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Freitag, 25. Juni 2010
 
Erschütternde Fakten – Prozess um toten Kevin
Ein wenig nervös, aber gefasst schaut der pensionierte Sozialarbeiter von der Anklagebank in den Gerichtssaal. Dann wird mehr als zwei Stunden lang ein Katalog des Grauens aufgeblättert.
Focus online 08.06.2010
dpa

Dem früheren staatlichen Vormund wirft die Anklage vor, Kevin nicht rechtzeitig aus der Wohnung des Ziehvaters geholt und auch die nötigen Akten nicht früh genug gelesen zu haben. Als die Polizei am 10. Oktober 2006 den Jungen abholen will, soll der Ziehvater nur gesagt haben: „Er ist in der Küche.“ Für Kevin kommt jede Hilfe zu spät.

Die meisten Vorwürfe richtet die Anklage gegen den damals verantwortlichen Betreuer des Zweijährigen. Er soll Informationen vorenthalten und wider besseren Wissens und entgegen Warnungen den Jungen beim Ziehvater gelassen haben. Der Mann ist schwer krank, das Verfahren gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

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Realschulleiter wirft Jugendamt Untätigkeit vor
Westfalen-Blatt 24.06.2010
Monika Schönfeld

Der Leiter der Realschule, Andreas Kuhlmann, wirft dem Jugendamt des Kreises Gütersloh Untätigkeit vor. »Im Schulgesetz steht, dass wir bei jedem Anschein von Kindesvernachlässigung das Jugendamt informieren müssen. Wenn wir Schulen Partner sind, muss vom Jugendamt aber auch jemand erreichbar sein.«

Kuhlmann hat letztlich am Freitag das Familiengericht in Bielefeld eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Auch das ist deutscher Jugendamts-Alltag:
Zwar hat sich das Jugendamt - weit ab vom Grundgesetz - die Möglichkeit verschafft, in intakte Familien einzugreifen, ohne wie bisher das Versagen der Eltern nachweisen zu müssen. Doch ganz offensichtlich ist das Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes nicht die Gefährdung des Kindeswohls. Sonst wären zahlreiche Fälle nicht vorgekommen, in denen Kinder zu Tode kamen, obwohl das Jugendamt informiert über die Gefährdung informiert war.

Nach den verfügbaren Informationen scheint oberstes Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes der persönliche Geschmack seiner Mitarbeiter zu sein: Wenn deine Wohnung nicht "das Gelbe vom Ei ist", dann bist Du Deine Kinder los.
Und wer sich gegen diese Willkür auflehnt, der hat sowieso von Anfang an keine Chance mehr, seine Kinder wiederzusehen.

Die Wurzel des Übels ist, dass deutsche Jugendämter keiner wirksamen Kontrolle unterliegen. Denn überall dort, wo die Kontrolle gänzlich fehlt, kommt früher oder später zwangsläufig amtlicher Größenwahn auf.

Größenwahn und Kindeswohl - ist das miteinander vereinbar? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

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