langen Verfahrensdauer möglich, doch als mittlerweile Achtjähriger hat er seinen Willen dafür um so deutlicher kundgetan.
Man kann Familie Görgülü nur wünschen, dass sie nun endlich zur Ruhe kommt.
Mitteldeutsche Zeitzung 13.02.2008
Christian Schafmeister
Der sieben Jahre lange dramatische Sorgerechtsstreit um seinen Sohn hat für Kazim Görgülü ein glückliches Ende gefunden: Am Mittwoch konnte der Türke seinen acht Jahre alten Sohn Christofer ganz offiziell in der Gemeinde Krostitz (Sachsen) anmelden. Möglich wurde das nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg. Das hatte am Montag in einer einstweiligen Anordnung Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen achtjährigen Jungen zugesprochen. "Seitdem lebt Christofer bei uns, wir sind überglücklich über die Entscheidung", erklärte Görgülüs Frau Celestina der MZ.
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Zuerst und vor allen Dingen: Herzlichen Glückwunsch an Familie Görgülü, die erst jetzt die Bezeichnung "Familie" wirklich verdient. Natürlich sind sie überglücklich. Doch wer ist schon in der Lage, einen sieben Jahre lang währenden Rechtsstreit durchzustehen?
Der Fall Görgülü hat Justizgeschichte geschrieben, und er ist noch lange nicht abgeschlossen. Doch egal wie er letztlich ausgeht, das Ansehen der deutschen Familienjustiz hat einen erheblichen Knacks bekommen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht den Fall ursprünglich gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wieder einmal sah sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veranlasst, Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzung zu verurteilen.
Trotz allem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Was wäre gewesen, wenn Kazim Görgülü kein Türke wäre und der Fall dadurch internationale Dimension erlangt hätte? Hätte ein Schwabe Karle Görgele in einem rein innerdeutschen Rechtsstreit schließlich auch obsiegt? Eine zurückhaltende Skepsis ist angebracht - zu groß ist die Zahl der Petenten, die beim Europäischen Parlament vorstellig wurden, weil ihnen im deutschen Rechtssystem das - grundgesetzlich geschützte - Recht auf Achtung ihrer familiären Beziehungen verweigert wird.
Eines muss positiv erwähnt werden: Letztlich waren für die Entscheidung des Landgerichts Wittenberg nicht juristische Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern der Wille des betroffenen Kindes. Dies war zwar nur wegen der langen Verfahrensdauer möglich, doch als mittlerweile Achtjähriger hat er seinen Willen dafür um so deutlicher kundgetan.
Man kann Familie Görgülü nur wünschen, dass sie nun endlich zur Ruhe kommt.
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Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz - Unabhängig oder unterworfen ?
thopo, 12:40h
www.justizskandale.de 27.05.2007
Bert Steffens
Die einzige, weil grundlegende und Recht setzende Quelle über die Pflichten der deutschen Richter, ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und in bestimmender Klarheit vor allem mit Art. 97 Abs. 1.
...
Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Ein lesenswerter Grundsatzartikel aus der Feder von Bert Steffens, der durch die Diskussion um die Richter am OLG Naumburg neue Aktualität erhält.
Bert Steffens
Die einzige, weil grundlegende und Recht setzende Quelle über die Pflichten der deutschen Richter, ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und in bestimmender Klarheit vor allem mit Art. 97 Abs. 1.
...
Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten.
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Ein lesenswerter Grundsatzartikel aus der Feder von Bert Steffens, der durch die Diskussion um die Richter am OLG Naumburg neue Aktualität erhält.
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Samstag, 9. Februar 2008
Review of the Implementation of Brussels II Regulation in Relation to Parental Abduction of Children
thopo, 11:14h
Freshfields Bruckhaus Deringer, Brussels 31.10.2006
The authors come to the conclusion that that the parent who abducts the child to ceratin Member States appears to obtain an advantageous legal position, because - contrary to Art. 12 Hague Convention - there is no automatic and immediate decision by the relevant courts to return the child to the Member State from where it was abducted.
...
Moreover, the authors have observed violations of the right of the child to have access to both parents, violations of the right of the left-behind parent to have a fair trial and the frustration or at least complication of the return due to cinsiderable delays in the court proceedings in some Member States. They have also noted that in some other countries the Central Authorities and the Authorities for Youth Welfare play an important, but not always neutral role in the proceedings. As a result, a combination of the difficulties mentiones above, together with further practical difficulties, which are also outlined in the paper, can amount to a denial of effective access to justice for the left-behind parent and the child.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
Diese entlarvende Studie ist inzwischen über ein Jahr alt. Sie wird hier nochmals in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass sich trotz deutlicher Kritik an dem deutschen System (das Wort "Germany" kommt überproportional häufig vor) nichts geändert hat. Im Gegenteil, sämtliche seitherigen Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, nicht nur die Macht des Jugendamtes zu stärken, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten weiter zu beschränken (Sanktionierung des "Handelns auf Verdacht" anstelle der Nachweispflicht).
Das alles zeichnet ein irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates. Leider werden die systematischen Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter und Familiengerichte in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig wahrgenommen. Doch wer davon erfährt, ist entsetzt.
Der Presseblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, an der Öffentlichmachung dieses himmelschreienden Unrechts mitzuwirken. Helfen Sie mit, indem Sie ihre Freunde und Bekannten auf diese Seite hinweisen.
The authors come to the conclusion that that the parent who abducts the child to ceratin Member States appears to obtain an advantageous legal position, because - contrary to Art. 12 Hague Convention - there is no automatic and immediate decision by the relevant courts to return the child to the Member State from where it was abducted.
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Moreover, the authors have observed violations of the right of the child to have access to both parents, violations of the right of the left-behind parent to have a fair trial and the frustration or at least complication of the return due to cinsiderable delays in the court proceedings in some Member States. They have also noted that in some other countries the Central Authorities and the Authorities for Youth Welfare play an important, but not always neutral role in the proceedings. As a result, a combination of the difficulties mentiones above, together with further practical difficulties, which are also outlined in the paper, can amount to a denial of effective access to justice for the left-behind parent and the child.
Diese entlarvende Studie ist inzwischen über ein Jahr alt. Sie wird hier nochmals in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass sich trotz deutlicher Kritik an dem deutschen System (das Wort "Germany" kommt überproportional häufig vor) nichts geändert hat. Im Gegenteil, sämtliche seitherigen Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, nicht nur die Macht des Jugendamtes zu stärken, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten weiter zu beschränken (Sanktionierung des "Handelns auf Verdacht" anstelle der Nachweispflicht).
Das alles zeichnet ein irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates. Leider werden die systematischen Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter und Familiengerichte in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig wahrgenommen. Doch wer davon erfährt, ist entsetzt.
Der Presseblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, an der Öffentlichmachung dieses himmelschreienden Unrechts mitzuwirken. Helfen Sie mit, indem Sie ihre Freunde und Bekannten auf diese Seite hinweisen.
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Mittwoch, 6. Februar 2008
Welches Freiheitsverständnis liegt unseren Grundrechten zugrunde?
thopo, 13:50h
Hinter diesem etwas drögen Titel verbirgt sich ein exzellenter Vortrag von Herrn Prof. Dr. jur. Arnd Diringer, in dem auch umfassend auf Art. 6 GG (Recht auf Achtung der Familie) eingegangen wird.
Lesen sie das Manuskript des Vortrages hier.
Lesen sie das Manuskript des Vortrages hier.
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Samstag, 2. Februar 2008
"Wer Folter relativiert, ist ungeeignet"
thopo, 20:11h
Das Ringen um den höchsten Richterposten im Land geht weiter. Die SPD besteht auf den Staatsrechtler Horst Dreier, die Union ist dagegen. Dreiers Haltung zum Folterverbot und zum Embryonenschutz passt den Christdemokraten nicht. Beide Seiten beharren auf ihre Position. Wie eine Lösung aussehen kann ist völlig offen.
WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
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Freitag, 1. Februar 2008
Noch keine Spur von Mutter und Sohn
thopo, 00:50h
Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden
Die Rheinpfalz 31.01.2008
(tb)
Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.
Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch hier besticht wieder die brilliante Argumentation: Der Vater hatte bereits im Januar 2006 einen Rückgabebeschluss erwirkt. Dessen Umsetzung konnte die Mutter mit allerlei juristischen Kunststückchen zwei Jahre lang verhindern. Und nun wird natürlich mit dem immer wieder gerne verwendeten Kontinuitätsprinzip argumentiert und "auf Einsicht des Vaters gehofft". Der englischsprachige Vater wird das wohl eine "self fulfilling prophecy" nennen.
Die Rheinpfalz 31.01.2008
(tb)
Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.
Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch hier besticht wieder die brilliante Argumentation: Der Vater hatte bereits im Januar 2006 einen Rückgabebeschluss erwirkt. Dessen Umsetzung konnte die Mutter mit allerlei juristischen Kunststückchen zwei Jahre lang verhindern. Und nun wird natürlich mit dem immer wieder gerne verwendeten Kontinuitätsprinzip argumentiert und "auf Einsicht des Vaters gehofft". Der englischsprachige Vater wird das wohl eine "self fulfilling prophecy" nennen.
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Verurteilung wegen Rechtsbeugung fast unmöglich
thopo, 01:25h
Auszug aus einer Frage an MdB Hans-Christian Ströbele und seiner Antwort auf dem Portal Abgeordnetenwatch:
Dominik Strauss:
Im Fall des türkischen Vaters Görgülü wurde Deutschland im Jahr 2004 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
...
In diesem nun unglaubliche 8 Jahre andauerndem Fall wurde dem zuständigem Senat des OLG Naumburgs durch das Bundesverfassungsgericht Willkür und eine Umgehung der ZPO attestiert. Die Staatsanwaltschaft erhoben darauf gegen den kompletten Senat des OLG Naumburg Anklage wegen Rechtsbeugung.
...
Herr Ströbele, stimmen Sie mir zu, dass wenn dieses Urteil des AG Halle bestand hat, es de facto in Deutschland unmöglich ist einen OLG-Senat wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung zu ziehen.
Hans-Christian Ströbele:
Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müßte festgestellt werden, daß dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat. Dies ist ohne Geständnis nur ganz selten möglich.
Das ist übrigens auch der Grund, warum im Nachkriegswestdeutschland nicht ein einziger Richter des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt wurde.
...
So bleibt ein schaler Nachgeschmack, aber ohne Änderung des Gesetzes ist eine Verurteilung in solchen Fällen nicht zu erwarten.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Dem bleibt nur noch hinzuzufügen, dass wegen des sog. "Spruchrichterprivilegs" (§ 839 Abs. 2 BGB) ein Richter bei dem Urteil in einer Rechtssache für den aus einer Amtspflichtverletzung entstehenden Schaden nur dann verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.
Das nennt man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wenn man den Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilen kann, braucht der Staat dem Bürger seinen Schaden nicht zu ersetzen. Wer sagt denn, dass unser Gesetzeswerk Lücken hätte? Im Gegenteil - es ist an alles gedacht!
Franz Romer:
Jeder der Naumburger OLG Richter hätte ja eine gegenteilige Meinung in den Beschluss eintragen lassen können, wenn er den Senatsbeschluß nicht hätte mittragen wollen. Nachdem in diesem Beschluss nichts steht, kann ja nur davon ausgegangen werden, dass alle drei Richter der gleichen Meinung waren.
Hans-Christian Ströbele:
Von der Mehrheit abweichendes Abstimmungsverhalten wird in Strafverfahren in die Entscheidung nicht aufgenommen. Das ist in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders. In Strafverfahren wäre dies jedenfalls mit Nennung des Namens des Abweichende mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis auch nicht zulässig. Das Beratungsgeheimnis ist in der §§, 43 und 45 Deutsches Richtergesetz gesetzlich festgelegt. Manche Kollegialgerichte deuten lediglich an, daß eine Entscheidung nicht einverständlich getroffen wurde, aber eben ohne Nennung der Namen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Thomas Porombka:
in Ihrer Antwort vom 29.01.2008 an Herrn Dominik Strauss schrieben Sie:
"Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müsste festgestellt werden, dass dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat."
Diese Erfordernis ist mit dem Wortlaut des § 339 StGB nicht in Einklang zu bringen; sie entspringt vielmehr der sog. "richterlichen Fortbildung des Rechts". Diese richterliche Fortbildung ist jedoch grundgesetzwidrig, da sie dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
...
Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass Richter in zunehmendem Maße den eindeutigen Wortlaut verbindlicher Rechtsnormen außer Kraft setzen und das Recht ... zu ihrer gegenseitigen Rechtfertigung beugen?
Hans-Christian Ströbele:
Sie haben recht, der Gesetzgeber muß Klarheit schaffen, wenn ein Gesetz von der Rechtsprechung anders ausgelegt und angewandt wird, als es seinen gesetzgeberischen Intentionen entspricht.
...
In der Fassung des § 339 StGB fehlt das Wort "vorsätzlich". Mit der Neufassung wurde klargestellt, das absichtliches oder wissentliches Handen nicht erforderlich ist, sondern bedingter Vorsatz ausreichen soll. Das hatte der Gesetzgeber - wie sie es jetzt verlangen - zur Anwendung vorgegeben. Die Rechtsprechung verlangt deshalb auch nicht mehr den direkten Vorsatz, aber einen bewußten Rechtsbruch wegen der der richterlichen Unabhängigheit, der nach Art 97 des Grundgesetzes Verfassungsrang zukommt.
...
Eine "Fortbildung des Rechts" durch die Gerichte war immer wieder auch mal hilfreich und manchmal sogar notwendig.
...
Die Fortbildung des Rechts bleibt vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Auch damit haben sie recht.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Thomas Porombka:
bitte gestatten Sie mir wegen der großen Bedeutung des Falls Görgülü eine Zusatzfrage: In Ihren Antworten haben Sie mehrfach die richterliche Unabhängigkeit hervorgehoben. Diese ist jedoch nach Art. 97 Abs. 1 GG untrennbar an die Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gebunden.
...
Wie sehen Sie als Jurist im Spannungsfeld der beiden Halbsätze des Art. 97 Abs. 1 GG die daraus erwachsenden Konsequenzen für den Tatbestand der Rechtsbeugung? Mein Bestreben ist nicht die Abänderung von Gesetzen, sondern ihre Anwendung in der vom Gesetzgeber gewollten und präzise formulierten Weise. Dies betrifft ausdrücklich auch den § 339 StGB.
Hans-Christian Ströbele:
Die Richter bestätigen mit ihrer Unterschrift, daß die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht. Die Unterschrift eines Richters kann auch durch eine andere ersetzt werden, wenn er verhindert ist.
Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG darf im Rechtsstaat nicht angetastet werden. Die Richter sind andererseits an die geltenden Gesetze gebunden (ebenfalls Art. 97 Abs. I GG), aber bei deren Auslegung bleibt ein weiter Raum.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Leider macht sich nun auch Herr Ströbele die Mär von dem "weiten Raum" bei der Auslegung der Gesetze zu eigen. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber in § 1684 BGB festgelegt hat:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
dann ist das eindeutig und keiner Auslegung zugänglich. Ein Richter, der über vier Jahre eine vollständige Umgangsvereitelung untätig duldet, ohne einen förmlichen Beschluss zu fassen, verstößt ebenso gegen das Gesetz wie ein Richter, der den Umgang ausschließt, ohne dies zu begründen. Ein Richter, der über einen Beschluss über einen Antrag auf Umgang an Weihnachten mit den Worten "Wenn es nach mir ginge, könnte Weihnachten ganz ausfallen" verweigert, gibt damit allenfalls seine eigene ideologische Einstellung zu christlichen Werten bekannt, nicht jedoch den eindeutigen Willen des Gesetzgebers. (Pikantes Detail am Rande: Besagter Richter und die Anwältin der umgangsverweigernden Mutter brüsteten sich während der mündlichen Verhandlung damit, Mitglied des Kirchenvorstandes seiner Gemeinde zu sein.)
Es trifft auch nicht zu, dass die Unterschrift eines Richters lediglich bestätigt, "dass die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht", denn ohne diese Unterschrift würde der Beschluss nicht rechtskräftig. Und gerade wenn es so wäre wie von Herrn Ströbele angegeben, dürfte die Unterschrift eines Richters nicht durch eine andere ersetzt werden, denn wie bitteschön soll ein Richter die Übereinstimmung eines Beschlusses mit einer Verhandlung bestätigen, an der er nicht teilgenommen hat?
Das ganze Gebäude weist große Ungereimtheiten auf, die seine Standsicherheit schwer beeinträchtigen. À propos Standsicherheit: Was würde wohl die Öffentlichkeit dazu sagen, wenn ein Architekt behaupten würde, dass er mit seiner Unterschrift nur bestätige, dass die Baupläne mit den Unterredungen mit dem Bauherrn übereinstimmten - in Bezug auf Statik und Baurecht übernähme er aber keine Verantwortung?
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, mit welchen Ausflüchten sich die Richterschaft von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen lossagen will. Richtig und gut ist, dass einem Richter aus einer "missliebigen", aber gesetzeskonformen Entscheidung keine Nachteile erwachsen dürfen. Verstößt er aber gegen eindeutig formulierte Gesetzesnormen, so muss er dafür ebenso zur Verantwortung gezogen werden können, wie jeder andere Bürger auch.
Es sollte zu denken geben, dass auch Herr Ströbele von einem "schalen Nachgeschmack" spricht. Schon nach den Regeln der mathematischen Statistik ist es hochgradig unwahrscheinlich, dass sich seit 1945 kein deutscher Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben soll.
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An dieser Stelle muss positiv herausgestellt werden, dass Herr Ströbele allen Fragestellern schnell und umfassend geantwortet hat. Das wird durchaus nicht von allen Abgeordneten so gehandhabt, und dafür gebührt ihm unser Dank! Seine Antworten zum Fall Görgülü verdienen es in jedem Falle, im Volltext gelesen zu werden.
Dominik Strauss:
Im Fall des türkischen Vaters Görgülü wurde Deutschland im Jahr 2004 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
...
In diesem nun unglaubliche 8 Jahre andauerndem Fall wurde dem zuständigem Senat des OLG Naumburgs durch das Bundesverfassungsgericht Willkür und eine Umgehung der ZPO attestiert. Die Staatsanwaltschaft erhoben darauf gegen den kompletten Senat des OLG Naumburg Anklage wegen Rechtsbeugung.
...
Herr Ströbele, stimmen Sie mir zu, dass wenn dieses Urteil des AG Halle bestand hat, es de facto in Deutschland unmöglich ist einen OLG-Senat wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung zu ziehen.
Hans-Christian Ströbele:
Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müßte festgestellt werden, daß dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat. Dies ist ohne Geständnis nur ganz selten möglich.
Das ist übrigens auch der Grund, warum im Nachkriegswestdeutschland nicht ein einziger Richter des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt wurde.
...
So bleibt ein schaler Nachgeschmack, aber ohne Änderung des Gesetzes ist eine Verurteilung in solchen Fällen nicht zu erwarten.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Dem bleibt nur noch hinzuzufügen, dass wegen des sog. "Spruchrichterprivilegs" (§ 839 Abs. 2 BGB) ein Richter bei dem Urteil in einer Rechtssache für den aus einer Amtspflichtverletzung entstehenden Schaden nur dann verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.
Das nennt man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wenn man den Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilen kann, braucht der Staat dem Bürger seinen Schaden nicht zu ersetzen. Wer sagt denn, dass unser Gesetzeswerk Lücken hätte? Im Gegenteil - es ist an alles gedacht!
Nachgefragt 1
Franz Romer:
Jeder der Naumburger OLG Richter hätte ja eine gegenteilige Meinung in den Beschluss eintragen lassen können, wenn er den Senatsbeschluß nicht hätte mittragen wollen. Nachdem in diesem Beschluss nichts steht, kann ja nur davon ausgegangen werden, dass alle drei Richter der gleichen Meinung waren.
Hans-Christian Ströbele:
Von der Mehrheit abweichendes Abstimmungsverhalten wird in Strafverfahren in die Entscheidung nicht aufgenommen. Das ist in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders. In Strafverfahren wäre dies jedenfalls mit Nennung des Namens des Abweichende mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis auch nicht zulässig. Das Beratungsgeheimnis ist in der §§, 43 und 45 Deutsches Richtergesetz gesetzlich festgelegt. Manche Kollegialgerichte deuten lediglich an, daß eine Entscheidung nicht einverständlich getroffen wurde, aber eben ohne Nennung der Namen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Nachgefragt 2
Thomas Porombka:
in Ihrer Antwort vom 29.01.2008 an Herrn Dominik Strauss schrieben Sie:
"Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müsste festgestellt werden, dass dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat."
Diese Erfordernis ist mit dem Wortlaut des § 339 StGB nicht in Einklang zu bringen; sie entspringt vielmehr der sog. "richterlichen Fortbildung des Rechts". Diese richterliche Fortbildung ist jedoch grundgesetzwidrig, da sie dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
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Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass Richter in zunehmendem Maße den eindeutigen Wortlaut verbindlicher Rechtsnormen außer Kraft setzen und das Recht ... zu ihrer gegenseitigen Rechtfertigung beugen?
Hans-Christian Ströbele:
Sie haben recht, der Gesetzgeber muß Klarheit schaffen, wenn ein Gesetz von der Rechtsprechung anders ausgelegt und angewandt wird, als es seinen gesetzgeberischen Intentionen entspricht.
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In der Fassung des § 339 StGB fehlt das Wort "vorsätzlich". Mit der Neufassung wurde klargestellt, das absichtliches oder wissentliches Handen nicht erforderlich ist, sondern bedingter Vorsatz ausreichen soll. Das hatte der Gesetzgeber - wie sie es jetzt verlangen - zur Anwendung vorgegeben. Die Rechtsprechung verlangt deshalb auch nicht mehr den direkten Vorsatz, aber einen bewußten Rechtsbruch wegen der der richterlichen Unabhängigheit, der nach Art 97 des Grundgesetzes Verfassungsrang zukommt.
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Eine "Fortbildung des Rechts" durch die Gerichte war immer wieder auch mal hilfreich und manchmal sogar notwendig.
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Die Fortbildung des Rechts bleibt vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Auch damit haben sie recht.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Nachgefragt 3
Thomas Porombka:
bitte gestatten Sie mir wegen der großen Bedeutung des Falls Görgülü eine Zusatzfrage: In Ihren Antworten haben Sie mehrfach die richterliche Unabhängigkeit hervorgehoben. Diese ist jedoch nach Art. 97 Abs. 1 GG untrennbar an die Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gebunden.
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Wie sehen Sie als Jurist im Spannungsfeld der beiden Halbsätze des Art. 97 Abs. 1 GG die daraus erwachsenden Konsequenzen für den Tatbestand der Rechtsbeugung? Mein Bestreben ist nicht die Abänderung von Gesetzen, sondern ihre Anwendung in der vom Gesetzgeber gewollten und präzise formulierten Weise. Dies betrifft ausdrücklich auch den § 339 StGB.
Hans-Christian Ströbele:
Die Richter bestätigen mit ihrer Unterschrift, daß die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht. Die Unterschrift eines Richters kann auch durch eine andere ersetzt werden, wenn er verhindert ist.
Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG darf im Rechtsstaat nicht angetastet werden. Die Richter sind andererseits an die geltenden Gesetze gebunden (ebenfalls Art. 97 Abs. I GG), aber bei deren Auslegung bleibt ein weiter Raum.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Leider macht sich nun auch Herr Ströbele die Mär von dem "weiten Raum" bei der Auslegung der Gesetze zu eigen. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber in § 1684 BGB festgelegt hat:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
dann ist das eindeutig und keiner Auslegung zugänglich. Ein Richter, der über vier Jahre eine vollständige Umgangsvereitelung untätig duldet, ohne einen förmlichen Beschluss zu fassen, verstößt ebenso gegen das Gesetz wie ein Richter, der den Umgang ausschließt, ohne dies zu begründen. Ein Richter, der über einen Beschluss über einen Antrag auf Umgang an Weihnachten mit den Worten "Wenn es nach mir ginge, könnte Weihnachten ganz ausfallen" verweigert, gibt damit allenfalls seine eigene ideologische Einstellung zu christlichen Werten bekannt, nicht jedoch den eindeutigen Willen des Gesetzgebers. (Pikantes Detail am Rande: Besagter Richter und die Anwältin der umgangsverweigernden Mutter brüsteten sich während der mündlichen Verhandlung damit, Mitglied des Kirchenvorstandes seiner Gemeinde zu sein.)
Es trifft auch nicht zu, dass die Unterschrift eines Richters lediglich bestätigt, "dass die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht", denn ohne diese Unterschrift würde der Beschluss nicht rechtskräftig. Und gerade wenn es so wäre wie von Herrn Ströbele angegeben, dürfte die Unterschrift eines Richters nicht durch eine andere ersetzt werden, denn wie bitteschön soll ein Richter die Übereinstimmung eines Beschlusses mit einer Verhandlung bestätigen, an der er nicht teilgenommen hat?
Das ganze Gebäude weist große Ungereimtheiten auf, die seine Standsicherheit schwer beeinträchtigen. À propos Standsicherheit: Was würde wohl die Öffentlichkeit dazu sagen, wenn ein Architekt behaupten würde, dass er mit seiner Unterschrift nur bestätige, dass die Baupläne mit den Unterredungen mit dem Bauherrn übereinstimmten - in Bezug auf Statik und Baurecht übernähme er aber keine Verantwortung?
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, mit welchen Ausflüchten sich die Richterschaft von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen lossagen will. Richtig und gut ist, dass einem Richter aus einer "missliebigen", aber gesetzeskonformen Entscheidung keine Nachteile erwachsen dürfen. Verstößt er aber gegen eindeutig formulierte Gesetzesnormen, so muss er dafür ebenso zur Verantwortung gezogen werden können, wie jeder andere Bürger auch.
Es sollte zu denken geben, dass auch Herr Ströbele von einem "schalen Nachgeschmack" spricht. Schon nach den Regeln der mathematischen Statistik ist es hochgradig unwahrscheinlich, dass sich seit 1945 kein deutscher Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben soll.
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An dieser Stelle muss positiv herausgestellt werden, dass Herr Ströbele allen Fragestellern schnell und umfassend geantwortet hat. Das wird durchaus nicht von allen Abgeordneten so gehandhabt, und dafür gebührt ihm unser Dank! Seine Antworten zum Fall Görgülü verdienen es in jedem Falle, im Volltext gelesen zu werden.
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Donnerstag, 24. Januar 2008
Mama hilft beim Schwänzen
thopo, 00:41h
Erst 4000 Euro Strafe, jetzt acht Monate auf Bewährung: Weil es ihr egal war, ob die Kinder zur Schule gehen, verurteilte ein Gericht in Berlin heute eine alleinerziehende Mutter. Wenn sie die Kinder in Zukunft nicht zur Schule schickt, muss sie ins Gefängnis.
SPIEGEL Online 22.01.2008
mer/dpa
Ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, war einer alleinerziehenden Mutter aus Berlin-Reinickendorf ziemlich egal: Satte 477 Mal ging der 15-jährige Sohn von Ende 2004 bis zum vergangenen Schuljahr nicht zum Unterricht. Seit Beginn des neuen Schuljahres hat er erneut rund 40 Prozent der Stunden verpasst, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes heute vor Gericht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Kompliment, Herr Wowereit! Zumindest in dieser Beziehung scheint in Berlin die Welt noch in Ordnung zu sein! Zum Vergleich: Im Rheingau-Taunus-Kreis, der demnächst einer der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands werden will, wurde einer nicht sorgeberechtigte Mutter nach beharrlicher Schulverweigerung sogar das Sorgerecht übertragen! Die Frau hatte mit Hilfe des Jugendamtes dem allein sorgeberechtigten Vater das Kind entzogen und es anschließend auch nicht in die Schule geschickt. Die Hinweise der Schulleitung auf die bestehende Schulpflicht fruchteten ebenso wenig wie die Ermahnungen seitens des Familiengerichts. Als die Richter merkten, dass Jugendamt und Mutter sie nicht ernst nahmen, übertrugen sie ihr das Sorgerecht, um den Anschein der Legalität zu wahren. In der Beschlussbegründung entschuldigte der Familienrichter den Verstoß gegen die Schulpflicht damit, die Mutter sei nicht damit einverstanden gewesen, dass das Kind nach dem Unterricht mit dem Schulbus zu dem allein sorgeberechtigten Vater zurückgebracht werde. Sie habe also keine andere Wahl gehabt, als die Schulpflicht zu missachten.
Irrationales Recht: Fehlendes Einverständnis einer Partei als Entschuldigungsgrund für die Missachtung von Gerichtsbeschlüssen - das ist neu! Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird wohl bald kein Verurteilter mehr eine Haftstrafe antreten, denn auch bei Ihnen dürfte es an dem nötigen Einverständnis mangeln.
Herr Ministerpräsident Koch, Herr Justizminister Banzer, Frau Sozialministerin Lautenschläger, ist das die Politik, für die Sie stehen? Ich warte noch immer auf eine Antwort von Ihnen!
SPIEGEL Online 22.01.2008
mer/dpa
Ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, war einer alleinerziehenden Mutter aus Berlin-Reinickendorf ziemlich egal: Satte 477 Mal ging der 15-jährige Sohn von Ende 2004 bis zum vergangenen Schuljahr nicht zum Unterricht. Seit Beginn des neuen Schuljahres hat er erneut rund 40 Prozent der Stunden verpasst, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes heute vor Gericht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Kompliment, Herr Wowereit! Zumindest in dieser Beziehung scheint in Berlin die Welt noch in Ordnung zu sein! Zum Vergleich: Im Rheingau-Taunus-Kreis, der demnächst einer der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands werden will, wurde einer nicht sorgeberechtigte Mutter nach beharrlicher Schulverweigerung sogar das Sorgerecht übertragen! Die Frau hatte mit Hilfe des Jugendamtes dem allein sorgeberechtigten Vater das Kind entzogen und es anschließend auch nicht in die Schule geschickt. Die Hinweise der Schulleitung auf die bestehende Schulpflicht fruchteten ebenso wenig wie die Ermahnungen seitens des Familiengerichts. Als die Richter merkten, dass Jugendamt und Mutter sie nicht ernst nahmen, übertrugen sie ihr das Sorgerecht, um den Anschein der Legalität zu wahren. In der Beschlussbegründung entschuldigte der Familienrichter den Verstoß gegen die Schulpflicht damit, die Mutter sei nicht damit einverstanden gewesen, dass das Kind nach dem Unterricht mit dem Schulbus zu dem allein sorgeberechtigten Vater zurückgebracht werde. Sie habe also keine andere Wahl gehabt, als die Schulpflicht zu missachten.
Irrationales Recht: Fehlendes Einverständnis einer Partei als Entschuldigungsgrund für die Missachtung von Gerichtsbeschlüssen - das ist neu! Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird wohl bald kein Verurteilter mehr eine Haftstrafe antreten, denn auch bei Ihnen dürfte es an dem nötigen Einverständnis mangeln.
Herr Ministerpräsident Koch, Herr Justizminister Banzer, Frau Sozialministerin Lautenschläger, ist das die Politik, für die Sie stehen? Ich warte noch immer auf eine Antwort von Ihnen!
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