Sonntag, 28. November 2010
Neue Unterhaltsregel gewährt Vätern mehr Geld ab 2011
thopo, 17:58h
Vätern, die für ihre Kinder Unterhalt zahlen, steht ab Januar 2011 mehr Geld zu.
derNewsticker.de 28.11.2010
dts Nachrichtenagentur
Der so genannte Selbstbehalt, der auch bei höheren Zahlungsforderungen nicht angetastet werden darf, "steigt um 50 auf 950 Euro pro Monat", bestätigte die Vorsitzende der Unterhaltskommission, Jutta Puls, dem Magazin "Focus". Der Betrag gilt für arbeitende Unterhaltszahler. Sind die unterhaltsberechtigten Kinder über 21 Jahre und studieren, beträgt der Selbstbehalt für den Unterhaltszahler, im Regelfall den Vater, 1150 Euro pro Monat.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
derNewsticker.de 28.11.2010
dts Nachrichtenagentur
Der so genannte Selbstbehalt, der auch bei höheren Zahlungsforderungen nicht angetastet werden darf, "steigt um 50 auf 950 Euro pro Monat", bestätigte die Vorsitzende der Unterhaltskommission, Jutta Puls, dem Magazin "Focus". Der Betrag gilt für arbeitende Unterhaltszahler. Sind die unterhaltsberechtigten Kinder über 21 Jahre und studieren, beträgt der Selbstbehalt für den Unterhaltszahler, im Regelfall den Vater, 1150 Euro pro Monat.
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Mittwoch, 18. März 2009
BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein
thopo, 21:12h
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt - und damit einem klagenden Vater Recht gegeben.
SPIEGEL ONLINE 18.03.2009
itz/hen/dpa/AP/ddp
Es war das erste Urteil zum neuen Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, sind ehemals verheiratete und unverheiratete Berechtigte gleichgestellt. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" - was dies genau bedeutet, beschäftigt seither den Bundesgerichtshof.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts sollte die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils in den Mittelpunkt rücken. Für die Dauer des Unterhalts soll nicht mehr nur das Alter des Kindes, sondern beispielsweise die Möglichkeit einer Betreuung im Kindergarten im Einzelfall ausschlaggebend sein.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Viele betroffene Väter werden aufatmen. Denn leider gibt es viele Ehepartner - meistens Mütter -, die bei der Trennung die Kinder an sich reißen und sich damit bisher den Anspruch auf ein Rundum-Sorglos-Paket gesichert haben. In dieser Hinsicht ist das Urteil zu begrüßen.
Leider mischt sich aber auch ein negativer Unterton in die Freude:
Der BGH verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts "den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat".
Wir sind also wieder einen Schritt weiter in Richtung der Zerstörung der Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft, die anscheinend vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Bundesregierung ist.
SPIEGEL ONLINE 18.03.2009
itz/hen/dpa/AP/ddp
Es war das erste Urteil zum neuen Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, sind ehemals verheiratete und unverheiratete Berechtigte gleichgestellt. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" - was dies genau bedeutet, beschäftigt seither den Bundesgerichtshof.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts sollte die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils in den Mittelpunkt rücken. Für die Dauer des Unterhalts soll nicht mehr nur das Alter des Kindes, sondern beispielsweise die Möglichkeit einer Betreuung im Kindergarten im Einzelfall ausschlaggebend sein.
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Viele betroffene Väter werden aufatmen. Denn leider gibt es viele Ehepartner - meistens Mütter -, die bei der Trennung die Kinder an sich reißen und sich damit bisher den Anspruch auf ein Rundum-Sorglos-Paket gesichert haben. In dieser Hinsicht ist das Urteil zu begrüßen.
Leider mischt sich aber auch ein negativer Unterton in die Freude:
Der BGH verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts "den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat".
Wir sind also wieder einen Schritt weiter in Richtung der Zerstörung der Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft, die anscheinend vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Bundesregierung ist.
Wähler, erinnert Euch daran!
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Sonntag, 4. Januar 2009
Ehevertrag darf Männer nicht arm machen
thopo, 12:56h
Wenn ein Mann nach der Scheidung wegen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe abrutscht, ist der Ehevertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist ein Novum: Bislang hatte der Gerichtshof nur Verträge aufgehoben, bei denen Ehefrauen schwer benachteiligt wurden.
WELT ONLINE 02.01.2009
Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Volltext des Urteils können Sie hier lesen.
WELT ONLINE 02.01.2009
Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)
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Freitag, 14. Dezember 2007
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von „Scheinvaterschafte n“
thopo, 12:09h
BMJ-Pressemitteilung 13.12.2007
Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.
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Dienstag, 13. November 2007
Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren
thopo, 02:10h
BMJ Newsletter 09.11.2007
Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
„Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
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Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
„Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
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Donnerstag, 30. August 2007
Elterngeld für 200 000 Mütter und Väter im ersten Halbjahr 2007
thopo, 09:55h
Statistisches Bundesamt 15. 08. 2007
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2007 rund 200 000 Anträge auf Elterngeld bewilligt. Nachdem im ersten Quartal rund 60 000 Anträge genehmigt wurden, stieg die Zahl der Bewilligungen im zweiten Quartal auf 140 000. Bundesweit wurde von Januar bis Juni 2007 rund 17 000 Vätern Elterngeld bewilligt; dies entspricht einem Anteil von 8,5%.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2007 rund 200 000 Anträge auf Elterngeld bewilligt. Nachdem im ersten Quartal rund 60 000 Anträge genehmigt wurden, stieg die Zahl der Bewilligungen im zweiten Quartal auf 140 000. Bundesweit wurde von Januar bis Juni 2007 rund 17 000 Vätern Elterngeld bewilligt; dies entspricht einem Anteil von 8,5%.
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Montag, 2. Juli 2007
Hoher Beratungsbedarf in Unterhaltsfragen
thopo, 20:49h
Jahresbericht 2006: Jugendamt des Vogelsbergkreises stellt Zuwachs an gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht fest
Kinzigtal-Nachrichten 29. 06. 2007
(kat)
Mit 809 Beistandschaften führte das Kreisjugendamt Ende vergangenen Jahres 41 mehr als 2005. In diesem Aufgabenbereich geht es neben der familiengerichtlichen Vertretung der Kinder und Jugendlichen hauptsächlich darum, ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den unterhaltsverpflichteten Elternteilen geltend zu machen und die fälligen Unterhaltsbeiträge einzuziehen.
Darüber hinaus hat im Jugendamt die qualifizierte Unterhaltsberatung nochmals deutlich zugenommen. Darauf macht Landrat Rudolf Marx im Jahresbericht des Amtes für Jugend, Familie und Sport aufmerksam.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Kinzigtal-Nachrichten 29. 06. 2007
(kat)
Mit 809 Beistandschaften führte das Kreisjugendamt Ende vergangenen Jahres 41 mehr als 2005. In diesem Aufgabenbereich geht es neben der familiengerichtlichen Vertretung der Kinder und Jugendlichen hauptsächlich darum, ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den unterhaltsverpflichteten Elternteilen geltend zu machen und die fälligen Unterhaltsbeiträge einzuziehen.
Darüber hinaus hat im Jugendamt die qualifizierte Unterhaltsberatung nochmals deutlich zugenommen. Darauf macht Landrat Rudolf Marx im Jahresbericht des Amtes für Jugend, Familie und Sport aufmerksam.
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Montag, 18. Juni 2007
Schulden sind bei Zugewinn-Ausgleich zu berücksichtigen
thopo, 00:11h
Kölner Stadt-Anzeiger 15. 06. 2007
(dpa(lrs)
Bei der Berechnung des so genannten Zugewinn-Ausgleichs sind Schulden eines Ehepartners auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits zu einer Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen geführt haben.
Vollständige Nachricht siehe hier.
(dpa(lrs)
Bei der Berechnung des so genannten Zugewinn-Ausgleichs sind Schulden eines Ehepartners auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits zu einer Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen geführt haben.
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Dienstag, 5. Juni 2007
Trotz Ehevertrag: Recht auf Versorgungsausgleich bleibt
thopo, 12:28h
Kölner Stadt-Anzeiger 01. 06. 2007
(dpa)
Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Vollständige Nachricht siehe hier.
(dpa)
Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
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Unterhaltsverzicht kann sittenwidrig sein
thopo, 12:22h
Lampertheimer Zeitung 01. 06. 2007
Michael Bohrmann
In den vergangenen drei Jahren seit seiner Grundsatzentscheidung vom 11. Februar 2004 hat der Bundesgerichtshof zahlreiche Urteile zu der Frage gefällt, wann Eheverträge noch als wirksam angesehen werden können und wann sie wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sind. Hierbei geht es immer um das Problem, in welchem Umfang von den gesetzlichen Regelungen des Scheidungsfolgenrechts durch Vertrag abgewichen werden kann.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Michael Bohrmann
In den vergangenen drei Jahren seit seiner Grundsatzentscheidung vom 11. Februar 2004 hat der Bundesgerichtshof zahlreiche Urteile zu der Frage gefällt, wann Eheverträge noch als wirksam angesehen werden können und wann sie wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sind. Hierbei geht es immer um das Problem, in welchem Umfang von den gesetzlichen Regelungen des Scheidungsfolgenrechts durch Vertrag abgewichen werden kann.
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