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Donnerstag, 17. Juni 2010
 
Jugendämter nahmen 2009 über 2.700 Kinder in Obhut - plus 4 % Zunahme
Die hessischen Jugendämter meldeten 2009 insgesamt 2714 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, vier Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme (98 Prozent) oder Herausnahme (zwei Prozent) aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Dabei ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten nicht erforderlich.
OSTHESSEN-NEWS 17.06.2010

Die Inobhutnahmen erfolgten zu 29 Prozent auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen (2008: 31 Prozent). Bei 71 Prozent lag eine Gefährdung vor. Vor allem Mädchen im Alter zwischen zwölf bis 18 Jahren werden oft (45 Prozent) auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden in einer Einrichtung, 20 Prozent bei einer geeigneten Person und fünf Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.

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Wieder einmal ist die Zahl der Inobhutnahmen gestiegen, obwohl im gleichen Zeitraum die Kinderzahl rückläufig war. Ebenfalls rückläufig ist der Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen, die auf ihren eigenen Wunsch in Obhut genommen wurden.

Allerdings haben die Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken festgestellt, dass das Jugendamt Jugendliche nicht durch Einflüsterungen beeinflussen darf. Natürlich sagt die Statistik der Jugendämter nichts darüber aus, wie die angeblichen Wünsche nach Inobhutnahme zustande kamen.

Was die Statistik ebenfalls nicht berichtet, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, bei der die "vorläufige" Schutzmaßnahme zur Dauereinrichtung wurde und schließlich zur völligen Entfremdung zwischen Eltern und Kindern führte. Die sog. "Wormser Prozesse" sind uns immer noch in trauriger Erinnerung,

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Schröder will Unternehmen zu Frauenquote zwingen
Familienministerin Schröder hat ein Gesetz angekündigt, dass Firmen zur Festlegung einer Frauenquote verpflichtet.
WELT ONLINE 14.06.2010
AFP

Im Koalitionsvertrag sei eine sogenannte verbindliche Berichtspflicht vereinbart und die solle „so schnell wie möglich kommen“, sagte Schröder. Mit Einführung der Berichtspflicht würden Firmen, die keine Frauenquote veröffentlichen, gegen das Gesetz verstoßen, schreibt die Zeitung; die Selbstverpflichtung werde so zum Zwang. „Breitere Berichts- und Transparenzpflichten können Öffentlichkeit herstellen und Debatten auslösen“, sagte Schröder.

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Neben dieser Meldung enthält die WELT Online folgende Beiträge: In dieser Berichterstattung zeigt sich erneut die Schieflage in der politischen Diskussion: Arme diskriminierte Frauen beschweren sich bitterlich über sexistische Äußerungen ihrer Vorgesetzten:
"Wissen´s? Sie rauchen halt keine Zigarren!"
"Sie kriegen ein Kind? Mit Kind geht so etwas nicht!"

Andererseits sprechen die selben Frauen von "Männerzirkus":
"Wer hat das größte Büro mit den meisten Fenstern?"
"Wer fährt den größten Dienstwagen?"
"Wenn der heutige Kreis mit Männern besetzt gewesen wäre, hätte es doch im Laufe von diesen zweieinhalb Stunden ein ewiges Hin- und Hergerenne von Kollegen gegeben, die gerade wichtige Mails checken oder dringende Telefonate erledigen müssten."

Damit kein Missverständnis aufkommt: Hier soll nichs gegen wahre und tatsächliche Emanzipation gesagt werden. Doch die bedeutet Gleichstellung - und das wird auch in diesen Artikeln nicht propagiert. Stattdessen ist es "tough", wenn Frauen Äußerungen über Männer machen, die sie über das eigene Geschlecht nicht hören wollen.

Was viele vergessen haben: "tough" bedeutet "zäh", und genau das ist die Diskussion, solange sie sich nicht von diesen Gepflogenheiten befreit.
Interessanterweise dreht sich die Diskussion immer um Führungspositionen. Doch dort arbeiten auch die meisten Männer nicht.
Wann wird die Frauenquote bei der Müllabfuhr eingeführt?
Wann wird die Schneeräumpflicht auf dem Bürgersteig gequotelt?

Und vor allem: Wann wird die gesetzliche Männerquote beim Sorgerecht eingeführt?

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