Freitag, 25. Juni 2010
 
Erschütternde Fakten – Prozess um toten Kevin
Ein wenig nervös, aber gefasst schaut der pensionierte Sozialarbeiter von der Anklagebank in den Gerichtssaal. Dann wird mehr als zwei Stunden lang ein Katalog des Grauens aufgeblättert.
Focus online 08.06.2010
dpa

Dem früheren staatlichen Vormund wirft die Anklage vor, Kevin nicht rechtzeitig aus der Wohnung des Ziehvaters geholt und auch die nötigen Akten nicht früh genug gelesen zu haben. Als die Polizei am 10. Oktober 2006 den Jungen abholen will, soll der Ziehvater nur gesagt haben: „Er ist in der Küche.“ Für Kevin kommt jede Hilfe zu spät.

Die meisten Vorwürfe richtet die Anklage gegen den damals verantwortlichen Betreuer des Zweijährigen. Er soll Informationen vorenthalten und wider besseren Wissens und entgegen Warnungen den Jungen beim Ziehvater gelassen haben. Der Mann ist schwer krank, das Verfahren gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

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